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Neu auf schwatzgelb.de: Fanhilfe Dortmund: "Dieser Winkelzug ist in der Rechtsprechung bisher unbekannt." (BVB)

Redaktion schwatzgelb.de ⌂ @, Dortmund, Mittwoch, 12.06.2019, 17:02 (vor 1780 Tagen)

In Süddeutschland standen in den vergangenen Wochen mehrere BVB-Fans wegen Beleidigung vor Gericht. Wir haben mit Claas von der Fanhilfe sowie Stefan Witte, der als Verteidiger am Prozess beteiligt war, darüber gesprochen. Im Interview berichten sie von einem unfairen Prozess mit mehreren formellen Fehlern und vielen Fragezeichen. Des Weiteren sprechen sie über die Arbeit der Fanhilfe Dortmund.


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Tags:
schwatzgelb.de, Artikel

Mir ist der Artikel zu einseitig

bers, Oberfranken, Donnerstag, 13.06.2019, 18:03 (vor 1779 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Hallo zusammen,
ich möchte die Kompetenz der beteiligten Personen hier nicht bewerten, aber mir ist zumindest der Artikel viel zu einseitig. Es ist leider so, dass jeder juristische Laie nach einem Semester Studium jeden unbedarften Nichtjuristen an die Wand reden kann - das heißt aber nicht, dass die Argument alle korrekt sind, vielmehr fehlt dem Gegenüber schlicht das Vokabular zur Diskussion. Deswegen würde ich es sehr begrüßen, wenn auch eine unabhängige oder Gegenseite zu Wort käme.

Denn selbst als juristischer Laie, der ich bin, bin ich innerhalb von wenigen Minuten Googlen auf § 77b Abs. 2 S. 1 StGB gestoßen:

Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat *und der Person* des Täters Kenntnis erlangt.

Wenn die Leute von der Fanhilfe also sagen, dass

Dieser Winkelzug ... in der Rechtsprechung bisher unbekannt

ist (es geht darum, dass der Antrag mehr als 3 Monate nach dem Spiel gestellt wurde) ... Naja, dann wirkt das auf den Laien eben nicht so überzeugend. Eine unabhängige Meinung dazu wäre schon interessant.

Mir ist der Artikel zu einseitig

Elmar, Freitag, 14.06.2019, 08:48 (vor 1779 Tagen) @ bers

Ohne auf Details einzugehen, gebe ich dir grundsätzlich Recht.
Aber:
- ich ordne das Interview so ein, dass es eine Reaktion der Gegenseite herausfordert und
- dass die Gegenseite wahrscheinlich nicht proaktiv an der Aufarbeitung teilnehmen würde. Warum auch? Sie könnte sich nur verbale Fallstricke aufbauen, wenn hier was anderes als im Prozessverlauf stehen würde.

Mir ist der Artikel zu einseitig

Ausputzer, Düsseldorf, Donnerstag, 13.06.2019, 19:00 (vor 1779 Tagen) @ bers

Deswegen würde ich es sehr begrüßen, wenn auch eine unabhängige oder Gegenseite zu Wort käme.

Absolut, das ist ja auch etwas, was der Gegenseite genauso (mit Recht) vorgeworfen wurde.

Denn selbst als juristischer Laie, der ich bin, bin ich innerhalb von wenigen Minuten Googlen auf § 77b Abs. 2 S. 1 StGB gestoßen:

Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat *und der Person* des Täters Kenntnis erlangt.

Ich stimme Dir zu, dass man auf diesen Umstand hätte eingehen können/sollen. Selbst die Kommentarliteratur hilft mir persönlich hier nicht weiter:
Beispiel (Mitsch in Müchener Kommentar, StGB, § 77b, Rn. 21)
"Die Kenntnis muss auch die Person des Täters umfassen. zur Fussnote 23 In der Antragsphase schützt allerdings die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) den Tatverdächtigen vor antizipierten Schuldzuweisungen. Die Wortwahl „Person des Täters“ ist deshalb etwas verfehlt. „Beschuldigter“ wäre ebenfalls unpassend, weil die Person vor der Antragstellung meistens noch nicht den prozessualen Status des Beschuldigten (§ 157 StPO) haben wird. Mehr als einen Tatverdacht wird man in der Regel aus dem verfügbaren Informationsbestand gegen eine bestimmte Person nicht ableiten können. Daher wäre die Bezeichnung „Tatverdächtiger“ am treffendsten. Daran hat sich die Auslegungsarbeit zu orientieren: „Kenntnis von der Person des Täters“ bedeutet Kenntnis von den Tatsachen, die den Tatverdacht auf eine bestimmte Person lenken."

Was mich so irritiert ist aber der Umstand, dass die Polizei überhaupt mit sehr erheblichem Aufwand ohne Strafantrag ermittelt. Nochmal der MüKo (jetzt Rn. 6:
"Abs. 1, in dessen Mittelpunkt rechtliche Details der Strafantragsfrist stehen, enthält zugleich eine Stellungnahme zur Rechtsnatur des Strafantrags und zu den Rechtsfolgen im Falle eines rechtzeitig bzw. nicht oder nicht rechtzeitig gestellten Strafantrags: Die Feststellung, dass die Tat „nicht verfolgt“ wird, wenn innerhalb der Frist kein Strafantrag gestellt wurde, ist der Sache nach ein Imperativ: „Die Tat darf nicht verfolgt werden!“ Es handelt sich also um die gesetzliche Anordnung eines Verfahrenshindernisses. Umgekehrt folgt daraus, dass ein fristgemäß gestellter Strafantrag Verfahrensvoraussetzung ist. Dieses Verfahrenshindernis ist zwingend („wird nicht verfolgt“). Die Strafverfolgungsbehörden können sich also nicht nach Ermessen darüber hinwegsetzen und das Verfahren dennoch durchführen."

Warum wurde also seitens der Polizei überhaupt ermittelt?

Unabhängig davon stellt sich mir sehr stark die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Sehr viele Ermittlungsverfahren in Offizialdelikten werden mit der Begründung eingestellt, dass sich der/die/das Täter(in) nicht mit vertretbarem Ermittlungsaufwand feststellen lassen - und hier wird monatelang ein Aufand betrieben, der Beamte und Technik in Anspruch nimmt, die in der Zeit auch "schlimmere" Delikte hätten aufklären können.

Unterstützung für Fanhilfe?

BenschPils ⌂ @, Coe, Donnerstag, 13.06.2019, 17:00 (vor 1779 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Finde das echt ein starkes Stück, was da abgelaufen ist und wundere mich dass das in der Öffentlichkeit nicht mehr Wellen schlägt.

Kann man die Fanhilfe in irgendeiner Form finanziell unterstützen? Könnte mir vorstellen, dass solche Verfahren nicht ganz billig sind(?)

Nicht, dass es nachher an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert...

Unterstützung für Fanhilfe?

Schnippelbohne, Bauernland, Donnerstag, 13.06.2019, 18:07 (vor 1779 Tagen) @ BenschPils

Mitglied werden. Man kann einmalig oder regelmäßig spenden
https://www.fanhilfe-dortmund.de/wp-content/themes/echoes/Mitgliedsantrag.pdf

Unterstützung für Fanhilfe?

Seb09 ⌂ @, Essen, Donnerstag, 13.06.2019, 18:06 (vor 1779 Tagen) @ BenschPils

Finde das echt ein starkes Stück, was da abgelaufen ist und wundere mich dass das in der Öffentlichkeit nicht mehr Wellen schlägt.

Kann man die Fanhilfe in irgendeiner Form finanziell unterstützen? Könnte mir vorstellen, dass solche Verfahren nicht ganz billig sind(?)

Nicht, dass es nachher an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert...

Mitglied werden, wäre sicher ein guter Schritt. Man kann da auch mehr als den Mitgliedsbeitrag zahlen. Dazu wird es auch noch Aktionen seitens der Fanhilfe geben, die gerade in Planung sind.

Hätte nicht ich gedacht, ...

Josch108, Donnerstag, 13.06.2019, 14:59 (vor 1779 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

dass in der beschriebenen Form von Staatsanwaltschaft und Gericht agiert wird. Das kann das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern (sofern man dies noch hat).
Ich wünsche mir, dass die Berufungsverfahren öffentlich, zumindest in den Fanszenen und besonders in Justizkreisen, mehr wahrgenommen werden. Am Ende muss zweifelsfrei feststehen, dass die Verfahren fehlerfrei durchgeführt wurden und im Urteil alle zu berücksichtigenden Tatbestandsmerkmale eingeflossen sind.
Ich bin gespannt.
Danke der Fanhilfe und allen Unterstützern. Macht weiter so!

Starkes Stück

Basti Van Basten, Romania, Mittwoch, 12.06.2019, 23:58 (vor 1780 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Der StA wird genau wissen, was ihm geblüht hätte, wenn das Ding in Revision gegangen wäre.

Vielen Dank

hkw, Berlin, Mittwoch, 12.06.2019, 22:35 (vor 1780 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

natürlich für das Interview, aber auch an die Fanhilfe.
Gratulation nochmals zum ersten Jahr! Ich verfolge eure Arbeit mit viel Freude. Ich hoffe, dass die Bühne für diese elementar wichtigen rechtlichen Themen noch größer wird.

Das Stadion und Fußballfans sind mittlerweile leider ein Testlabor für Polizei und Staat geworden um Grenzen zu erweitern und Methoden zu erproben welche Grundrechte einschränken. Dem muss man geschlossen entgegenstehen.

: "Dieser Winkelzug ist in der Rechtsprechung bisher unbekannt."

Elmar, Mittwoch, 12.06.2019, 22:02 (vor 1780 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Vielen Dank.
Ich habe das Interview mit großem Interesse gelesen.

Fanhilfe Dortmund: "Dieser Winkelzug ist in der Rechtsprechung bisher..."

Wallone, Mittwoch, 12.06.2019, 21:00 (vor 1780 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Vielen Dank für das Interview. Ich denke, es ist auch sehr wichtig, dass ihr dafür Öffentlichkeit herstellt. Toll auch, wie ausführlich ihr das Ganze angegangen seid (ein paar mehr Absätze bei den langen Antworten könnten aber vielleicht nicht schaden ;-)). Bitte bleibt da am Ball, es wäre super, wenn ihr einen ähnlichen Beitrag nochmal auflegen könntet, wenn die Verfahren abgeschlossen sind.

Danke für Interview

, Mittwoch, 12.06.2019, 18:03 (vor 1780 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Da sieht man das Fußball Fans keine Rechte zu haben scheinen, traurig das ganze.

Danke

simie, Krefeld, Mittwoch, 12.06.2019, 17:19 (vor 1780 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Erst mal danke für den ausführlichen Beitrag.
Schon traurig, wie sich hier Teile der Justiz gewissen Personen untertan machen.
Aber auch schon im Vorfeld stößt da einiges sauer auf.
Gerade der Punkt mit dem Richtmikrofonen ist schon äußerst problematisch, wenn man das damit vergleicht,wie schnell die Polizei selber Aufnahmen mit der Begründung der Verletzung der Privatheit des gesprochenen Wortes unterbindet.

Danke

hardbreak, Ort, Donnerstag, 13.06.2019, 00:27 (vor 1780 Tagen) @ simie

Erst mal danke für den ausführlichen Beitrag.
Schon traurig, wie sich hier Teile der Justiz gewissen Personen untertan machen.
Aber auch schon im Vorfeld stößt da einiges sauer auf.
Gerade der Punkt mit dem Richtmikrofonen ist schon äußerst problematisch, wenn man das damit vergleicht,wie schnell die Polizei selber Aufnahmen mit der Begründung der Verletzung der Privatheit des gesprochenen Wortes unterbindet.

Da es Aktuell ist und dazu passt werfe ich es mal ein auch wenn ich den Artikel als Meinungsmache von Springer ablehne.
Ich wusste gar nicht das es Verboten ist Beamte bei der Ausübung ihrer Arbeit zu filmen um damit eventuelles Fehlverhalten aufzudecken.
Einfach mal nach Andreas Halbach randale googeln (ZDF-Reporter).

Danke

simie, Krefeld, Donnerstag, 13.06.2019, 01:51 (vor 1780 Tagen) @ hardbreak

Hier wird meiner Meinung nach das Gesetz von Seiten der Polizei missbraucht. Reine Film- und Fotoaufnahmen müssen nämlich durchaus geduldet werden. Beamte im Dienst müssen dies dulden. Da ist dann das Recht am eigenen Bild eingeschränkt.
Nun wird eben auf Tonaufnahmen ausgewichen, um unliebsame Aufnahmen zu unterbinden.
Ich habe durchaus Zweifel ob dies in der flächendeckend angewandten Weise im Sinne des Gesetzes ist.

Danke

hardbreak, Ort, Donnerstag, 13.06.2019, 01:59 (vor 1780 Tagen) @ simie

Wohl eher nicht es geht wohl darum um Straftäter in Uniform zu schützen.
Leider können diese Menschen genau wie viele andere einfach nicht zugeben etwas Falsch gemacht zu haben.
Ein Professor von einer Polizeischule hat mal im Zusammenhang mit G20 und anderen Demos gesagt der Staat kann nicht zugeben etwas Falsch gemacht zu haben weil er sonst unglaubwürdig würde.

"Wenn du Gott zum Bluten bringst, dann glauben die Menschen nicht mehr an ihn! Und wenn erst Blut im Wasser ist, dann kommen die Haie angeschwommen!"

Danke

Ravenga, In der Ruhr liegt die Kraft, Donnerstag, 13.06.2019, 01:22 (vor 1780 Tagen) @ hardbreak

Das Verfahren ist schon lange so üblich. Da werden dann auch mal schnell sämtliche Privatvideos, die Monate und Jahre davor aufgenommen wurden, "aus Versehen" mitgelöscht, wenn man die Tätigkeiten der Damen und Herren in Uniform mal dokumentieren will ¯\_(ツ)_/¯ Ich sollte auch mal meine gesamten Fotodateien von meinem Telefon löschen, weil ich am Essener Hbf 'ne bemalte S-Bahn fotografiert hatte...

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