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Eine Kapitulation des Rechtsstaates - nein (Politik)

HoschUn, Ort, Freitag, 30.08.2024, 20:01 (vor 578 Tagen) @ MarcBVB

Die Zahlung eines Geldbetrages ist iÜ rechtsstaatlich geboten, vgl.

https://www.bverwg.de/210422U1C10.21.0

Erstens gibt es die sog. "Rückkehrhilfe" nur für freiwillig ausreisende Abschiebepflichtige. Zweitens zahlt weder der Bund noch das EU-Rückkehrerprogramm aktuell eine "Rückkehrhilfe" für Afghanen: "Aufgrund der anhaltenden schwierigen Sicherheitslage in Afghanistan, wird eine geförderte freiwillige Rückkehr durch die Programme REAG/GARP 2.0 sowie StarthilfePlus in Afghanistan, derzeit nicht unterstützt."

Da haste dir was zusammengegoogled ohne es nochmal zu hinterfragen. Diese 1000 Euro "Handgeld" wie es die Behörden gegenüber der Bildzeitung nannten, stammen aus keinem regulären Asyltopf irgendeiner Landesregierung oder der Bundesregierung. Das sind Sonderzahlungen.


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