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FAZ: Ein Auto als Mordwaffe (Fußball und Sport allgemein)

simie, Krefeld, Dienstag, 28.02.2017, 10:58 (vor 3474 Tagen) @ simie

PS.: Du hattest ja auch nach den Unterschieden gefragt: Lebenslang bedeutet mindestens 15 Jahre Haft. Nach 15 Jahren kannn ein Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung gestellt werden. Eine Verurteilung zu 15 Jahren Haft heisst, dass eine Entlassung nach zwei Dritteln der Haft durchaus möglich ist (rein theoretisch sogar nach der Hälfte der Haftzeit, das ist aber sehr unwahrscheinlich).


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