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Lars Ricken wird zum Geschäftsführer „Sport“ bestellt (BVB)

Ulrich, Montag, 22.04.2024, 12:09 (vor 909 Tagen) @ quincy123

OT: Wobei mir immer - wie bei Fußballern auch - ein Rätsel ist, wie man das mit dem Arbeitsrecht vereinbart, aber ab gewissen Dimensionen gelten da offensichtlich ungeschriebene Regeln (Stichwort maximale Laufzeit von befristeten Verträgen), oder übersehe ich da irgendwas?

Die Befristung von Verträgen für Vorstandsmitglieder von Unternehmen ist allgemein üblich. Scheint also auf der Ebene kein Problem zu sein.

So etwas gibt es auch in anderen Bereichen, z.B. bei Profi-Fußballern. Vor Jahren hat mal ein Torwart von Mainz versucht, die Weiterbeschäftigung einzuklagen, er ist vor Gericht gescheitert.


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