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Durchführungsbestimmungen des DFB (BVB)

stfn84, Köln, Mittwoch, 01.03.2017, 16:50 (vor 3223 Tagen) @ Blarry

Könnte man nicht 50% der Gewinne aus dem Spargelanbau auf Fußballfeldern zweckgebunden zur Rasenpflege eben jener Felder einsetzen?

Der Grinch soll handeln!


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