Allgemeine Newsschlagzeilen vom 28.12.2023 (Fußball und Sport allgemein)
Redaktion schwatzgelb.de
, Dortmund, Donnerstag, 28.12.2023, 06:00 (vor 764 Tagen)
Aktuelle Fußballnews, die den BVB nicht betreffen, bitte in diesen Thread posten.
Spox | Puma will neuer Ausrüster von Barça werden
moudta, Donnerstag, 28.12.2023, 23:27 (vor 764 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de
Gündoğan und sein »minderbegabter Zwillingsbruder«
Thomas, Dortmund, Donnerstag, 28.12.2023, 19:59 (vor 764 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de
Ralph-Uwe Schaffert war Richter und ist beim DFB für Satzungsfragen zuständig. Nun greift der 67-Jährige die Nationalmannschaft mit harschen Worten an, er fordert einen radikalen Personalwechsel.
Die sind alle ein wenig kaputt im Kopf beim DFB. Ich hoffe, die Zitate als Reaktion von Völler, die aus einer unsauberen Quelle stammen, führen nicht zur Löschung.
Gündoğan und sein »minderbegabter Zwillingsbruder«
Fabian91, Donnerstag, 28.12.2023, 20:44 (vor 764 Tagen) @ Thomas
»Wir brauchen vielleicht nicht mehr nur die Hochbegabten, sondern vielleicht auch mal die, die bereit sind, die Ärmel hochzukrempeln«
Zusammen mit Mentalität zeigen und Zeichen setzen die Lösung aller Probleme im deutschen Fussball :D
(Und wohl auch Sammers Rat an Aki im letzten Sommer ;))
Gündoğan und sein »minderbegabter Zwillingsbruder«
Ulrich, Donnerstag, 28.12.2023, 20:29 (vor 764 Tagen) @ Thomas
Ralph-Uwe Schaffert war Richter und ist beim DFB für Satzungsfragen zuständig. Nun greift der 67-Jährige die Nationalmannschaft mit harschen Worten an, er fordert einen radikalen Personalwechsel.
Die sind alle ein wenig kaputt im Kopf beim DFB. Ich hoffe, die Zitate als Reaktion von Völler, die aus einer unsauberen Quelle stammen, führen nicht zur Löschung.
Ggf. wäre es ja auch Zeit für einen Wechsel im Vorstand des DFB?
Seltsam auch seine Auffassung pro Hire and Fire beim Nationaltrainer.
Niemand hindert den DFB daran, Verträge mit kürzeren Laufzeiten oder (dann sicherlich beidseitigen) Ausstiegsklauseln zu verhandeln.
Gündoğan und sein »minderbegabter Zwillingsbruder«
spielbeobachtung, Ort, Donnerstag, 28.12.2023, 20:18 (vor 764 Tagen) @ Thomas
Hat der Typ in der Sache nicht Recht ? Gündogan bei BVB, City und Barca immer mit Topleistungen, aber in der Nationalmannschaft bekommt er nichts gebacken. 73 Länderspiele und mir fällt nicht ein bedeutendes Spiel mit einer herausragenden Leistung ein
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
Abseits, Donnerstag, 28.12.2023, 11:53 (vor 764 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de
Zur Erinnerung: Beim Spiel FC Augsburg gegen TSG Hoffenheim am 11.11. wurde aus dem Hoffenheimer Fanblock ein Feuerwerkskörper Richtung Spielfeld geworfen. Durch die Explosion wurden laut Medienberichten mindestens 11 Menschen verletzt.
In einem Artikel berichtet der Kicker heute, dass einer der Tatverdächtigen noch immer in U-Haft ist und stellt die Frage, ob diese lange U-Haft verhältnismäßig ist.
Was mich allerdings interessiert, wurde die TSG Hoffenheim durch den DFB bestraft? Ich habe nichts gefunden.
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
Zoon, Donnerstag, 28.12.2023, 21:28 (vor 764 Tagen) @ Abseits
In einem Artikel berichtet der Kicker heute, dass einer der Tatverdächtigen noch immer in U-Haft ist und stellt die Frage, ob diese lange U-Haft verhältnismäßig ist.
Aus dem Artikel, Zitat von Prof. Dr. Ingo Bott: "Bemerkenswert ist die lange Haftzeit allerdings, weil aufgrund des Böllerwurfs keine Straftat von erheblichem Gewicht im Raum steht und die Strafverfolgungsbehörden offensichtlich trotzdem davon ausgehen, dass der Freiheitsentzug verhältnismäßig ist."
Bei einem Böllerwurf während eines laufenden Fußballspiels im Innenraum eines vollbesetzten Fußballstadion stehen meistens folgende Delikte im Raum:
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 Abs. 1 StGB (Strafrahmen nicht unter einem Jahr)
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit schwerer Gesundheitsschädigung für einen Menschen oder Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen gemäß § 308 Abs. 2 StGB (Strafrahmen nicht unter zwei Jahren)
- gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB (Strafrahmen: sechs Monate bis zu zehn Jahre)
Das sind keine Kleinigkeiten.
2020 verurteite das Landgericht Köln einen Böllerwerfer wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 21 rechtlich zusammentreffenden Fällen, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.12.2021 - 3 StR 264/21 - bestätigt.
Auch wenn im Augsburger Fall nur 14 Personen verletzt wurden und kein Staatssschutzdelikt und auch kein Beleidigungsdelikt im Raum steht, dürfte bei einer so großen Zahl von Opfern mit Verletzungen wie etwa Knalltraumata, Kopfschmerzen oder Hörminderungen durchaus eine erhebliche Strafe im Raum stehen.
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
Abseits, Donnerstag, 28.12.2023, 23:19 (vor 764 Tagen) @ Zoon
In einem Artikel berichtet der Kicker heute, dass einer der Tatverdächtigen noch immer in U-Haft ist und stellt die Frage, ob diese lange U-Haft verhältnismäßig ist.
Aus dem Artikel, Zitat von Prof. Dr. Ingo Bott: "Bemerkenswert ist die lange Haftzeit allerdings, weil aufgrund des Böllerwurfs keine Straftat von erheblichem Gewicht im Raum steht und die Strafverfolgungsbehörden offensichtlich trotzdem davon ausgehen, dass der Freiheitsentzug verhältnismäßig ist."
Bei einem Böllerwurf während eines laufenden Fußballspiels im Innenraum eines vollbesetzten Fußballstadion stehen meistens folgende Delikte im Raum:
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 Abs. 1 StGB (Strafrahmen nicht unter einem Jahr)
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit schwerer Gesundheitsschädigung für einen Menschen oder Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen gemäß § 308 Abs. 2 StGB (Strafrahmen nicht unter zwei Jahren)
- gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB (Strafrahmen: sechs Monate bis zu zehn Jahre)Das sind keine Kleinigkeiten.
2020 verurteite das Landgericht Köln einen Böllerwerfer wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 21 rechtlich zusammentreffenden Fällen, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.12.2021 - 3 StR 264/21 - bestätigt.
Auch wenn im Augsburger Fall nur 14 Personen verletzt wurden und kein Staatssschutzdelikt und auch kein Beleidigungsdelikt im Raum steht, dürfte bei einer so großen Zahl von Opfern mit Verletzungen wie etwa Knalltraumata, Kopfschmerzen oder Hörminderungen durchaus eine erhebliche Strafe im Raum stehen.
Meine Frage war ja, wurde die TSG Hoffenheim durch den DFB bestraft. Dazu habe ich nichts gefunden.
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
Franke, Donnerstag, 28.12.2023, 20:55 (vor 764 Tagen) @ Abseits
Zur Erinnerung: Beim Spiel FC Augsburg gegen TSG Hoffenheim am 11.11. wurde aus dem Hoffenheimer Fanblock ein Feuerwerkskörper Richtung Spielfeld geworfen. Durch die Explosion wurden laut Medienberichten mindestens 11 Menschen verletzt.
In einem Artikel berichtet der Kicker heute, dass einer der Tatverdächtigen noch immer in U-Haft ist und stellt die Frage, ob diese lange U-Haft verhältnismäßig ist.
Was mich allerdings interessiert, wurde die TSG Hoffenheim durch den DFB bestraft? Ich habe nichts gefunden.
"keine Straftat von erheblichem Gewicht im Raum steht"
War klar, dass nicht mehr passieren kann und das vom Täter so gewollt? Was ist, wenn die Explosion keine schweren Verletzungen verursacht, aber eine Person mit schwachem Herz einen Herzinfarkt erleidet und daran stirbt - Muss der Täter auch diese Möglichkeit berücksichtigen und wird dafür verantwortlich gemacht?
Wenn der Täter aus der U-Haft entlassen wird, weil das ja nicht sooo schlimm war - Wie oft muss der dann einschlägig auffällig werden, bis man sagt, nun bleibt er in Haft bis zur Verhandlung?
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 28.12.2023, 21:33 (vor 764 Tagen) @ Franke
Zur Erinnerung: Beim Spiel FC Augsburg gegen TSG Hoffenheim am 11.11. wurde aus dem Hoffenheimer Fanblock ein Feuerwerkskörper Richtung Spielfeld geworfen. Durch die Explosion wurden laut Medienberichten mindestens 11 Menschen verletzt.
In einem Artikel berichtet der Kicker heute, dass einer der Tatverdächtigen noch immer in U-Haft ist und stellt die Frage, ob diese lange U-Haft verhältnismäßig ist.
Was mich allerdings interessiert, wurde die TSG Hoffenheim durch den DFB bestraft? Ich habe nichts gefunden.
"keine Straftat von erheblichem Gewicht im Raum steht"
War klar, dass nicht mehr passieren kann und das vom Täter so gewollt? Was ist, wenn die Explosion keine schweren Verletzungen verursacht, aber eine Person mit schwachem Herz einen Herzinfarkt erleidet und daran stirbt - Muss der Täter auch diese Möglichkeit berücksichtigen und wird dafür verantwortlich gemacht?
Wenn der Täter aus der U-Haft entlassen wird, weil das ja nicht sooo schlimm war - Wie oft muss der dann einschlägig auffällig werden, bis man sagt, nun bleibt er in Haft bis zur Verhandlung?
Untersuchungshaft ist keine Strafhaft und darf daher nur verhängt werden, wenn ein Haftgrund vorliegt.
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
spielbeobachtung, Ort, Donnerstag, 28.12.2023, 21:42 (vor 764 Tagen) @ MarcBVB
Wiedeholungsgefahr wegen Silvester
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
Franke, Donnerstag, 28.12.2023, 23:15 (vor 764 Tagen) @ spielbeobachtung
Wiederholungsgefahr wegen Silvester
Bei der "Letzten Generation" zieht man die Wiederholungsgefahr heran. Und da ist es auch ein Thema, dass Feuerwehr oder Rettungsdienst behindert werden könnten bei der Fahrt zu einem Einsatz.
Ich fände es ja mal eine coole Reaktion, den Verkehr umzuleiten, maximal eine Spur in jeder Richtung freizuhalten - und dann schauen wir mal, ob irgendwann jemand kommt, der die Leute von der Straße löst.
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 28.12.2023, 14:35 (vor 764 Tagen) @ Abseits
Darauf wird dir niemand eine wirklich sinnvolle Antwort geben können. Grundsätzlich geht Untersuchungshaft nur bei Vorliegen eines Haftgrundes. Das sind in der Regel Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.
Ob das hier vorhanden ist, kann dir niemand ohne Aktenkenntnis sagen. Es ist nicht bekannt, ob der Beschuldigte ggf Verbindungen ins Ausland hat und die Bindungen nach Deutschland eher gering sind oder ob es Versuche gegeben hat, die eigene Tatbeteiligung zu verschleiern oder auf Zeugen einzuwirken.
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
Ulrich, Donnerstag, 28.12.2023, 12:04 (vor 764 Tagen) @ Abseits
Zur Erinnerung: Beim Spiel FC Augsburg gegen TSG Hoffenheim am 11.11. wurde aus dem Hoffenheimer Fanblock ein Feuerwerkskörper Richtung Spielfeld geworfen. Durch die Explosion wurden laut Medienberichten mindestens 11 Menschen verletzt.
In einem Artikel berichtet der Kicker heute, dass einer der Tatverdächtigen noch immer in U-Haft ist und stellt die Frage, ob diese lange U-Haft verhältnismäßig ist.
Was mich allerdings interessiert, wurde die TSG Hoffenheim durch den DFB bestraft? Ich habe nichts gefunden.
Welche Begründung wird denn für die U-Haft angeführt? Fluchtgefahr?
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
Marcello, Ruhrpott-Metropole, Donnerstag, 28.12.2023, 14:18 (vor 764 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von Marcello, Donnerstag, 28.12.2023, 14:22
Also, wenn einer mit einem Böller 13 Menschen veletzt, würde ich auch von mehr als einem zufälligen Unfall ausgehen
https://www.swr.de/sport/fussball/1899-hoffenheim/update-boellerwurf-hoffenheim-102.html
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
Ulrich, Donnerstag, 28.12.2023, 14:24 (vor 764 Tagen) @ Marcello
bearbeitet von Ulrich, Donnerstag, 28.12.2023, 14:34
Also, wenn einer mit einem Böller 13 Menschen veletzt, würde ich auch von mehr als einem zufälligen Unfall ausgehen
https://www.swr.de/sport/fussball/1899-hoffenheim/update-boellerwurf-hoffenheim-102.html
Untersuchungshaft ist aber keine vorgezogene Strafhaft. Und was die Verdunkelungsgefahr angeht, auch aus der Haft kann man einige Fäden ziehen.
P.S.: Der bayrische AfD-Abgeordnete Halemba z.B. ist aus der U-Haft entlassen worden, aber hat Auflagen bekommen. Er darf sich mit bestimmten Personen nicht treffen und das Haus seiner Burschenschaft nicht betreten.
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 28.12.2023, 14:41 (vor 764 Tagen) @ Ulrich
Also, wenn einer mit einem Böller 13 Menschen veletzt, würde ich auch von mehr als einem zufälligen Unfall ausgehen
https://www.swr.de/sport/fussball/1899-hoffenheim/update-boellerwurf-hoffenheim-102.html
Untersuchungshaft ist aber keine vorgezogene Strafhaft. Und was die Verdunkelungsgefahr angeht, auch aus der Haft kann man einige Fäden ziehen.P.S.: Der bayrische AfD-Abgeordnete Halemba z.B. ist aus der U-Haft entlassen worden, aber hat Auflagen bekommen. Er darf sich mit bestimmten Personen nicht treffen und das Haus seiner Burschenschaft nicht betreten.
Es genügt indes, wenn die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird, um Verdunklungsgefahr anzunehmen. Und guess what, das geht aus der Haft eher weniger gut.
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 28.12.2023, 12:20 (vor 764 Tagen) @ Ulrich
Zur Erinnerung: Beim Spiel FC Augsburg gegen TSG Hoffenheim am 11.11. wurde aus dem Hoffenheimer Fanblock ein Feuerwerkskörper Richtung Spielfeld geworfen. Durch die Explosion wurden laut Medienberichten mindestens 11 Menschen verletzt.
In einem Artikel berichtet der Kicker heute, dass einer der Tatverdächtigen noch immer in U-Haft ist und stellt die Frage, ob diese lange U-Haft verhältnismäßig ist.
Was mich allerdings interessiert, wurde die TSG Hoffenheim durch den DFB bestraft? Ich habe nichts gefunden.
Welche Begründung wird denn für die U-Haft angeführt? Fluchtgefahr?
Sehr wahrscheinlich Verdunklungsgefahr.
Böllerwerfer "bemerkenswert lange" in U-Haft
CHS
, Lünen / Dortmund, Donnerstag, 28.12.2023, 12:08 (vor 764 Tagen) @ Ulrich
Welche Begründung wird denn für die U-Haft angeführt? Fluchtgefahr?
Dietmar H. hat Angst.
:-)
Gruß
CHS