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Hanseat, Samstag, 12.09.2026, 21:40 (vor 22 Minuten) @ patrahn

Nein, aber wahrscheinlich eine Sanktion vom Verein. Und ich glaube bei einem theoretischen Arbeitsrechtsprozess hätte man schlechte Karten wenn er nachweisen kann trotz überdurchschnittlicher Erbringung seiner Arbeitsleistung auf irgendeine Art und Weise für etwas nicht verbotenes sanktioniert zu werden, auch durch Nichtberücksichtigung.

Wenn ich als Lokführer der deutschen Bahn den Zugfunk nutze, um Werbung zu machen für den örtlichen Satanistenverein habe ich innerhalb von 2 h meine Kündigung im Postfach. Absolut gerichtsfest.


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