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Draft und Gehaltslimit (Fußball und Sport allgemein)

stfn84, Köln, Freitag, 16.09.2016, 14:00 (vor 3369 Tagen) @ AdamSmith

Art. 101 AEUV
(1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken

Inwieweit schränkt eine Gehaltsobergrenze den "Handel" nach §101 AEUV ein?

Warum verfälscht eine erfolgsorientierte Verteilung von TV Geldern den Wettbewerb nicht, während dies für eine Gehaltsobergrenze oder den Draft gelten soll?

Mir ist absolut bewusst, dass man das US System keinesfalls 1:1 übertragen kann, da Europa eben nicht die USA sind und wir anders gewachsene Regelungen haben. Aber es gibt ja im Rahmen der Gesetzgebung theoretisch auch immer die Möglichkeit des Wandels.

Warum in dem "geschlossenen Wirtschaftskreislauf" Fußball eine derartige Etablierung von Gehaltsobergrenzen (und dem Draft) nicht möglich sein soll, erschließt sich mir nicht. Dass der Draft sehr viel schwieriger umsetzbar sein dürfte, ist aber selbst mir klar. Ersteres würde aber ja vermutlich schon reichen um die Wettbewerbssituation wieder zu verbessern (= Mehr Konkurrenz um Titel in [inter-]nationalen Wettbewerben.


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