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Von der Webseite des DFB (Spieltage)

cris10, Sonntag, 29.10.2023, 16:45 (vor 937 Tagen) @ Nietzsche

Es gibt 2 Hauptkriterien für ein Handspiel. Das mit der Absicht (aktive Bewegung zum Ball) ist eines. Die unnatürliche Vergrösserung der Körperfläche ist das zweite. Und da ist die Regel relativ schwammig formuliert, so ist vieles Auslegungssache, was eine unnatürliche Vergrösserung der Körperfläche ist und was nicht.

Folglich liegt nun ein Handspielvergehen vor, wenn ein Spieler:
den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird,


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