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Riemann ist zurück beim VfL Bochum (Fußball und Sport allgemein)

Tom Frost, Dienstag, 19.11.2024, 13:40 (vor 446 Tagen) @ DomJay

Du kannst davon ausgehen, dass das Arbeitsgericht in der Güteverhandlung schon deutliche Hinweise gegeben hat. Und dann bewegst du dich als Verein halt.


Danke dir, dass gilt aber bis hierher oder? Naiv würde ich annehmen, das es der erste Streich war und jeder weitere dann ausreichend ist


Ich weiß es nicht. Vielleicht kam der Hinweis "Hey Brudi, erstmal abmahnen!" oder das Gericht hat gesagt, dass es überhaupt kein Fehlverhalten sieht.


Aber das meine ich, ich würde den aktuellen Zustand bis zuletzt zumindest schon als Abmahnung interpretieren, die dann auch im erneuten Fall die Kündigung rechtfertigen würde. Oder habe ich da einen Denkfehler?

Ich tippe auf Denkfehler ;-)
Wenn das Gericht den Hinweis gegeben haben sollte (Konjunktiv), dass es gar kein Fehlverhalten sieht, wäre auch eine Abmahnung vermutlich nicht haltbar.


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