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Fristenlösung (Politik)

simie, Krefeld, Dienstag, 09.04.2024, 18:01 (vor 30 Tagen) @ Nietzsche


Wofür oder wogegen ist das jetzt ein Argument? Was soll daraus folgen oder was soll das belegen?


Es soll einfach belegen, dass bei aller versuchten Objektivität eine solche Objektivität nie erreicht werden kann. Man kann sich nur annähern.
Und dass eine männerdominierte Gesellschaft zum Beispiel weniger ein Problem darin sieht, wenn man die Rechte von Zellhaufen mit denen von natürlichen Personen gleichsetzt.

Die medizinischen Fakten einer Schwangerschaft sind für solche Abwägungen objektiv zu erfassen, weil die Rechte der Frau gegen die Rechte des ungeborenen Kindes abgewogen werden müssen.

Kurz gesagt, ganz objektiv: Medizinisch wären Abtreibungen in den ersten Monaten gar kein Problem. Die Menschwerdung ist da in einem so frühen Stadium, dass es eher rätselhaft ist, wieso darum so ein Aufhebens gemacht wird.

Wäre es wirklich so, dass Frauen wegen persönlichen Betroffenheit anders urteilten, wäre das ebenso ein Argument gegen ihre Urteile. Man könnte ihnen Befangenheit unterstellen, weil sie die Rechte des ungeborenen Kindes zu gering werten!

Nicht falsch verstehen, ich sage nicht, dass das so ist! Ich sage, dass man eine objektive Sicht braucht, bei der das Geschlecht des Urteilenden keine Rolle spielen darf!


Und zu dieser objektiven Sicht gehört eben auch, dass die Belastungen der Beteiligten berücksichtigt werden. Und hier ist doch zu vermuten, dass diese Belastungen in der Vergangenheit gerade von Männern tendenziell unterschätzt wurden. Ansonsten wären so problematische Abwägungen, wie die des BVerfG zu diesem Thema getroffenen wohl anders ausgefallen.
Gerade diese Objektivität fehlte doch in der Vergangenheit.


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