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Sammelklage zu Preiserhöhungen bei DAZN (Fußball und Sport allgemein)

markus, Dienstag, 23.04.2024, 17:16 (vor 649 Tagen) @ Thomas

Ähm, war es nicht so, dass die Preise zunächst für Neukunden erhöht wurden und dann für Bestandskunden nach Ablauf der Mindestvertragsdauer? Da sehe ich dann wenig Chancen sowas anzufechten.

Ja. Aber auch nur dann, wenn die Klausel in den AGB wirksam ist. Die scheint nicht klar genug bzw. intransparent formuliert zu sein.

Die Preiserhöhungsklauseln seien »unangemessen benachteiligend und intransparent« gewesen und daher unwirksam."

Wir reden hier über § 307 Abs. 1 BGB. Intransparente Klausel -> keine Preiserhöhung möglich.


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