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RN: Karetsas beim Medizincheck (BVB)

Will Kane, Biosphärenreservat Bliesgau, Mittwoch, 29.07.2026, 12:19 (vor 5 Stunden, 38 Minuten) @ CHS

Die Rechtsform lässt für die Rechtsverbindlichkeit nur die Vertragsunterzeichnungen durch die Geschäftsführung zu.

Man kann wenn man will auch einen Direktor mit unterschreiben lassen, aber für die Rechtsverbindlichkeit ist immer die Unterschrift der Geschäftsführung notwendig.


Theoretisch müssten zwei Geschäftsführer sogar noch vor Ort sein.

:-)

Gruß

CHS

Wobei es einerseits die Regel gibt, dass immer der Geschäftsführer mit unterschreibt, der den betreffenden Bereich verantwortet. Anderseits gibt es Vertretungsregelungen, die aber nur in begründeten Ausnahmefällen in Kraft treten.

Nicht wenige Verträge innerhalb eines Geschäftsbereiches können und werden auch durch Prokuristen unterschrieben. Das ist aber auch alles geregelt. Je umfassender und gewichtiger ein Vertrag ist, umso weniger ist dies der Fall. Verträge mit Spielern und Trainern fallen grundsätzlich nicht darunter.


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