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Prügelei von BVB- und Schalke-Fans in Köln: 7 Tatverdächtige ermittelt (BVB)

Hömmatiker, Westfalen, Dienstag, 04.11.2025, 12:42 (vor 189 Tagen) @ MarcBVB

Das ist eine konkrete Straftat.


Ich glaube du weißt genau, was ich meine: Wenn "Landfriedensbruch" der einzige Tatbestand ist, dann kann man natürlich schnell "Teilnehmer einer Menschenmenge" sein. Zb. wenn mal im gleichen Zug sitzt.


Nein. Das stimmt so natürlich nicht.

Selbst das bloße Mitmarschieren oder inaktive Dabeisein genügt nicht (MüKo, § 125 Rn. 31, BGH, 4 StR 368/08, juris; BGHSt 62, 178).


Für eine Verurteilung (wahrscheinlich) nicht, für die Einleitung eines Verfahrens natürlich.


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