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Neuer legt Einspruch gegen Pokalsperre ein (Fußball und Sport allgemein)

Ref86, Dienstag, 10.12.2024, 21:47 (vor 421 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von Ref86, Dienstag, 10.12.2024, 21:52

Ich habe mich beim Lesen des Artikels sehr gewundert.

In der Bundesliga ist es definitiv so, dass der Verein die Strafe "akzeptiert" oder dagegen prozessiert.

Aber gut. Manuel Neuer ist kurz hinter Steinmeier die wichtigste Person im Staat, da kann man schon mal Sonderrechte haben!


Da sich die Strafe primär gegen den Spieler richtet, scheint es logisch, dass auch er das Recht hat, gegen die Strafe vorzugehen. Aber ich kann mich ebenfalls nicht daran erinnern, dass hier nicht der Verein aktiv geworden ist.


Mir ist auch nur grob ein Fall in Erinnerung wo ein Spieler selbst gegen eine Sperre Einspruch eingelegt hat. Es handelte sich damals um Simunic. Wobei das gegen die FIFA war. Da schien der Verband auch nicht beteiligt gewesen zu sein.

https://www.transfermarkt.de/wm-ausschluss-fur-simunic/view/news/159389

Ich kann mir in dem Fall Neuer auch nicht vorstellen, dass der Einspruch erfolgreich ist. Der Freistoß nach der "Notbremse" wurde nicht verwandelt und dafür gibt es "standardmäßig" zwei Spiele Sperre.


Danke!

Wobei ich mich angesichts des Einsteigens von Neuer gefragt hatte, ob das nicht nur "Notbremse", sondern auch grobes Foulspiel war. Das sah ziemlich heftig aus und hat, wie wir mittlerweile wissen, auch zu einer Verletzung geführt. Allerdings nicht beim Gefoulten, sondern beim Foulenden.

Ich glaube das Foulspiel kann mit rot geahndet werden, muss es aber nicht. Die Verletzung ist sicherlich ein Anhaltspunkt, muss es aber nicht immer. Wobei die Verletzung ja auf dem Platz auch nicht direkt offensichtlich war. Beim Foulspiel (ober und unterhalb vom Knöchel, Tempo, etc.), Ellbogenschlägen und Fuß im Gesicht ist die Auslegung der roten Karte durchaus klar. Das Foulspiel passt aus meiner Sicht aber in keine genaue Kategorie und wäre ein Graubereich. Ich könnte mir vorstellen, dass es ohne Torverhinderung eine Verwarnung gegeben hätte. Das Tempo ist hoch, aber es spricht für mich mehr für einen beabsichtigen "Zusammenprall" ohne Einsatz vom Ellenbogen oder ähnliches.

Die Regel 12 unterscheidet nur wie folgt:

Ein Vergehen mit Körperkontakt wird mit einem direkten Freistoß geahndet.

„Fahrlässig“ bedeutet, dass ein Spieler unachtsam, unbesonnen oder unvorsichtig in einen Zweikampf geht. Es ist keine Disziplinarmaßnahme erforderlich.
"Rücksichtslos“ bedeutet, dass ein Spieler die Gefahr oder die Folgen für einen Gegner außer Acht lässt. Ein solches Vergehen ist mit einer Verwarnung zu ahnden.

"Übermäßig hart“ bedeutet, dass ein Spieler im Zweikampf mehr Kraft einsetzt als nötig und/oder die Gesundheit eines Gegners gefährdet. Ein solches Vergehen ist mit einem Feldverweis zu ahnden.

Leider wird es wohl vom DFB keine Einordnung dazu geben, weil es offensichtlich eine Torverhinderung war und deswegen auch ein rohes Spiel nicht weiter unterstellt wurde. Bei der Sperre von zwei Spielen spricht aus meiner Sicht auch vieles dafür, dass "nur" von einer Notbremse ausgegangen wird. Sonst hätte es auch durchaus ein höheres Strafmaß geben können.


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