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Stellungnahme des BVB zu Missbrauchsvorwürfen (BVB)

Matse, Sonntag, 05.10.2025, 22:51 (vor 303 Tagen) @ Melange

Was soll den eine Verdachtskündigung sein?

Ich kenne verhaltensbedingt, betriebsbedingt und personenbedingt.

Die Tatkündigung ist eine verhaltensbedingte Kündigung. Hier ist der Arbeitgeber davon überzeugt, dass ein Fehlverhalten stattgefunden hat und nachgewiesen ist.

Die Verdachtskündigung stellt in systematischer Sicht eine personenbedingte Kündigung dar. Aufgrund objektiver Tatsachen muss ein schwerwiegender Verdacht für ein Fehlverhalten vorliegen, der das Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört.


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