schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Einspruch einlegen (BVB)

odenwaelder09, Dienstag, 12.03.2024, 13:45 (vor 48 Tagen) @ SebWagn

Das ist nicht passend zu dem Foul, dass Gelb war, aber einfach keine rote Karte und schon gar nicht 2 Spiele Sperre nach sich zieht. Egal ob Spieler in den letzten Wochen für härtere Fouls auch 2 Spiele bekommen haben oder nicht

Da sollte unser Verein mal Einspruch einlegen

Unabhängig wie differenziert man das Foul sehen kann, solltest du in solchen Fällen mal die Rechtsprechnung nach Einsprüchen mal recherchieren. Dann wirst du feststellen, dass die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass Außerirdische an einem 29. Februar auf der Erde landen, als dass dieses Urteil (Mindeststrafe) geändert wird.
Eine rote Karte zieht mindestens 2 Spiele Sperre nach sich und wird nur in Ausnahmefällen gekürzt, z.B. Mats Rot gg. Leipzig weil der VAR-Eingriff nicht 100% klar war.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1236064 Einträge in 13700 Threads, 13787 registrierte Benutzer Forumszeit: 29.04.2024, 10:56
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln