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Paragraph 56 Absatz 1a ifsg (Corona)

TurTl3ss, Bielefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 10:19 (vor 1201 Tagen)

Guten Morgen,

Eigentlich bin ich ein stiller Mitleser. Nun bräuchte ich aber einmal Hilfe bzw. Erfahrungsaustausch bzgl. des oben genannten Paragraphen.

Aufgrund der Aufhebung des Präsenzunterrichts wollte ich drei Wochen Sonderurlaub beantragen. Mein Arbeitgeber geht das auch mit. Nach zwei Tagen stellt sich wohl raus, dass in meinem Fall aber der Paragraph gar nicht gezogen werden kann, da es ja eine tolle Notbetreuung gibt. Die zusätzlichen kinderkrank Tage sind noch nicht durch und somit stehe ich mit zwei Tagen im Minus und muss nun wieder arbeiten.

Ist das tatsächlich so gewollt, dass niemand in NRW diesen Sonderurlaub nehmen kann im aktuellen Fall?
Wir kann sich eine Frau Gebauer dann noch hinstellen und eine Verlängerung in Aussicht stellen?
Wieso wird überall von den Politikern von den 10 Tagen zusätzlichen kinderkrank Tagen gesprochen, wenn es diese noch nicht gibt ( hoffentlich dann ab heute)?
Möchte man wirklich, dass man die Kinder weiter in die Notbetreuung oder zu Oma und Opa schickt?

Vor diesem Problemen stehen wir gerade und wollen eigentlich unseren Beitrag leisten. Scheint aber von der NRW Regierung dich nicht gewollt zu sein...

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 17:17 (vor 1200 Tagen) @ TurTl3ss

Guten Morgen,

Eigentlich bin ich ein stiller Mitleser. Nun bräuchte ich aber einmal Hilfe bzw. Erfahrungsaustausch bzgl. des oben genannten Paragraphen.

Aufgrund der Aufhebung des Präsenzunterrichts wollte ich drei Wochen Sonderurlaub beantragen. Mein Arbeitgeber geht das auch mit. Nach zwei Tagen stellt sich wohl raus, dass in meinem Fall aber der Paragraph gar nicht gezogen werden kann, da es ja eine tolle Notbetreuung gibt. Die zusätzlichen kinderkrank Tage sind noch nicht durch und somit stehe ich mit zwei Tagen im Minus und muss nun wieder arbeiten.

Die "tolle Notbetreuung" wird doch angeboten, nutze sie doch einfach, Lehrer konnten sich bei uns "freiwillig" melden.
Wird aktuell bei uns von "nur" 4 Schülern genutzt, gemeldet waren eigentlich 13.

Kinder haben dadurch keine Nachteile, einige Lehrer sind sowieso in der Schule,
werden ja Nachklausuren geschrieben, je nach Schulform natürlich.

Sehe da jetzt kein Problem.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

krüger, Sauerland, Mittwoch, 13.01.2021, 18:14 (vor 1200 Tagen) @ garypaul

Aber in der Notbetreuung wird doch nicht unterrichtet bzw. bei den Aufgaben geholfen. Oder ist das in der Realität anders?

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 18:21 (vor 1200 Tagen) @ krüger

Aber in der Notbetreuung wird doch nicht unterrichtet bzw. bei den Aufgaben geholfen. Oder ist das in der Realität anders?


Hihi, doch, der Musiklehrer (der selbst in der Schule Mathe gehasst hat) hilft dir bei ganz wichtigen Mathe- Aufgaben.

Nein, Spaß beiseite.

Sollte sich zufällig eine günstige Kombi ergeben, wird es sicher auch dort Hilfestellung geben.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Takeda, Mittwoch, 13.01.2021, 18:54 (vor 1200 Tagen) @ garypaul

Ich bin in der Notbetreuung einer Grundschule tätig. Wir sind dazu angehalten keine intensive Hilfestellungen zu geben mit der Begründung die Kinder, die nicht zur Notbetreuung kommen, nicht ggf zu benachteiligen.

Was muss das denn für ein Scheusal von Lehrer sein,

Franke, Mittwoch, 13.01.2021, 20:32 (vor 1200 Tagen) @ Takeda

Ich bin in der Notbetreuung einer Grundschule tätig. Wir sind dazu angehalten keine intensive Hilfestellungen zu geben mit der Begründung die Kinder, die nicht zur Notbetreuung kommen, nicht ggf zu benachteiligen.


der nicht hilft, wenn er sieht, wo es hakt und er die Gelegenheit hat, zu helfen?

Zum Ausgleich kann er doch ein andermal intensiver auf die anderen Kinder schauen, die jetzt nicht dabei sind? Indirekt gewinnen die doch auch, wenn in der Notbetreuung Defizite von Mitschülern aufgearbeitet werden?

Was muss das denn für ein Scheusal von Lehrer sein,

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 20:38 (vor 1200 Tagen) @ Franke

Ich bin in der Notbetreuung einer Grundschule tätig. Wir sind dazu angehalten keine intensive Hilfestellungen zu geben mit der Begründung die Kinder, die nicht zur Notbetreuung kommen, nicht ggf zu benachteiligen.

der nicht hilft, wenn er sieht, wo es hakt und er die Gelegenheit hat, zu helfen?

Zum Ausgleich kann er doch ein andermal intensiver auf die anderen Kinder schauen, die jetzt nicht dabei sind? Indirekt gewinnen die doch auch, wenn in der Notbetreuung Defizite von Mitschülern aufgearbeitet werden?


Nein, ist eine generelle Anweisung vom "Dienstherr".

Ein guter Pädagoge wird erkennen, wo welche Hilfe angebracht ist.

Franke, Mittwoch, 13.01.2021, 21:36 (vor 1200 Tagen) @ garypaul

Ich bin in der Notbetreuung einer Grundschule tätig. Wir sind dazu angehalten keine intensive Hilfestellungen zu geben mit der Begründung die Kinder, die nicht zur Notbetreuung kommen, nicht ggf zu benachteiligen.

der nicht hilft, wenn er sieht, wo es hakt und er die Gelegenheit hat, zu helfen?

Zum Ausgleich kann er doch ein andermal intensiver auf die anderen Kinder schauen, die jetzt nicht dabei sind? Indirekt gewinnen die doch auch, wenn in der Notbetreuung Defizite von Mitschülern aufgearbeitet werden?

Nein, ist eine generelle Anweisung vom "Dienstherr".


Einem Kind fliegt es einfach zu, das zweite ist fleißig und ehrgeizig, das dritte hat massive Unterstützung aus dem Elternhaus, . . .

Wenn es sich ergibt, dass man mal was tun kann für das vierte Kind, dem es an allem fehlt, in einer so schwierigen Zeit, dann wird der Lehrer hoffentlich richtig handeln.

Ein guter Pädagoge wird erkennen, wo welche Hilfe angebracht ist.

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 22:06 (vor 1200 Tagen) @ Franke

Einem Kind fliegt es einfach zu, das zweite ist fleißig und ehrgeizig, das dritte hat massive Unterstützung aus dem Elternhaus, . . .

Wenn es sich ergibt, dass man mal was tun kann für das vierte Kind, dem es an allem fehlt, in einer so schwierigen Zeit, dann wird der Lehrer hoffentlich richtig handeln.

Ja, da wird schon deutlich mehr getan als zu meiner Schulzeit, sowohl von Lehrerseite, wie auch von den vielen engagierten Sozialarbeitern an der Schule.

Ich persönlich halte diese "Anweisung" für ziemlich deplatziert, gerade in der aktuellen Situation, wie du ja schon richtig erwähnt hast.

Ein guter Pädagoge wird erkennen, wo welche Hilfe angebracht ist.

Takeda, Mittwoch, 13.01.2021, 23:19 (vor 1200 Tagen) @ garypaul

Völlig richtig. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ein guter Pädagoge wird erkennen, wo welche Hilfe angebracht ist.

garypaul, Unna, Donnerstag, 14.01.2021, 12:43 (vor 1199 Tagen) @ Takeda

Völlig richtig. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Sehr gute Einstellung.

Was muss das denn für ein Scheusal von Lehrer sein,

Doman, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 21:04 (vor 1200 Tagen) @ garypaul

Na, wenn sich die Beamten Mal an alle "Anweisungen" des "Dienstherrn" so halten würden...

Was muss das denn für ein Scheusal von Lehrer sein,

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 21:22 (vor 1200 Tagen) @ Doman

Na, wenn sich die Beamten Mal an alle "Anweisungen" des "Dienstherrn" so halten würden...

Sollte natürlich "Dienstherrn" heißen, sry.

Gibt aber auch schon noch ein paar andere Beispiele, z.B. auch für den schon angesprochenen Punkt mit der "Gleichsetzung" (Benotung Präsenz- und Distanzunterricht).
Da ist die BASS ja wohl absichtlich weiterhin sehr "wage" gehalten

Und wer zufällig letztes Jahr Abi gemacht hat, weiß wohl wovon ich spreche.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 19:12 (vor 1200 Tagen) @ Takeda

Ich bin in der Notbetreuung einer Grundschule tätig. Wir sind dazu angehalten keine intensive Hilfestellungen zu geben mit der Begründung die Kinder, die nicht zur Notbetreuung kommen, nicht ggf zu benachteiligen.

Natürlich kann es nicht zu einer "intensiven Hilfestellung" kommen, deshalb ja auch mein Einwand mit den fachfremden Lehrern.
Nur wird sicher kein Lehrer bei Unstimmigkeiten nicht mal kurz drüber schauen.
Hättest du damit ein Problem?
Ich persönlich nicht.
Und Nachteil für die anderen Schüler, hängt ja davon ab wie "kompetent" der/die Kollege/in ist, sofern er/sie nicht "vom Fach" ist.

PS Hat jetzt nichts mit dem o.g. Thema zu tun.
Wie viele Schüler betreust du?

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Takeda, Mittwoch, 13.01.2021, 19:49 (vor 1200 Tagen) @ garypaul

Vielleicht kurz zum Hintergrund:
Ich arbeite schon etliche Jahre in einer OGGS. Natürlich habe ich kein Problem damit, dass Hilfestellungen gegeben werden. Mir widerstrebt es eher im Gegenteil, dass ich aktuell weniger unterstützen und fördern soll, als es im normalen Alltag üblich war. Dabei ist mir bewusst, dass eine solche Unterstützung in vielen Haushalten durch Eltern, Angehörige etc. nicht möglich ist und es somit zu Benachteiligung kommen würde. Zumindest könnten aber die lernschwächeren Kinder, die sowieso zur Notbetreuung kommen, ein bisschen was mitnehmen in der Zeit. Das ist so aber nicht gewünscht.

In meiner Gruppe sind es ca 10 Kinder.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 20:10 (vor 1200 Tagen) @ Takeda

Vielleicht kurz zum Hintergrund:
Ich arbeite schon etliche Jahre in einer OGGS. Natürlich habe ich kein Problem damit, dass Hilfestellungen gegeben werden. Mir widerstrebt es eher im Gegenteil, dass ich aktuell weniger unterstützen und fördern soll, als es im normalen Alltag üblich war. Dabei ist mir bewusst, dass eine solche Unterstützung in vielen Haushalten durch Eltern, Angehörige etc. nicht möglich ist und es somit zu Benachteiligung kommen würde. Zumindest könnten aber die lernschwächeren Kinder, die sowieso zur Notbetreuung kommen, ein bisschen was mitnehmen in der Zeit. Das ist so aber nicht gewünscht.

In meiner Gruppe sind es ca 10 Kinder.

Danke für dein Feedback, ja richtig was du schreibst, es ist nicht gewünscht, ist uns ja auch so mitgeteilt worden.

Nur gibt es dann ja immer noch ein paar offene Fragen, wie sieht es z.B. bei techn. Problemen aus? Soll man da auch nicht helfen?

Du hast aber ein viel wichtigeres Problem angesprochen, die lernschwächeren Kinder, gerade die würden doch die anwesenden Lehrkräfte ansprechen und diesen dann mögliche Hilfe zu verweigern, würde mir persönlich nicht in den Sinn kommen.
Egal was mein "Dienstherr" für Anweisungen erteilt, ich würde definitiv immer helfen.

Schön zu lesen, dass du so engagiert bist und mehr helfen möchtest.

Gibt dann ja wohl doch noch ein paar engagierte Pauker.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

simie, Krefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 20:18 (vor 1200 Tagen) @ garypaul

Es ist schön, so was zu lesen. Mir wird ja gerne Empathielosigkeit vorgeworfen. Und vielleicht vergesse ich bei Kritik tatsächlich manchmal die, die sich richtig engagieren. Deshalb danke euch beiden für das Engagement.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 20:34 (vor 1200 Tagen) @ simie

Es ist schön, so was zu lesen. Mir wird ja gerne Empathielosigkeit vorgeworfen. Und vielleicht vergesse ich bei Kritik tatsächlich manchmal die, die sich richtig engagieren. Deshalb danke euch beiden für das Engagement.

Dankeschön, sehr nett von dir. Ist ja eigentlich unser Job, kenne sehr viele engagierte Lehrer, einige davon haben auch mich unterrichtet.

Ich halte dich ebenfalls für einen sehr engagierten Menschen, du setzt dich zumindest für sehr wichtige Themen ein, u.a. natürlich Bildung.
Mach bitte ebenfalls weiter so.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Davja89, Mittwoch, 13.01.2021, 12:20 (vor 1200 Tagen) @ TurTl3ss

Gebe dein Kind in die Notbetreuung und hab dabei kein schlechtes Gewissen.
Bei uns haben nur Eltern aus "systemrelevanten" Berufen die Chance das zu tun.
Damit sind wir Gott sei Dank abgedeckt.

Wenn ich so bei manchen Bekannten mitbekomme wie da rotiert wird um irgendwie durch den Januar zu kommen...

Ab Februar ist dann bei den meisten wohl Krank melden angesagt. Was bleibt einem denn irgendwann noch übrig?
30 Jahre wird gepredigt das bitte beide Partner arbeiten sollen und wenn es drauf ankommt wirst im Regen stehen gelassen

Aber gleich kommt wieder ein 25 Jähriger-Home-Office-Single an und erzählt das wir das schon zusammen schaffen. Vor 10 Jahren hätte ich die Monate mit Netflix und PS4 (Damals noch PS3) auch entspannt auf einer Arschbacke abgesessen.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

todesbrei, Copitz, Mittwoch, 13.01.2021, 12:33 (vor 1200 Tagen) @ Davja89

Meine Frau ist noch in elterzeit. Nur viel besser ergeht es uns auch nicht.

- 2 Kinder homeschooling
- 2 Kinder die betreut werden müssen
Derzeit 2 Hunde weil meine Großeltern sich um ihren nicht kümmern können, zusätzlich noch die Erledigungen für sie die zu machen sind.

Aktiv Arbeiten kann ich derzeit erst ab 21 Uhr am Tag reagiere ich nur auf Kunden die sich aktiv per Telefon melden, nachts dann Email Dienst. Wiederum merkt man dann das auch da Kunden 1 Uhr nachts antworten.

Echt Wahnsinn, keine Ahnung wie lange die Familien solcher Belastung noch standhalten

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Davja89, Mittwoch, 13.01.2021, 12:44 (vor 1200 Tagen) @ todesbrei

Pass auf dich und deine Lieben auf.

Burnout ist nix womit zu spaßen ist. Da heißt es rechtzeitig die Reißleine zu ziehen und die eigene Gesundheit an oberste Stelle zu stellen.

Drück euch die Daumen das sich zeitnah eine Lösung findet die euch den Alltag erleichtert.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

todesbrei, Copitz, Mittwoch, 13.01.2021, 13:01 (vor 1200 Tagen) @ Davja89

Da hast du wohl recht.
Kenn da schon Beispiele bei denen es schon soweit ist

Danke dir :-)

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

simie, Krefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 10:36 (vor 1201 Tagen) @ TurTl3ss

Ja. Es ist anscheinend so gewollt. Da kann man sich von Seiten der Landesregierung im Grunde dann auch die Appelle sparen, die Kinder zu Hause zu lassen.
Letztlich begrüße ich es ja auch, dass Kita möglich ist. Auch bei der Grundschule plädiere ich für Präsenzunterricht.
Dennoch ist das aktuelle Vorgehen der Landesregierung heuchlerisch. Wenn man der Überzeugung ist, dass die Eltern die Kinder selber betreuen müssten, muss man auch die Möglichkeiten dazu schaffen.
Aber das fängt doch schon beim Bund an. Anstatt die Erhöhung der Kinderkrankentage an die Dauer der geschlossenen Kitas/Schulen zu knüpfen, was das einzig sinnvolle Vorgehen wäre, braucht man Tage, um die Verdoppelung zu gewährleisten.
Die familienfeindliche Politik aus dem Frühjahr setzt sich ungeniert fort.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 10:53 (vor 1201 Tagen) @ simie

Für viele Eltern wird diese Regelung noch beschissener sein, weil der Arbeitgeber darauf verweisen kann, dass man ja eine Betreuungsmöglichkeit habe und man deshalb weiter im Büro präsent zu sein hat. Gleichzeitig hat man aber 10 Betreuungsstunden weniger. Für die Erzieher und Erzieherinnen ermöglicht diese Reduzierung zumindest, das personell stemmen zu können. Das Infektionsrisiko wird allerdings weiterhin deutlich erhöht sein, weil die meisten Kitagruppen zu vermutlich mindestens 50 % besucht sein werden.

Wenn man die Kinderkrankentage nutzt, um aus dieser Zwickmühle zu kommen, bezahlt man das mit 10 % des Nettogehalts.

Da kann der Stamp noch so oft betonen, dass das ja mit Elternverbänden und Erziehern so abgestimmt wäre - ich bin mir sicher, dass das für viele berufstätige Eltern einfach eine Lösung für den Scheißhaufen ist. Nichts halbes und nichts ganzes - und am Ende dürften die Arbeitgeber die größten Nutznießer sein.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

*krugix*Borusse*, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 12:52 (vor 1200 Tagen) @ Sascha

Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte. Und mir geht es arbeitstechnisch gut!
Aber die Kleine leidet unter diesem pädagogischem Wahnsinn.

5 Gruppen in der Kita, insgesamt 8 Kinder. Ums Eck gebaut, die Kinder sehen sich durch die Fenster. Alleine im Raum. Alleine Essen. Alleine Schlafen. Und nebenan sitzt noch jemand. Es ist nicht erlaubt eine Notfallgruppe mit 8 Kinder und fest zugeteilten Erziehern zu bilden.
Die Kleine weint wenn sie im Kindergarten ist, sie will nach Haus. Sie weint Zuhause, denn sie will in die Kita.
Man macht derzeit viel kaputt. Und da bin ich noch nicht bei mir angekommen und wie ich unter diesen Umständen arbeite und lebe.
Und alles weil der Minister mit pädagogischen Werten und der Sozialkompetenz der Kinder auf Profilierungskurs steuert.
Man könnte in einer Gruppe alles gut nachverfolgen, gewünscht ist das nicht. Es geht nur um Aktionismus. Und die Info dazu kam Donnerstags ab die Kita und dann Freitags an die Eltern, damit es Montag losgehen konnte. Nichts hat man gelernt in Düsseldorf.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

*krugix*Borusse*, Mittwoch, 13.01.2021, 13:47 (vor 1200 Tagen) @ *krugix*Borusse*

Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte. Und mir geht es arbeitstechnisch gut!
Aber die Kleine leidet unter diesem pädagogischem Wahnsinn.

5 Gruppen in der Kita, insgesamt 8 Kinder. Ums Eck gebaut, die Kinder sehen sich durch die Fenster. Alleine im Raum. Alleine Essen. Alleine Schlafen. Und nebenan sitzt noch jemand. Es ist nicht erlaubt eine Notfallgruppe mit 8 Kinder und fest zugeteilten Erziehern zu bilden.
Die Kleine weint wenn sie im Kindergarten ist, sie will nach Haus. Sie weint Zuhause, denn sie will in die Kita.
Man macht derzeit viel kaputt. Und da bin ich noch nicht bei mir angekommen und wie ich unter diesen Umständen arbeite und lebe.
Und alles weil der Minister mit pädagogischen Werten und der Sozialkompetenz der Kinder auf Profilierungskurs steuert.
Man könnte in einer Gruppe alles gut nachverfolgen, gewünscht ist das nicht. Es geht nur um Aktionismus. Und die Info dazu kam Donnerstags ab die Kita und dann Freitags an die Eltern, damit es Montag losgehen konnte. Nichts hat man gelernt in Düsseldorf.

Aber das liegt doch nicht am Minister, sondern an der konkreten Umsetzung in der Einrichtung...?

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

TurTl3ss, Bielefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 13:49 (vor 1200 Tagen) @ Djerun

Soweit ich es verstanden habe, ist es den Einrichtungen untersagt die Gruppen zu mischen, auch nicht fest und dauerhaft. Die Kinder bleiben in ihren Gruppen und auch die Erzieher. Diese dürfen nicht in andere Gruppen eingesetzt werden.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

TurTl3ss, Mittwoch, 13.01.2021, 13:54 (vor 1200 Tagen) @ TurTl3ss

Soweit ich es verstanden habe, ist es den Einrichtungen untersagt die Gruppen zu mischen, auch nicht fest und dauerhaft. Die Kinder bleiben in ihren Gruppen und auch die Erzieher. Diese dürfen nicht in andere Gruppen eingesetzt werden.

Ja, so kenne ich das auch. Demnach ist das in der beschriebenen Kita einfach schlecht umgesetzt worden...

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

TurTl3ss, Bielefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 13:59 (vor 1200 Tagen) @ Djerun
bearbeitet von TurTl3ss, Mittwoch, 13.01.2021, 14:03

Naja, sie setzen es gemäß Verordnung durch. Also ist die Verordnung schlecht, wenn sie da keine andere Möglichkeit zulässt.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

TurTl3ss, Mittwoch, 13.01.2021, 14:06 (vor 1200 Tagen) @ TurTl3ss

Naja, sie setzen es gemäß Verordnung durch. Also ist die Verordnung schlecht, wenn sie da keine andere Möglichkeit zulässt.

Ah ok, wenn es also nicht möglich ist, eine Gruppe mit 8 Kindern zu bilden (wenn es sowieso immer die gleichen sind) oder 2 Gruppen mit 4 Kindern, dann ist das natürlich tatsächlich unverständlich...

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

*krugix*Borusse*, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 14:24 (vor 1200 Tagen) @ Djerun

Sorry für Missverständnisse, aber ja genau darum geht es.
Man darf keine Gruppe machen mit 8 Kindern aus 5 Gruppen.
Die Kinder sind isoliert in ihren Ursprungsgruppen.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Lutz09, Tor zum Sauerland, Mittwoch, 13.01.2021, 15:09 (vor 1200 Tagen) @ *krugix*Borusse*
bearbeitet von Lutz09, Mittwoch, 13.01.2021, 15:17

Sorry für Missverständnisse, aber ja genau darum geht es.
Man darf keine Gruppe machen mit 8 Kindern aus 5 Gruppen.
Die Kinder sind isoliert in ihren Ursprungsgruppen.

Wenn es sich stets um dieselben acht Kinder handelt, die in der Notbetreuung von den immer gleichen Erziehern betreut werden, kann ich das Problem nicht erkennen. Das wäre doch eine geschlossene Gruppe. Das Ganze soll wohl der Kontaktbeschränkung dienen – die Umsetzung halte ich für zu kurz gesprungen, realitätsfremd und für nicht kindgerecht.

Gäbe es endlich Schnelltests, könnte man sowieso noch einmal ganz anders und flexibler agieren.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Kruemelmonster09, Mittwoch, 13.01.2021, 15:33 (vor 1200 Tagen) @ Lutz09

Sorry für Missverständnisse, aber ja genau darum geht es.
Man darf keine Gruppe machen mit 8 Kindern aus 5 Gruppen.
Die Kinder sind isoliert in ihren Ursprungsgruppen.


Wenn es sich stets um dieselben acht Kinder handelt, die in der Notbetreuung von den immer gleichen Erziehern betreut werden, kann ich das Problem nicht erkennen. Das wäre doch eine geschlossene Gruppe. Das Ganze soll wohl der Kontaktbeschränkung dienen – die Umsetzung halte ich für zu kurz gesprungen, realitätsfremd und für nicht kindgerecht.

Gäbe es endlich Schnelltests, könnte man sowieso noch einmal ganz anders und flexibler agieren.

Das Problem ist, dass nichts planbar ist.
Theoretisch dürften morgen alle Kinder wieder kommen. Dann muss morgens erstmal geschaut werden, wo kann das Kind hin.

Außerdem ist Kita Kind ja nicht gleich KiTa Kind.
Du kannst ein zurückhaltende 3 jähriges Kind nicht einfach in eine neue Gruppe stecken, wo es kein Kind kennt.
Bei manchen würde es in dieser Situation nicht mal ausreichen, wenn das Kind seine Bezugserzieherin dabei hat.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 13:27 (vor 1200 Tagen) @ *krugix*Borusse*

Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte. Und mir geht es arbeitstechnisch gut!
Aber die Kleine leidet unter diesem pädagogischem Wahnsinn.

5 Gruppen in der Kita, insgesamt 8 Kinder. Ums Eck gebaut, die Kinder sehen sich durch die Fenster. Alleine im Raum. Alleine Essen. Alleine Schlafen. Und nebenan sitzt noch jemand. Es ist nicht erlaubt eine Notfallgruppe mit 8 Kinder und fest zugeteilten Erziehern zu bilden.
Die Kleine weint wenn sie im Kindergarten ist, sie will nach Haus. Sie weint Zuhause, denn sie will in die Kita.
Man macht derzeit viel kaputt. Und da bin ich noch nicht bei mir angekommen und wie ich unter diesen Umständen arbeite und lebe.
Und alles weil der Minister mit pädagogischen Werten und der Sozialkompetenz der Kinder auf Profilierungskurs steuert.
Man könnte in einer Gruppe alles gut nachverfolgen, gewünscht ist das nicht. Es geht nur um Aktionismus. Und die Info dazu kam Donnerstags ab die Kita und dann Freitags an die Eltern, damit es Montag losgehen konnte. Nichts hat man gelernt in Düsseldorf.

Und da sind wir noch nicht beim Thema, dass das Kitapersonal mit den Kindern ohne Schutzmaßnahmen arbeiten muss, aber bei der Impfung dann irgendwo hinten priorisiert wird.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

OliJ, BV, Mittwoch, 13.01.2021, 12:50 (vor 1200 Tagen) @ Sascha

Auch hier wieder krass zu lesen was so in manchen Büros los ist.

Bei uns kann man die 10 Tage jetzt schon nehmen + wir stocken auch bei Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen das Gehalt auf 90% für die Wochen 7-12 auf.
Man darf Samstags und Sonntags arbeiten (wenn man möchte) und kann dafür 2 Tage unter der Woche frei nehmen.
Meinen Leuten habe ich gesagt "ich helfe wo ich kann" + "gebt Gas und dann bekommen wir das schon hin."

Eine Person (90%) hat mir gesagt "Ich kann 4 Stunden arbeiten und dann nur so spartanisch"
Ok....4 Stunden Vollgas und dann buch von mir aus gerne Deine 90%.
Wir sind da sehr frei und flexibel.
Arbeitszeiten (Onlinezeiten) von 6 - 21 Uhr statt 7 - 20 Uhr.
Evtl wir ausgeweitet von 5 - 23 Uhr.
Meine normale Arbeit lasse ich liegen und arbeite normal bei meinem Team mit.

Ich drücke allen die Daumen.

Ach...und Homeschooling findet bei uns daheim auch noch statt.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Davja89, Mittwoch, 13.01.2021, 18:51 (vor 1200 Tagen) @ OliJ

Durchhalten und Daumen hoch. So lebt man Führung vor...

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

TurTl3ss, Bielefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 11:03 (vor 1201 Tagen) @ Sascha

Sobald diese 10 Tage durch sind werde ich sie nehmen. Das weiß auch schon mein Arbeitgeber. Aber was danach kommt ist sehr ungewiss.

Mit den Sonderurlaub hätte ich wenigstens die Möglichkeit auf selbst gewähltes "Kurzarbeitergeld"

Für manche Arbeitgeber wird es natürlich schön sein, um die Personalkosten für ein paar Wochen zu drücken.

Schlussendlich sollte es doch eine Option geben, wenn es in Einvernehmen geschieht, der Sonderurlaub, sollte man da auch vom Gesetzgeber keine Hindernisse einbauen.
So wirkt es für mich, dass man gar nicht wirklich möchte, dass diese Maßnahme positiv auf das Infektionsgeschehen einwirkt.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Lenano, Mittwoch, 13.01.2021, 10:25 (vor 1201 Tagen) @ TurTl3ss

Genaues zum Paragraphen kann ich nicht sagen.
Meine bessere Hälfte und unsere beiden Kinder sind privat versichert. Sie arbeitet an einer Schule / Kindergarten und ist verbeamtet.
Ihr stehen die 10 zusätzlichen Tage aktuell nicht zu. Ich bekomme sie daher wohl auch nicht, bzw. müsste wohl Urlaub einreichen wenn ich Geld bekommen möchte.
Das ganze gilt nicht in NRW, sondern Niedersachsen.
Vllt ist man da aber einheitlich.
Scheint also einen Unterschied zu geben zwischen privater Versicherung und normaler Versicherung.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 10:32 (vor 1201 Tagen) @ Lenano

Ja, der Gesetzentwurf bezieht sich nur auf gesetzlich krankenversicherte Eltern.

Nachzulesen auf Tagesschau.de

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Lenano, Mittwoch, 13.01.2021, 10:43 (vor 1201 Tagen) @ Sascha

Ah, perfekt. Danke für den Link.

Das war in den letzten Tagen alles eher unklar dort angekommen.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 10:23 (vor 1201 Tagen) @ TurTl3ss

Auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme, dass Laschet die Regelung der Kitas sehr arbeitgeberfreundlich ausgeführt hat, aber... man sollte sich schon über eine Gesetzeslage informieren, bevor man sie in Anspruch nehmen kann. Dass die Sonderurlaubsregelung erst dann greift, wenn keine Notbetreuung (und in NRW ist es ja sogar ein reduzierter Regelbetrieb), war eigentlich ganz leicht rauszufinden und so auch in vielen Artikeln über diese Regelung zu lesen.

Widersprüchliche Aussagen

Kruemelmonster09, Mittwoch, 13.01.2021, 12:40 (vor 1200 Tagen) @ Sascha

Auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme, dass Laschet die Regelung der Kitas sehr arbeitgeberfreundlich ausgeführt hat, aber... man sollte sich schon über eine Gesetzeslage informieren, bevor man sie in Anspruch nehmen kann. Dass die Sonderurlaubsregelung erst dann greift, wenn keine Notbetreuung (und in NRW ist es ja sogar ein reduzierter Regelbetrieb), war eigentlich ganz leicht rauszufinden und so auch in vielen Artikeln über diese Regelung zu lesen.

Ein Problem ist aber auch, dass hier schon wieder die eine Hand nicht zu wissen scheint, was die andere tut.

Ich zitiere aus einem Schreiben von Herrn Stamp:
"Um Ihre Bereitschaft, meinem Appell Folge zu leisten, sowie Ihre
zusätzlichen Belastungen durch den kommenden eingeschränkten
Pandemiebetrieb zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern,
sieht der MPK-Beschluss vor, gesetzlich zu regeln, dass das Kin-
derkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil
bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Der
Anspruch soll auch dann gelten, wenn Sie meinem Appell folgen
und die Kinder selber zu Hause betreuen.
"

Quelle:
Elternbrief Minister eingeschränkter Pandmiebetrieb - Stand 07.01.2021

kita.nrw.de/datei/elternbrief-minister-eingeschraenkter-pandmiebetrieb-stand-07012021

Widersprüchliche Aussagen

saladin, Mittwoch, 13.01.2021, 16:56 (vor 1200 Tagen) @ Kruemelmonster09

und dies gilt bislang auch nur für gesetzlich versicherte... EineLösung bei 2 Beamten (Lehrer) zB gibt es noch nicht - Evtl ja später am Tage

Widersprüchliche Aussagen

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 13.01.2021, 13:28 (vor 1200 Tagen) @ Kruemelmonster09

Auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme, dass Laschet die Regelung der Kitas sehr arbeitgeberfreundlich ausgeführt hat, aber... man sollte sich schon über eine Gesetzeslage informieren, bevor man sie in Anspruch nehmen kann. Dass die Sonderurlaubsregelung erst dann greift, wenn keine Notbetreuung (und in NRW ist es ja sogar ein reduzierter Regelbetrieb), war eigentlich ganz leicht rauszufinden und so auch in vielen Artikeln über diese Regelung zu lesen.


Ein Problem ist aber auch, dass hier schon wieder die eine Hand nicht zu wissen scheint, was die andere tut.

Ich zitiere aus einem Schreiben von Herrn Stamp:
"Um Ihre Bereitschaft, meinem Appell Folge zu leisten, sowie Ihre
zusätzlichen Belastungen durch den kommenden eingeschränkten
Pandemiebetrieb zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern,
sieht der MPK-Beschluss vor, gesetzlich zu regeln, dass das Kin-
derkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil
bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Der
Anspruch soll auch dann gelten, wenn Sie meinem Appell folgen
und die Kinder selber zu Hause betreuen.
"

Quelle:
Elternbrief Minister eingeschränkter Pandmiebetrieb - Stand 07.01.2021

kita.nrw.de/datei/elternbrief-minister-eingeschraenkter-pandmiebetrieb-stand-07012021

Das betrifft die Kinderkrankentage. Das ist etwas anderes als die Sonderurlaubsregelung. Und selbst die Regelung für den "Kinderkrankenschein" wird nur für gesetzlich versicherte gelten und nicht für privat versicherte.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

TurTl3ss, Bielefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 10:41 (vor 1201 Tagen) @ Sascha

Ja, da stimme ich dir zu. Hätten uns direkt besser informieren können und sollen.

Schlussendlich heißt es dann doch, schickt eure Kinder entweder zur Risiko Gruppe oder in die Notbetreuung. Dann kann man die Schulen doch direkt auflassen? Wir viele können denn den Zustand für mehr als zwei bis drei Wochen aufrecht erhalten?

Oder man muss das System bescheissen und sich krank melden, was aber auch nicht im Sinne des Erfinders sein kann.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

garypaul, Unna, Mittwoch, 13.01.2021, 17:24 (vor 1200 Tagen) @ TurTl3ss

Schlussendlich heißt es dann doch, schickt eure Kinder entweder zur Risiko Gruppe oder in die Notbetreuung. Dann kann man die Schulen doch direkt auflassen?


Die Notbetreuung ist nicht annähernd mit Präsenzunterricht vergleichbar, bei uns ca. 850 Schüler regulär, akt. wie oben erwähnt nur 4 Schüler in selbiger.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

simie, Krefeld, Mittwoch, 13.01.2021, 10:56 (vor 1201 Tagen) @ TurTl3ss


Oder man muss das System bescheissen und sich krank melden, was aber auch nicht im Sinne des Erfinders sein kann.

Was glaubst du, machen Eltern seit Beginn der Pandemie?
Entweder sie haben die Kontaktbeschränkungen ignoriert oder eben das System umgangen, indem sie sich selber haben krankschreiben lassen.
Von Anfang an haben die Regeln nicht im Ansatz auf die Lebenswirklichkeit von Familien mit Kindern gepasst.

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

TurTl3ss, Mittwoch, 13.01.2021, 10:49 (vor 1201 Tagen) @ TurTl3ss

Ja, da stimme ich dir zu. Hätten uns direkt besser informieren können und sollen.

Schlussendlich heißt es dann doch, schickt eure Kinder entweder zur Risiko Gruppe oder in die Notbetreuung. Dann kann man die Schulen doch direkt auflassen? Wir viele können denn den Zustand für mehr als zwei bis drei Wochen aufrecht erhalten?

Oder man muss das System bescheissen und sich krank melden, was aber auch nicht im Sinne des Erfinders sein kann.

In NRW ist man sich darüber im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern offenbar bewusst. Es gibt schlicht keine echte Alternative zur Notbetreuung bzw. zum reduzierten Regelbetrieb in der Kita und ich bin froh, in NRW zu leben. Da wird manches besser gemacht als in anderen Ländern...

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

Prof.Grosskreutz, Kerpen, Mittwoch, 13.01.2021, 10:49 (vor 1201 Tagen) @ TurTl3ss

Notbereuung gibt es eigentlich immer, das ist in normalen Zeiten gut, jetzt aber ein Problem.

Unsere Tagesmutter ist krank, wir sollen unseren 1 jährigen dann in eine Notbetreuung bringen, in der er noch nie war, mit wieder ganz anderen Kindern...das ist für die Kinder pädagogisch nicht gut, im Sinne der Kontaktreduzierung aber auch totaler Blödsinn.

Wir haben nur folgende Möglichkeiten:
- Urlaubstage nehmen
- Unbezahlten Urlaub nehmen
- Großeltern

Ist leider scheiße...

Nachsatz: Unsere Tagesmutter hat 2 Grundschulpflichtige Kinder. Wenn wir bis 15 Uhr betreuen lassen, muss sie ihre Kinder in 2 verschiedene Gruppen setzen, in denen die Kids nichts machen können...

Paragraph 56 Absatz 1a ifsg

todesbrei, Copitz, Mittwoch, 13.01.2021, 10:48 (vor 1201 Tagen) @ TurTl3ss

nach 2 wochen homeschooling mit meinen kindern bin ich aber sowas von sicher krankschreibwürdig ...

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