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Auch durchs ständige Wiederholung wird es nicht richtiger! (Spieltage)

CHS, Lünen / Dortmund, Sonntag, 22.12.2024, 13:40 (vor 619 Tagen) @ simie


Klar, wie ja bekanntlich auch jedes andere börsennotierte Unternehmen auf die jährliche Aktionärsversammlung wartet, um Kapitalerhöhungen durchzuführen.


Ja. Natürlich müssen für eine Kapitalerhöhung die Anteilseigner zustimmen. Wie denn sonst?

Siehe Tagesordnung 2021, Punkt 8

Hat nur die Aktionärsversammlung nicht genehmigt.

Gruß

CHS


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