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CHS, Lünen / Dortmund, Samstag, 24.02.2024, 14:20 (vor 692 Tagen) @ Bastinho
bearbeitet von CHS, Samstag, 24.02.2024, 14:23

Grad eben:
-Ecke für Lautern
-ein Spieler von Karlsruhe schubst einen lauterer etwas. Der Lauterer revanchiert sich mit einem leichten Ellenbogen-Rempler
-VAR schaltet sich ein. Mögliche Tätlichkeit.
-Schiri schaut die Szene am Monitor an.
-Entscheidung: keine Tätlichkeit.
-er geht zurück und gibt dem Lauterer gelb.

Darf er das? Ich dachte es gibt keine gelben Karten nach VAR - außer zB er nimmt eine rote zurück.

...das ist wieder so ein Sonderfall. :-)

Es wurde eine Tätlichkeit überprüft. Die Überprüfung ergab, dass es keine Tätlichkeit war. Wenn aber durch die Überprüfung feststellt wurde, dass es ein Fehlverhalt war (Elfer, Foul, sogar ob es eine Ecke war), kann das natürlich eingesetzt werden.

Hatten wir doch auch mal: mögliches Foul am Strafraum von einem Dortmunder, VAR meldet sich, weil es unter Umständen ein Elfer war, die Überprüfung ergab, dass es innerhalb des Strafraums war, aber eben kein Elfer. Ergo, Ballbesitz für den BVB. :-)

Grundsätzlich wird vom VAR überprüft: Elfer, Tätlichkeit, Verwechselung, ordnungsgemäßes Tor, der Rest nicht.

Gruß

CHS


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