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Unglaublich: Sven Mislintat steht beim BVB noch bis 2028 unter Vertrag! (BVB)

Will Kane, Biosphärenreservat Bliesgau, Samstag, 08.02.2025, 11:59 (vor 369 Tagen) @ Zebulon

Vielleicht gab es ja auch eine fristlose Kündigung.
Das würde zumindest die dürre Mitteilung ohne gute Wünsche erklären.

Eine fristlose Kündigung wird es nicht gegeben haben. Ähnliche Formulierungen hinsichtlich der Freistellung wie in der öffentlichen Bekanntgabe der Trennung des BVB von Sven Mislintat finden zwar durchaus auch bei fristlosen Kündigungen Verwendung, aber eine fristlose Kündigung verlangt schon eine äußerst gravierende Vertragsverletzung als Begründung. Und die dürfte hier nicht vorgelegen haben Die Anlässe für die jetzt erfolgte Trennung von Sven Mislintat waren ja seit längerem bekannt, die Gründe ebenfalls.

Der Vertrag mit Mislintat ist überdies zeitlich befristet. Ob dieser Vertrag eine Klausel enthält für den Fall, dass arbeitgeberseitig aus gegebenem Anlass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr gewünscht wird und eine Freistellung erfolgt, wissen nur die Beteiligten. Gerade bei zeitlich befristeten Verträgen ist dies nicht selten der Fall bezüglich der noch ausstehenden Gehaltszahlungen bis Vertragsende, z.B. ob diese in Form einer Einmalzahlung / Abfindung erfolgt und/oder ob es unter Umständen zu Kürzungen dieser Summe kommen kann.

Wie ich es kürzlich bereits geschrieben habe, die „dürre Mitteilung“ des BVB die Trennung/Freistellung von Sven Mislintat betreffend ohne jede weitere ‚Lyrik‘ kann durchaus arbeitsrechtliche bzw. vertragsrechtliche Gründe haben. In aller Regel geht es in solchen Fällen dann um das Geld, wo der Arbeitgeber jedes Wort, das vor Gericht als positive Bewertung herangezogen werden kann, zu vermeiden sucht.

Üblicherweise bemüht sich der Arbeitgeber in Fällen wie dem vorliegenden dann um eine Vertragsauflösung per schnellstmöglichem Datum (falls es wie oben erwähnt keine entsprechende Vertragsklausel geben sollte). Eine solche Vertragsauflösung kann allerdings nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen. Diese entsprechende Vereinbarung enthält auch üblicherweise Regelungen hinsichtlich des Arbeitszeugnisses bzw. der Kommunikation nach außen , insbesondere spezifische Formulierungen betreffend. Dann könnte auch ‚Lyrik‘ in verabschiedenden Worten Verwendung finden.


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