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Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke (BVB)

Redaktion schwatzgelb.de ⌂ @, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 07:30 (vor 445 Tagen)

Auf der Jahreshauptversammlung gab es ein eindeutiges Votum gegen das Sponsoring von Rheinmetall. Eine Niederlage für die KgaA, die sie wohl nicht akzeptieren will.


Zum Artikel ...

NEIN(!)

SebWagn, HH Harvestehude, Dienstag, 26.11.2024, 12:08 (vor 444 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Sicherlich stellen knapp 1.300 anwesende Vereinsmitglieder bei dieser Gesamtzahl nur einen Bruchteil dar, allerdings ist die Jahreshauptversammlung das ordentliche Beschlussgremium, dessen Beschlussfähigkeit offiziell festgestellt wurde. Die Anträge waren im Vorfeld bekannt, alle Mitglieder wurden eingeladen. Wenn sich dann weiterhin nur weniger als 1 % der Mitglieder in der Westfalenhalle einfindet, dann ist die Aussage klar: Über 99 % (ausgenommen natürlich diejenigen, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht an der JHV teilnehmen konnten) ist dieses Thema nicht wichtig genug, um sich dafür oder dagegen zu positionieren und sie überlassen den Entschluss den anwesenden Mitgliedern

Sorry Sascha, aber bei allem Respekt und Sympathie, du widersprichst Dir da und das ist fundamental schlecht in dem Falle. Man hat ja keine andere Möglichkeit sich zu beteiligen oder abzustimmen, wenn man kommen möchte, einem das Thema wichtig ist, aber man es auch aus genannten Gründen nicht schafft.

Ich persönlich wäre auch dieses Jahr gerne gekommen, aber 800km+ hin und zurück, mit Grippe seit 2-3 Tagen und einer bevorstehenden Projektbesprechung in dieser Woche im Job, das funktioniert nicht und da kann man dann auch nicht den Tenor anstimmen, dass es nur für diejenigen die dort waren ein wichtiges Thema war und für alle Abwesenden nicht

Nein das geht nicht und ist dann auch ein Foulspiel

Des weiteren, bei solchen populären Themen ist eine pauschale Mitgliederbefragung ein gutes Instrument und wäre auch notwendig. Dahingehend wäre es Alternativ auch mal seitens des BVB eine feste Überlegung, ein LOGIN für die Mitglieder über die Mitgliedsnummer einzuführen und die LIVE Abstimmung zu ermöglichen am Tag der Versammlung.

Es verwundert ja schließlich auch nicht, dass dieser Antrag für die Gesamtbefragung dann abgelehnt wird bzw. nicht die nötige Mehrheit findet, die Anwesenden wollte damit "erzwingen" dass ihre Meinung bei 0,xx % der BVB-Mitglieder so ausfällt wie es an dem Tag beschlossen wird und das niemand anderes befragt wird. Im Idealfall hätte man den ersten Antrag fallengelassen und mit 99% der Mitgliederbefragung zugeestimmt.

JA, Beschlussfähigkeit wurde festgestellt, aber in dem Falle, so wie bei anderen gravierenden (ähnlich wie z.B. Abmeldung des Vereines, Änderung von Vereinsfarben, etc) kann und darf man nicht 0,xx% der Mitglieder als überwiegende Meinung der Vereinsmitglieder benennen

NEIN(!)

Nico Vadøy ⌂ @, BVB Norway, Oslo, Norwegen, Mittwoch, 27.11.2024, 09:03 (vor 443 Tagen) @ SebWagn

Des weiteren, bei solchen populären Themen ist eine pauschale Mitgliederbefragung ein gutes Instrument und wäre auch notwendig. Dahingehend wäre es Alternativ auch mal seitens des BVB eine feste Überlegung, ein LOGIN für die Mitglieder über die Mitgliedsnummer einzuführen und die LIVE Abstimmung zu ermöglichen am Tag der Versammlung.


Das finde ich wird wirklich Zeit. Ich selbst wohne in Norwegen, und bei knappen Urlaubstagen und grossen Reisekosten, ist ein Anfahrt nicht möglich.

Ich werde mal eine email an Mitglieder@bvb.de schreiben, und mal fragen was da möglich ist.
Wenn viele das gleiche anfragen, bewegt sich da vielleicht mal was.

NEIN(!)

Grinsemann, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 20:38 (vor 444 Tagen) @ SebWagn

Der Punkt ist aber doch auch ein anderer. Natürlich kann man auch über einfachere Beiteiligungsmöglivhkeiten diskutieren.
Aber Watzke und co haben sich auf der MV wehement dagegen ausgesprochen alle Mitglieder miteinzubeziehen und wollten den zweiten Antrag abwürgen. Aber dann als ihm das Ergebnis nicht passt sagt er am nächsten Tag, dass man doch lieber alle fragen soll. Er macht das nur, weil ihm das Ergebnis nicht passt und nicht weil ihm irgendwas an einer höheren Beteiligung liegt.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Mittwoch, 27.11.2024, 10:41 (vor 443 Tagen) @ Grinsemann

Er macht das nur, weil ihm das Ergebnis nicht passt und nicht weil ihm irgendwas an einer höheren Beteiligung liegt.

Wie es halt seinem Charakter entspricht. Es gibt für ihn eine akzeptable Meinung: seine!

NEIN(!)

herrNick, Mittwoch, 27.11.2024, 10:49 (vor 443 Tagen) @ nico36de

Er macht das nur, weil ihm das Ergebnis nicht passt und nicht weil ihm irgendwas an einer höheren Beteiligung liegt.


Wie es halt seinem Charakter entspricht. Es gibt für ihn eine akzeptable Meinung: seine!

Natürlich hält er den Rheinmetall-Deal für richtig, deshalb gibt es diesen Vertrag. Und so wie die Gegner ihre Möglichkeiten nutzen, nutzt er seine.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Mittwoch, 27.11.2024, 10:53 (vor 443 Tagen) @ herrNick

Und so wie die Gegner ihre Möglichkeiten nutzen, nutzt er seine.

Aha, jemand nutzt also seine Möglichkeiten, indem er sich ohne Funktion im e.V. in dessen Belange einmischt und dabei noch einen Beschluss der MV missachtet?

Vielleicht sollte man zwischen legitimen und peinlichen Einflussnahmeversuchen unterscheiden.....

NEIN(!)

istar, Mittwoch, 27.11.2024, 11:54 (vor 443 Tagen) @ nico36de

Und so wie die Gegner ihre Möglichkeiten nutzen, nutzt er seine.


Aha, jemand nutzt also seine Möglichkeiten, indem er sich ohne Funktion im e.V. in dessen Belange einmischt und dabei noch einen Beschluss der MV missachtet?

Vielleicht sollte man zwischen legitimen und peinlichen Einflussnahmeversuchen unterscheiden.....

Der hat sogar so wenig Funktion, dass ihm das Votum am Allerwertesten vorbeigehen kann.

Trotzdem weiß ich jetzt nicht, wo da was missachtet wird? Ist schon alles entschieden? Wird der Vertrag vielleicht sogar vorzeitig verlängert?

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Mittwoch, 27.11.2024, 12:54 (vor 443 Tagen) @ istar

Trotzdem weiß ich jetzt nicht, wo da was missachtet wird?


So ist das wohl, wenn man nicht einmal den Eingangsbeitrag liest.

NEIN(!)

Tomi2, Dortmund / Langenfeld / Frankfurt, Dienstag, 26.11.2024, 15:56 (vor 444 Tagen) @ SebWagn

Was mit bei der Sachdiskussion etwas zu kurz kommt, ist die Mathematik.

Es wird behauptet, dass die Abstimmung ja nur einen so kleinen Teil der Mitglieder umfasst hat und es gut möglich sei, dass eine Vollabstimmung ein anderes Bild abgeben würde.

Es mag da faktische Gründe geben, dass z.B. Mitglieder mit Wohnort Dortmund + Umgebung einen Grund haben könnten, eine andere Meinung zu haben und sie stärker repräsentiert sind. Wenn z.B. Rheinmetall dafür gesorgt hätte, dass das Bier/Benzin oder sonstwas in der Region teurer wird, könnten die Einheimischen einen Hals auf Rheinmetall haben.
Oder dass die "aktiven" Mitglieder anders ticken als die "passiven". Jedoch sehe ich für beides keine großen Gründe

Unterstellen wir jedoch, dass die Mitgliederabstimmung am Wochenende eine Umfrage einer Stichprobe der Mitglieder wäre, vergleichbar mit den wöchentlichen "Sonntagsfragen". Es haben 65% von 855 Menschen in eine Richtung gestimmt.

Wenn ich mir im Internet einen beliebigen Stichprobenrechner aufrufe, sagt der mir z.B. aus, dass bei einer Population von 220.000 Leuten, keinem Konfidenzniveau von 99% und einer Fehlerspanne von 5% 664 Befragungen notwendig wären.

Das bedeutet doch, dass zu über 99%iger Sicherheit 60%-70% aller Mitglieder gegen den Rheinmetall Deal sind.

NEIN(!)

Scherben, Kiel, Dienstag, 26.11.2024, 16:03 (vor 444 Tagen) @ Tomi2

Ich halte Dein Argument nicht für überzeugend. M.E. ist klar, dass durch die Diskussionen im Vorfeld Gegner*innen des Rheinmetall-Deals eine größere Wahrscheinlichkeit hatten, am Ende auch anwesend zu sein, als Befürworter*innen des Deals. Das liegt einerseits daran, dass explizit auch dafür geworben wurde, zu kommen, um gegen den Antrag zu stimmen, und das liegt andererseits an dem psychologischen Aspekt, dass man sich oft leichter motivieren lässt, wenn man gegen etwas ist, als wenn man zufrieden mit der Situation ist.

NEIN(!)

Tomi2, Dortmund / Langenfeld / Frankfurt, Dienstag, 26.11.2024, 17:02 (vor 444 Tagen) @ Scherben

ich hatte ja geschrieben, dass mglw. die "aktiven" anders ticken, als die "passiven"
Ich selber glaube nicht, dass der Unterschied so groß ist.

Ich zitiere aus dem SG Bericht von 2023, also als es noch kein Rheinmetall gab:

[12:22] Für den e.V. kommt nun der Schatzmeister des Vereins Benno Möllmann zu Wort. Nun hat der Verein 189.532 Mitglieder. Anwesend sind aktuell 923.

Angenommen 50% der Mitglieder wären pro und 50% Contra Rheinmetall, so auch jeweils die Hälfte der 923 Personen, die im Vorjahr da waren. Wenn die These der Mobilmachung stimmt, würden zunächst ein Drittel der neutralen Personen aus dem Vorjahr nicht wieder zur JHV kommen und keine weiteren neutralen. Damit haben wir 600 neutrale Mitglieder die 300-300 stimmen. Dazu müsste die Anti-RM Front dann 300 zusätzliche Mitglieder mobilisieren, die nur hinfahren, um gegen RM zu stimmen.

Realistischer wäre dieser Gedanke, wenn die Anzahl der Teilnehmenden in diesem Jahr signifikant höher wäre, als im Vorjahr. D.H. zu den gut 1000 Personen, die ohnehin zur JHV kommen, wegen der Erbsensuppe, und bei denen das Meinungsbild 50-50 ist kommen 500 zusätzliche Gegner einmalig, um gegen RM zu stimmen.

Die aktuelle Unterstellung der Verzerrung von 65% und 35% bei dieser Umfrage gleicht mathematisch einer fiktiven Aussage von Friedrich März: "Bei den aktuellen Umfragen, bei denen nur ein Bruchteil der Leute befragt wird, kommt die CDU/CSU auf 35%. Ich bin überzeugt davon, dass bei der Wahl im Februar, wenn dann alle befragt werden, wir eine absolute Mehrheit erreichen"

NEIN(!)

NeusserJens, Dort wo die Erft den Rhein begrüßt, Dienstag, 26.11.2024, 15:42 (vor 444 Tagen) @ SebWagn

Es verwundert ja schließlich auch nicht, dass dieser Antrag für die Gesamtbefragung dann abgelehnt wird bzw. nicht die nötige Mehrheit findet, die Anwesenden wollte damit "erzwingen" dass ihre Meinung bei 0,xx % der BVB-Mitglieder so ausfällt wie es an dem Tag beschlossen wird und das niemand anderes befragt wird. Im Idealfall hätte man den ersten Antrag fallengelassen und mit 99% der Mitgliederbefragung zugeestimmt.

Das lag m.E.n. im Übrigen vor allem daran, dass der Antrag an sich zwei Teile hatte, deren Verquickung auf ein singuläres "Ja" oder "Nein" dann beiden Teilen geschadet hat – da ging es nämlich in Teil 1 um eine Konformitätsprüfung und Kommunikation sowie interne Abtimmung für zukünftige Vertragsschließungen "gesellschaftlicher Tragweite" und in Teil 2 konkret um eine Befragung aller ordentlichen Mitglieder zu einer potenziellen Verlängerung des Rheinmetall-Deals; beide jedoch auf eine gemeinsamen Antwort reduziert.

Ganz abgesehen von der etwas unnötigen Konfusion in Folge der Aussprache, weil Lunow und Steden erst vorgeschlagen haben, die drei vollkommen unterschiedlichen Anträge zu einem zusammen zu legen, weil es ihrer Ansicht nach im Kern nur um die Ablehnung/Zustimmung zum Rheinmetall-Deal an sich ging (imo. Unsinn, darum ging es nur im ersten Antrag); gefolgt von Watzkes Vorschlag (erneut: aus welcher Position heraus, ohne Amt im e.V.?), eine Mitgliederbefragung unter allen 218.000 Mitgliedern zu machen – alles nach der Aussprache, nachdem sämtliche Argumente zu den Anträgen bereits ausgetauscht und vorgebracht waren. Das waren sehr verwirrende und von der Versammlungsleitung mindestens unglückliche Minuten in der Halle, die in der Unkenntnis der eigenen Satzung über den Ablauf von geheimen Wahlen gipfelten.

NEIN(!)

el_ayudante, Dortmund-Süd, Dienstag, 26.11.2024, 12:48 (vor 444 Tagen) @ SebWagn

Da deine Gründe durchaus richtig und nennenswert sind, wäre es doch eine Idee, dass du für die nächste JHV die Prüfung digitaler Partizipation für Mitglieder beantragst.

Und zum aktuellen Problem ist es eine rein faktische Sache (egal wie man dazu steht):
Die JHV ist das höchste Gremium und beschlussfähig gemäß Satzung. Solange nicht ordnungsgemäß per Abstimmung auf der JHV entschieden wird, dass es weitere Partizipationsmöglichkeiten gibt, gelten Beschlüsse die vor Ort durch stimmberechtigte Mitglieder getroffen werden. In diesem Fall wurde ein Antrag einer zusätzlichen Mitgliederbefragung abgelehnt.
An diesen Beschluss muss man sich nun halten. Punkt.

Für die Zukunft kann und sollte man überlegen, wie man mit solchen Anträgen/Beschlüssen umgehen will und (technisch) kann.

NEIN(!)

Scherben, Kiel, Dienstag, 26.11.2024, 12:26 (vor 444 Tagen) @ SebWagn

Ich persönlich wäre auch dieses Jahr gerne gekommen, aber 800km+ hin und zurück, mit Grippe seit 2-3 Tagen und einer bevorstehenden Projektbesprechung in dieser Woche im Job, das funktioniert nicht und da kann man dann auch nicht den Tenor anstimmen, dass es nur für diejenigen die dort waren ein wichtiges Thema war und für alle Abwesenden nicht

Ich verstehe Dein Problem gerade nicht. Du gehörst damit zu den Leuten, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen (bzw. beides -- gute Besserung!) nicht kommen konnten.

NEIN(!)

SebWagn, HH Harvestehude, Dienstag, 26.11.2024, 13:37 (vor 444 Tagen) @ Scherben

Ich persönlich wäre auch dieses Jahr gerne gekommen, aber 800km+ hin und zurück, mit Grippe seit 2-3 Tagen und einer bevorstehenden Projektbesprechung in dieser Woche im Job, das funktioniert nicht und da kann man dann auch nicht den Tenor anstimmen, dass es nur für diejenigen die dort waren ein wichtiges Thema war und für alle Abwesenden nicht


Ich verstehe Dein Problem gerade nicht. Du gehörst damit zu den Leuten, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen (bzw. beides -- gute Besserung!) nicht kommen konnten.

Danke für die Genesungswünsche(!) dauert noch...*keuch*

Vielleicht, war ich davon getriggert, dass dieser Absatz für mich den Eindruck erweckte (und wenn die Mehrheit nun sagt Sebastian du hast das komplett falsch verstanden, dann MEA CULPA ) bzw. für mich auf den ersten Blick der Abschnitt die Aussage relativiert, indem "Ausnahmen" wie Krankheit und persönliche Gründe erwähnt werden, aber durch die Formulierung "über 99 % ist dieses Thema nicht wichtig genug" dennoch impliziert wird, dass nahezu alle Abwesenden desinteressiert sind – unabhängig von potenziell legitimen Gründen, die eine Teilnahme verhindert haben könnten


..aber gut ich will auch nicht päpstlicher sein, als der Papst und natürlich @Sascha war das nur etwas was mir persönlich aufgefallen ist (mglw auch aufgestoßen beim ersten/zweiten lesen) aber nur als Diskussionansatz bzw Beitrag und nicht als böswillige Kritik :O-)

NEIN(!)

koom, Dienstag, 26.11.2024, 13:03 (vor 444 Tagen) @ Scherben

Ich verstehe Dein Problem gerade nicht. Du gehörst damit zu den Leuten, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen (bzw. beides -- gute Besserung!) nicht kommen konnten.

Demnächst auch bei anderen Wahlen: Nur noch die werden gezählt, die persönlich zur Wahlurne nach Berlin im Bundestag es schaffen. Die anderen haben halt Pech. Gute Besserung.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 13:24 (vor 444 Tagen) @ koom
bearbeitet von nico36de, Dienstag, 26.11.2024, 13:32

Demnächst auch bei anderen Wahlen: Nur noch die werden gezählt, die persönlich zur Wahlurne nach Berlin im Bundestag es schaffen. Die anderen haben halt Pech. Gute Besserung.

Du übersiehst, dass das eine demokratische Regeln, das andere vereinsinterne Regularien sind.

NEIN(!)

Scherben, Kiel, Dienstag, 26.11.2024, 13:12 (vor 444 Tagen) @ koom

Ich verstehe Dein Problem gerade nicht. Du gehörst damit zu den Leuten, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen (bzw. beides -- gute Besserung!) nicht kommen konnten.


Demnächst auch bei anderen Wahlen: Nur noch die werden gezählt, die persönlich zur Wahlurne nach Berlin im Bundestag es schaffen.

Ich weiß, dass die Struktur dieses Forum polemische Antworten anzieht, aber dieser süffisante Kommentar bringt die Diskussion doch kein Stück weiter.

Natürlich kann man Vereinsarbeit anders gestalten und stärker auch auf digitale Formate setzen, aber natürlich kann man Vereinsarbeit auch so auffassen, dass diese in erster Linie durch ihre aktiven Mitglieder geprägt werden und nicht zwingend durch diejenigen, die 300 km entfernt wohnen und sich vorwiegend für die Profis des BVB interessieren.

Beide Sichtweisen finde ich völlig okay und berechtigt, man muss sich m.E. nur grundsätzlich entscheiden, welchen Weg man gehen will. Wenn man die zweite Auffassung wählt, und das ist nun einmal jene, die historisch zum BVB gehört und passt, dann ist die Mitgliederversammlung eben *das* Gremium, und dann ist sie auch wichtiger und entscheidender als eine Befragung aller Mitglieder. Wenn man die erste Auffassung wählt, wofür es -- wie gesagt -- auch gute Gründe gibt, dann muss man sich gut überlegen, ob man den Verein und dessen Strukturen konsequent so aufbaut, dass Entscheidungen eben in Zukunft auf der Basis aller Mitglieder getroffen werden. Aber ich würde das garantiert nicht an einem solitären Thema aufhängen, bei dem mir übrigens auch überhaupt nicht klar wäre, ob bei einer Befragung aller Mitglieder ein großartig anderes Ergebnis herauskommen würde.

NEIN(!)

Professor Bienlein, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 15:30 (vor 444 Tagen) @ Scherben

Ich verstehe Dein Problem gerade nicht. Du gehörst damit zu den Leuten, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen (bzw. beides -- gute Besserung!) nicht kommen konnten.


Demnächst auch bei anderen Wahlen: Nur noch die werden gezählt, die persönlich zur Wahlurne nach Berlin im Bundestag es schaffen.


Ich weiß, dass die Struktur dieses Forum polemische Antworten anzieht, aber dieser süffisante Kommentar bringt die Diskussion doch kein Stück weiter.

Natürlich kann man Vereinsarbeit anders gestalten und stärker auch auf digitale Formate setzen, aber natürlich kann man Vereinsarbeit auch so auffassen, dass diese in erster Linie durch ihre aktiven Mitglieder geprägt werden und nicht zwingend durch diejenigen, die 300 km entfernt wohnen und sich vorwiegend für die Profis des BVB interessieren.

Beide Sichtweisen finde ich völlig okay und berechtigt, man muss sich m.E. nur grundsätzlich entscheiden, welchen Weg man gehen will. Wenn man die zweite Auffassung wählt, und das ist nun einmal jene, die historisch zum BVB gehört und passt, dann ist die Mitgliederversammlung eben *das* Gremium, und dann ist sie auch wichtiger und entscheidender als eine Befragung aller Mitglieder. Wenn man die erste Auffassung wählt, wofür es -- wie gesagt -- auch gute Gründe gibt, dann muss man sich gut überlegen, ob man den Verein und dessen Strukturen konsequent so aufbaut, dass Entscheidungen eben in Zukunft auf der Basis aller Mitglieder getroffen werden. Aber ich würde das garantiert nicht an einem solitären Thema aufhängen, bei dem mir übrigens auch überhaupt nicht klar wäre, ob bei einer Befragung aller Mitglieder ein großartig anderes Ergebnis herauskommen würde.

Jetzt kann man das natürlich so sehen, dass wenn man sich regelmäßig mit den 218.000 Mitgliedern brüstet und diese Zahl heranzieht, um zu proklamieren, dass man der zweitgrößte Sportverein der Republik ist, dann müssten man eigentlich dafür sorgen, dass diese sich auch an Entscheidungsprozessen beteiligen können, ohne an einem bestimmten Datum an einem bestimmten Ort zu sein. Das mag vor 30 bzw. 40 Jahren noch der einzig gangbare Weg gewesen sein, mittlerweile ist das aber nicht mehr zeitgemäß.

NEIN(!)

Scherben, Kiel, Dienstag, 26.11.2024, 15:54 (vor 444 Tagen) @ Professor Bienlein

Jetzt kann man das natürlich so sehen, dass wenn man sich regelmäßig mit den 218.000 Mitgliedern brüstet und diese Zahl heranzieht, um zu proklamieren, dass man der zweitgrößte Sportverein der Republik ist, dann müssten man eigentlich dafür sorgen, dass diese sich auch an Entscheidungsprozessen beteiligen können, ohne an einem bestimmten Datum an einem bestimmten Ort zu sein. Das mag vor 30 bzw. 40 Jahren noch der einzig gangbare Weg gewesen sein, mittlerweile ist das aber nicht mehr zeitgemäß.

Für mich ist das allein einfach kein gutes Argument, um die Struktur zu verändern. Mir ist wichtiger, dass die Vereinsarbeit beim BVB funktioniert, als dass man auf Teufel komm raus die 218.000 Mitglieder mehr als nur theoretisch eingebunden hat.

NEIN(!)

markus, Dienstag, 26.11.2024, 16:23 (vor 444 Tagen) @ Scherben

Jetzt kann man das natürlich so sehen, dass wenn man sich regelmäßig mit den 218.000 Mitgliedern brüstet und diese Zahl heranzieht, um zu proklamieren, dass man der zweitgrößte Sportverein der Republik ist, dann müssten man eigentlich dafür sorgen, dass diese sich auch an Entscheidungsprozessen beteiligen können, ohne an einem bestimmten Datum an einem bestimmten Ort zu sein. Das mag vor 30 bzw. 40 Jahren noch der einzig gangbare Weg gewesen sein, mittlerweile ist das aber nicht mehr zeitgemäß.


Für mich ist das allein einfach kein gutes Argument, um die Struktur zu verändern. Mir ist wichtiger, dass die Vereinsarbeit beim BVB funktioniert, als dass man auf Teufel komm raus die 218.000 Mitglieder mehr als nur theoretisch eingebunden hat.

Ich sehe den Zusammenhang niedrige Teilnehmerzahl = funktionierende Vereinsarbeit nicht. Das Argument ist sogar gefährlich. Denn das Wesen von 50+1 ist, dass die Mitglieder entscheiden. Wenn dann nur eine verschwindend kleine Minderheit überhaupt mitbestimmen will, ist das einfach problematisch.

Ich sehe es tatsächlich umgekehrt. Demokratie (und das ist auch Vereinsdemokratie) lebt vom Mitmachen. Jede Maßnahme, die zu einer Erhöhung der Teilnehmerquote dient, ist im Sinne der Vereinsdemokratie, damit auch im Sinne der Vereinsarbeit und im Sinne von 50+1.

NEIN(!)

Scherben, Kiel, Dienstag, 26.11.2024, 16:32 (vor 444 Tagen) @ markus

Da kann man auch unterschiedlicher Meinung sein, kein Problem.

Ich finde halt nur, dass Mitbestimmung und Demokratie mehr sind als einmal im Jahr eine Stimme abzugeben, und letztlich scheint mir für eine funktionierende Gesellschaft und einen funktionierenden Verein wichtiger zu sein, dass möglichst viele Leute den Arsch hochkriegen und sich engagieren. Und gerade beim BVB sprechen wir ja seit vielen Jahren davon, dass da wirklich viele Menschen richtig Zeit und Energie investieren, fernab jeglicher Mitgliederversammlung. Diese Leute stellen zugleich auch einen Großteil derer, die sonntags den Weg nach Dortmund antreten, obwohl sie samstags schon da waren, und ich kann per se nichts Schlimmeres daran finden, wenn diese maßgeblicher für Vereinsentscheidungen sind als ein Zuschauer aus dem fernen Kiel.

NEIN(!)

markus, Dienstag, 26.11.2024, 20:15 (vor 444 Tagen) @ Scherben

Da kann man auch unterschiedlicher Meinung sein, kein Problem.

Ich finde halt nur, dass Mitbestimmung und Demokratie mehr sind als einmal im Jahr eine Stimme abzugeben, und letztlich scheint mir für eine funktionierende Gesellschaft und einen funktionierenden Verein wichtiger zu sein, dass möglichst viele Leute den Arsch hochkriegen und sich engagieren. Und gerade beim BVB sprechen wir ja seit vielen Jahren davon, dass da wirklich viele Menschen richtig Zeit und Energie investieren, fernab jeglicher Mitgliederversammlung. Diese Leute stellen zugleich auch einen Großteil derer, die sonntags den Weg nach Dortmund antreten, obwohl sie samstags schon da waren, und ich kann per se nichts Schlimmeres daran finden, wenn diese maßgeblicher für Vereinsentscheidungen sind als ein Zuschauer aus dem fernen Kiel.

Ich weiß zwar was du meinst, aber es überzeugt mich nicht, wenn ich rein den demokratischen Prozess betrachte. Da hat eben jedes Mitglied exakt gleich viel Gewicht und es ist nicht davon abhängig, ob jemand viel oder wenig Zeit und Energie investiert.

Was ich hingegen richtig finde, ist, dass besonders engagierte Mitglieder/Gruppen Sonderrechte haben sollten. Deshalb finde ich es genau richtig, dass die aktiven Fangruppen gewisse Privilegien haben (wie zum Beispiel ADK und Räume im Stadion). Aber was die demokratische Mitbestimmung betrifft, da kann ich das nur so sehen, dass jedes Mitglied gleich viel Gewicht hat und eine möglichst hohe Beteiligung sinnvoll ist.

Die abgelehnte Abstimmung hat ein wenig Geschmäckle. Das sieht so aus, als haben einige Angst gehabt, dass eine großflächigere Abfrage zu einem anderen Ergebnis führen könnten. Die Gefahr ist natürlich da, da den weniger engagierten Mitgliedern Rheinmetall egal sein werden. Da wird der Anteil der Gegner geringer sein. Aber sowas hat auch Chancen. Es ist ja nicht verboten, im Vorfeld die Werbetrommel zu benutzen und für eine Ablehnung zu werben. Und nun stellen wir uns mal vor, zehntausende Mitglieder würden bei der Abfrage mehrheitlich dagegen sein. Dann hat das einfach so viel Gewicht, dass Rheinmetall von sich aus vielleicht einen Rückzieher macht, da der Schaden deutlich größer ist. So aber wird Rheinmetall das einfach nur zur Kenntnis nehmen und die paar hundert Ablehner als nicht nennenswerte Größe betrachten.

NEIN(!)

herrNick, Mittwoch, 27.11.2024, 10:38 (vor 443 Tagen) @ markus

Da kann man auch unterschiedlicher Meinung sein, kein Problem.

Ich finde halt nur, dass Mitbestimmung und Demokratie mehr sind als einmal im Jahr eine Stimme abzugeben, und letztlich scheint mir für eine funktionierende Gesellschaft und einen funktionierenden Verein wichtiger zu sein, dass möglichst viele Leute den Arsch hochkriegen und sich engagieren. Und gerade beim BVB sprechen wir ja seit vielen Jahren davon, dass da wirklich viele Menschen richtig Zeit und Energie investieren, fernab jeglicher Mitgliederversammlung. Diese Leute stellen zugleich auch einen Großteil derer, die sonntags den Weg nach Dortmund antreten, obwohl sie samstags schon da waren, und ich kann per se nichts Schlimmeres daran finden, wenn diese maßgeblicher für Vereinsentscheidungen sind als ein Zuschauer aus dem fernen Kiel.


Ich weiß zwar was du meinst, aber es überzeugt mich nicht, wenn ich rein den demokratischen Prozess betrachte. Da hat eben jedes Mitglied exakt gleich viel Gewicht und es ist nicht davon abhängig, ob jemand viel oder wenig Zeit und Energie investiert.

In dem Verein, in dem ich aktiv bin ist es so, dass man im Vorfeld schriftlich über die vorher bekannten Anträge abstimmen kann oder anderen Leuten sein Stimmrecht übertragen kann. Ist das beim BVB auch möglich?

Ich gehe nicht ganz bei Deiner Sichtweise von demokratischen Prozessen mit. Wer aktiv ist, hat i.d.R. mehr Gewicht als wer nicht aktiv ist. Wenn ich mich bei der BTW nicht beteilige, weil ich zu bequem oder zu besoffen bin oder weil es mir egal ist oder weil ich vergessen haben Briefwahl zu beantragen, hat meine Stimme genau kein Gewicht. Wenn ich aktiv bin, mich aktiv an Bürgerversammlungen beteilige und mich dort zu Wort melde, ein BI gründe oder Demos organisiere, erhöhe die Chancen, dass mir wichtige Anliegen in meinem Sinne umgesetzt werden.

NEIN(!)

koom, Dienstag, 26.11.2024, 13:23 (vor 444 Tagen) @ Scherben

Ja, wollte nicht unbedngt den "Talentförderer" spielen, aber hab grad ne doofe Woche.

Ich denke mal, dass es sinnvoll wäre, wenn der BVB - der jetzt kein Kleingartentierzuchtvereinchen ist - durchaus proaktiv und zeitgemäss dafür sorgt, dass von seinen 218.000 nicht nur ein Bruchteilchen seine Meinung sagt.

Da kommen ja verschiedenste Dinge dazu. Unter anderem dazu, dass man keine Halle für 200k+ Teilnehmer hat. Oder das nicht jeder die Zeit dazu hat, dort teilzunehmen, seine Stimme trotzdem aber was wert sein sollte.

Wenn die Demokratie des BVB gegenüber bspw. von RB immer so gerühmt wird - dann ist die gelebte Fassung davon trotzdem ziemlich unzufriedenstellend.

NEIN(!)

captain_gut, Rendsburg, Dienstag, 26.11.2024, 13:57 (vor 444 Tagen) @ koom

Ja, wollte nicht unbedngt den "Talentförderer" spielen, aber hab grad ne doofe Woche.

Ich denke mal, dass es sinnvoll wäre, wenn der BVB - der jetzt kein Kleingartentierzuchtvereinchen ist - durchaus proaktiv und zeitgemäss dafür sorgt, dass von seinen 218.000 nicht nur ein Bruchteilchen seine Meinung sagt.

Hierzu zwei Anmerkungen:
1. bei "kleinen" Vereinen wie dem "Kleingartentierzuchtvereinchen" ist i.d.R. jedes Mitglied wesentlich stärker Teil des Vereinslebens und hat von daher naturgemäß ein höheres Interesse an der Mitgestaltung des Vereins als bei uns.
2. auch bei so kleinen Vereinen sieht die Teilnahme an den JHV nicht viel besser aus. Wir waren dieses Jahr zur JHV bei Fördervereinen von Kita und Schule mit jeweils dreistelligen Mitgliederzahlen - in beiden Fällen waren weniger als fünf Mitglieder anwesend (plus Vorstand). Meine Erfahrung bei den meisten Sportvereinen ist ähnlich.

Da kommen ja verschiedenste Dinge dazu. Unter anderem dazu, dass man keine Halle für 200k+ Teilnehmer hat. Oder das nicht jeder die Zeit dazu hat, dort teilzunehmen, seine Stimme trotzdem aber was wert sein sollte.

Das mit der Halle ist für mich kein Argument bzw. ein rein theoretisches. Es hätten ja jetzt schon viel mehr Mitglieder die Möglichkeit zur Teilnahme. Wenn jedes Mitglied aus Dortmund und näherer Umgebung käme, wäre vermutlich schon das Stadion nötig, um allen Platz zu bieten - macht man aber natürlich nicht, weil das Interesse schlicht nicht so groß ist.

Wenn die Demokratie des BVB gegenüber bspw. von RB immer so gerühmt wird - dann ist die gelebte Fassung davon trotzdem ziemlich unzufriedenstellend.

Ich sehe da schon noch einen himmelweiten Unterschied.

NEIN(!)

AGraute, Dienstag, 26.11.2024, 13:39 (vor 444 Tagen) @ koom

Wenn die Demokratie des BVB gegenüber bspw. von RB immer so gerühmt wird - dann ist die gelebte Fassung davon trotzdem ziemlich unzufriedenstellend.

Dennoch waren beim BVB im Vergleich zu RB mehr als das 37fache an stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 13:27 (vor 444 Tagen) @ koom
bearbeitet von nico36de, Dienstag, 26.11.2024, 13:31

Wenn die Demokratie des BVB gegenüber bspw. von RB immer so gerühmt wird - dann ist die gelebte Fassung davon trotzdem ziemlich unzufriedenstellend.

Stimmt wohl. Aber das ist kein Grund, die nun einmal vorhandenen Regeln ohne Legitimation einfach für unsinnig zu erklären und sie zu missachten.

NEIN(!)

wilfredo ⌂ @, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 13:07 (vor 444 Tagen) @ koom

Aufgrund der Regularien muss man nicht nach Berlin reisen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.

Die Satzung des e.V. ist so wie sie ist und wenn Du sie nicht für zeitgemäß hältst, stelle doch einfach einen Satzungsänderungsantrag, über den dann entschieden wird.

NEIN(!)

bobschulz, MS, Dienstag, 26.11.2024, 12:30 (vor 444 Tagen) @ Scherben

Ich persönlich wäre auch dieses Jahr gerne gekommen, aber 800km+ hin und zurück, mit Grippe seit 2-3 Tagen und einer bevorstehenden Projektbesprechung in dieser Woche im Job, das funktioniert nicht und da kann man dann auch nicht den Tenor anstimmen, dass es nur für diejenigen die dort waren ein wichtiges Thema war und für alle Abwesenden nicht


Ich verstehe Dein Problem gerade nicht. Du gehörst damit zu den Leuten, die aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen (bzw. beides -- gute Besserung!) nicht kommen konnten.

Evtl. der Wunsch, trotz "mangelnder persönlicher Möglichkeit vor Ort zu sein", gehört zu werden./ partizipieren zu können. Wenn man zu der Zeit online teilnehmen und abstimmen könnte, wäre es gerade für auswärtige Mitglieder der "nicht mehr ganz so regionalen Sache" etwas einfacher. So würde ich sein Anliegen verstehen.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 12:51 (vor 444 Tagen) @ bobschulz

Wobei ich dann andererseits auch die Frage stellen würde, warum man Mitglied in einem Verein wird, bei dem man aus räumlichen Gründen gar nicht am Vereinsleben teilnehmen kann.

Die Antwort wird bei den allermeisten einfach sein: wegen Tickets. Finde das ja sogar legitim, weil das von Verein und KgaA ja forciert wird, aber wenn es eigentlich nur um diesen Benefit geht, kann man auch eher nicht erwarten, dass man dann punktuell bei Themen, die man dann doch interessant findet, auf besondere Art einbezogen wird.

NEIN(!)

bobschulz, Dienstag, 26.11.2024, 13:57 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Gut, dass du entscheidest, ob eine Mitgliedschaft ok ist oder nicht. Ich selbst komme aus Baden - Württemberg und bin seit 29 Jahren BVBFan. Mitglied erst seit kürzerem, weil ich mich damit tatsächlich nie befasst habe und ich bin tatsächlich genauso mit Leidenschaft dabei wie davor auch, obwohl ich nicht in Dortmund und Umgebung komme, was deiner Aussage ja einen echten BVBFan ausmacht.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 14:14 (vor 444 Tagen) @ TigerWutz8189

Gut, dass du entscheidest, ob eine Mitgliedschaft ok ist oder nicht. Ich selbst komme aus Baden - Württemberg und bin seit 29 Jahren BVBFan. Mitglied erst seit kürzerem, weil ich mich damit tatsächlich nie befasst habe und ich bin tatsächlich genauso mit Leidenschaft dabei wie davor auch, obwohl ich nicht in Dortmund und Umgebung komme, was deiner Aussage ja einen echten BVBFan ausmacht.

Ähm... nein?!?

NEIN(!)

bobschulz, Dienstag, 26.11.2024, 14:19 (vor 444 Tagen) @ Sascha

So klang es aber für mich persönlich, so nach dem Motto, wieso werde ich Mitglied wenn ich nicht in Dortmund und Umgebung komme

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 14:33 (vor 444 Tagen) @ TigerWutz8189

Ja, die Frage stelle ich tatsächlich. Und nicht, weil ich jemanden das Recht dazu absprechen möchte.

Es ist aber so, dass zur Mitgliedschaft in einem Verein auch ein Vereinsleben gehört. Das äußert sich eben auch in der Teilnahme an Versammlungen und Wahlen, die den Verein betreffen.

Bei dem absolut größten Teil, für den diese Teilnahme am Vereinsleben aus räumlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Mitgliederverkauf von Tickets der Grund fü r den Vereinsbeitritt sein. Was auch, wie ich schrieb, meiner Meinung absolut ok ist. Der BVB "drängt" die Leute mit seinem Verkaufssystem ein bisschen in den Verein.

NEIN(!)

captain_gut, Rendsburg, Dienstag, 26.11.2024, 14:44 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Bei dem absolut größten Teil, für den diese Teilnahme am Vereinsleben aus räumlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Mitgliederverkauf von Tickets der Grund fü r den Vereinsbeitritt sein. Was auch, wie ich schrieb, meiner Meinung absolut ok ist. Der BVB "drängt" die Leute mit seinem Verkaufssystem ein bisschen in den Verein.

Das ist bei den meisten Sportvereinen übrigens gar nicht soo groß anders. Die meisten werden Mitglieder, um das Sportangebot wahrnehmen zu können (und nicht um den Verein mitzugestalten - bei der JHV nimmt dann meist auch nur ein niedriger einstelliger Prozentsatz teil.

NEIN(!)

bobschulz, Dienstag, 26.11.2024, 14:44 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Dazu müsste ich persönlich die Zeit haben, mich zu dieser Zeit einzuloggen.

NEIN(!)

istar, Dienstag, 26.11.2024, 13:33 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Wobei ich dann andererseits auch die Frage stellen würde, warum man Mitglied in einem Verein wird, bei dem man aus räumlichen Gründen gar nicht am Vereinsleben teilnehmen kann.

Die Antwort wird bei den allermeisten einfach sein: wegen Tickets. Finde das ja sogar legitim, weil das von Verein und KgaA ja forciert wird, aber wenn es eigentlich nur um diesen Benefit geht, kann man auch eher nicht erwarten, dass man dann punktuell bei Themen, die man dann doch interessant findet, auf besondere Art einbezogen wird.

Also die Unterstellung auswärtige Mitglieder würden nur wegen der Tickets eintreten oder es würden überhaupt nur noch Leute deswegen Mitglied werden finde ich etwas daneben.
Zum einen müsste dann eine deutliche Fluktuation zu bemerken sein, weil es auch durch Mitgliedschaft schwierig ist und zum anderen spricht die hohe Zahl von 25-jährigen z.B. auch dagegen.

Und es gab auch Sonntag Leute mit weiter Anreise, z. B. hab ich kurz mit jemandem gesprochen, der aus Freiburg gekommen ist und der Kollege aus London wohnt auch nicht um die Ecke.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 13:46 (vor 444 Tagen) @ istar

Ich habe nicht "nur" geschrieben, sondern von den Allermeisten. Und ganz ehrlich, dem kann niemand ernsthaft widersprechen.

NEIN(!)

markus, Dienstag, 26.11.2024, 13:59 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Ich habe nicht "nur" geschrieben, sondern von den Allermeisten. Und ganz ehrlich, dem kann niemand ernsthaft widersprechen.

Wird so sein. Dann ist das Problem aber hausgemacht. Man muss keine Vorteile an eine Mitgliedschaft knüpfen.

NEIN(!)

istar, Mittwoch, 27.11.2024, 10:12 (vor 443 Tagen) @ markus

Ich habe nicht "nur" geschrieben, sondern von den Allermeisten. Und ganz ehrlich, dem kann niemand ernsthaft widersprechen.


Wird so sein. Dann ist das Problem aber hausgemacht. Man muss keine Vorteile an eine Mitgliedschaft knüpfen.

Welches Problem? Ich sehe da keins. Es gibt ja auch noch 10% auf alles und das Mitgliedermagazin.

Ich finde das okay. Auch wenn meine eigenen Chancen auf Auswärtstickets oder evtl. Finalkarten dadurch sinken.

NEIN(!)

SebWagn, HH Harvestehude, Dienstag, 26.11.2024, 13:22 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Wobei ich dann andererseits auch die Frage stellen würde, warum man Mitglied in einem Verein wird, bei dem man aus räumlichen Gründen gar nicht am Vereinsleben teilnehmen kann.

Die Antwort wird bei den allermeisten einfach sein: wegen Tickets. Finde das ja sogar legitim, weil das von Verein und KgaA ja forciert wird, aber wenn es eigentlich nur um diesen Benefit geht, kann man auch eher nicht erwarten, dass man dann punktuell bei Themen, die man dann doch interessant findet, auf besondere Art einbezogen wird.

In meinem Fall, darf ich es Dir verraten ;-)

Zum einen bin ich in Dortmund geboren, zu Lebzeiten meines Vaters (der auch 34+ Jahre Mitglied war bis zu seinem Tod) Mitglied geworden (werden dürfen durch den Antrag meines Vater, denk ich, weiß gar nicht wie das vor 25 Jahren so geregelt war als kleines Dötzken) und ich würde diese Mitgliedschaft für meinen Verein auch nie aufgeben. Die letzten Jahre (Corona ausgenommen) war ich auch stetig anwesend. JA es ist schwierig, wenn man seinen Verein im Herzen trägt, der einem auch vieles zurückgibt, aber leider nicht für den Lohn aufkommt und man dann doch schweren Herzens nicht hin kann.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 13:48 (vor 444 Tagen) @ SebWagn

Auch hier die Anmerkung, dass ich nicht von allen gesprochen habe. Aber es wird ja wohl niemand ernsthaft widersprechen, dass das für den allergrößten Teil der über 150.000 neuen Mitglieder, die seit Klopp dazu gestoßen sind, zutrifft.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 14:17 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Aber es wird ja wohl niemand ernsthaft widersprechen, dass das für den allergrößten Teil der über 150.000 neuen Mitglieder, die seit Klopp dazu gestoßen sind, zutrifft.

In dem Fall darauf rumzureiten, dass es auch einige wenige gibt, für die tatsächlich neben der Eintrittskartenwahrscheinlichkeit noch andere Aspekte gelten ist ähnlich sinnvoll wie im Hinblick auf den menschengemachten Klimawandel darauf hinzuweisen, dass nicht alle Wissenschaftler das so sehen würden.

NEIN(!)

Scherben, Kiel, Dienstag, 26.11.2024, 13:17 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Wobei ich dann andererseits auch die Frage stellen würde, warum man Mitglied in einem Verein wird, bei dem man aus räumlichen Gründen gar nicht am Vereinsleben teilnehmen kann.

Man kann übrigens auch seinen Lebensmittelpunkt verlagern. Just sayin'.

Aber davon mal ab: Von mir aus kann man das Thema eben auch aufbringen und den Wunsch äußern, die Wichtigkeit der Mitgliederversammlung im Rahmen einer Strukturreform zu reduzieren. Man muss sich nur fragen, ob man das eben will oder ob es nicht wichtiger und sinnvoller ist, wenn der Verein vorwiegend von den Leuten getragen wird, die sich vor Ort für ihn engagieren.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 13:20 (vor 444 Tagen) @ Scherben

Wobei ich dann andererseits auch die Frage stellen würde, warum man Mitglied in einem Verein wird, bei dem man aus räumlichen Gründen gar nicht am Vereinsleben teilnehmen kann.


Man kann übrigens auch seinen Lebensmittelpunkt verlagern. Just sayin'.

Klar. Ich habe ja auch nur von den allermeisten Fällen gesprochen :-)

Aber davon mal ab: Von mir aus kann man das Thema eben auch aufbringen und den Wunsch äußern, die Wichtigkeit der Mitgliederversammlung im Rahmen einer Strukturreform zu reduzieren. Man muss sich nur fragen, ob man das eben will oder ob es nicht wichtiger und sinnvoller ist, wenn der Verein vorwiegend von den Leuten getragen wird, die sich vor Ort für ihn engagieren.

Ja, natürlich kann man das. Vermutlich ist das sogar sinnvoll. Aber wie ich an anderer Stelle schon schrieb, mir ist bislang noch keine Initiative von auswärtigen Mitgliedern bekannt, das zu ändern. Also scheint auch bis zu diesem Wochenende gar kein großes Bedürfnis danach vorhanden gewesen zu sein.

NEIN(!)

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 13:10 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Naja, der BVB hat während Corona das ganze ja durchgucken müssen und festgestellt, wie wenige Mitglieder eigentlich überhaupt aus Dortmund (oder unmittelbarer Nähe) komme und wie wenige Dauerkarten er eigentlich in Dortmund (und unmiettelbarer Nähe) hat. Nun kann man natürlich immer darübre streiten, was noch unmittelbare Nähe ist (während Corona gab es da zeitweise ja mal so Regelungen), aber selbst aus Arnsberg fährt man halt 50 Minuten nach Dortmund.

Ist am Ende aber auch irgendwie egal. Es war noch nie so, dass große Teile der Mitgliedschaft zu diesen Verantstaltungen kamen.

Ich schrieb es neulich ja schonmal. Als die Ausgliederung beschlossen wurde, waren 1.293 Mitgieder anwesend (unf 4 stimmten dagegen). Von 10.619 Mitgliedern damals.

Das waren auch nur rund 12 % der Mitglieder. Bei dieser hochrelevanten Entscheidung (über die keine Stunde diskutiert wurde).

Oder immerhin 12 %. Wieviele waren es am Sonntag? Wie viele sind es wohl so bei sonstigen Vereinen?

MFG
Phil

NEIN(!)

Giog, Mittelhessen, Dienstag, 26.11.2024, 16:02 (vor 444 Tagen) @ Phil

Oder immerhin 12 %. Wieviele waren es am Sonntag? Wie viele sind es wohl so bei sonstigen Vereinen?

MFG
Phil

Das ist finde ich die viel entscheidendere Frage. In Gelsenkirchen waren fast 5.000 vor Ort. Bei Hertha fast 4.000 - und die haben nicht mal 60.000 Mitglieder. Und bei deiner Zahl zur Anwesenheit bei der Ausgliederung ist ja das eigentlich spannende, dass diese Zahl der knapp 1.200 Mitglieder in den letzten Jahren trotz eines extremen Anstiegs der Mitgliederzahlen immer ähnlich geblieben ist. Und das führt bei mir eher zu der Schlussfolgerung, dass es eben nur in dieser Größenordnung die Leute interessiert und 95% + X kein Interesse an einem Vereinsleben hat, sondern nur die Vorteile genießen möchte (was ja auch ein gutes Recht ist).

NEIN(!)

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 16:19 (vor 444 Tagen) @ Giog

Sorry, aber das sind doch Äpfel und Birnen.

In GE geht es ums Überleben. Da ist es doch logisch, dass man mehr Mitglieder mobilisiert. Bei der Hertha hat man - verglichen mit dem BVB - auch bei weitem nicht so wahnsinnig viel gerissen. Zudem ging es da doch auch um die Wahl des neuen Präsidenten?! Also sicherlich gewichtigere Entscheidungen als das worum es nun bei uns ging.

Selbstverständlich wird sich der BVB aber Gedanken machen müssen, wie man die Anzahl der Teilnehmer erhöhen kann oder ein gewichtigeres Votum (qua Anteil derer die sich beteiligen) erzielen zu können.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 19:50 (vor 444 Tagen) @ stfn84

Sorry, aber das sind doch Äpfel und Birnen.

In GE geht es ums Überleben. Da ist es doch logisch, dass man mehr Mitglieder mobilisiert. Bei der Hertha hat man - verglichen mit dem BVB - auch bei weitem nicht so wahnsinnig viel gerissen. Zudem ging es da doch auch um die Wahl des neuen Präsidenten?! Also sicherlich gewichtigere Entscheidungen als das worum es nun bei uns ging.

Zumindest in GE wird massiv reinspielen, dass die eben noch ein e.V. sind. Da geht es direkt um das, was die Leute in der Breite interessiert: den Fußball.

Bei uns ist das ja nur indirekt möglich.

NEIN(!)

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 19:54 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Das kommt dazu, vollkommen richtig.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 18:00 (vor 444 Tagen) @ stfn84

Auch wenn ich einen breiteren Zugang zur MV für sinnvoll erachte, halte ich es für fraglich, ob ein Votum "gewichtiger" ist, weil sich eine größere Zahl beteiligt. Meiner Meinung nach werten diejenigen, die keinerlei Interesse am Vereinsleben haben, Entscheidungen durch ihr Votum nicht auf.

Man hat doch auch jetzt als Vereinsmitglied die Möglichkeit abzustimmen. Dazu aber wegen des Aufwands keinen Bock zu haben, aber dennoch zu fordern, man müsse für sie andere Teilhabemöglichkeiten schaffen, kann auch durchaus für nicht sonderlich überzeugend halten.

Für ein Spiel aus Pusemuckel anzufahren, nicht aber für eine MV, zeugt von einem sehr merkwürdigen Verständnis einer Vereinsmitgliedschaft.

NEIN(!)

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 19:56 (vor 444 Tagen) @ nico36de

Ich fordere das ja nicht. Aber für mich macht es natürlich einen gewaltigen Unterschied ob nun 1.000 oder 20.000 Leute bei XYZ dabei sind.
Ein Mandat für den eV mit einer Vielzahl an Teilnehmern zu übergehen wäre unter diesen Umständen zudem schwieriger.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Mittwoch, 27.11.2024, 10:47 (vor 443 Tagen) @ stfn84

Ein Mandat für den eV mit einer Vielzahl an Teilnehmern zu übergehen wäre unter diesen Umständen zudem schwieriger.

Allerdings nur wenn man auf die aus meiner Sicht abstruse Idee kommt, die Annahme eines bestimmten Antrags in MV hätte kein Gewicht, weil sie nur von den 0,wasweißich Prozent getroffen wurde, die nicht zu bequem, besoffen, krank oder auch nur desinteressiert waren, um an der MV teilzunehmen.

NEIN(!)

stfn84, Köln, Mittwoch, 27.11.2024, 15:57 (vor 443 Tagen) @ nico36de

Naja. Mir wird hier seit gestern von allen Seiten erzählt, dass der Antrag eh nur symbolischen Wert hat. Also ist das grobe Foul von Aki vielleicht doch nur ein leichter Zupfer.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Donnerstag, 28.11.2024, 08:13 (vor 442 Tagen) @ stfn84

Naja. Mir wird hier seit gestern von allen Seiten erzählt, dass der Antrag eh nur symbolischen Wert hat. Also ist das grobe Foul von Aki vielleicht doch nur ein leichter Zupfer.

Stimmt formal. Die Bewertung ist allerdings eine Frage der Perspektive. Betrachtet man es juristisch, ist es bestenfalls ein Zupfer. Sieht man es aber aus der Warte eines Vereinsmitglieds, das zur MV gegangen ist, um seine Meinung durch das Zustimmen zum Antrag zum Ausdruck zu bringen, sieht das anders aus.

Für das Vereinsmitglied ist es sicher ein grobes Foul, wenn sich Watzke hinstellt und in seiner unnachahmlichen ich-weiß-alles-besser-Art gleich zwei Beschlüsse der MV missachtet. Und das ohne die geringste Legitimation, weil der er mit dem e.V. zu tun hat. Als Vereinspräsident würde ich mit solch einer Gestalt ein sehr ernstes Gespräch führen.

NEIN(!)

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 16:16 (vor 444 Tagen) @ Giog

Das ist finde ich die viel entscheidendere Frage. In Gelsenkirchen waren fast 5.000 vor Ort. Bei Hertha fast 4.000 - und die haben nicht mal 60.000 Mitglieder. Und bei deiner Zahl zur Anwesenheit bei der Ausgliederung ist ja das eigentlich spannende, dass diese Zahl der knapp 1.200 Mitglieder in den letzten Jahren trotz eines extremen Anstiegs der Mitgliederzahlen immer ähnlich geblieben ist. Und das führt bei mir eher zu der Schlussfolgerung, dass es eben nur in dieser Größenordnung die Leute interessiert und 95% + X kein Interesse an einem Vereinsleben hat, sondern nur die Vorteile genießen möchte (was ja auch ein gutes Recht ist).

Ich würde schon denken, dass bei uns 4.000-5.000 Teilnehmer, bei einer Versammlung wie am Sonntag (also wo im Vorfeld schon bekannt ist, dass es nicht nur eine "Normale" wird) schon möglich wären, sofern es sich nicht mehr um eine "Präsenzveranstaltung" handelt.

Und am Ende geht es ja dann auch weniger darum, wie viele es dann wohl sind, die wirklich Interesse haben, sondern einfach darum, es eigentlich so vielen wie möglich eben zu ermöglichen.

Und da finde ich alleine schon aus Gründen wie "Barrierfreiheit" solch einer Veranstaltung es doch mehr als prüfenswert, dies eben hybrid zu ermöglichen. Und damit könnte man natürlich auch jedem der will die Möglichkeit einräumen.

Dass ein Großteil dennoch nicht teilnehmen würde, ist klar. Dass ist, wie hier anderswo ja schon beschrieben, im Grunde ja überall so. Also selbst da, wo es eine klare 1:1 Beziehung zum Verein gibt. Hier beim örtlichen Verein kommen da ne handvoll Leute zur Mitgliederversammlung. Oder zum Elternabend in der Schule kommen ja auch nur maximal 30-50 % :-)

Ich finde es vollkommen klar, dass der BVB e.V. da in den kommenden Monaten/Jahren defintiv sich hybriden Wegen öffnen sollte. Schlicht um Möglichkeiten zu geben.

(und wie gesagt, dies wünsche ich mir auch schon länger, losgelöst von solch strittigen Anträgen etc. pp).

MFG
Phil

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 19:29 (vor 444 Tagen) @ Phil

Das ist finde ich die viel entscheidendere Frage. In Gelsenkirchen waren fast 5.000 vor Ort. Bei Hertha fast 4.000 - und die haben nicht mal 60.000 Mitglieder. Und bei deiner Zahl zur Anwesenheit bei der Ausgliederung ist ja das eigentlich spannende, dass diese Zahl der knapp 1.200 Mitglieder in den letzten Jahren trotz eines extremen Anstiegs der Mitgliederzahlen immer ähnlich geblieben ist. Und das führt bei mir eher zu der Schlussfolgerung, dass es eben nur in dieser Größenordnung die Leute interessiert und 95% + X kein Interesse an einem Vereinsleben hat, sondern nur die Vorteile genießen möchte (was ja auch ein gutes Recht ist).


Ich würde schon denken, dass bei uns 4.000-5.000 Teilnehmer, bei einer Versammlung wie am Sonntag (also wo im Vorfeld schon bekannt ist, dass es nicht nur eine "Normale" wird) schon möglich wären, sofern es sich nicht mehr um eine "Präsenzveranstaltung" handelt.

Wieso hälst du das für wahrscheinlich? Bei den Blauen sind es so viele doch auch bei einer Präsenz-JHV. Und die dann auch noch über sechs Stunden im November mehr oder weniger im Freien.

NEIN(!)

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 19:49 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Einer durchaus existenziellen Versammlung. Oder haben die diese Mengen jedes Jahr vor Ort?

Da war bei uns damals die Westfalenhalle auch voll.

Es ist aber auch egal. Ich finde, prinzipiell, dass man 2024 jedem Mitglied eine Teilnahme auch ohne Präsenz ermöglichen sollte. Ob das dann zu deutlich höheren Teilnahmezahlen führt, kann ich natürlich auch nur spekulieren.

Ich sehe aber auch einfach nicht, was dagegen sprechen würde.

MFG
Phil

NEIN(!)

ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Dienstag, 26.11.2024, 19:57 (vor 444 Tagen) @ Phil

Ich sehe aber auch einfach nicht, was dagegen sprechen würde.

Nichts, außer der Satzung, die wir Mitglieder uns selbst gegeben und vor Kurzem auch angepasst haben. ;-)

Ist doch relativ einfach: bei der nächsten MV einen Antrag auf Satzungsänderung stellen, dafür werben und möglichst viele davon überzeugen, dafür zu stimmen. Wenn man eine entsprechende Mehrheit erhält, kann man sich freuen. Wenn nicht, muss man es akzeptieren.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 19:53 (vor 444 Tagen) @ Phil

Einer durchaus existenziellen Versammlung. Oder haben die diese Mengen jedes Jahr vor Ort?

Da war bei uns damals die Westfalenhalle auch voll.

Es ist aber auch egal. Ich finde, prinzipiell, dass man 2024 jedem Mitglied eine Teilnahme auch ohne Präsenz ermöglichen sollte. Ob das dann zu deutlich höheren Teilnahmezahlen führt, kann ich natürlich auch nur spekulieren.

Ich sehe aber auch einfach nicht, was dagegen sprechen würde.

MFG
Phil

Auch 2023 waren da mit 3.500 Leuten signifikant mehr da. Wie ich unten schrieb, ich sehe den wesentlichen Unterschied darin, dass die ein e.V. im Profifußball sind und es da direkt um den Bereich geht, der sie interessiert.

NEIN(!)

markus, Dienstag, 26.11.2024, 20:28 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Einer durchaus existenziellen Versammlung. Oder haben die diese Mengen jedes Jahr vor Ort?

Da war bei uns damals die Westfalenhalle auch voll.

Es ist aber auch egal. Ich finde, prinzipiell, dass man 2024 jedem Mitglied eine Teilnahme auch ohne Präsenz ermöglichen sollte. Ob das dann zu deutlich höheren Teilnahmezahlen führt, kann ich natürlich auch nur spekulieren.

Ich sehe aber auch einfach nicht, was dagegen sprechen würde.

MFG
Phil


Auch 2023 waren da mit 3.500 Leuten signifikant mehr da. Wie ich unten schrieb, ich sehe den wesentlichen Unterschied darin, dass die ein e.V. im Profifußball sind und es da direkt um den Bereich geht, der sie interessiert.

Gab es denn vor der Ausgliederung in die KGaA deutlich höhere Teilnehmerzahlen?

Bei den Blauen gab es auch schon über 10.000 Teilnehmer laut dieser Quelle.

Im vergangenen Jahr kamen 3.528 Mitglieder zur alljährlichen Versammlung, 2022 waren es noch 4.338 Mitglieder. Die Teilnehmerzahl ging zuletzt deutlich zurück. In den 2010er-Jahren begrüßte der FC Schalke 04 – mit über 186.000 Mitgliedern einer der mitgliederstärksten Klubs der Welt – teils sogar mehr als 10.000 Personen in der Veltins-Arena.

https://www.ruhr24.de/bvb/dortmund-bvb-mitgliederversammlung-live-ticker-hummels-rheinmetall-ricken-watzke-cramer-borussia-93426458.html

NEIN(!)

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 20:21 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Ja, das spielt definitiv auch eine große Rolle. Da hast du auf jeden Fall Recht.

MFG
Phil

NEIN(!)

markus, Dienstag, 26.11.2024, 20:30 (vor 444 Tagen) @ Phil

Ja, das spielt definitiv auch eine große Rolle. Da hast du auf jeden Fall Recht.

MFG
Phil

Wobei dieser Umstand natürlich selbstverschuldet ist. Die Mitgliederversammlung war ja damals für die Ausgliederung.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 13:16 (vor 444 Tagen) @ Phil

Ich will mich ja grundsätzlich gar nicht dagegen sperren, zukünftig eine Onlineteilhabe einzurichten. Das ist vemutlich sinnvoll (auch wenn das sicherlich nicht dazu führt, dass bei der nächsten JHV 150.000 Mitglieder teilnehmen).

Aber Stand jetzt ist es doch einmal so, dass ich bei Eintritt in den Verein eigentlich nachlesen kann wann, wo und wie Beschlüsse gefasst werden. Und bislang scheint das einfach auch kaum jemanden gestört zu haben.

NEIN(!)

Professor Bienlein, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 15:41 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Ich will mich ja grundsätzlich gar nicht dagegen sperren, zukünftig eine Onlineteilhabe einzurichten. Das ist vemutlich sinnvoll (auch wenn das sicherlich nicht dazu führt, dass bei der nächsten JHV 150.000 Mitglieder teilnehmen).

Aber Stand jetzt ist es doch einmal so, dass ich bei Eintritt in den Verein eigentlich nachlesen kann wann, wo und wie Beschlüsse gefasst werden. Und bislang scheint das einfach auch kaum jemanden gestört zu haben.

Weil in den letzten 10-15 Jahren einfach auch keine weitreichenden Entscheidungen zur Abstimmung standen.
Und natürlich kann man darauf beharren, dass man mit Eintritt in den Verein mitgeteilt bekommt, wie und wo Beschlüsse gefasst werden und man natürlich jedes Jahr aufs neue ordentlich eingeladen wird. Hat ja auch über 100 Jahre hervorragend funktioniert. Aber irgendwann steht dann schon die Frage im Raum, ob ein Verein, der mittelbar über einen 30 Millionen Sponsoren-Deal streitet, nicht dieselben technischen Möglichkeiten zur Teilhabe zur Verfügung stellen sollte, wie der Karnickelzüchter-Verein aus Castrop-Rauxel-Ickern.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 19:34 (vor 444 Tagen) @ Professor Bienlein

Ich will mich ja grundsätzlich gar nicht dagegen sperren, zukünftig eine Onlineteilhabe einzurichten. Das ist vemutlich sinnvoll (auch wenn das sicherlich nicht dazu führt, dass bei der nächsten JHV 150.000 Mitglieder teilnehmen).

Aber Stand jetzt ist es doch einmal so, dass ich bei Eintritt in den Verein eigentlich nachlesen kann wann, wo und wie Beschlüsse gefasst werden. Und bislang scheint das einfach auch kaum jemanden gestört zu haben.


Weil in den letzten 10-15 Jahren einfach auch keine weitreichenden Entscheidungen zur Abstimmung anstanden.

Ein Weihnachtsingen ist innerhalb von 3 Stunden mit 80.000 Zuschauern ausverkauft.

Diese "weitreichende Entscheidung" lockt nicht einmal den Großteil der in Dortmund wohnenden Mitglieder in die Westfalenhalle.

Ich sehe da einfach nicht das große Interesse in der Breite, das direkt entfacht wird, wenn man auf eine hybride Veranstaltung umstellt.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 18:07 (vor 444 Tagen) @ Professor Bienlein

..nicht dieselben technischen Möglichkeiten zur Teilhabe zur Verfügung stellen sollte, wie der Karnickelzüchter-Verein aus Castrop-Rauxel-Ickern.

Auch wenn ein Verein mit der Größe des BVB da tatsächlich schnarchig ist, frage ich mich, ob die breitere Basis etwas qualitativ besser macht. Um im Bild zu bleiben: die Castroper sind vermutlich nicht mit großer Mehrheit ausschließlich aus dem Grund Mitglied im Verein geworden, um an Karten für die nächste Karnickel-Leistungsschau zu kommen.

NEIN(!)

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 13:22 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Ich will mich ja grundsätzlich gar nicht dagegen sperren, zukünftig eine Onlineteilhabe einzurichten. Das ist vemutlich sinnvoll (auch wenn das sicherlich nicht dazu führt, dass bei der nächsten JHV 150.000 Mitglieder teilnehmen).

Aber Stand jetzt ist es doch einmal so, dass ich bei Eintritt in den Verein eigentlich nachlesen kann wann, wo und wie Beschlüsse gefasst werden. Und bislang scheint das einfach auch kaum jemanden gestört zu haben.

Das ist auch so. Ich jedenfalls habe das schon vor dem letzten Sonntag hier geschrieben als Forderung (und natürlich auch an anderen Stellen und gegenüber Vertretern des Vereins kundgetan). Wobei Forderung schon das falsche Wort ist. Man solte das einfach tun, weil man damit auch einfach den Verein perse stärken würde. Und ich einfach auch nicht sehe, was dagegen sprechen würde. Außer Kosten und Aufwand gegenbenfalls.

Man wird dann sichelrich keine 150.000 Teilnehmer haben, aber sicherlich mal jenen 10-15 % näher kommen, die ich hier vorhin erwähnte. Und das wäre doch schon schön.

Völlig losgelöst davon, über was nun abgestimmt würde. Davon hängt Teilnahme natürlich auch ab.

MFG
Phil

NEIN(!)

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 15:27 (vor 444 Tagen) @ Phil

Wie Du schreibst wäre eine höhere Teilnahmequote doch in erster Linie eine Stärkung des Vereins und dessen Position.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 13:07 (vor 444 Tagen) @ Sascha

So und nicht anders ist das auch aus meiner Sicht zu sehen.

NEIN(!)

Schnippelbohne, Bauernland, Dienstag, 26.11.2024, 13:07 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Wobei ich dann andererseits auch die Frage stellen würde, warum man Mitglied in einem Verein wird, bei dem man aus räumlichen Gründen gar nicht am Vereinsleben teilnehmen kann.

Die Antwort wird bei den allermeisten einfach sein: wegen Tickets. Finde das ja sogar legitim, weil das von Verein und KgaA ja forciert wird, aber wenn es eigentlich nur um diesen Benefit geht, kann man auch eher nicht erwarten, dass man dann punktuell bei Themen, die man dann doch interessant findet, auf besondere Art einbezogen wird.

Aha, weil man u.a. wegen der Tickets Mitglied geworden ist, aber 800km weit weg wohnt, darf man nicht erwarten, einbezogen zu werden bei Grundsatzthemen? Das ist mir ehrlich gesagt auch zu simpel.
Generell wäre ich auch für eine digitale bzw. hybride Mitgliederversammlung. Wenn keine Online-Abstimmungen möglich sind, kann man mit Vollmachten inkl. Anweisung arbeiten wie bei der KGaA. Technisch ist das alles kein Hexenwerk mehr.

NEIN(!)

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 13:14 (vor 444 Tagen) @ Schnippelbohne

Ab wann war es eigentlich so, dass man als Mitglied des eVs Vorteile beim normalen Kartenvorverkauf hatte?

Ich kan mich noch erinnern, dass man z.B. 1997 als Mitglied eine Karte für das CL Finale bekam. Da hatte der BVB aber auch keine 10.000 Mitglieder, eher 7.000.

2002 beim UEFA Cup Finale in Rotterdam wurde dann meine ich schon unter den Mitgliedern verlost (zwei Karten bekam man pro Mitglied, wenn man ausgelost wurde. Meine ich).

Aber seit wann war es so, dass im regulären Ticketing die Mitgliedschaft eine Rolle spielte?

MFG
Phil

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 13:13 (vor 444 Tagen) @ Schnippelbohne

Wobei ich dann andererseits auch die Frage stellen würde, warum man Mitglied in einem Verein wird, bei dem man aus räumlichen Gründen gar nicht am Vereinsleben teilnehmen kann.

Die Antwort wird bei den allermeisten einfach sein: wegen Tickets. Finde das ja sogar legitim, weil das von Verein und KgaA ja forciert wird, aber wenn es eigentlich nur um diesen Benefit geht, kann man auch eher nicht erwarten, dass man dann punktuell bei Themen, die man dann doch interessant findet, auf besondere Art einbezogen wird.


Aha, weil man u.a. wegen der Tickets Mitglied geworden ist, aber 800km weit weg wohnt, darf man nicht erwarten, einbezogen zu werden bei Grundsatzthemen? Das ist mir ehrlich gesagt auch zu simpel.

Warum? In der Satzung steht, dass das beschlussgebende Organ die Mitgliederversammlung ist und diese (zumindest bislang) "vor Ort" abgehalten wird. Das sind die Voraussetzungen, unter denen man dem Verein beitritt.

Mir ist jetzt auch von den sicherlich vielen auswärtigen Mitgliedern keine Initiative bekannt, die das ändern soll.

NEIN(!)

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 27.11.2024, 09:35 (vor 443 Tagen) @ Sascha

Man kann ja mal mit der Zeit gehen und neue technische Möglichkeiten nutzen. Ich komme ja auch nicht mehr mit der Pferdekutsche zur Versammlung.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 27.11.2024, 09:52 (vor 443 Tagen) @ Schnippelbohne

Dann muss man eben einen Antrag stellen, das zu ändern.

Aber bis das umgesetzt ist, kann ich doch nur das erwarten, was vorhanden ist.

NEIN(!)

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 27.11.2024, 10:13 (vor 443 Tagen) @ Sascha

Dann muss man eben einen Antrag stellen, das zu ändern.

Aber bis das umgesetzt ist, kann ich doch nur das erwarten, was vorhanden ist.

Hybride Versammlungen kann der Vorstand ohne Beschluss und ohne Satzungsänderung anberaumen, wenn ich das richtig sehe. Nur reine Online-Mitgliederversammlungen bedürfen noch eines Beschlusses.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 27.11.2024, 10:28 (vor 443 Tagen) @ Schnippelbohne

Dann muss man eben einen Antrag stellen, das zu ändern.

Aber bis das umgesetzt ist, kann ich doch nur das erwarten, was vorhanden ist.


Hybride Versammlungen kann der Vorstand ohne Beschluss und ohne Satzungsänderung anberaumen, wenn ich das richtig sehe. Nur reine Online-Mitgliederversammlungen bedürfen noch eines Beschlusses.

Nein, kann er nicht. Weil die Präsenzversammlung in der Satzung so festgeschrieben ist. Es besteht zwar eine genrelle Möglichkeit zu einer hybriden Versammlung, allerdings müsste dafür erst die Satzung geändert werden.

NEIN(!)

markus, Mittwoch, 27.11.2024, 13:05 (vor 443 Tagen) @ Sascha

Dann muss man eben einen Antrag stellen, das zu ändern.

Aber bis das umgesetzt ist, kann ich doch nur das erwarten, was vorhanden ist.


Hybride Versammlungen kann der Vorstand ohne Beschluss und ohne Satzungsänderung anberaumen, wenn ich das richtig sehe. Nur reine Online-Mitgliederversammlungen bedürfen noch eines Beschlusses.


Nein, kann er nicht. Weil die Präsenzversammlung in der Satzung so festgeschrieben ist. Es besteht zwar eine genrelle Möglichkeit zu einer hybriden Versammlung, allerdings müsste dafür erst die Satzung geändert werden.

Das steht hier anders:

Es kann immer – auch ohne entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder Satzungsregelung – zu einer hybriden Mitgliederversammlung einberufen werden. Bei einer hybriden Mitgliederversammlung haben die Mitglieder aber ein Wahlrecht zwischen Teilnahme in Präsenz und Teilnahme mittels elektronischer Kommunikation. Über die Einberufung einer hybriden Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich der Vorstand. Die Zuständigkeit kann durch Satzungsregelung aber auch einem anderen Vereinsorgan übertragen werden.
(…)
Für Vereine mit eigener Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen ändert sich durch die neue Regelung grundsätzlich nichts. Hier richten sich hybride und virtuelle Versammlungen weiterhin nach der eigenen Satzung. Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB).

Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen.

https://www.vereinsrecht.de/aenderung-des-vereinsrechts-beschlossen-hybride-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-auch-ohne-satzungsregelung-moeglich.html

In der Satzung gibt es keine Regelungen zu hybriden Versammlungen. In diesen Fällen greift dann die gesetzliche Regelung.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 27.11.2024, 13:17 (vor 443 Tagen) @ markus

Dann muss man eben einen Antrag stellen, das zu ändern.

Aber bis das umgesetzt ist, kann ich doch nur das erwarten, was vorhanden ist.


Hybride Versammlungen kann der Vorstand ohne Beschluss und ohne Satzungsänderung anberaumen, wenn ich das richtig sehe. Nur reine Online-Mitgliederversammlungen bedürfen noch eines Beschlusses.


Nein, kann er nicht. Weil die Präsenzversammlung in der Satzung so festgeschrieben ist. Es besteht zwar eine genrelle Möglichkeit zu einer hybriden Versammlung, allerdings müsste dafür erst die Satzung geändert werden.


Das steht hier anders:

Es kann immer – auch ohne entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder Satzungsregelung – zu einer hybriden Mitgliederversammlung einberufen werden. Bei einer hybriden Mitgliederversammlung haben die Mitglieder aber ein Wahlrecht zwischen Teilnahme in Präsenz und Teilnahme mittels elektronischer Kommunikation. Über die Einberufung einer hybriden Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich der Vorstand. Die Zuständigkeit kann durch Satzungsregelung aber auch einem anderen Vereinsorgan übertragen werden.
(…)
Für Vereine mit eigener Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen ändert sich durch die neue Regelung grundsätzlich nichts. Hier richten sich hybride und virtuelle Versammlungen weiterhin nach der eigenen Satzung. Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB).

Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen.

https://www.vereinsrecht.de/aenderung-des-vereinsrechts-beschlossen-hybride-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-auch-ohne-satzungsregelung-moeglich.html

In der Satzung gibt es keine Regelungen zu hybriden Versammlungen. In diesen Fällen greift dann die gesetzliche Regelung.

Wenn in der Satzung die Präsenzversammlung vorgegeben ist, ist das doch implizit eine Regelung zur hybride Versammlung. Die Regelung ist: es gibt sie nicht.

NEIN(!)

markus, Mittwoch, 27.11.2024, 13:35 (vor 443 Tagen) @ Sascha

Dann muss man eben einen Antrag stellen, das zu ändern.

Aber bis das umgesetzt ist, kann ich doch nur das erwarten, was vorhanden ist.


Hybride Versammlungen kann der Vorstand ohne Beschluss und ohne Satzungsänderung anberaumen, wenn ich das richtig sehe. Nur reine Online-Mitgliederversammlungen bedürfen noch eines Beschlusses.


Nein, kann er nicht. Weil die Präsenzversammlung in der Satzung so festgeschrieben ist. Es besteht zwar eine genrelle Möglichkeit zu einer hybriden Versammlung, allerdings müsste dafür erst die Satzung geändert werden.


Das steht hier anders:

Es kann immer – auch ohne entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder Satzungsregelung – zu einer hybriden Mitgliederversammlung einberufen werden. Bei einer hybriden Mitgliederversammlung haben die Mitglieder aber ein Wahlrecht zwischen Teilnahme in Präsenz und Teilnahme mittels elektronischer Kommunikation. Über die Einberufung einer hybriden Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich der Vorstand. Die Zuständigkeit kann durch Satzungsregelung aber auch einem anderen Vereinsorgan übertragen werden.
(…)
Für Vereine mit eigener Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen ändert sich durch die neue Regelung grundsätzlich nichts. Hier richten sich hybride und virtuelle Versammlungen weiterhin nach der eigenen Satzung. Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz (§ 40 BGB i.V.m. § 32 BGB).

Vereine ohne Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen können aufgrund des neues § 32 Abs. 2 BGB nunmehr hybride und virtuelle Mitgliedersammlungen durchführen.

https://www.vereinsrecht.de/aenderung-des-vereinsrechts-beschlossen-hybride-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-auch-ohne-satzungsregelung-moeglich.html

In der Satzung gibt es keine Regelungen zu hybriden Versammlungen. In diesen Fällen greift dann die gesetzliche Regelung.


Wenn in der Satzung die Präsenzversammlung vorgegeben ist, ist das doch implizit eine Regelung zur hybride Versammlung. Die Regelung ist: es gibt sie nicht.

In der Satzung steht

„In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied, das volljährig ist, eine Stimme, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.“

Das ist doch keine Regelung zu hybriden Versammlungen. Die Satzung äußert sich dazu gar nicht. Da steht auch nicht, dass es keine hybride Sitzung geben darf, sondern nur, dass jedes anwesende Mitglied stimmberechtigt ist. Die hybriden Teilnehmer müssen dann natürlich auch online anwesend sein.

Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist ja gerade der, dass die Vereine nicht erst ihre Satzung ändern müssen.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 27.11.2024, 13:52 (vor 443 Tagen) @ markus

Auch hier die Frage, ob die Abstimmung per Handheben als übliches Verfahren nicht eine Präsenzveranstaltung impliziert.

NEIN(!)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 27.11.2024, 15:27 (vor 443 Tagen) @ Sascha

Die Berufung einer hybriden Veranstaltung ist nach § 32 II 1 BGB grundsätzlich möglich und bedarf auch keiner Zustimmung der Mitglieder (Habighorst, NZG 2023, 357ff.). Sie steht im Ermessen des Vorstandes.

Ob auch die reine Präsenzveranstaltung unzumutbar sein kann, ist offen...

NEIN(!)

odenwaelder09, Dienstag, 26.11.2024, 12:54 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Wobei ich dann andererseits auch die Frage stellen würde, warum man Mitglied in einem Verein wird, bei dem man aus räumlichen Gründen gar nicht am Vereinsleben teilnehmen kann.

Die Antwort wird bei den allermeisten einfach sein: wegen Tickets. Finde das ja sogar legitim, weil das von Verein und KgaA ja forciert wird, aber wenn es eigentlich nur um diesen Benefit geht, kann man auch eher nicht erwarten, dass man dann punktuell bei Themen, die man dann doch interessant findet, auf besondere Art einbezogen wird.

Touché!

NEIN(!)

mrg, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 12:36 (vor 444 Tagen) @ bobschulz

Dann muss das ordentlich in die Satzung kommen und das Vorgehen ausdefiniert werden und für alle Abstimmungen gelten.
Komisch dass das aufkommt, wo es das zweite Mal in 20 Jahren nicht nach seinem Willen gelaufen ist.

Das Ansinnen kann man begründen, jetzt hat es aber ein Geschmäckle

NEIN(!)

SebWagn, HH Harvestehude, Dienstag, 26.11.2024, 12:38 (vor 444 Tagen) @ mrg

Dann muss das ordentlich in die Satzung kommen und das Vorgehen ausdefiniert werden und für alle Abstimmungen gelten.
Komisch dass das aufkommt, wo es das zweite Mal in 20 Jahren nicht nach seinem Willen gelaufen ist.

Das Ansinnen kann man begründen, jetzt hat es aber ein Geschmäckle

Was war denn mein erstes?

NEIN(!)

mrg, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 12:41 (vor 444 Tagen) @ SebWagn

Als Winfried Materna die Bezahlung eines GF des BVB e.V. einführen wollte. Das kam dann nicht mal zur Abstimmung nach emotionaler Debatte (dank Hr. Rauball). Aber woher der Wind wehte, war ja klar.

NEIN(!)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 12:23 (vor 444 Tagen) @ SebWagn

Doch, natürlich. Bei jeder JHV wird der Vorstand für sein Handeln im abgelaufen Jahr entlastet- oder eben nicht. Seltener, aber dennoch gelegentlich wird die Satzung geändert. Regelmäßig finden Wahlen für den Vorstand und/oder den Präsidenten statt. Das sind für den Verein bedeutende Vorgänge. Sogar deutlich bedeutender als diese Anträge.

Alles andere als einen Entschluss in die Hände der teilnehmenden Versammlungsmitglieder zu legen, hieße den Verein handlungsunfähig zu machen.

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 13:21 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Alles andere als einen Entschluss in die Hände der teilnehmenden Versammlungsmitglieder zu legen, hieße den Verein handlungsunfähig zu machen.

Einerseits richtig, andererseits kann man aber sicher über die Form der Versammlung diskutieren. Allerdings nur für zukünftige Versammlungen nach Änderung der Satzung.

Nur ein seine Meinung für die einzig richtige haltende Sonnengott käme überhaupt auf die Idee, einen Beschluss der Mitgliederversammlung zu missachten. Und das nur, um sich noch an den Strohhalm klammern zu können, eine Umfrage unter allen Mitgliedern käme bzgl., Rheinmetall zu einem anderen Ergebnis.

Ob Watzke auch auf die Idee einer solchen Abstimmung gekommen wäre, wenn die Mehrheit der Mitgliederversammlung seiner Meinung gewesen wäre und den Antrag abgelehnt hätte? Wohl kaum, und das finde ich vollkommen unwürdig und inakzeptabel.

Man kann im Hinblick auf die Form der Mitgliederbeteiligung sicher der Meinung sein, dass diese überarbeitungsbedürftig ist. Das sollte aber nichts daran ändern, dass immer die zum Zeitpunkt der Anträge gültigen Regeln gelten.

NEIN(!)

markus, Dienstag, 26.11.2024, 13:47 (vor 444 Tagen) @ nico36de

Ob Watzke auch auf die Idee einer solchen Abstimmung gekommen wäre, wenn die Mehrheit der Mitgliederversammlung seiner Meinung gewesen wäre und den Antrag abgelehnt hätte? Wohl kaum, und das finde ich vollkommen unwürdig und inakzeptabel.

Eher nicht. Wobei er bereits in seiner Rede gesagt hat, dass der BVB mittlerweile 218.000 Mitglieder hat und sich im Saal weniger als 1% befinden.

NEIN(!)

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 13:36 (vor 444 Tagen) @ nico36de

Ob Watzke auch auf die Idee einer solchen Abstimmung gekommen wäre, wenn die Mehrheit der Mitgliederversammlung seiner Meinung gewesen wäre und den Antrag abgelehnt hätte? Wohl kaum, und das finde ich vollkommen unwürdig und inakzeptabel.

Es gibt hier schlicht einen Konflikt zwischen e.V. (druch seine Mitglieder beschlossen) und der KGaA, durch seine Geschäftsführer vertreten.

Wären die Anträge durchgefallen, wäre das Watzke natürlich egal gewesen, ob man nochmal eine Mehrheit der Mitglieder befragt.

Ob die Antragsteller (und Unterstützer) eine Ablehnung einfach geschluckt hätten als Entscheidung des Vereins bliebe aber ebenso unbewiesen. Die Entscheidung ihres gewählten Präsidiums haben sie schonmal kassiert mit dieser Abstimmung :-)

Aber gut, diese Konfliktlinie ist einfach da. Der Verein (druch seine Mitglieer) wünscht sich in meinen augen schon deutlich mehr Einfluss auf die KGaA, als es nun eben unter Rauball ewige Zeiten der Fall war. Der nahm zwar Einfluss, aber eben eher hinter den Kulissen und der liess da von Seiten der Mitgliedschaft auch wenig Spielräume zu.

MFG
Phil

NEIN(!)

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 13:45 (vor 444 Tagen) @ Phil

Natürlich besteht der Konflikt. Aus meiner Sicht ist es aber trotzdem ein NoGo, bzgl. des (den e.V. betreffenden) Abstimmungsergebnisses, gegen die Satzung des e.V. zu verstoßen, indem man das Abstimmungsergebnis bzgl. der weiteren Umfrage missachtet.

Nebenbei: ein Mensch mit solch einer Attitüde sollte später sicher nicht Präsident eines e.V. werden.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

Talentförderer, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 10:27 (vor 444 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Ich verstehe mal wieder die Aufregung im Watzke nicht. Er sagt doch klip und klar dass er hinter der Abstimmung steht.
Aber dass er gerne auch ein allumfassendes Stimmungsbild der Mitglieder hätte. Was ich verstehen kann, denn ich glaube dass die Mehrheit der Mitglieder nicht dagegen ist.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

pactum Trotmundense, Syburg, Dienstag, 26.11.2024, 10:33 (vor 444 Tagen) @ Talentförderer

Ich verstehe mal wieder die Aufregung im Watzke nicht. Er sagt doch klip und klar dass er hinter der Abstimmung steht.

Dann muss er diese Abstimmung auch nicht im Nachgang torpedieren.

Aber dass er gerne auch ein allumfassendes Stimmungsbild der Mitglieder hätte. Was ich verstehen kann, denn ich glaube dass die Mehrheit der Mitglieder nicht dagegen ist.

Dieses Stimmungsbild hätte man im Vorfeld einholen können. Genau das ist der Punkt, wie du sicherlich beim Lesen des Artikels bemerkt hast. Im Nachgang nun ein solches "Stimmungsbild" einzuholen, kann nur einem Zweck dienen, nämlich die weitere Handlungsweise von eben jenem Ergebnis abhängig zu machen und nicht vom Ergebnis des höchsten beschlussfassenden Gremiums des BVB. Das ist schlichtweg eine Missachtung eben jenes Gremiums.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 11:15 (vor 444 Tagen) @ pactum Trotmundense

Dieses Stimmungsbild hätte man im Vorfeld einholen können. Genau das ist der Punkt, wie du sicherlich beim Lesen des Artikels bemerkt hast. Im Nachgang nun ein solches "Stimmungsbild" einzuholen, kann nur einem Zweck dienen, nämlich die weitere Handlungsweise von eben jenem Ergebnis abhängig zu machen und nicht vom Ergebnis des höchsten beschlussfassenden Gremiums des BVB. Das ist schlichtweg eine Missachtung eben jenes Gremiums.

Aber der Antrag sagt doch, dass man von ihm selbst nichts abhängig machen will. Er soll einen Standpunkt transportieren. Was vollkommen legitim ist und erfolgreich war.

Nun will offenbar die Geschäftsführung der KGaA ebenfalls einen Standpunkt untermauern und meint dabei offenbar, dass man, wenn man alle Mitglieder (oder Aktionäre oder Fans...) fragt, ein anderes Meinungsbild bekäme.

Bindend in irgendeiner Form wäre weder das eine, noch das andere. Jedenfalls nicht konkret operativ.

Ob eine Geschäftsführung gegen den Willen des relevantesten Eigentümers operative Entscheidungen treffen kann... Im normalen Geschäftsleben nicht. Sie würde schlichtweg entlassen bzw. ersetzt werden.

MFG
Phil

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 13:38 (vor 444 Tagen) @ Phil

Sie würde schlichtweg entlassen bzw. ersetzt werden.

Letzteres geschieht ja glücklicherweise nächstes Jahr endlich. Man kann nur hoffen, dass Watzke dann nicht auf die Idee kommt, sich demnächst als Präsident des e.V. ausleben zu wollen.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 15:31 (vor 444 Tagen) @ nico36de

Ich wäre vorsichtig mit solchen Aussagen.

Grundsätzlich ist es aber gut, dass nach 20 Jahren Jemand anders die Verantwortung trägt. Ob es besser wird?

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

nico36de, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 17:37 (vor 444 Tagen) @ stfn84
bearbeitet von nico36de, Dienstag, 26.11.2024, 17:47

Ich wäre vorsichtig mit solchen Aussagen.

Ich nicht. Wer keinen Bock hat, sich an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu halten und sich ohne Funktion im e.V. erdreistet, Beschlüsse der MV infrage zu stellen, hat in einer Vereinsführung nichts zu suchen. Und das ganz unabhängig davon, wie er heißt.

Grundsätzlich ist es aber gut, dass nach 20 Jahren Jemand anders die Verantwortung trägt. Ob es besser wird?

Wenn derjenige auch solch ein Schwein wie Watzke hat und einen perfekt passenden Trainer findet und alle an einem Strang ziehen, weil sie von dem Konzept überzeugt sind, wird es besser.

Wenn die Watzke-Zöglinge allerdings ein weiter so betreiben und die CL verpasst wird, kann es auch erst einmal bergab gehen. Hätte dann aber weniger mit Watzkes Nachfolger als mit dem (in den letzten Jahren!) kritikwürdigen System Watzke zu tun.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

istar, Dienstag, 26.11.2024, 13:43 (vor 444 Tagen) @ nico36de

Sie würde schlichtweg entlassen bzw. ersetzt werden.


Letzteres geschieht ja glücklicherweise nächstes Jahr endlich. Man kann nur hoffen, dass Watzke dann nicht auf die Idee kommt, sich demnächst als Präsident des e.V. ausleben zu wollen.

Wenn er gewählt werden würde, wäre er Präsident,so einfach ist das.
Da ich mir kaum eine Kampfabstimmung vorstellen kann, müsste Lunow gleichzeitig aufhören wollen.

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stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 10:22 (vor 444 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Vorweg vielleicht mal:
Ich halte das Vorgehen von Aki Watzke für unglücklich und falsch.
Die Mitgliederversammlung hat etwas zur Entscheidung vorgelegt bekommen, sie hat entschieden. Das Votum ist zu respektieren, ungleich wie Viele nun dabei waren.

Man darf aber festhalten, dass die Beschlüsse des e.V. in erster Linie eben für den e.V. und damit den Eigentümer der KGaA gelten. Watzke darf dann selbstverständlich für ein anderes Vorgehen sein als das was auf der Versammlung unter Leitung unseres Präsidenten Lunow dann so entschieden wurde. Das ist in meinen Augen alles unglücklich und - wie erwähnt - auch aus meinen Augen der falsche Ansatz, aber kein "grobes Foul" oder ein Abstimmen bis das Ergebnis passt.

Der Antrag hat doch im Grunde erst einmal keine unmittelbare Folge.
Zunächst ist doch mal Lunow am Zug. Er müsste jetzt auf Cramer, Treß und Watzke zugehen und fordern die Optionen für eine Beendigung des Sponsorings darzulegen.
Dann gibt es doch ad hoc wohl zwei Optionen:

1) Keine vorzeitige Beendigung möglich. Vertragsverlängerung wird nicht durchgeführt.
2) Vorzeitige Beendigung möglich, ggf. unter Zahlung einer Vertragsstrafe, mindestens aber verbunden mit fehlenden Einnahmen.

Wenn die KGaA dann Lunow sagt, wir können zum 27.11. raus, müssen aber die Lücke von x Millionen Euro refinanzieren, wäre Lunow als Eigentümer wahrscheinlich in der Situation diese Finanzlücke zu schließen. Natürlich nicht ad hoc, aber für den Fall, dass ein anderer Eigentümer des BVB (Aktionär) den e.V. für diese operative Einmischung verklagt. Das würde gerichtlich geklärt und dann würde man halt sehen was passiert; eine Rückstellung wäre womöglich notwendig. Lunow wird es wohl kaum aus seiner eigenen Tasche bezahlen wollen, sodass er dann wieder an die Mitglieder heran treten dürfte um zu eruieren, woher man denn bitte das Geld nehmen solle.
Da der Antrag aber das Thema "Wer zahlt die Zeche" explizit ausgeklammert hat, kann man sich schon fragen, ob das alles in allem jetzt glücklich war.

Für mich gibt es nun viele Verlierer.
Natürlich hat die Geschäftsführung der KGaA zur Kenntnis zu nehmen, dass die Mitgliederversammlung ein Problem mit dem Sponsoring hat. Watzke kann aber immer noch so agieren wie er mag - bis Lunow ihn halt rausschmeißt.

Lunow - der ja offensichtlich vorher einverstanden war - ist aber mindestens ebenso beschädigt, da er seine Entscheidung nun ja zurückdrehen soll.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

mrg, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 12:17 (vor 444 Tagen) @ stfn84

Oder man lässt die Kirche im Dorf?

Die Mitgliederversammlung ist sich darüber im Klaren, dass diese Stellungnahme, ähnlich wie die Bestimmungen des Grundwertekodex, rechtlich nicht bindend ist.

Man wird feststellen, dass Vertrag auflösen aus Gründen problematisch ist. Bei einer möglichen Verlängerung oder ähnlichen Sponsor, wird Hr. Lunow bei der viel zitierten „Gremienbefragung“ sagen, „bin ich mit Blick auf diese MV dagegen“. Und dann kann die KGaA GF es trotzdem machen (mit der Gefahr, dass sie abberufen wird) oder man lässt es.

Schlussendlich steckt doch vor allem „wir verzwergen uns selbst“ als Befürchtung der GF für die Zukunft darin. Sprich es gibt solche Deals in Zukunft nicht mehr - und man muss auf übliche Sponsoren setzen. Da ist das Feld ja fragwürdig genug aber es ist eben nicht schwarz/weiß.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 14:36 (vor 444 Tagen) @ mrg

Ich hatte das Votum der MV dahingehend halt eben anders gedeutet. Wenn damit ja im Grunde gar nix von Bedeutung gemeint war (=maximal eine Verlängerung lehnen wir als e.V. ab) ist das doch alles komplett entspannt.

Dann verstehe ich aber nicht, was nun an Akis Move so schlimm sein soll. Offensichtlich gefällt ihm das Votum der MV nicht und der Spruch bezüglich der Beschlussfähigkeit ist albern, aber er nimmt doch quasi den Ball auf und würde das Thema viel mehr Beachtung schenken als der Antrag dann sollte, indem er das Votum der Mitglieder in Gänze einholen will.

Das ist ja dann eher das Gegenteil vom groben Foulspiel, sondern den Ball der MV aufnehmend. Unabhängig davon, dass das weiterhin alles mindestens mal komisch von ihm kommuniziert wurde.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Jurist, Dienstag, 26.11.2024, 09:57 (vor 444 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Das Ablehnen des Rheinmetall-Deals aus selbstproklamierten ethischen Gründen scheint mir nicht dem Handeln eines ordentlichen Geschäftsmanns zu entsprechen. Als Aktionär würde ich daher die Rechtmäßigkeit der Umsetzung dieser Maßnahme in Frage stellen.

Vielleicht möchte Aki den Antragsstellern nur eine Schmach ersparen, vor Gericht als Naivlinge abgetan zu werden.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Elbsegel, Mittwoch, 27.11.2024, 15:32 (vor 443 Tagen) @ Jurist

Das Ablehnen des Rheinmetall-Deals aus selbstproklamierten ethischen Gründen scheint mir nicht dem Handeln eines ordentlichen Geschäftsmanns zu entsprechen. Als Aktionär würde ich daher die Rechtmäßigkeit der Umsetzung dieser Maßnahme in Frage stellen.

Vielleicht möchte Aki den Antragsstellern nur eine Schmach ersparen, vor Gericht als Naivlinge abgetan zu werden.

Endlich sind wir mal einer Meinung! Dem Geschäftsmann von Welt sind ethische Bedenken natürlich fremd. Ebenso den Aktionären dieser Welt. Heil dem Kapital! :D

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Jurist, Mittwoch, 27.11.2024, 16:01 (vor 443 Tagen) @ Elbsegel

Textverständnis.... Da steht "selbstproklamier". Das, was Du als ethisch empfindest, aber mit der Rechtsordnung nicht vereinbart, ist, nennt man in manchen Kreisen:

Selbstgerecht

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 27.11.2024, 16:08 (vor 443 Tagen) @ Jurist

https://youtu.be/L9Sy6BP_CNY?feature=shared

Einfach immer dran denken. In manchen Köpfen läuft das in Dauerschleife

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 27.11.2024, 15:45 (vor 443 Tagen) @ Elbsegel

Die Frage, ob die Ablehnung eines Deals wegen angeblicher ethischer Bedenken ggf Ansprüche auf Schadensersatz auslöst, ist wahrscheinlich auch noch nicht ausgeschrieben.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Kayldall, Luxemburg, Dienstag, 26.11.2024, 10:50 (vor 444 Tagen) @ Jurist

Der entscheidende Unterschied ist, dass hier die Mitglieder ja gefragt wurden und sich ganz klar dagegen ausgesprochen haben. Somit ist es ja kein Alleingang eines Verantwortlichen aus irgendwelchen persönlichen Gründen zu seinem Vorteil, sondern es wird ja der Mehrheitsentscheidung der Mitglieder nach gehandelt.

Würde ein Verantwortlicher Angebote mehrere Sponsoren aus dem gleichen Bereich(Konkurrenten) vorliegen haben und im Alleingang das schlechtere Angebot annehmen, weil er daraus Vorteile zieht, dann könnte man zu Recht von einer geschäftsschädigenden Entscheidung reden.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 11:09 (vor 444 Tagen) @ Kayldall

Der entscheidende Unterschied ist, dass hier die Mitglieder ja gefragt wurden und sich ganz klar dagegen ausgesprochen haben. Somit ist es ja kein Alleingang eines Verantwortlichen aus irgendwelchen persönlichen Gründen zu seinem Vorteil, sondern es wird ja der Mehrheitsentscheidung der Mitglieder nach gehandelt.

Würde ein Verantwortlicher Angebote mehrere Sponsoren aus dem gleichen Bereich(Konkurrenten) vorliegen haben und im Alleingang das schlechtere Angebot annehmen, weil er daraus Vorteile zieht, dann könnte man zu Recht von einer geschäftsschädigenden Entscheidung reden.

Allerdings betrifft dies eben nicht den Verein, sondern ein wesentliches Miteigentum von ihm. Und natürlich haben die Eigentümer unterneinander ein Verhältnis. Der Verein ist einer davon. In unserem Fall natürlich der wesentlichste, was der Rechtsform geschuldet ist. Dennoch gehört dem Verein die KGaA nicht allein.

MFG
Phil

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

mrg, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 12:19 (vor 444 Tagen) @ Phil

Aber es ist ja nun auch nicht so, dass jede Entscheidung nur auf direkte finanzielle Folgen geprüft wird.

Und: es ist faktisch noch garnichts passiert.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 13:01 (vor 444 Tagen) @ mrg

Aber es ist ja nun auch nicht so, dass jede Entscheidung nur auf direkte finanzielle Folgen geprüft wird.

Darum ging es mir ja nicht. Für gewöhnlich stimmt auf der Mitgliederversammlung keiner über irgendwas ab, was wirklich die KGaA betrifft. Tun sie es doch, so wie nun geschehen, ist das aber halt gar nicht wirklich bindend für die KGaA(-Vertreter). Darum ging es mir.

Es ist bindend für das Präsidium des e.V. - und wie du anderswo schreibst, kann der dann amtierende Präsident natürlich bei auslaufen des Vertrages sein Votum kundtun. Und die Geschäftsführer folgen dem. Oder halt nicht.

Und: es ist faktisch noch garnichts passiert.

Keine Frage. Insofern ist das natürlich eine theortische Diskussion. Dennoch aber eine interessante. Und ja auch schon bei anderen Fragen (Grundwerte z.B.) stellte sich dieses Thema ja. Wie ist das Verhältnis der Eigenümer der Kapitalgesesllschaft untereinander und welche Folgen haben Entscheidungen. Und welche Rechte haben die jeweiligen Eigentümer.

MFG
Phil

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Kayldall, Luxemburg, Dienstag, 26.11.2024, 18:54 (vor 444 Tagen) @ Phil

Du hast natürlich Recht mit dem was du da schreibst. Ich bin mal von dem Idealfall ausgegangen, so wie man es sich eigentlich vorstellt(so wie es sein sollte), dass die Verantwortlichen den Verein im Sinne der Mitglieder/Fans führen und somit auch ihre endgültige Entscheidung dann danach richten, was die Mitglieder wollen.

Natürlich kann man auch ein Referendum machen und dann trotzdem anders entscheiden wie die Leute, aber damit macht man sich wohl eher unbeliebt.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 10:28 (vor 444 Tagen) @ Jurist

Was soll denn daran geschäftsschädigend sein? Laut Cramer ist es normal, dass vor jedem Sponsoring geprüft wird, ob es zu Borussia Dortmund passt oder nicht. Und wenn es nicht passt, wird der Vertrag nicht abgeschlossen. Man verzichtet also auf Einnahmen. Ist doch auch ein ganz normaler Vorgang, wenn Unternehmen auf Geschäfte verzichten, die nicht zur Unternehmensphilosophie passen.

In diesem Fall kommt eben von den Mitgliedern die Aussage, dass Rheinmetall als Sponsor nicht zu Borussia Dortmund passt und man dieses Geschäft bitte schnellstmöglich (also zum vertraglich nächstmöglichen Zeitpunkt) beenden, oder zumindest keine Verlängerung vereinbaren möge.

Von der Frage nach der Verbindlichkeit sehe ich keinen geschäftsschädigenden Antrag. Allein der Verzicht auf eine Einnahme stellt das für mich nicht dar.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 10:33 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Im Kern ist es doch auch ein Misstrauensvotum gegenüber Lunow, der den Deal ja offensichtlich absegnete und nun von seinen Mitgliedern das Gegenteil ins Buch geschrieben bekommen hat.

Geschäftsschädigend ist es bis jetzt ja überhaupt nicht.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 10:42 (vor 444 Tagen) @ stfn84

Ich habe keinen gehört, der Lunow einen Vorwurf gemacht hat.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 10:46 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Was in sich dann doch ziemlich komisch ist!?
Lunow hat offensichtlich für etwas gestimmt, was seine Mitglieder nicht wollen.

Mir ist natürlich klar, dass die KGaA immer und vollkommen zurecht im Fokus und Feuer steht. Aber über dieses - mE wichtige - Detail nun einfach hinwegzugehen, empfinde ich als komisch.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

mrg, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 12:26 (vor 444 Tagen) @ stfn84

Mir ist natürlich klar, dass die KGaA immer und vollkommen zurecht im Fokus und Feuer steht. Aber über dieses - mE wichtige - Detail nun einfach hinwegzugehen, empfinde ich als komisch.

Sachlich hast du recht, politisch sehe ich eher eine Stärkung der Vereinsgremien, die im Innenverhältnis eher immer schwach waren und von der KGaA am Nasenring gezogen wurden. Nun können sich bei zwei Anträgen auf den Auftrag der Mitglieder berufen.
Ändert ja nichts daran, dass die KGaA erstmal weitermachen kann aber jetzt mit dem Wissen, dass die Mitglieder nicht alles goutieren. Von der Konsequenz der Abberufung der GF sind wir ja meilenweit entfernt. Das ist schlicht alles Symbolik aber auch das ist wichtig.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 15:44 (vor 444 Tagen) @ mrg

Das kann man natürlich genau so festhalten. Die Auswirkungen daraus ergeben sich ja dann erst im weiteren Verlauf, je nach Vorgehen der KGaA und des e.V.

Ich bin da grds zwiegespalten.
Einerseits ist es natürlich ok, dass sich der Eigentümer emanzipiert und der KGaA nicht suggeriert sie hätte bei allem Narrenfreiheit. In dieser Thematik muss man aber ja einpreisen, dass der e.V. in Person von Seidel und Lunow beteiligt war.

Andererseits bin ich ein großer Freund davon gemeinsam zu agieren. Die Kölner zeigen ja, dass die Beteiligung der Mitglieder nicht zwingend dazu führt, dass man bessere Entscheidungen trifft.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 10:49 (vor 444 Tagen) @ stfn84

Ich als Mitglied wähle einen Vorstand und legitimiere ihn damit er Entscheidungen für den Verein trifft. Damit bin ich mir aber auch bewusst, dass nicht alle Entscheidungen in meinen Augen richtig sein werden.

In diesem Fall kann ich einen anderslautenden Antrag stellen und im schlimmsten Fall die Entlastung verweigern. Einige Mitglieder haben sich für den Antrag entschieden.

Ist doch alles im normalen Vereinsablauf.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 11:08 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Es ist natürlich nun nicht wirklich immer so, dass ein Verein Miteigentümer eine hunderte Millionen schweren Unternhemens ist und über Sachverhalte abstimmt, die dort operativ geschehen (oder nicht geschehen sollen). Das mal vorweg.

Insofern finde ich auch nicht ganz schlüssig, dass man sagt "Watzke würde ja auch seine etwaige Wahl zum Präsidenten nicht in Frage stellen, wenn nur 500 Mitglieder in wählen".

Das eine betrifft das Innenleben des Vereins im engeren Sinne, das andere betrifft ein von ihm gewähltes/erworbenes (Mit-)Eigentum an einer Kapitalgesellschaft.

Das ist ja dann auch irgendwie die Bruchlinie, die ja selbst vielen Journalisten offenbar schwer fällt zu durchblicken. Ich finde sie aber sehr entscheidend und wichtig.

Was nichts daran ändert, dass der Antrag (die Anträge) legitim waren, rechtlich so in Ordnung und das Resultat natürlich auch bindend ist.

Aber mit "normalem Vereinsleben" hat das dann nicht so wahnsinnig viel zu tun.

MFG
Phil

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 12:06 (vor 444 Tagen) @ Phil

Aber mit "normalem Vereinsleben" hat das dann nicht so wahnsinnig viel zu tun.

Naja wie viele Vereine sind denn über eine GmbH Komplementär einer Kommanditgesellschaft, deren Kommanditanteile am Aktienmarkt gehandelt werden?
Dass für einen solchen Verein das "normale Vereinsleben" vielleicht ein wenig anders aussieht, als für den kleinen Taubenzüchter- oder Kleingartenverein (um mal wenig Ruhrpott-Klischees zu bedienen), liegt aber auch irgendwo auf der Hand, oder?

Und ich sehe dann den Unterschied zwischen beispielsweise einer Präsidentschaftswahl und einem Antrag eines Vereinsmitglieds zum Rüstungssponsor auch nicht so wirklich. Die Mitgliederversammlung ist das Organ zur Willensbildung des Vereins und dort werden gemäß der Satzung Beschlüsse gefasst.

Aber mal anders gefragt, glaubst Du denn ernsthaft, dass wir hier über irgendeine dubiose Umfrage diskutieren würden, wenn die Anträge zum Rheinmetall-Sponsoring in Watzkes Sinne abgelehnt worden wären?

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 15:37 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Für mich sind das schon sehr unterschiedliche Dinge.

Die Wahl des Präsidenten des e.V. betrifft den e.V. und ist bindend.

Das Votum zu einem Antrag einer operativen Entscheidung der KGaA, die mehrheitlich aber nicht vollumfänglich dem e.V. gehört, ist da per se etwas anderes. Vor allem, wenn es keine bindende Wirkung hat, die qua Antrag ja nun nochmal betont wurde.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 12:49 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Naja wie viele Vereine sind denn über eine GmbH Komplementär einer Kommanditgesellschaft, deren Kommanditanteile am Aktienmarkt gehandelt werden?
Dass für einen solchen Verein das "normale Vereinsleben" vielleicht ein wenig anders aussieht, als für den kleinen Taubenzüchter- oder Kleingartenverein (um mal wenig Ruhrpott-Klischees zu bedienen), liegt aber auch irgendwo auf der Hand, oder?

Aus diesem Grund gibt es eben auch diese klar definierten Abgrenzungen zwischen dem Verein und dem Miteigentum an der KGaA. Allermeist (jedenfalls nachdem man die Doppelfunktion unterband) wurde daher dies auch klar eingehalten. Ich kann mich an nichts erinnern, was wirklich in die operartiven Fragen im Hinblick auf das Miteigentum eingegriffen hätten. Und sei es nur symbolisch. Mag aber auch sein, dass ich das nicht mehr alles im Blick habe.

Und ich sehe dann den Unterschied zwischen beispielsweise einer Präsidentschaftswahl und einem Antrag eines Vereinsmitglieds zum Rüstungssponsor auch nicht so wirklich. Die Mitgliederversammlung ist das Organ zur Willensbildung des Vereins und dort werden gemäß der Satzung Beschlüsse gefasst.

Ich sehe da große Unterschiede. Weil das eine das Innenverhältnis des Vereins betrifft, das andere halt operartive Fragen einer Kapitalgesesellschaft.

Aber natürlich steht es den Mitgliedern des Vereins auch komplett frei, sich da anders zu positionierten oder zu verhalten.

Aber mal anders gefragt, glaubst Du denn ernsthaft, dass wir hier über irgendeine dubiose Umfrage diskutieren würden, wenn die Anträge zum Rheinmetall-Sponsoring in Watzkes Sinne abgelehnt worden wären?

Ob die KGaA, durch ihre Geschäftsführung, dann dies gewollt hätte? Vermutlich nicht. Warum auch?

Nun ist es einfach der Versuch ein Gegengewicht zu finden. Ob das wirklich geschickt ist, da auf die Mitgliedschaft des Vereins abzuzielen? Ich weiß das nicht. Finde das auch eher schwierig. Aber natürlich wollen sie ihre Position da untermauern. Ebenso, wie die Antragsteller im Verein - erfolgreich - dies tun wollten.

MFG
Phil

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 11:50 (vor 444 Tagen) @ Phil

Es ging hier aber doch um das reine Vereinsbinnenleben zwischen Mitgliedern und Präsident Lunow.

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WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 10:00 (vor 444 Tagen) @ Jurist

Das Ablehnen des Rheinmetall-Deals aus selbstproklamierten ethischen Gründen scheint mir nicht dem Handeln eines ordentlichen Geschäftsmanns zu entsprechen. Als Aktionär würde ich daher die Rechtmäßigkeit der Umsetzung dieser Maßnahme in Frage stellen.

Vielleicht möchte Aki den Antragsstellern nur eine Schmach ersparen, vor Gericht als Naivlinge abgetan zu werden.

Es steht doch in dem Antrag von Wilfried ausdrücklich drin, dass dieser rechtlich nicht bindend ist (die Texte der anderen Anträge sind mir nicht mehr so präsent).
Von daher ist da wohl eher kein Mandat drin.

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Jurist, Dienstag, 26.11.2024, 10:01 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Ein Antrag der nicht binden ist? Sorry, ich habe wohl die Diskussion verpasst. Was ist dann der Sinn gewesen? "Wir wollen gehört werden"?

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 10:14 (vor 444 Tagen) @ Jurist

Ein Antrag der nicht binden ist? Sorry, ich habe wohl die Diskussion verpasst. Was ist dann der Sinn gewesen? "Wir wollen gehört werden"?

Der Sinn lag für den Antragsteller einerseits in der Öffentlichkeitswirkung.
Er hat damit die Ablehnung dieses Sponsorings durch die Mitgliederversammlung in der Presse platziert. Insofern ja "Wir wollen gehört werden"

Und andererseits hat er die Hoffnung, dass die Geschäftsführung, obwohl sie weiterhin bei der Akquise der Sponsoren rechtlich ungebunden ist, das Votum der Mitglieder gegen das Sponsoring durch einen Rüstungshersteller zukünftig im Hinterkopf hat. Also "Wir hoffen, auch zukünftig noch gehört zu werden"

Es hat ja zu dem Thema eine Aussprache und in dieser auch eine emotionale Rede von Carsten Cramer gegeben. Von daher habe ich schon die Hoffnung, dass die Geschäftsführung wenig Lust darauf hat, solche Diskussionen regelmäßig zu führen. Wenn das Angebot gut genug ist, wird man aber wohl weiter zugreifen. Anderen Illusionen gibt sich nach meiner Einschätzung auch der Antragsteller nicht hin.

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stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 10:25 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Vielleicht bin ich zu blöd:
Es wird doch bereits seit Beginn der Diskussion dieses Antrags umgedeutet, dass der e.V. nun das Mandat hätte den Vertrag zu beenden:

Hat er es nicht, weil die finanzielle Perspektive komplett ausgeblendet und damit nur über einen Teilaspekt des Deals gesprochen wurde?
Oder ist nun eben wie geschrieben dieser Vertrag schnellstmöglich zu beenden?

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WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 10:30 (vor 444 Tagen) @ stfn84

Vielleicht bin ich zu blöd:
Es wird doch bereits seit Beginn der Diskussion dieses Antrags umgedeutet, dass der e.V. nun das Mandat hätte den Vertrag zu beenden:

Hat er es nicht, weil die finanzielle Perspektive komplett ausgeblendet und damit nur über einen Teilaspekt des Deals gesprochen wurde?
Oder ist nun eben wie geschrieben dieser Vertrag schnellstmöglich zu beenden?

Ich beziehe mich weiterhin nur auf den ersten Antrag, weil ich den Dritten, der auch teilweise angenommen wurde, nicht mehr im Kopf habe.
In dem ersten Antrag steht keine Handlungsanweisung, sondern nur dass die Mitgliederversammlung den Rheinmetall-Vertrag missbilligt und der Ansicht ist, dass dieser schnellstmöglich beendet und keinesfalls verlängert werden soll.

Es ist also weder der Verein/der Präsident noch die KGaA/der Vorstand in irgendeiner Weise gebunden.

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stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 10:34 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Aber dann verstünde ich die Aufregung nicht, dass Watzke alle Mitglieder befragen wollte um ein besseres Bild zu bekommen.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 10:39 (vor 444 Tagen) @ stfn84

Aber dann verstünde ich die Aufregung nicht, dass Watzke alle Mitglieder befragen wollte um ein besseres Bild zu bekommen.

Würde er wohl nach einer Möglichen Wahl von Aki Watzke zum Vereinspräsidenten auch nachträglich die Mitglieder befragen? Oder wäre er da mit dem Votum von einer lediglich kleinen Anzahl der Mitglieder zufrieden?
Die Antwort auf diese Frage könnte Dich auf die Spur des Problems bringen.

Er zieht diese nirgendwo geregelte Umfrage jetzt aus dem Hut, weil ein Beschluss gefasst wurde, der ihm nicht passt. Bei allen anderen Beschlüssen in der Vergangenheit hat er dazu keine Notwendigkeit gesehen. Ganz im Gegenteil wurde dann gerne auf das überwältigende Votum der Mitgliederversammlung verwiesen.

Durch dieses Vorgehen delegitimiert er die Mitgliederversammlung und sämtliche Beschlüsse die dort getroffen wurden und in Zukunft getroffen werden. Das ist das Foulspiel aus gekränkter Eitelkeit Watzkes, der offenbar nicht damit umgehen kann, dass die Mitglieder einmal nicht in seinem Sinne abgestimmt haben.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 10:44 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Apropos Legitimation: wodurch wäre Watzke eigentlich zu einer Mitgliederbefragung legitimiert? Ich wüsste nicht, dass er ein dementsprechendes Amt inne hätte.

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stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 10:47 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Er kann ja erst einmal machen was er will. Solange bis ihm sein Chef dann eben sagt, dass er aufhören muss die MV zu delegitimieren und/oder vom Rheinlanddamm aus eine Mitgliederbefragung ohne vorherige Einbindung von Lunow zu initiieren.

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Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 10:54 (vor 444 Tagen) @ stfn84

Ohne Funktion wäre ja schon mal die Frage, wie er an die Mitgliederliste und -daten käme.

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Phil, Dienstag, 26.11.2024, 11:10 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Ach, die nehmen einfach die Zugangsdaten zum Ticketing. Damit greift man dann wohl genug Mitglieder ab :-)

MFG
Phil

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stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 10:44 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Das kann man genau so deuten.

Man kann es aber auch wohlwollender interpretieren. Im Sinne: Breiteres Bild, eben weil man keine Legitimation erhalten hat.

Ich habe ja schon betont, dass ich das alles nicht richtig finde und Aki da sicherlich besser hätte mit umgehen können.

Aber wenn der Antrag doch im Grunde eh egal ist (da keine Bindung), würde ich mich zumindest weniger darüber echauffieren.
Unabhängig davon müsste natürlich Lunow jetzt handeln und seinen Geschäftsführer zurückpfeifen. Kann man im Zuge der Aufregung dann ja auch einfach mal erwähnen und nicht immer die Rolle der Entscheidungsebene des e.V. ausklammern.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

bobschulz, MS, Dienstag, 26.11.2024, 10:43 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Aber dann verstünde ich die Aufregung nicht, dass Watzke alle Mitglieder befragen wollte um ein besseres Bild zu bekommen.


Würde er wohl nach einer Möglichen Wahl von Aki Watzke zum Vereinspräsidenten auch nachträglich die Mitglieder befragen? Oder wäre er da mit dem Votum von einer lediglich kleinen Anzahl der Mitglieder zufrieden?
Die Antwort auf diese Frage könnte Dich auf die Spur des Problems bringen.

Er zieht diese nirgendwo geregelte Umfrage jetzt aus dem Hut, weil ein Beschluss gefasst wurde, der ihm nicht passt. Bei allen anderen Beschlüssen in der Vergangenheit hat er dazu keine Notwendigkeit gesehen. Ganz im Gegenteil wurde dann gerne auf das überwältigende Votum der Mitgliederversammlung verwiesen.

Durch dieses Vorgehen delegitimiert er die Mitgliederversammlung und sämtliche Beschlüsse die dort getroffen wurden und in Zukunft getroffen werden. Das ist das Foulspiel aus gekränkter Eitelkeit Watzkes, der offenbar nicht damit umgehen kann, dass die Mitglieder einmal nicht in seinem Sinne abgestimmt haben.

Eventuell ist es ja- zumindest auch- ein Aufruf an die Mitglieder demnächst zahlreicher zu erscheinen?! Aber ja, es ist schon wenig wahrscheinlich / undenkbar, dass er bei einem Beschluss in seine Richtung auch eine Umfrage angestoßen hätte. Oder habe ich diese MEINUNG exklusiv?

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WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 10:46 (vor 444 Tagen) @ bobschulz

Eventuell ist es ja- zumindest auch- ein Aufruf an die Mitglieder demnächst zahlreicher zu erscheinen?!

Wenn es das wäre, dann hätte er das doch auch gesagt.
Im Gegenteil entsteht doch so eher der Eindruck, dass es unwichtig ist, zur Mitgliederversammlung zu gehen, weil bei kontroverseren Themen sowieso anschließend nochmal eine Befragung stattfindet.

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bobschulz, MS, Dienstag, 26.11.2024, 10:58 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Eventuell ist es ja- zumindest auch- ein Aufruf an die Mitglieder demnächst zahlreicher zu erscheinen?!

Wenn es das wäre, dann hätte er das doch auch gesagt.
Im Gegenteil entsteht doch so eher der Eindruck, dass es unwichtig ist, zur Mitgliederversammlung zu gehen, weil bei kontroverseren Themen sowieso anschließend nochmal eine Befragung stattfindet.

Sehe ich ja prinzipiell auch so. War nur eine Position als advocatus diaboli. Da Watzke durchaus eloquent sein kann, hätte er dies direkt formuliert. Natürlich wäre der KGaA ein anderes - oder am liebsten keines, da es keinen Antrag gegeben hätte- Abstimmungsergebnis lieber gewesen, also versucht Watzke diese Abstimmung zu delegitimieren. Und die legitime Frage dazu bleibt: wie will Watzke eine Umfrage im eV starten?

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

AGraute, Dienstag, 26.11.2024, 10:17 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Ein Antrag der nicht binden ist? Sorry, ich habe wohl die Diskussion verpasst. Was ist dann der Sinn gewesen? "Wir wollen gehört werden"?


Der Sinn lag für den Antragsteller einerseits in der Öffentlichkeitswirkung.
Er hat damit die Ablehnung dieses Sponsorings durch die Mitgliederversammlung in der Presse platziert. Insofern ja "Wir wollen gehört werden"

Und andererseits hat er die Hoffnung, dass die Geschäftsführung, obwohl sie weiterhin bei der Akquise der Sponsoren rechtlich ungebunden ist, das Votum der Mitglieder gegen das Sponsoring durch einen Rüstungshersteller zukünftig im Hinterkopf hat. Also "Wir hoffen, auch zukünftig noch gehört zu werden"

Es hat ja zu dem Thema eine Aussprache und in dieser auch eine emotionale Rede von Carsten Cramer gegeben. Von daher habe ich schon die Hoffnung, dass die Geschäftsführung wenig Lust darauf hat, solche Diskussionen regelmäßig zu führen. Wenn das Angebot gut genug ist, wird man aber wohl weiter zugreifen. Anderen Illusionen gibt sich nach meiner Einschätzung auch der Antragsteller nicht hin.

Wurde seitens BVB irgendwann mal kommuniziert um wieviel der Vertrag mit Rheinmetall höher dotiert, als das nächstbeste Angebot, ist? Bzw. ob es überhaupt ein Alternativangebot gab?

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

captain_gut, Rendsburg, Dienstag, 26.11.2024, 10:21 (vor 444 Tagen) @ AGraute

Wurde seitens BVB irgendwann mal kommuniziert um wieviel der Vertrag mit Rheinmetall höher dotiert, als das nächstbeste Angebot, ist? Bzw. ob es überhaupt ein Alternativangebot gab?

Dazu ist mir nichts bekannt. Rheinmetall ist ja als Champion Partner hinzugekommen. Da gibt es ja m.W.n. keine feste Begrenzung, wie viele "Spots" es da gibt, von daher gibt es nicht wirklich so etwas wie ein Alternativangebot. Man könnte es natürlich mit anderen Champion Partnern vergleichen oder mit Angeboten von anderen Interessenten, aber das wird man wohl nicht öffentlich machen.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

AGraute, Dienstag, 26.11.2024, 10:26 (vor 444 Tagen) @ captain_gut

Wurde seitens BVB irgendwann mal kommuniziert um wieviel der Vertrag mit Rheinmetall höher dotiert, als das nächstbeste Angebot, ist? Bzw. ob es überhaupt ein Alternativangebot gab?


Dazu ist mir nichts bekannt. Rheinmetall ist ja als Champion Partner hinzugekommen. Da gibt es ja m.W.n. keine feste Begrenzung, wie viele "Spots" es da gibt, von daher gibt es nicht wirklich so etwas wie ein Alternativangebot. Man könnte es natürlich mit anderen Champion Partnern vergleichen oder mit Angeboten von anderen Interessenten, aber das wird man wohl nicht öffentlich machen.

Stimmt, da hab ich nicht dran gedacht - ich war gedanklich beim Ärmelsponsoring Katar / Bayern, welches ja logischerweise nur einmal vergeben werden kann. Danke für den Hinweis, auch an WBSTRR.

Ich frage mich, ob geschäftsschädigende Beschlüsse des Vereins überhaupt bindend sind für die KgAA

WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 10:20 (vor 444 Tagen) @ AGraute

Wurde seitens BVB irgendwann mal kommuniziert um wieviel der Vertrag mit Rheinmetall höher dotiert, als das nächstbeste Angebot, ist? Bzw. ob es überhaupt ein Alternativangebot gab?

Nein. Da gibt es ja auch nicht unbedingt Alternative A gegen Alternative B, es sei denn es sind zwei Unternehmen, die untereinander in Konkurrenz stehen und daher nicht die gleichen Werbeträger nutzen möchten.
Die Aussage war stets, dass es ein extrem werthaltiger Vertrag ist und man kann wohl durchaus davon ausgehen, dass beim BVB im Vorfeld bekannt war, dass der Sponsor Rheinmetall kontrovers aufgenommen wird und man das entsprechend eingepreist hat.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

turbo74, Bochum, Dienstag, 26.11.2024, 08:53 (vor 444 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Stimme dem Artikel voll zu und es ist wichtig, dass dieses "grobe Foul" so auch nochmal thematisiert wird.
Aki hat recht, es waren im Vergleich zur Mitgliederanzahl sehr wenige auf der MV. Das ist am Ende leider auch Vereinsrealität. Das grobe Foul besteht darin, die Entscheidung anzuzweifeln.

Ich frage mich, wer entscheidet denn nun, ob es eine Mitgliederbefragung geben sollte? Aki? Hier muss aufgepasst werden, wo ist KGaA und wo ist e.V.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

AGraute, Dienstag, 26.11.2024, 10:12 (vor 444 Tagen) @ turbo74

Stimme dem Artikel voll zu und es ist wichtig, dass dieses "grobe Foul" so auch nochmal thematisiert wird.
Aki hat recht, es waren im Vergleich zur Mitgliederanzahl sehr wenige auf der MV. Das ist am Ende leider auch Vereinsrealität. Das grobe Foul besteht darin, die Entscheidung anzuzweifeln.

Ich frage mich, wer entscheidet denn nun, ob es eine Mitgliederbefragung geben sollte? Aki? Hier muss aufgepasst werden, wo ist KGaA und wo ist e.V.

Der Vorstand des e.V. - also die Personen, die von den anwesenden Mitgliedern, die bekanntlich Rheinmetall als Sponsor ablehnen, als vertretungsberechtigt eingestuft wurden. Ob sie das mit diesem Vorgehen im kommenden Jahr ebenfalls werden, wird spannend zu beobachten sein.

Je länger ich drüber nachdenke, desto schangeliger empfinde ich die angestrebte Umfrage.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

istar, Dienstag, 26.11.2024, 09:11 (vor 444 Tagen) @ turbo74

Stimme dem Artikel voll zu und es ist wichtig, dass dieses "grobe Foul" so auch nochmal thematisiert wird.
Aki hat recht, es waren im Vergleich zur Mitgliederanzahl sehr wenige auf der MV. Das ist am Ende leider auch Vereinsrealität. Das grobe Foul besteht darin, die Entscheidung anzuzweifeln.

Ich frage mich, wer entscheidet denn nun, ob es eine Mitgliederbefragung geben sollte? Aki? Hier muss aufgepasst werden, wo ist KGaA und wo ist e.V.

Geschickt war es jedenfalls nicht. Andererseits könnte der Vorstand der KgaA auch einfach sagen, wir haben das Votum zur Kenntnis genommen, entscheiden aber trotzdem anders.

Aus reiner Neugier würde mich so eine Umfrage aber auch interessieren.
Auch aus Interesse, wieviel Leute teilnehmen oder ob das den meisten komplett egal ist.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

mrg, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 09:33 (vor 444 Tagen) @ istar

Geschickt war es jedenfalls nicht. Andererseits könnte der Vorstand der KgaA auch einfach sagen, wir haben das Votum zur Kenntnis genommen, entscheiden aber trotzdem anders.

So ungefähr wird es auch laufen. Damit bin ich auch fein. Es war ein Zeichen und hat im Innenverhältnis Kritiker im e.V. gestärkt. Natürlich wird der Vertag jetzt weiterlaufen.
Ob er verlängert wird, ist dann eben jetzt vielleicht offner. Wobei in 3 Jahren auch viel passieren kann und die Frage ist, ob Rheinmetall da noch Lust hat.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 07:48 (vor 444 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

An Watzkes Stelle hätte ich dieses Fass nicht aufgemacht.
Er versucht nun, Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu delegitimieren, indem er auf die Zahl der Anwesenden verweist.

Jedoch werden auf der Mitgliederversammlung vorwiegend nicht Beschlüsse zu Anträgen von Vereinsmitgliedern gefasst, die Watzke vielleicht nicht passen.
Im Wesentlichen werden dort die Vereinsgremien inklusive des Vorstands gewählt und deren Legitimation greift er mit solchen Aussagen genauso an, wie die Legitimation der Annahme der Rheinmetall-Anträge.

Das wirkt auf mich eher trotzig und nicht durchdacht.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 08:26 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Ganz prinzipiell bin ich schon der Auffassung, dass die Form der Mitgliederversammlungen (und Jahreshauptversamlungen ebenso) in ihrer Durchführung in das Jahr 2024 überführt werden sollte. Sprich, es sollte defintiv hybride Lösungen geben und es sollte, wie bei Aktiengesellschaften ja auch, möglich sein, dass jedes Mitglied (sofern es rechtlich stimmberechtigt ist) losgelöst von der körperlichen Anwesenheit die Möglichkeit hat, an den Abstimmungen (und der Versammlung) teilzunehmen.

Wie dsa ermöglicht werden kann (also ob z.B. ein Mitgliederbeschluss dafür nötig ist), weiß ich nicht, aber man sollte dies dann doch zeitnah mal in Angriff nehmen.

Und dies sehe ich vollkommen losgelöst von diesen Einzelfragen im HInblick auf derart "operartive" Anträge, die ja dann weniger das Vereinsleben selbst betreffen, aber auch bei solchen Anträgen wie jenem, der auf eine AfD Mitgliedschaft abzielt.

Wir haben dann schon ein Repräsentanz Problem und das war mal anders. Zumindest dann, wenn klar war, dass wichtige Anträge oder Dinge zur Abstimmung stehen. Dass das rechtlich keine Rolle spielt, also wie viele Mitglieder da sind, ist schon klar. Aber Ziel muss es ja schon sein, dass man da nicht an einem Großteil des Vereins vorbei agiert. Da muss sich dann ein Verein schon Gedanken machen.

Ansonsten handelt es sich hierbei natürlicha uch um symbolische Beschlüsse. Die Geschäftsführung der KGaA kann schlichtweg das tun, was im Rahmen ihrer Kompetenzen ist. Völlig losgelöst davon, was auf der Mitgliedervesammlung eines Eigentümers dann beschlossen wird.

Im Prinzip ist es so wie mit jenen Anträgen im Bundestag, die dann z.B. beschließen wollen, dass man der Ukraine Waffensystem xy liefert. Der Bundestag ist zwar DER Sourverän und wenn das dort beschlossen würde (also Mehrheiten findet), hätte dies eine Bedeutung, schlussendlich entscheidet dies aber nicht der Bundestag, sondern die Bundesregierung bzw. der Bundessicherheitsrat. Und zwar losgelöst von Beschlüssen im Bundestag.

Ob es nun stilistisch sinnvoll ist, eine derartige Befragung zum Rheinmetall Sponsoring, noch nachzuschieben? Ich habe da auch meine Zweifel. Der Beschluss steht und das hätte man dann, keine Frage (da hat Sascha Recht), vor den Versammlungen durchziehen müssen.

Ich aber bin prinzipiell mehr als skeptisch, dass wir in operativen Einzelfragen wirklich auf diese Gleise abbiegen wollen. Wo soll das dann enden? Und wie soll eine Geschäftsführung dann noch wirklich sinnvoll agieren können, wenn eigentlich über jeder etwas kontroverseren Entscheidung diese Verfahren schweben (also Mitglieder stimmen ab, ob sie das wollen oder man befragt sie einfach irgendwie - was im übrigen dann für sich genommen ja auch nicht direkt eine repräsentative Info würde).

MFG
Phil

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Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 09:41 (vor 444 Tagen) @ Phil

Ich aber bin prinzipiell mehr als skeptisch, dass wir in operativen Einzelfragen wirklich auf diese Gleise abbiegen wollen. Wo soll das dann enden? Und wie soll eine Geschäftsführung dann noch wirklich sinnvoll agieren können, wenn eigentlich über jeder etwas kontroverseren Entscheidung diese Verfahren schweben (also Mitglieder stimmen ab, ob sie das wollen oder man befragt sie einfach irgendwie - was im übrigen dann für sich genommen ja auch nicht direkt eine repräsentative Info würde).

MFG
Phil

In jetzt bald 20 Jahren Aki Watzke als GF der KgaA gab es vermutlich hunderttausende Geschäftsvorgänge. Jetzt gab es bei einem (!) einzigen mal Gegenwind von der MV. Ich sehe da überhaupt keinen Grund für ein Szenario, bei dem die Arbeit der GF permanent durch die Mitglieder des e.V. blockiert wird.

Ganz davon abgesehen ist 50+1 in meinen Augen auch mehr als eine bloße Formalitäten, die es für die Lizenz zu erfüllen gilt. Die Vereine haben darin für mich auch die Funktion eines Korrektivs gegenüber den ausgelagert Kapitalgesellschaften und dieser korrigierenden Funktion ist man jetzt einmal nachgekommen.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

Phil, Dienstag, 26.11.2024, 10:48 (vor 444 Tagen) @ Sascha

In jetzt bald 20 Jahren Aki Watzke als GF der KgaA gab es vermutlich hunderttausende Geschäftsvorgänge. Jetzt gab es bei einem (!) einzigen mal Gegenwind von der MV. Ich sehe da überhaupt keinen Grund für ein Szenario, bei dem die Arbeit der GF permanent durch die Mitglieder des e.V. blockiert wird.

Es war und ist ja nur ein Teilaspekt meines Beitrages gewesen. Und das nun nach 20 Jahren erstmals (sage ich jetzt einfach auch mal) eine Antrag gestellt wurde, der operartive Aspekte der KGaA betreffen, ist dann doch eben als solches erst einmal zu sehen. Ob das nun eine absolute Ausnahme bleibt? Du sagst ja. Andere Vereine/Kapitalgesellschaften in der Liga (den Ligen) zeigen aber durchaus, dass das nicht so sein muss. Insofern darf man ja wohl darauf hinweisen, dass das eben etwas neues und spezielles ist.

Ganz davon abgesehen ist 50+1 in meinen Augen auch mehr als eine bloße Formalitäten, die es für die Lizenz zu erfüllen gilt. Die Vereine haben darin für mich auch die Funktion eines Korrektivs gegenüber den ausgelagert Kapitalgesellschaften und dieser korrigierenden Funktion ist man jetzt einmal nachgekommen.

Erst einmal ist es ja vor allem symbolisch. Ob der Verein nun seiner Funktion als Korrektiv nachkommt, liegt ja nun in den Händen des Präsidiums bzw. des Präsidenten. Was er daraus macht, wäre ja entscheidend.

MFG
Phil

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Bernd, Dienstag, 26.11.2024, 09:28 (vor 444 Tagen) @ Phil

Dein Punkt zur hybriden Möglichkeit einer Teilnahme finde ichäußerst wichtig. Gerade auch vor dem Hintergund, dass man mit 1&1 (IONOS) einen entsprechend kompetentern Partner im Portfolio hat.


Zum Deal:
Ich könnte mir vorstellen, dass dieses Ergebnis auf der Mitgliederversammlung sogar einen negativen Einfluss auf kommende Partnerschaften haben kann.

Spannend wird zu sehen, wie jetzt mit dem Auftrag aus der MV umgegangen wird.

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mrg, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 09:23 (vor 444 Tagen) @ Phil

Ich aber bin prinzipiell mehr als skeptisch, dass wir in operativen Einzelfragen wirklich auf diese Gleise abbiegen wollen. Wo soll das dann enden? Und wie soll eine Geschäftsführung dann noch wirklich sinnvoll agieren können, wenn eigentlich über jeder etwas kontroverseren Entscheidung diese Verfahren schweben (also Mitglieder stimmen ab, ob sie das wollen oder man befragt sie einfach irgendwie - was im übrigen dann für sich genommen ja auch nicht direkt eine repräsentative Info würde).


Wir haben Sportwettenanieter, Crypto Coins und Alkoholanbieter als Werbepartner.

Wir sind ins Trainingslager nach Dubai gefahren und touren durch ostasiatische Diktaturen. Wir verpflichten 14 Jährige Kinder, Homophobe Spieler…

Im Sinne des wirtschaftlichen und sportlichen Erfolges wird wirklich viel einfach hingenommen. Jetzt ist einmal das Fass übergelaufen (ohne rechtl. Bindung), für wie real hälst du die Gefahr?

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Phil, Dienstag, 26.11.2024, 10:41 (vor 444 Tagen) @ mrg

Wir haben Sportwettenanieter, Crypto Coins und Alkoholanbieter als Werbepartner.

Wir sind ins Trainingslager nach Dubai gefahren und touren durch ostasiatische Diktaturen. Wir verpflichten 14 Jährige Kinder, Homophobe Spieler…

Im Sinne des wirtschaftlichen und sportlichen Erfolges wird wirklich viel einfach hingenommen. Jetzt ist einmal das Fass übergelaufen (ohne rechtl. Bindung), für wie real hälst du die Gefahr?

Vermag ich nicht zu beurteilen. Wie das mit überlaufendem Wasser so ist... Wenn es einmal läuft, ist es schwer zu stoppen ;-)

Ist dann aber auch eher ein Randaspekt im Hinblick darauf, dass Verein und KGaA eine Einheit bilden sollten. Gelingt dies nicht mehr, weil die gewählten Vertreter durch Anträge zunhmend delegitimiert werden in ihrem Handeln (oder abre unter Druck geraten), wird es halt schwierig. Meine Meinung.

MFG
Phil

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WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 12:25 (vor 444 Tagen) @ Phil

Ist dann aber auch eher ein Randaspekt im Hinblick darauf, dass Verein und KGaA eine Einheit bilden sollten. Gelingt dies nicht mehr, weil die gewählten Vertreter durch Anträge zunhmend delegitimiert werden in ihrem Handeln (oder abre unter Druck geraten), wird es halt schwierig. Meine Meinung.

Klar sollten die eine Einheit bilden. Aber halt gemäß der Struktur und nicht indem die untergeordnete KG ihrem Komplementär vorgibt, wie er zu handeln hat.
Dementsprechend sehe ich auch den Präsidenten durch die Anträge überhaupt nicht delegitimiert, auch wenn er laut Watzke über den Rheinmetall-Deal vorab informiert war, jedenfalls nicht, wenn er sein zukünftiges Handeln am Beschluss der Mitglieder ausrichtet.

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stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 16:32 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Es ist ja schon etwas anders.
Der eV Vorstand wurde - nach dem was ich gelesen habe - nicht informiert, sondern in die Entscheidung einbezogen. Zudem ist die GF der KGaA grundsätzlich ja erstmal legitimiert das Geschäft zu führen. Dazu gehört es mE grundsätzlich die Sponsoren zu bestimmen und es braucht dafür keine Vorlage beim e.V.

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mrg, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 12:08 (vor 444 Tagen) @ Phil

Vermag ich nicht zu beurteilen. Wie das mit überlaufendem Wasser so ist... Wenn es einmal läuft, ist es schwer zu stoppen ;-)

Ist dann aber auch eher ein Randaspekt im Hinblick darauf, dass Verein und KGaA eine Einheit bilden sollten. Gelingt dies nicht mehr, weil die gewählten Vertreter durch Anträge zunhmend delegitimiert werden in ihrem Handeln (oder abre unter Druck geraten), wird es halt schwierig. Meine Meinung.

Ich halte das halt für konstruiert und - nebenbei gesagt - in der Welt muss man mit Unsicherheiten leben.
Mit dem ganzen Verlauf, der Entstehung der Anträge, sind die nun nicht aus dem Nichts gekommen. Dazu ist er nicht bindend (stärkt und verpflichtet aber aus meiner Sicht die Vertreter des e.V.) und die MV hat den zweiten Antrag abgelehnt, der scharf ins Tagesgeschäft eingegriffen hätte. Insofern sind das für mich wieder Schauermärchen.

Die auch bewusst jetzt gespielt werden.

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Phil, Dienstag, 26.11.2024, 12:55 (vor 444 Tagen) @ mrg

Ich halte das halt für konstruiert und - nebenbei gesagt - in der Welt muss man mit Unsicherheiten leben.
Mit dem ganzen Verlauf, der Entstehung der Anträge, sind die nun nicht aus dem Nichts gekommen. Dazu ist er nicht bindend (stärkt und verpflichtet aber aus meiner Sicht die Vertreter des e.V.) und die MV hat den zweiten Antrag abgelehnt, der scharf ins Tagesgeschäft eingegriffen hätte. Insofern sind das für mich wieder Schauermärchen.

Nunja. Kann man so sehen, ich sehe es halt anders. Dass es die Wünsche gibt, dass der Verein mehr Einfluss hat und nimmt, als er es wenigstens seit Herr Rauball das Amt des Präsidenten übernahm, hatte, kann man doch nicht verneinen?

Teile der Mitgliedschaft wünschen sich da deutlich mehr Einflussnahme. Rauball tat das natürlich auch, aber dann doch eher auf anderen Ebenen. Was ja auch nicht unkritisch gesehen wurde, weil eben solcherlei Anträge unter ihm wohl nicht den Weg zur Abstimmung gefunden hätten.

Die auch bewusst jetzt gespielt werden.

Keine Ahnung. Ich schreibe meine Ansichten dazu auf und nehme das, was ich mitbekomme. Dazu gehört sicherlich, dass die Seite der KGaA da auch eher seine Kritik an deartigen Abstimmungen klar untermauert, aber auch, dass es defintiv Bestrebeungen gibt, die Rolle des Vereins gegenüber deer KGaA zu verändern.

Mag mich aber auch irren...

Dass es in diesen Fußballkonstruktionen (Vereine halten sich Kapitalgesellschaften) fast nirgends wirklich förderlich war oder ist, wenn es zu einer Art Konkurrenz zwischen e.V. und Kapitalgesellschaft kommt, nehme ich dabei jedenfalls wahr. Und darum geht es mir.


MFG
Phil

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stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 10:32 (vor 444 Tagen) @ mrg

Naja, willst Du nun damit sagen, dass die BVB Mitglieder kein Problem mit Sportwetten oder Crypto haben?

Womöglich ist das halt jetzt ein "Einfallstor" (ich meine es nicht so negativ wie es konnotiert sein mag) bei der nächsten MV auch über solche Dinge zu sprechen und auch in weitere operative Entscheidungen der KGaA eingreifen zu wollen.
Dann hätte man auf der nächsten MV halt über einige Dinge mehr aus dem operativen Bereich zu entscheiden und ggf. würde dies dann dazu führen, dass der ein oder andere Beteiligte in Verantwortung (sei es nun im e.V. oder bei der KGaA) zum Schluss kommt unter diesen Bedingungen nicht tätig sein zu wollen.

Die MV hat entschieden - mit Öffentlichkeitswirkung.
Also wird in einigen Wochen und Monaten auch die Frage nach den Konsequenzen gestellt werden. Wenn der BVB (KGaA) dann nichts liefert, müsste der e.V. doch aufgrund des Votums kritisch nachhaken. Vielleicht ist es am Ende eben zwar ein öffentliches Zeichen der BVB Mitglieder (versammlung) gegen diesen Deal - aber ein Pyrrhus-Sieg, weil man im Grunde direkt zur Tagesordnung übergeht und das Thema nun Thema sein lässt, da es keine rechtliche Bindung geben sollte. Wie an anderer Stelle schon geschrieben, sehe ich da auf Ebene des e.V. und der KGaA nur Verlierer.

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WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 09:10 (vor 444 Tagen) @ Phil

Ganz prinzipiell bin ich schon der Auffassung, dass die Form der Mitgliederversammlungen (und Jahreshauptversamlungen ebenso) in ihrer Durchführung in das Jahr 2024 überführt werden sollte. Sprich, es sollte defintiv hybride Lösungen geben und es sollte, wie bei Aktiengesellschaften ja auch, möglich sein, dass jedes Mitglied (sofern es rechtlich stimmberechtigt ist) losgelöst von der körperlichen Anwesenheit die Möglichkeit hat, an den Abstimmungen (und der Versammlung) teilzunehmen.

Wie dsa ermöglicht werden kann (also ob z.B. ein Mitgliederbeschluss dafür nötig ist), weiß ich nicht, aber man sollte dies dann doch zeitnah mal in Angriff nehmen.

Dazu wäre beim BVB eine Satzungsänderung erforderlich. Die Satzung regelt derzeit klar, dass anwesende, volljährige Mitglieder abstimmen können.
Es müsste also ein Satzungsänderungsantrag in der Mitgliederversammlung eingebracht und von 75 % der abstimmenden Mitglieder angenommen werden.

Und dies sehe ich vollkommen losgelöst von diesen Einzelfragen im HInblick auf derart "operartive" Anträge, die ja dann weniger das Vereinsleben selbst betreffen, aber auch bei solchen Anträgen wie jenem, der auf eine AfD Mitgliedschaft abzielt.

Die Ansicht ist ja auch absolut okay.
Im Gegensatz dazu finde ich es verwerflich, wenn Watzke die Legitation der Beschlüsse der Mitgliederversammlung in Frage stellt, weil ihm bestimmte Beschlüsse nicht passen und dabei außer Acht lässt, dass er damit auch alle anderen Beschlüsse delegitimiert.
Das ist einfach kurzsichtig und dumm.
Insbesondere wenn man sich irgendwann vielleicht selbst nochmal durch die Mitgliederversammlung wählen lassen möchte.

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markus, Dienstag, 26.11.2024, 09:24 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Ganz prinzipiell bin ich schon der Auffassung, dass die Form der Mitgliederversammlungen (und Jahreshauptversamlungen ebenso) in ihrer Durchführung in das Jahr 2024 überführt werden sollte. Sprich, es sollte defintiv hybride Lösungen geben und es sollte, wie bei Aktiengesellschaften ja auch, möglich sein, dass jedes Mitglied (sofern es rechtlich stimmberechtigt ist) losgelöst von der körperlichen Anwesenheit die Möglichkeit hat, an den Abstimmungen (und der Versammlung) teilzunehmen.

Wie dsa ermöglicht werden kann (also ob z.B. ein Mitgliederbeschluss dafür nötig ist), weiß ich nicht, aber man sollte dies dann doch zeitnah mal in Angriff nehmen.

Dazu wäre beim BVB eine Satzungsänderung erforderlich. Die Satzung regelt derzeit klar, dass anwesende, volljährige Mitglieder abstimmen können.
Es müsste also ein Satzungsänderungsantrag in der Mitgliederversammlung eingebracht und von 75 % der abstimmenden Mitglieder angenommen werden.

Das wäre eine interessante Frage: Kann die Satzung die gesetzliche Regelung einschränken? Denn die sieht ja (vermutlich seit Corona?) ausdrücklich vor, dass die hybride Teilnahme möglich sein soll und nur eine rein digitale Versammlung von den Mitgliedern selbst bestimmt werden muss.

Ich würde sagen, Gesetz (höherrangig) sticht die Satzung.

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WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 09:27 (vor 444 Tagen) @ markus

Dazu wäre beim BVB eine Satzungsänderung erforderlich. Die Satzung regelt derzeit klar, dass anwesende, volljährige Mitglieder abstimmen können.
Es müsste also ein Satzungsänderungsantrag in der Mitgliederversammlung eingebracht und von 75 % der abstimmenden Mitglieder angenommen werden.


Das wäre eine interessante Frage: Kann die Satzung die gesetzliche Regelung einschränken? Denn die sieht ja (vermutlich seit Corona?) ausdrücklich vor, dass die hybride Teilnahme möglich sein soll und nur eine rein digitale Versammlung von den Mitgliedern selbst bestimmt werden muss.

Ich würde sagen, Gesetz (höherrangig) sticht die Satzung.

Wo liest Du da "soll"? Ich lese da "kann". Es ist also eine Option und keine Verpflichtung.

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 26.11.2024, 09:47 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Eben. Da steht ausdrücklich "kann". Bei "soll" wäre ich dabei, aber so ist es halt wirklich ins Belieben gestellt.

Soll ist muss wenn kann ;-)

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markus, Dienstag, 26.11.2024, 10:01 (vor 444 Tagen) @ MarcBVB

Eben. Da steht ausdrücklich "kann". Bei "soll" wäre ich dabei, aber so ist es halt wirklich ins Belieben gestellt.

Soll ist muss wenn kann ;-)

Das war aber nicht meine Frage. Noch einmal anders, diesmal mit „kann“:

Die Frage war, ob man aufgrund der gesetzlichen Regelung zu einer hybriden Teilnahme einladen kann oder dafür zunächst die Satzung ändern muss.

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WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 10:17 (vor 444 Tagen) @ markus

Eben. Da steht ausdrücklich "kann". Bei "soll" wäre ich dabei, aber so ist es halt wirklich ins Belieben gestellt.

Soll ist muss wenn kann ;-)


Das war aber nicht meine Frage. Noch einmal anders, diesmal mit „kann“:

Die Frage war, ob man aufgrund der gesetzlichen Regelung zu einer hybriden Teilnahme einladen kann oder dafür zunächst die Satzung ändern muss.

Man muss zunächst die Satzung ändern.

Aus § 11 der Satzung: In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied, das volljährig ist, eine Stimme, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.

Zumindest tue ich mich sehr schwer damit, diese Bestimmung so auszulegen, dass auch "virtuell anwesende" Mitglieder davon umfasst sind.

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markus, Dienstag, 26.11.2024, 10:28 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Eben. Da steht ausdrücklich "kann". Bei "soll" wäre ich dabei, aber so ist es halt wirklich ins Belieben gestellt.

Soll ist muss wenn kann ;-)


Das war aber nicht meine Frage. Noch einmal anders, diesmal mit „kann“:

Die Frage war, ob man aufgrund der gesetzlichen Regelung zu einer hybriden Teilnahme einladen kann oder dafür zunächst die Satzung ändern muss.


Man muss zunächst die Satzung ändern.

Aus § 11 der Satzung: In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied, das volljährig ist, eine Stimme, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.

Zumindest tue ich mich sehr schwer damit, diese Bestimmung so auszulegen, dass auch "virtuell anwesende" Mitglieder davon umfasst sind.

Meine Frage zielte darauf ab, ob in der Normenhierarchie das BGB nicht über der Satzung steht und sie damit in diesem Punkt verdrängt.

Denn in der gesetzlichen Regelung heißt es:

„Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung)“

Mit Berufung ist die Einberufung der Versammlung gemeint, also die Erstellung der Tagesordnung und die Einladung. Hier kann eine hybride Teilnahme vorgesehen werden. Wenn nun eine Satzung das unterbindet, hat dann nicht trotzdem das BGB Vorrang?

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 26.11.2024, 11:03 (vor 444 Tagen) @ markus

Nein, weil's halt kein Verstoß der Satzung ist. Bei kann wird nur die Möglichkeit eröffnet.

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WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 10:33 (vor 444 Tagen) @ markus

Meine Frage zielte darauf ab, ob in der Normenhierarchie das BGB nicht über der Satzung steht und sie damit in diesem Punkt verdrängt.

Klar geht das Gesetz einer Satzung vor, aber nur dann, wenn die Satzung einer zwingenden Norm widerspricht.

Denn in der gesetzlichen Regelung heißt es:

„Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung)“

Mit Berufung ist die Einberufung der Versammlung gemeint, also die Erstellung der Tagesordnung und die Einladung. Hier kann eine hybride Teilnahme vorgesehen werden. Wenn nun eine Satzung das unterbindet, hat dann nicht trotzdem das BGB Vorrang?

Nein. Es ist eben eine Kann-Vorschrift. Alles kann, nichts muss. Wie im Swingerclub.
Dementsprechend gibt es den Widerspruch der Satzung zum Gesetz, den Du hier postulierst, einfach nicht.

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markus, Dienstag, 26.11.2024, 11:27 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Meine Frage zielte darauf ab, ob in der Normenhierarchie das BGB nicht über der Satzung steht und sie damit in diesem Punkt verdrängt.

Klar geht das Gesetz einer Satzung vor, aber nur dann, wenn die Satzung einer zwingenden Norm widerspricht.

Denn in der gesetzlichen Regelung heißt es:

„Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung)“

Mit Berufung ist die Einberufung der Versammlung gemeint, also die Erstellung der Tagesordnung und die Einladung. Hier kann eine hybride Teilnahme vorgesehen werden. Wenn nun eine Satzung das unterbindet, hat dann nicht trotzdem das BGB Vorrang?


Nein. Es ist eben eine Kann-Vorschrift. Alles kann, nichts muss. Wie im Swingerclub.
Dementsprechend gibt es den Widerspruch der Satzung zum Gesetz, den Du hier postulierst, einfach nicht.

Der Widerspruch besteht daraus, dass die Vereinssatzung dies aktuell eben nicht ermöglicht, sondern zunächst geändert werden müsste, bevor man tatsächlich hybrid machen kann.

Ich konnte meine Frage aber inzwischen selbst beantworten. § 40 BGB sieht vor, dass die Satzung Vorrang vor § 32 BGB hat. Hier ist die Thematik auch zusammengefasst:

Für Vereine mit eigener Satzungsregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen ändert sich durch die neue Regelung grundsätzlich nichts. Hier richten sich hybride und virtuelle Versammlungen weiterhin nach der eigenen Satzung. Die Vereinssatzung hat diesbezüglich Vorrang vor dem Gesetz.

https://www.vereinsrecht.de/aenderung-des-vereinsrechts-beschlossen-hybride-und-virtuelle-mitgliederversammlungen-auch-ohne-satzungsregelung-moeglich.html

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Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 11:53 (vor 444 Tagen) @ markus

Wo wäre da denn ein Widerspruch? Ein Verein kann den Mitgliedern eine hybride Versammlung ermöglichen. Es spricht also rechtlich nichts gegen diese Art.

Ob der Verein das nutzt und ggf. die internen Voraussetzungen dafür schafft, bleibt ihm überlassen.

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markus, Dienstag, 26.11.2024, 12:25 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Wo wäre da denn ein Widerspruch? Ein Verein kann den Mitgliedern eine hybride Versammlung ermöglichen. Es spricht also rechtlich nichts gegen diese Art.

Ob der Verein das nutzt und ggf. die internen Voraussetzungen dafür schafft, bleibt ihm überlassen.

Das wird in dem verlinkten Beitrag doch ganz gut erklärt. Wenn du keine Satzungsregelung zu hybrid hast, genügt das Gesetz als Grundlage. Gibt es eine Satzungsregelung zu hybrid, hat diese Regelung Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.

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stfn84, Köln, Mittwoch, 27.11.2024, 15:52 (vor 443 Tagen) @ markus

Es ändert aber eben 0,0.
Ob nun die Satzung mit der Wahloption geändert wird oder einfach so bleibt: Es besteht kein Zwang eine hybride Veranstaltung zu machen, sondern das Wahlrecht.

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 27.11.2024, 15:54 (vor 443 Tagen) @ stfn84

Es ändert aber eben 0,0.
Ob nun die Satzung mit der Wahloption geändert wird oder einfach so bleibt: Es besteht kein Zwang eine hybride Veranstaltung zu machen, sondern das Wahlrecht.

Das würde ich so nicht sagen. Ich hatte dazu ja schon ein bisschen was gepostet. Es kann durchaus sein, dass inzwischen die reine Lokalveranstaltung als unangemessene Benachteiligung angesehen werden wird, insbesondere, weil der Verein ja Mitglieder überall in Deutschland hat.

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stfn84, Köln, Mittwoch, 27.11.2024, 15:58 (vor 443 Tagen) @ MarcBVB

Dann müsste wohl Jemand den e.V. verklagen um das heraus zu finden.

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Blarry, Essen, Dienstag, 26.11.2024, 09:32 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Ich glaube, beim "möglich sein" ist es semantisch unerheblich, ob ein "muss" oder "kann" davorsteht... ;)

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WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 09:35 (vor 444 Tagen) @ Blarry

Ich glaube, beim "möglich sein" ist es semantisch unerheblich, ob ein "muss" oder "kann" davorsteht... ;)

Keine Ahnung worauf Du Dich da jetzt beziehst.

§ 32 BGB Abs. 2 Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung).

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markus, Dienstag, 26.11.2024, 08:57 (vor 444 Tagen) @ Phil

Ganz prinzipiell bin ich schon der Auffassung, dass die Form der Mitgliederversammlungen (und Jahreshauptversamlungen ebenso) in ihrer Durchführung in das Jahr 2024 überführt werden sollte. Sprich, es sollte defintiv hybride Lösungen geben und es sollte, wie bei Aktiengesellschaften ja auch, möglich sein, dass jedes Mitglied (sofern es rechtlich stimmberechtigt ist) losgelöst von der körperlichen Anwesenheit die Möglichkeit hat, an den Abstimmungen (und der Versammlung) teilzunehmen.

Wie dsa ermöglicht werden kann (also ob z.B. ein Mitgliederbeschluss dafür nötig ist), weiß ich nicht, aber man sollte dies dann doch zeitnah mal in Angriff nehmen.

Ist hier in Absatz 2 geregelt. Die Einladung kann eine hybride Teilnahme vorsehen. Eine rein virtuelle Versammlung müsste dagegen von den Mitgliedern beschlossen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html

Die Technik dafür sollte im Jahr 2024 da sein. Bei der Aktionärsversammlung funktioniert das ja auch.

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HCSF ⌂ @, Wuppertal, Dienstag, 26.11.2024, 08:55 (vor 444 Tagen) @ Phil

Hallo Phil,

Deinem Post kann ich mich nur anschließen.

Ich frag mich auch wo das hin führen soll? Aber das Ganze ist ein Abbild der Gesellschaft. Es werden politische Vertreter gewählt und ein Teil ist mit den Entscheidungen nicht einverstanden. Der Ruf nach einer Volksabstimmung für das konkrete Vorhaben ist schnell auf dem Tisch. Dann wird der Bürger befragt. Ich glaube bei diesen Abstimmungen haben sich noch nie die Befürworter eines Projekt durch gesetzt, weil die Anzahl derer, denen die Entscheidung egal ist, sehr groß ist und nicht wählen oder abstimmen. Vielleicht ist das bei Online Umfragen anders, hängt dann von der Fragestellung ab. Ich erwarte nicht, dass die Abstimmungsfrage Ja oder Nein zum Rheinmetall Deal lauten wird.

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ram1966, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 08:52 (vor 444 Tagen) @ Phil

Bin da deiner Meinung. Ich war nach langer Zeit mal wieder bei der Versammlung und ab 10:45 Uhr in der Halle. Nach der dritten Abstimmung zu den Anträgen habe ich die Halle gegen 17:40 verlassen. Die sieben Stunden und mehr sind schwer durchzuhalten, auch wenn ich wohlwissend um die Länge, auch später hätte erscheinen können.

Es sollte heute doch möglich sein, dass man als Mitglied auch online teilnehmen und seine Stimme abgeben kann. Dann erhält man auch deutlichere Abstimmungsergebnisse im Sinne der gesamten Mitglieder.

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Guido, Dienstag, 26.11.2024, 08:43 (vor 444 Tagen) @ Phil

Ganz prinzipiell bin ich schon der Auffassung, dass die Form der Mitgliederversammlungen (und Jahreshauptversamlungen ebenso) in ihrer Durchführung in das Jahr 2024 überführt werden sollte. Sprich, es sollte defintiv hybride Lösungen geben und es sollte, wie bei Aktiengesellschaften ja auch, möglich sein, dass jedes Mitglied (sofern es rechtlich stimmberechtigt ist) losgelöst von der körperlichen Anwesenheit die Möglichkeit hat, an den Abstimmungen (und der Versammlung) teilzunehmen.

Sehe ich genauso. Man wollte eine möglichst große und überregionale Mitgliederbasis - dann muss man hier auch andere Wege bestreiten als bei einem gewöhnlichen Breitensport-eV. Rein praktisch könnten niemals alle Mitglieder anwesend sein. Rein technisch ist das heute ja ziemlich einfach zu bewerkstelligen.

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Blarry, Essen, Dienstag, 26.11.2024, 08:55 (vor 444 Tagen) @ Guido

Rein technisch ist das heute ja ziemlich einfach zu bewerkstelligen.

Relativ. Ist im schlimmsten Fall immer noch sechsstellige Anzahl an Zugriffen auf einen Videostream. Das kriegen selbst Branchengrößen wie Dazn und Amazon nicht immer reibungslos hin. Dann braucht es noch ein robustes Online-Abstimmungssystem, die Verzögerung des Streams darf nicht zu groß sein, damit die Nutzer keine Abstimmungen verpassen. Und selbstmurmelnd sollten nur wahlberechtigte Mitglieder abstimmen können. Schon biste nicht mehr weit weg von Postident und Kollegen.

Und das alles von den Machern der Ticketplattform. Das wird witzig.

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stfn84, Köln, Dienstag, 26.11.2024, 16:23 (vor 444 Tagen) @ Blarry

Und das alles von den Machern der Ticketplattform. Das wird witzig.

Die Experten von Eventim können ja maximal als Berater unterstützen ;-)

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mrg, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 09:19 (vor 444 Tagen) @ Blarry

Gerade das Thema der Legitimation ist ziemlich aufwändig - die BRD bekommt eine online Wahl auch nicht hin, sondern man hat einen Brief mit Innenbrief etc.

Keine Ahnung wie man das regeln will.

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Guido, Dienstag, 26.11.2024, 09:38 (vor 444 Tagen) @ mrg

Gerade das Thema der Legitimation ist ziemlich aufwändig - die BRD bekommt eine online Wahl auch nicht hin, sondern man hat einen Brief mit Innenbrief etc.

Keine Ahnung wie man das regeln will.

Die Abstimmung kannst du nicht live machen. Das musst du im Vorfeld einreichen - so wird es ja auch bei AGs gemacht. Und dort gibt es schon erprobte Systeme.

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WBSTRR ⌂ @, Tempelnah 1.5 km, Dienstag, 26.11.2024, 09:40 (vor 444 Tagen) @ Guido

Gerade das Thema der Legitimation ist ziemlich aufwändig - die BRD bekommt eine online Wahl auch nicht hin, sondern man hat einen Brief mit Innenbrief etc.

Keine Ahnung wie man das regeln will.


Die Abstimmung kannst du nicht live machen. Das musst du im Vorfeld einreichen - so wird es ja auch bei AGs gemacht. Und dort gibt es schon erprobte Systeme.

Aber Anträge müssen doch auf der MV gestellt werden und nicht im Vorfeld. Man muss die zwar vorher einreichen, aber eben auch auf der MV stellen.
Sonntag gab es ja auch einen mysteriösen Antrag, der dann gar nicht zur Abstimmung gekommen ist, weil der Antragsteller nicht anwesend war.

P.S. Auch die gesetzliche Regelung in § 32 BGB verstehe ich so, dass die Mitgliederrechte auf der MV ausgeübt werden müssen und nicht vorher. Und das ist ja insbesondere das Stimmrecht.

Neu auf schwatzgelb.de: Der BVB zwischen JHV und Aktionärsversammlung: Grobes Foul von Aki Watzke

mrg, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 12:39 (vor 444 Tagen) @ WBSTRR

Und am Sonntag wurde ein Antrag live geändert, damit hat sich bspw. bei mir Bewertung geändert und das Wahlverhalten.

Umfrage

Muff, Lüdenscheid, Tuesday, 26.11.2024, 07:03 (vor 445 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Wie sieht es denn das Forum? Eher pro oder contra Rheinmetall? Wie wäre es hier mit einer Umfrage?

Umfrage

Frankonius, Frankfurt, Dienstag, 26.11.2024, 12:16 (vor 444 Tagen) @ Muff

Pro Rheinmetall. Ein stark ausgerüstetes Militär ist leider wieder für den Erhalt unserer Freiheit notwendig. Die kritischen Punkte zu dem Unternehmen (Nazizeit) wurden hier angesprochen. Die kann ich gut nachvollziehen.
Ich bin selbst Kleinaktionär bei Rheinmetall. Da darf man ja Anträge stellen.
So etwas wie die Vergangenheitsbewältigung man vielleicht mal dort aufs Tapet bringen.

Umfrage

Professor Bienlein, Ruhrgebiet, Dienstag, 26.11.2024, 10:44 (vor 444 Tagen) @ Muff

Wie sieht es denn das Forum? Eher pro oder contra Rheinmetall? Wie wäre es hier mit einer Umfrage?

Eindeutig pro. Bringt gutes Geld und angesichts der aktuellen Weltlage bin ich eher froh, dass wir ein führendes Rüstungsunternehmen im Land haben. Ich kann aber jeden verstehen, der mit dem Sponsoring seine Probleme hat, ich denke aber, dass die Sache durchaus viel zu hoch gehangen wird.

Umfrage

Guido, Dienstag, 26.11.2024, 08:46 (vor 444 Tagen) @ Muff

Wie sieht es denn das Forum? Eher pro oder contra Rheinmetall? Wie wäre es hier mit einer Umfrage?

Da mich Rheinmetall noch nie angerufen hat, um zu fragen, ob ich Waffenlieferungen um 24 Monate verlängern möchte und dass sie die Reichweite um 200km für nur 5 EUR zusätzlich im Monat erhöhen, bin ich klar für Rheinmetall. Können die Telefonbude dafür gerne rauswerfen ;)

Umfrage

Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 09:01 (vor 444 Tagen) @ Guido

Also ich bekomme leider jeden Monat eine Panzerhaubitze geliefert, weil ich vergessen habe, mein 30-Tage-Testabo direkt zu kündigen. Ich versuche schon, die Teile der Kita oder der Grundschule zu spenden, weil ich nicht mehr weiß wohin damit.

Umfrage

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 26.11.2024, 09:48 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Also ich bekomme leider jeden Monat eine Panzerhaubitze geliefert, weil ich vergessen habe, mein 30-Tage-Testabo direkt zu kündigen. Ich versuche schon, die Teile der Kita oder der Grundschule zu spenden, weil ich nicht mehr weiß wohin damit.

Bring sie mir, ich sammel die gerade.

Umfrage

Hatebreed, Dienstag, 26.11.2024, 08:07 (vor 444 Tagen) @ Muff
bearbeitet von Hatebreed, Dienstag, 26.11.2024, 08:13

Wie sieht es denn das Forum?

Ähnlich wie das Mitgliedervotum würde ich jetzt über den Daumen gepeilt sagen...

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Block 24

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AGraute, Tuesday, 26.11.2024, 06:47 (vor 445 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Jetzt bin ich verwirrt: Die Entscheidung der JHV bleibt doch unabhängig vom Ausgang der Befragung bestehen oder nicht? So hatte ich es zumindest verstanden.

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Sascha, Dortmund, Tuesday, 26.11.2024, 06:58 (vor 445 Tagen) @ AGraute

Jetzt bin ich verwirrt: Die Entscheidung der JHV bleibt doch unabhängig vom Ausgang der Befragung bestehen oder nicht? So hatte ich es zumindest verstanden.

Dann ist die Frage, wozu das ganze? Watzke bezieht sich ja konkret auf die Vereinsmitglieder, macht das also zu einer "e.V-Sache". Die Mitgliederversammlung hat sich explizit gegen diese Befragung ausgesprochen, indem sie einen entsprechenden Antrag abgelehnt hat.

Zudem hätte man, wenn es einfach nur um die Einholung eines allgemeinen Stimmungsbildes ginge, so eine Befragung im Vorfeld vornehmen können.

Das hat nur einen Sinn, wenn es darum geht, Munition zu sammeln, um doch irgendwie zurecht biegen zu können, dass man mit dem Willen des e.V. dieses Sponsoring verlängert.

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istar, Dienstag, 26.11.2024, 09:04 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Jetzt bin ich verwirrt: Die Entscheidung der JHV bleibt doch unabhängig vom Ausgang der Befragung bestehen oder nicht? So hatte ich es zumindest verstanden.


Dann ist die Frage, wozu das ganze? Watzke bezieht sich ja konkret auf die Vereinsmitglieder, macht das also zu einer "e.V-Sache". Die Mitgliederversammlung hat sich explizit gegen diese Befragung ausgesprochen, indem sie einen entsprechenden Antrag abgelehnt hat.

Zudem hätte man, wenn es einfach nur um die Einholung eines allgemeinen Stimmungsbildes ginge, so eine Befragung im Vorfeld vornehmen können.

Das hat nur einen Sinn, wenn es darum geht, Munition zu sammeln, um doch irgendwie zurecht biegen zu können, dass man mit dem Willen des e.V. dieses Sponsoring verlängert.

Jetzt sammelt Aki auch noch Munition. Wird ja immer schlimmer :-).

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fabian 1909, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 07:56 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Das hat nur einen Sinn, wenn es darum geht, Munition zu sammeln, um doch irgendwie zurecht biegen zu können, dass man mit dem Willen des e.V. dieses Sponsoring verlängert.

Weiß nicht, ob sie den Deal wirklich verlängern wollen. Kann mir vorstellen, dass auch Rheinmetall die 3 Jahre reichen. Der Deal soll ja nicht so günstig für sie gewesen sein.

Mein Eindruck ist eher, dass er jetzt zu allen möglichen Sponsorings Anträge fürchtet und dem den Wind aus den Segeln nehmen will.

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istar, Dienstag, 26.11.2024, 09:00 (vor 444 Tagen) @ fabian 1909

Das hat nur einen Sinn, wenn es darum geht, Munition zu sammeln, um doch irgendwie zurecht biegen zu können, dass man mit dem Willen des e.V. dieses Sponsoring verlängert.


Weiß nicht, ob sie den Deal wirklich verlängern wollen. Kann mir vorstellen, dass auch Rheinmetall die 3 Jahre reichen. Der Deal soll ja nicht so günstig für sie gewesen sein.

Mein Eindruck ist eher, dass er jetzt zu allen möglichen Sponsorings Anträge fürchtet und dem den Wind aus den Segeln nehmen will.

Deshalb war es wichtig, dass Antrag zwei abgelehnt worden ist.
Da wurde ja gefordert, eine Kommission zu bilden, die Sponsoringverträge prüft. Natürlich nur „solche“ (Rheinmetall) und nicht „irgendwelche“.

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fabian 1909, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 09:41 (vor 444 Tagen) @ istar

Deshalb war es wichtig, dass Antrag zwei abgelehnt worden ist.
Da wurde ja gefordert, eine Kommission zu bilden, die Sponsoringverträge prüft. Natürlich nur „solche“ (Rheinmetall) und nicht „irgendwelche“.

War Kommission nicht Antrag 3, der angenommen wurde?

Ich habe gegen Antrag 2 und gegen Antrag 3 gestimmt. Die machen das Fass nur wieder auf. Antrag 1 war gut und war eine klare Antwort.

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istar, Dienstag, 26.11.2024, 09:49 (vor 444 Tagen) @ fabian 1909

Deshalb war es wichtig, dass Antrag zwei abgelehnt worden ist.
Da wurde ja gefordert, eine Kommission zu bilden, die Sponsoringverträge prüft. Natürlich nur „solche“ (Rheinmetall) und nicht „irgendwelche“.


War Kommission nicht Antrag 3, der angenommen wurde?

Ich habe gegen Antrag 2 und gegen Antrag 3 gestimmt. Die machen das Fass nur wieder auf. Antrag 1 war gut und war eine klare Antwort.

Nee, ich bin mir ziemlich sicher, dass das Antrag zwei war.
Da wurde ja auch am dringendsten auf juristische Probleme hingewiesen.

Denn wer sollte so eine Kommission bilden?
Durch wen legitimiert?
Wer legt die Handlungsgrundlagen fest?
Ist es eine ständige Kommission oder tritt sie nur sporadisch zusammen?

Usw, usf.

Antrag drei hab ich nicht mehr im Kopf, nur dass da ein Teil des Antrags zurück gezogen wurde.

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Timk00, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 10:21 (vor 444 Tagen) @ istar

Nee, ich bin mir ziemlich sicher, dass das Antrag zwei war.
Da wurde ja auch am dringendsten auf juristische Probleme hingewiesen.

Der zweite Antrag zielte auf eine Mitgliederbefragung ab, der wurde abgelehnt. Für die Bildung einer Kommission im dritten Antrag gab es eine Mehrheit.

"Am Ende wurde über Harthans Antrag in geheimer Wahl abgestimmt. 855 der 1205 noch anwesenden Mitglieder gaben ihre Stimmzettel ab: 556 stimmten mit „Ja“, 247 mit „Nein“ bei 52 Enthaltungen. Auch der Antrag von Dr. Markus Schäfer (372 „Ja“, 289 „Nein“) wurde angenommen, jedoch nicht der von Frank Beyer (309 „Ja“, 395 „Nein“)." [Quelle: BVB.de]

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Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 09:08 (vor 444 Tagen) @ istar

Ich finde das auch überflüssig und grundsätzlich den Ablauf wie hier auch richtig. Es gibt ein Gremium, das von den Mitgliedern bestimmt wurde, um Entscheidungen zu treffen: den Vorstand.

Wenn, wie in diesem Fall, bedenkliche Geschäftsvorgänge von der GF der KgaA dem Vorstand vorgetragen werden und der Vorstand seinen Segen dazu gibt, dann ist das erst einmal gültig. Sind die Mitglieder mit einer Entscheidung nicht einverstanden, kann man via Antrag auf der JHV einschreiten.

Dieser Ablauf ist doch an sich schon sinnvoll und ausreichend.

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markus, Dienstag, 26.11.2024, 09:17 (vor 444 Tagen) @ Sascha

Ich finde das auch überflüssig und grundsätzlich den Ablauf wie hier auch richtig. Es gibt ein Gremium, das von den Mitgliedern bestimmt wurde, um Entscheidungen zu treffen: den Vorstand.

Wenn, wie in diesem Fall, bedenkliche Geschäftsvorgänge von der GF der KgaA dem Vorstand vorgetragen werden und der Vorstand seinen Segen dazu gibt, dann ist das erst einmal gültig. Sind die Mitglieder mit einer Entscheidung nicht einverstanden, kann man via Antrag auf der JHV einschreiten.

Dieser Ablauf ist doch an sich schon sinnvoll und ausreichend.

Wobei es auch die Möglichkeit gibt, außerordentliche MV einzuberufen. Dann können die Mitglieder deutlich schneller reagieren und müssen nicht immer auf den November warten. Möglicherweise hätte das Sponsoring sogar verhindert werden können, wenn im Sommer eine Versammlung stattgefunden hätte.

Allerdings sind die Hürden dafür aktuell viel zu hoch. Für eine außerordentliche Versammlung benötigst du laut Satzung 5% aller stimmberechtigten Mitglieder. Das wären rund 10.000 Antragsteller, also viel mehr als überhaupt an solchen Versammlungen teilnehmen.

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Sascha, Dortmund, Dienstag, 26.11.2024, 09:29 (vor 444 Tagen) @ markus

Zuerst einmal hätte die KgaA dieses Thema dann viel weiter im Vorfeld bekannt machen müssen und nicht eine handvoll Tage vor einem CL-Finale und kurz vor der Unterschrift...

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istar, Dienstag, 26.11.2024, 09:26 (vor 444 Tagen) @ markus

Ich finde das auch überflüssig und grundsätzlich den Ablauf wie hier auch richtig. Es gibt ein Gremium, das von den Mitgliedern bestimmt wurde, um Entscheidungen zu treffen: den Vorstand.

Wenn, wie in diesem Fall, bedenkliche Geschäftsvorgänge von der GF der KgaA dem Vorstand vorgetragen werden und der Vorstand seinen Segen dazu gibt, dann ist das erst einmal gültig. Sind die Mitglieder mit einer Entscheidung nicht einverstanden, kann man via Antrag auf der JHV einschreiten.

Dieser Ablauf ist doch an sich schon sinnvoll und ausreichend.


Wobei es auch die Möglichkeit gibt, außerordentliche MV einzuberufen. Dann können die Mitglieder deutlich schneller reagieren und müssen nicht immer auf den November warten. Möglicherweise hätte das Sponsoring sogar verhindert werden können, wenn im Sommer eine Versammlung stattgefunden hätte.

Allerdings sind die Hürden dafür aktuell viel zu hoch. Für eine außerordentliche Versammlung benötigst du laut Satzung 5% aller stimmberechtigten Mitglieder. Das wären rund 10.000 Antragsteller, also viel mehr als überhaupt an solchen Versammlungen teilnehmen.

Dann ist die Hürde nicht zu hoch. Sollte es irgendwann mal eine existenzielle Krisenhafte geben, die sowas nötig macht, dann dürften die sich finden.
Rheinmetall ist das aber sicher nicht.

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General174, Düsseldorf, Tuesday, 26.11.2024, 07:21 (vor 445 Tagen) @ Sascha

Das hat nur einen Sinn, wenn es darum geht, Munition zu sammeln, um doch irgendwie zurecht biegen zu können, dass man mit dem Willen des e.V. dieses Sponsoring verlängert.

Klar. Wenn das Votum anders herum ausgegangen wäre, würde man sicherlich kein Stimmungsbild mehr einholen. Das ist kein guter Stil.

Unabhängig davon: Ich vermute, dass auch eine Online-Umfrage das Votum der Mitgliederversammlung bestätigt.

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Micha, Düsseldorf, Dienstag, 26.11.2024, 07:35 (vor 445 Tagen) @ General174

Das ist vermutlich eine Frage der Fragestellung.
Zwischen "Bist du gegen den Rheinmetall Deal" und "Stimmst du zu, dass Firmen wie Rheinmetall nach einer gründlichen Abwägung der GF als Sponsor von Borussia tätig sein können um die sportliche Konkurrenzfähigkeit der Profimannschaft zu garantieren" ist vermutlich ein Unterschied im Abstimmungsergebnis zu sehen. Insbesondere bei denjenigen Mitgliedern die Mitglied sind um an Karten zu kommen und für die es das wichtigste ist mal wieder zu Hause gegen die Bayern zu gewinnen.

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madball, sᴉǝɹʞßoʇsu∀ ɯnz ɯʞ 8ʻߤ, Tuesday, 26.11.2024, 07:26 (vor 445 Tagen) @ General174

überspitzt gesagt waren es Aki also zu wenige Mitglieder... ist die Entlastung des Vorstandes dadurch überhaupt gültig? :-)

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fabian 1909, Dortmund, Tuesday, 26.11.2024, 06:55 (vor 445 Tagen) @ AGraute

Jetzt bin ich verwirrt: Die Entscheidung der JHV bleibt doch unabhängig vom Ausgang der Befragung bestehen oder nicht? So hatte ich es zumindest verstanden.

Das ist die große Frage. Das klare Votum der MV wird mindestens in Zweifel gezogen.

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wilfredo ⌂ @, Dortmund, Tuesday, 26.11.2024, 06:45 (vor 445 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Auf den Punkt gebracht; danke!

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