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ganz ehrlich (Corona)

majae, Muc, Dienstag, 26.03.2024, 12:27 (vor 635 Tagen) @ MarcBVB

Naja, du bekommst idR das Gutachten über den MD für lau, oder über die Ärztekammer. Und wenn nicht, dann gibt's halt noch die RSV. Du musst halt nur nachweisen können, dass der Schaden auf der Impfung beruht. Wie jeder andere Kläger auch. Jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist. Das hat sich bewährt.

Und das dürfte für ein Großteil der Geschädigten unmöglich sein, allein schon weil die entsprechenden Gesundheitsdaten von VOR der Impfung fehlen.


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