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Wilhelmshaven siegt gegen FIFA (Fußball und Sport allgemein)

AdamSmith, ..., Dienstag, 20.09.2016, 11:30 (vor 3366 Tagen) @ Copperfield

Lt. SZ hat das BGH für Wilhelmshaven entschieden und somit den Zwangsabstieg für unwirksam erklärt.

Hier nochmal die Hintergründe.

Mal gucken was das für Kreis zieht. Das wird die FIFA wohl nicht lange so lassen. Hier werden wohl in Zukunft die Verbände dazu gezwungen die Mitglieder der FIFA Executive zu unterstellen.

Wenn ich mich richtig erinnere haben die beteiligten Verbände, also DFB und Niedersächsischer Fußballverband bereits ihre Satzung angepasst, damit so ein Fall nicht noch mal vorkommt. Sprich es sollte jetzt möglich sein, einen FIFA-Beschluss auch auf unteren Ebenen umzusetzen. Im Detail muss man natürlich das schriftliche Urteil abwarten.

Aus der Pressemeldung, die ich hier mal ausführlich einfüge, weil es das Rechtsverhältnis der Vereine und Verbände untereinander gut beschreibt.

Eine vereinsrechtliche Disziplinarstrafe darf verhängt werden, wenn sie in der Satzung des Vereins vorgesehen ist. Dabei muss die Regelung eindeutig sein, damit die Mitglieder des Vereins die ihnen eventuell drohenden Rechtsnachteile erkennen und entscheiden können, ob sie diese hinnehmen oder ihr Verhalten entsprechend einrichten wollen. Eine derartige Grundlage fehlt in der Satzung des Beklagten, soweit es um Disziplinarstrafen bei Nichtzahlung von Ausbildungsentschädigungen geht. Ob sich aus den Satzungen des DFB oder der FIFA entsprechende Bestimmungen ergeben, ist ohne Belang. Maßgebend ist allein die Satzung des Beklagten. Denn der Kläger ist nur Mitglied des Beklagten, nicht auch des DFB oder gar der FIFA. Regeln eines übergeordneten Verbands - wie hier der FIFA - gelten grundsätzlich nur für dessen Mitglieder. Sie erstrecken sich nicht allein aufgrund der Mitgliedschaft eines nachgeordneten Vereins - hier des Beklagten - in dem übergeordneten Verband auf die Mitglieder des nachgeordneten Vereins - hier den Kläger. Damit ist der Beschluss über den Zwangsabstieg allein an der Satzung des Beklagten zu messen. Diese Satzung verweist hinsichtlich von Disziplinarmaßnahmen bei Nichtzahlung von Ausbildungsentschädigungen auch nicht auf die Bestimmungen in den Regelwerken des DFB oder der FIFA. Damit hat der Beklagte nicht, wie die Revision anführt, ähnlich einem Gerichtsvollzieher nur die Entscheidung des DFB und der FIFA vollzogen, ohne sie selbst zu verantworten. Er hat vielmehr eine eigene vereinsrechtliche Disziplinarstrafe auf der Grundlage des Mitgliedschaftsverhältnisses zwischen ihm und dem Kläger verhängt. Dass damit die Anordnung der FIFA-Disziplinarkommission umgesetzt werden sollte, ist unerheblich.

Die Kurzform: Weil der NFV das Disziplinar-Recht der FIFA und dessen Umsetzung in die eigene Spielordnung nicht ausdrücklich in der eigenen Satzung übernommen hat ist es nicht vollstreckbar. Grundsätzlich ist ein Nichtabstieg vorstellbar.

Allerdings bleibt die Schuld bzgl. der Ausbildungsvergütung, meiner Meinung nach, trotzdem bei Wilhelmshaven. Die hätten das bezahlen sollen und müssen. Das System mit der Beteiligung ist ausnahmsweise mal nicht ganz schlecht.

Das hat das Gericht außen vor gelassen. Wenn der NFV diese vollstrecken will muss er das in einem separaten Verfahren erledigen.

Weiß einer ob das jetzt vor den EuGH kommt oder war der BGH die letzte Instanz?

Die Pressemeldung liest sich so, als ob das Gericht sich auf deutsches Recht bezogen hat. Dann wäre unter Umständen eine Verfassungsbeschwerde des DFB möglich. Aber da fehlt mir die Phantasie. Das EuGH hätte hier nur entscheiden können, wenn der BGH ein Antrag auf Vorabentscheidung zu einer Europa-rechtlichen Frage gestellt hat.

Insgesamt hat der BGH wohl hier mal wieder ein sehr eng gefasstes Urteil gefasst, was den Sachverhalt clever löst ohne die Sportsgerichtsbarkeit in ihrer Gesamtheit in Frage zu stellen. Ähnlich ging er auch im Fall Pechstein vor. Nur da war des der Kartell-Senat, jetzt der für Vereinsrecht zuständige Zivilsenat.


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