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Kölner Szene wieder auf dem Heimweg (Spieltage)

Lexy, Münster, Samstag, 14.02.2026, 15:36 (vor 222 Tagen) @ Kruemelmonster09

Wäre vom Wortlaut von § 30 Abs 2 PolG BaWü (Die Polizei kann einer Person verbieten, einen bestimmten Ort, ein bestimmtes Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder ein Gemeindegebiet zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird (Aufenthaltsverbot).) offensichtlich nicht gedeckt und daher entweder stille Post oder rechtswidrig.


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