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Durchführungsbestimmungen des DFB (BVB)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 01.03.2017, 14:34 (vor 3224 Tagen) @ Minzurion

Man muss aber auch berücksichtigen, dass Lotte insofern ein Sonderfall ist, dass sie als Aufsteiger mit einer Sondergenehmigung spielen und das Stadion nicht den Anforderungen an ein Drittligastadion genügt. In der Regel wäre das auch bei einem Dirttligsten kein Problem.


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