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Innenministerkonferenz 03.12.-05.12. in Bremen (Sonstiges)

Spekka, Sonntag, 30.11.2025, 20:29 (vor 105 Tagen) @ TobiHH

Das war nicht so. Ein Urteil eines ordentlichen Gerichts kann die Auflage beinhalten. Meistens wird vom "Inhaber" erwartet, dass er einfach nicht in einem Stadion ist - ohne Kontrolle irgendwie. Wenn ich nur ein Stadion nicht betreten darf, möchte ich ja gerne noch irgendwas anderes machen dürfen, z.B. im Urlaub sein, Einkaufen gehen oder einfach auf der Couch hocken. Selbst das Betreten des Spielortes ist nicht (generell) untersagt.


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