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FAZ: Ein Auto als Mordwaffe (Fußball und Sport allgemein)

DieRoteKarteZahlIch, UK, Dienstag, 28.02.2017, 09:27 (vor 3474 Tagen) @ OliJ

Beim Einstieg in das Auto sicherlich nicht. Wenn man aber an einer Ampel steht, ein Rennen starten möchte (wissentlich) und über mehrere rote Lichtzeichenanlagen fährt und das mit einer Geschwindigkeit (innerorts) welche 3 x so hoch wie erlaubt ist (und höher) - da würde ich mit bedingtem Vorsatz argumentieren (so ähnlich wie das Gericht es wohl getan hat).

- 11 rote Ampeln
- km/h zwischen 139-149 / der andere bis 170
- innerorts

Es wird spannend zu sehen, ob der BGH hier mitgehen wird. Wenn ja, wird es ein Meilenstein. Wobei es Zeit wird das StGB endlich mal in vielen Punkten zu ändern.

Spannend finde ich dann die Frage, ob dem obigen Raser - sofern kein Unfall passiert waere - trotzdem bedingter Vorsatz nachgewiesen werden koennte. Und wuerde das bedeuten, dass extremen Rasern ein Toetungsversuch angelastet werden kann?


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