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Borussia Dortmund: Rayan Cherki kocht vor Wut! Knallt es jetzt richtig? (BVB)

Kayldall, Luxemburg, Dienstag, 04.02.2025, 11:36 (vor 373 Tagen) @ BONES

Immerhin scheint es mit seinen Anwälten ja Zeugen für die getroffene Abmachung zu geben. Keine Ahnung in wie weit das dann jetzt gegen sein Recht auf freie Arbeitsplatzwahl verstößt, da der BVB ja bereit war die ausgemachte Summe zu zahlen.

Rein rechtlich ist es in Frankreich auch so, dass zwar in der Regel auch mündliche Verträge rechtlich bindend sind, es aber eine Ausnahme gibt, was alles angeht, was mit Befristung von Arbeitsverträgen zu tun hat. Egal ob Teilzeit oder befristete Arbeitsverträge und ich denke darunter fallen auch AKs im Fussball, da sie ja die Arbeitsverträge beeinflussen in ihrer Laufzeit wenn jemand für 3 Jahre unterschreibt und dann z.B. nach einem Jahr bereits wechselt. Deswegen gelten solche Abmachungen nur(sie sind nur dann rechtlich bindend), wenn sie in schriftlicher Form verfaßt wurden. Da kommt aber die LFP (Ligue Française de Football) ins Spiel, die einseitige Ausstiegsklauseln laut Artikel 202 verbietet. Deswegen hat Lyon es eben nicht schriftlich festgehalten, da dem Verein ansonsten eine Strafe droht. Allerdings ist die Abmachung so offenbar auch nicht rechtlich bindend(mal sehen ob seine Anwälte da was machen können). Etwas wie ein Teufelskreis zwischen französischem Recht und Regeln der LFP.


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