WhatsApp-Gruppen und Bilder (Sonstiges)
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Samstag, 09.09.2023, 23:59 (vor 863 Tagen)
Liebe Mitforisten,
dieser Artikel in der RP bringt mich dazu, eine Warnung auszusprechen.
Ich weiß nicht, inwieweit euch die Änderung von § 184b StGB bekannt ist. Das ist, nachdem die schlechteste Justizministerin seit 1945, die danach auch noch im BmVg dilettieren durfte, auf Zuruf unserer Lieblingszeitung aus dem Hause Springer und gegen den Rat sämtlicher Verbände und Experten diesen nunmehr abgeändert hat, ein Verbrechen. Ein Jahr Mindestfreiheitsstrafe.
Es gibt keine minderschweren Fälle. Ein Foto eures 5 Jahre alten Sohnes, vielleicht von hinten, nackter Po? Zack, 184b.
Du bist 22, deine Freundin ist 16. Sie schickt dir ein Nacktselfie. Bums, 184b.
Irgendjemand in einer WhatsApp-Gruppe teilt ein Foto eines primären Geschlechtsorgans. In Nahaufnahme. Könnt ihr sicher sagen, ob die Person 16, 17 oder 19 ist? Ihr reagiert oder leitet es weiter. Check, 184b.
Und bevor jetzt irgendwer sagt, der Marc möchte doch nur Angst machen und Geld verdienen:
Ich mache kein Sexualstrafrecht. Aber die Rechtslage ist katastrophal. Sie müsste zeitnah geändert werden. Das scheitert im Moment an der SPD in der Bundesregierung (Grüne und FDP würden das morgen machen!) und an der Union im Bundesrat.
Passt da bitte auf, was ihr geschickt bekommt, stellt bitte automatische Downloads aus. Und leitet bitte keine Memes oder Bilder weiter, wo ihr nicht sicher sagen könnt, dass die Person definitiv volljährig ist. Passt auf euch auf, allein der Vorwirf kann euer komplettes Leben zerstören.
Das läuft nicht geräuschlos. Da kommt die Reklametruppe der Polizei inklusive Hausdurchsuchung.
Und falls euch ein Kollege der Marke Benecken oder Miegel einen von Einstellung erzählt: Kündigt ihm das Mandat. Das sind Quatschköppe, die sich hervorragend vermarkten können. Mehr nicht.
Trust me. Aber: I'm a lawyer, not a fucking magician.
SGG und einen angenehmen Sonntag
Marc
WhatsApp-Gruppen und Bilder
Fred789, Ort, Sonntag, 10.09.2023, 15:06 (vor 862 Tagen) @ MarcBVB
Es gibt keine minderschweren Fälle. Ein Foto eures 5 Jahre alten Sohnes, vielleicht von hinten, nackter Po? Zack, 184b.
Nein, welcher Absatz des 184b sollte das sein? Da ist im 184b nichts einschlägig.
Du bist 22, deine Freundin ist 16. Sie schickt dir ein Nacktselfie. Bums, 184b.
Nein, mit 16 Jahren noch Kind? Dein Ernst???
Irgendjemand in einer WhatsApp-Gruppe teilt ein Foto eines primären Geschlechtsorgans. In Nahaufnahme. Könnt ihr sicher sagen, ob die Person 16, 17 oder 19 ist? Ihr reagiert oder leitet es weiter. Check, 184b.
Das Gleiche wie vor.
WhatsApp-Gruppen und Bilder
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 10.09.2023, 16:35 (vor 862 Tagen) @ Fred789
Es gibt keine minderschweren Fälle. Ein Foto eures 5 Jahre alten Sohnes, vielleicht von hinten, nackter Po? Zack, 184b.
Nein, welcher Absatz des 184b sollte das sein? Da ist im 184b nichts einschlägig.
Du bist 22, deine Freundin ist 16. Sie schickt dir ein Nacktselfie. Bums, 184b.
Nein, mit 16 Jahren noch Kind? Dein Ernst???
Irgendjemand in einer WhatsApp-Gruppe teilt ein Foto eines primären Geschlechtsorgans. In Nahaufnahme. Könnt ihr sicher sagen, ob die Person 16, 17 oder 19 ist? Ihr reagiert oder leitet es weiter. Check, 184b.
Das Gleiche wie vor.
Lesen. Dann posten
WhatsApp-Gruppen und Bilder
Fred789, Ort, Sonntag, 10.09.2023, 16:46 (vor 862 Tagen) @ MarcBVB
Es gibt keine minderschweren Fälle. Ein Foto eures 5 Jahre alten Sohnes, vielleicht von hinten, nackter Po? Zack, 184b.
Nein, welcher Absatz des 184b sollte das sein? Da ist im 184b nichts einschlägig.
Du bist 22, deine Freundin ist 16. Sie schickt dir ein Nacktselfie. Bums, 184b.
Nein, mit 16 Jahren noch Kind? Dein Ernst???
Irgendjemand in einer WhatsApp-Gruppe teilt ein Foto eines primären Geschlechtsorgans. In Nahaufnahme. Könnt ihr sicher sagen, ob die Person 16, 17 oder 19 ist? Ihr reagiert oder leitet es weiter. Check, 184b.
Das Gleiche wie vor.
Lesen. Dann posten
Typische Antwort von dir. Beim Blödsinn-Schreiben ertappt, dann die argumentative Ebene verlassen und sich in nichtssagende 08/15 Antworten flüchten.
WhatsApp-Gruppen und Bilder
markus, Sonntag, 10.09.2023, 16:45 (vor 862 Tagen) @ MarcBVB
Es gibt keine minderschweren Fälle. Ein Foto eures 5 Jahre alten Sohnes, vielleicht von hinten, nackter Po? Zack, 184b.
Nein, welcher Absatz des 184b sollte das sein? Da ist im 184b nichts einschlägig.
Du bist 22, deine Freundin ist 16. Sie schickt dir ein Nacktselfie. Bums, 184b.
Nein, mit 16 Jahren noch Kind? Dein Ernst???
Irgendjemand in einer WhatsApp-Gruppe teilt ein Foto eines primären Geschlechtsorgans. In Nahaufnahme. Könnt ihr sicher sagen, ob die Person 16, 17 oder 19 ist? Ihr reagiert oder leitet es weiter. Check, 184b.
Das Gleiche wie vor.
Lesen. Dann posten
184b bezieht sich nur auf Kinder. Dein Beispiel mit der 16 jährigen passt hier nicht. Das wäre 184c.
WhatsApp-Gruppen und Bilder
simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 15:57 (vor 862 Tagen) @ Fred789
.
Nein, welcher Absatz des 184b sollte das sein? Da ist im 184b nichts einschlägig.
I Nr1 lit c. Und ja. Da steht sexuell aufreizend als zusätzliches Tatbestandsmerkmal. Aber da ist man tatsächlich schnell. Ich wäre daher mit solchen Fotos generell sehr vorsichtig.
Nein, mit 16 Jahren noch Kind? Dein Ernst???
Da bist du dann beim 184c. Nicht ganz so schlimm, da hier nicht die Mindeststrafe 1 Jahr ist.
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Fred789, Ort, Sonntag, 10.09.2023, 16:09 (vor 862 Tagen) @ simie
.
Nein, welcher Absatz des 184b sollte das sein? Da ist im 184b nichts einschlägig.
I Nr1 lit c. Und ja. Da steht sexuell aufreizend als zusätzliches Tatbestandsmerkmal. Aber da ist man tatsächlich schnell. Ich wäre daher mit solchen Fotos generell sehr vorsichtig.
Im I Nr. 1 geht es aber ausschließlich um "Verbreitung". Kann also nicht einschlägig sein.
Nein, mit 16 Jahren noch Kind? Dein Ernst???
Da bist du dann beim 184c. Nicht ganz so schlimm, da hier nicht die Mindeststrafe 1 Jahr ist.
Danke für den Hinweis. Bestätigt aber dann letztendlich, dass die von Marc konstruierten Fällen ALLE eben nicht nach 184b bestraft werden können - wenn überhaupt. So viel zum Thema: Ich bin Anwalt, ich weiß Bescheid.
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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 10.09.2023, 16:36 (vor 862 Tagen) @ Fred789
Vielleicht lesen wir mal das Gesetz.
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simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 16:19 (vor 862 Tagen) @ Fred789
Im I Nr. 1 geht es aber ausschließlich um "Verbreitung". Kann also nicht einschlägig sein.
Dann lies mal Absatz 3.
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Fred789, Ort, Sonntag, 10.09.2023, 16:40 (vor 862 Tagen) @ simie
Im I Nr. 1 geht es aber ausschließlich um "Verbreitung". Kann also nicht einschlägig sein.
Dann lies mal Absatz 3.
Ja, habe ich. Ist aber kein Widerspruch zu meiner Aussage, dass es im 1. Absatz ("Im I Nr. 1") ausschließlich um "Verbreitung" geht.
Du hast selbst ausschließlich den 1. Absatz genannt. Dein Zitat:
I Nr1 lit c. Und ja. Da steht sexuell aufreizend als zusätzliches Tatbestandsmerkmal. Aber da ist man tatsächlich schnell. Ich wäre daher mit solchen Fotos generell sehr vorsichtig.
Und I Nr1 lit c bedeutet eben: Absatz 1 Nr. 1 Punkt c. Und Absatz 1 bezieht sich ausschließlich mit ALLEN Unterpunkten auf "Verbreitung"
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simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 17:03 (vor 862 Tagen) @ Fred789
Und I Nr1 lit c bedeutet eben: Absatz 1 Nr. 1 Punkt c. Und Absatz 1 bezieht sich ausschließlich mit ALLEN Unterpunkten auf "Verbreitung"
Ja. Juristen sind jedoch grundsätzlich faul und schreiben eine Definition nicht wiederholt ins Gesetz. Und im Absatz 1 definiert man, was unter Kinderpornographie fällt. Auf diese Definition greift man dann in den folgenden Absätzen natürlich zurück. Wenn also nun im Absatz 3 vom Besitz der Kinderpornographie die Rede ist, fällt unter Kinderpornographie alles, was im Absatz 1 definiert wird. Da muss man die Definitionen nicht noch einmal wiederholen.
WhatsApp-Gruppen und Bilder
Dennis-77, Sonntag, 10.09.2023, 15:04 (vor 862 Tagen) @ MarcBVB
Wer WhatsApp nutzt ist eh lost - Definition of The Datenkrake…war nie anders. Und sonst - Danje für die ergänzenden Infos.
WhatsApp-Gruppen und Bilder
Komanda, Sonntag, 10.09.2023, 15:18 (vor 862 Tagen) @ Dennis-77
Die Facebook Server sind doch ultra sicher. Gab noch nie Leaks...
WhatsApp-Gruppen und Bilder
jonam
, BVB-Kneipe Intertank, Berlin, Sonntag, 10.09.2023, 14:30 (vor 862 Tagen) @ MarcBVB
Danke für den Hinweis, war mir bisher nicht bekannt.
Ich bekomme in meinen Whatsapp-Gruppen zum Glück kaum "lustige Bilder", aber das heißt ja nicht, dass sowas gar nicht mal aufploppt.
Reicht es denn, wenn ich so ein Bilder sofort auf meinem Handy lösche?
Und wie ist das mit Whatsapp-Bilder, die vor der Gesetzesänderung eingetrudelt sind?
Die unverbindliche Meinung derer, die sich damit auskennen, würde mich interessieren.
Manoj
WhatsApp-Gruppen und Bilder
Komanda, Sonntag, 10.09.2023, 12:57 (vor 862 Tagen) @ MarcBVB
Es gibt keine minderschweren Fälle. Ein Foto eures 5 Jahre alten Sohnes, vielleicht von hinten, nackter Po? Zack, 184b.
Wo genau wird das im Gesetz abgedeckt? Ich lese da was von aufreizenden Körperhaltungen etc.
Und wie würden sich solche Sachverhalte darstellen, wenn Menschen Bilder im Status teilen? Die sind ja nur 1 Tag verfügbar, also kann das schonmal kein Besitz sein? Das Teilen an sich vermutlich ähnlich behandelt wie in einer Chatgruppe?
WhatsApp-Gruppen und Bilder
thatEmJay, zurück in Berlin, Sonntag, 10.09.2023, 10:08 (vor 862 Tagen) @ MarcBVB
Ein RP+ Artikel bringt den meisten hier wohl nichts. Schade, dass sowas verlinkt wird.
WhatsApp-Gruppen und Bilder
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 10.09.2023, 10:13 (vor 862 Tagen) @ thatEmJay
Ein RP+ Artikel bringt den meisten hier wohl nichts. Schade, dass sowas verlinkt wird.
Als ich ihn gepostet hatte war der noch frei verfügbar
WhatsApp-Gruppen und Bilder
DieRoteKarteZahlIch, UK, Sonntag, 10.09.2023, 09:46 (vor 862 Tagen) @ MarcBVB
Leider kommt dieser Beitrag recht persönlich rüber, was es erschwert gleichzeitig aufzuklärenden zu wirken. Trotzdem Danke, hier ein wichtiges Thema anzustossen.
WhatsApp-Gruppen und Bilder
simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 10:05 (vor 862 Tagen) @ DieRoteKarteZahlIch
Ich kann da den Verve Marcs sehr gut nachvollziehen. Man hat in dem Bereich durch die Verschärfungen der letzten 20 Jahre (das alleine war teilweise durchaus zu weitgehend) und dann der Krönung es zum Verbrechen hochzustufen einfach eine schlimme Rechtslage geschaffen, die Leben zerstören kann.
Es fängt doch schon damit an, dass es vielen einfach nicht bewusst ist, wie viele Fotos/Videos tatsächlich hochproblematisch sind.
WhatsApp-Gruppen und Bilder
Eisen, DO, Sonntag, 10.09.2023, 09:02 (vor 862 Tagen) @ MarcBVB
Nur zum Verständnis: jemand schickt so ein Video oder Bild, ohne dass ich das wollte. Sobald ich automatische Downloads anhabe oder es kommentiere oder weiterleite ist der Straftatbestand erfüllt?
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simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 09:52 (vor 862 Tagen) @ Eisen
Ja. Auch bei geschlossenen Gruppen, wie bei WhatsApp muss nur das Handy eines Mitglied der Gruppe in die Hände der Polizei kommen und man hat Pech. Häufig ist so etwas auch einfach Beifang, der aber natürlich auch verfolgt wird.
Und das Problem seit der Hochstufung zum Verbrechen ist, dass es nicht mehr eingestellt werden kann. Davor war es dann zwar auch mit viel Ärger verbunden. Die Polizei will niemand so im Haus haben. Man konnte sich aber wenigstens damit trösten, dass es bei Bagatellen wahrscheinlich zur Einstellung kam. Jetzt ist dies nicht mehr möglich und es folgt eine 1jährige Haftstrafe.
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Talentförderer, Dortmund, Sonntag, 10.09.2023, 12:13 (vor 862 Tagen) @ simie
Da sollte doch eine Klage eines/einer Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen müssen wenn etwas so grundsätzlich gegen den logischen Menschenverstand ist, wie zum Beispiel bei dieser Lehrerin.
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markus, Sonntag, 10.09.2023, 12:20 (vor 862 Tagen) @ Talentförderer
Da sollte doch eine Klage eines/einer Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen müssen wenn etwas so grundsätzlich gegen den logischen Menschenverstand ist, wie zum Beispiel bei dieser Lehrerin.
Logischer Menschenverstand zählt dort nicht. Es zählt das, was im Gesetz steht. Man müsste das Gesetz zurückdrehen und dann aushalten, dass der Wutbürger wieder durchdreht, weil im Zweifel auch der ein oder andere Kinderschänder davon kommt.
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majae, Muc, Sonntag, 10.09.2023, 14:35 (vor 862 Tagen) @ markus
Logischer Menschenverstand zählt dort nicht. Es zählt das, was im Gesetz steht. Man müsste das Gesetz zurückdrehen und dann aushalten, dass der Wutbürger wieder durchdreht, weil im Zweifel auch der ein oder andere Kinderschänder davon kommt.
Welcher Politiker auch immer dieses Gesetz nur zurückdrehen möchte, dessen Karriere ist zerstört.
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simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 16:00 (vor 862 Tagen) @ majae
Welcher Politiker auch immer dieses Gesetz nur zurückdrehen möchte, dessen Karriere ist zerstört.
Bei den Grünen und der FDP gibt es durchaus das Bestreben, wieder die alte Rechtslage herzustellen.
Aber klar. Richtig offensiv fordert das keiner.
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majae, Muc, Sonntag, 10.09.2023, 18:22 (vor 862 Tagen) @ simie
Bei den Grünen und der FDP gibt es durchaus das Bestreben, wieder die alte Rechtslage herzustellen.
Aber klar. Richtig offensiv fordert das keiner.
Ich will gar nicht ausschließen, dass irgendein naiver Grüner das angehen würde, aber die BILD Titelseite dazu schreibt sich von selbst. Die FDP ist in dieser Regierung auf der anderen Seite bisher nicht mit unpopulären aber sinnvollen Maßnahmen aufgefallen. Ich mag mich (hoffentlich) täuschen, aber die Stimmung in diesem Land ist aktuell viel zu explosiv.
WhatsApp-Gruppen und Bilder
markus, Sonntag, 10.09.2023, 18:34 (vor 862 Tagen) @ majae
Bei den Grünen und der FDP gibt es durchaus das Bestreben, wieder die alte Rechtslage herzustellen.
Aber klar. Richtig offensiv fordert das keiner.
Ich will gar nicht ausschließen, dass irgendein naiver Grüner das angehen würde, aber die BILD Titelseite dazu schreibt sich von selbst. Die FDP ist in dieser Regierung auf der anderen Seite bisher nicht mit unpopulären aber sinnvollen Maßnahmen aufgefallen. Ich mag mich (hoffentlich) täuschen, aber die Stimmung in diesem Land ist aktuell viel zu explosiv.
In dem Artikel heißt es, dass die SPD, Teile der Justiz und der deutsche Anwaltverein für eine Entschärfung sind. Reul (CDU) wird dagegen so zitiert:
Reul ist klar gegen eine Abmilderung und sagt: „Da reagiere ich allergisch. Wir haben ein Jahr lang für härtere Strafen gekämpft. Wenn man jetzt darangeht, ist das politische Signal fatal. Man hebt ein Tabu auf.“
Übrigens ist das Verfahren der Dame aus dem Artikel eingestellt worden, andere laufen noch. Aber sie hat eine ziemliche Tortur hinter sich einschließlich Hausdurchsuchung und Jobverlust.
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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 10.09.2023, 09:51 (vor 862 Tagen) @ Eisen
Nur zum Verständnis: jemand schickt so ein Video oder Bild, ohne dass ich das wollte. Sobald ich automatische Downloads anhabe oder es kommentiere oder weiterleite ist der Straftatbestand erfüllt?
Die meisten Staatsanwaltschaften handeln derzeit so, ja.
Beim Weiterleiten hängst du auf jeden Fall am Fliegenfänger.
Beispiel aus dem Law-Blog
moffgat, Volmarstein, Sonntag, 10.09.2023, 04:54 (vor 863 Tagen) @ MarcBVB
Da hat man durch den dilettantischen Gesetzestext in der Tat eine unfassbar beschissene Situation geschaffen. Ein anderes Beispiel hierzu eine Lehrerin, die dem betroffenen Kind und dessen Eltern helfen wollte und jetzt selbst eine Anklage erwartet.
Link zum Lawblog
Beispiel aus dem Law-Blog
simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 09:45 (vor 862 Tagen) @ moffgat
Wieso dilettantisch? Das ist genau so gewollt. Und das Ergebnis wiederholter Verschärfung der Rechtslage. Und bei diesen Verschärfungen wurde doch auch noch immer applaudiert. Ging es doch gegen böse Pädophile. Dass dabei die Strafbarkeit auch auf harmlose Fotos ausgedehnt wurde, hat doch kaum einer mitgekriegt. Auch weil es die Möglichkeit gab, dass die Staatsanwaltschaft solche harmlosen Fälle eingestellt hat.
Bis im Zuge der Empörung über den Missbrauchsskandal in Lügde die Bild eine Kampagne gefahren hat, dass die Strafen doch zu niedrig sind. Und unsere großartige Justizministerin ist sofort darauf eingestiegen und hat die Mindeststrafe auf 1 Jahr angehoben. Übrigens wieder unter Applaus der Öffentlichkeit. Wenn man auf die Folgen hingewiesen hat, hat man doch eher Unverständnis gehört. Man selber ist ja gar nicht betroffen...
Und nun können solche Bagatellverstöße, die mit Kinderpornographie nun wirklich nichts zu tun haben, bzw. wo die Täter zum Täter wurden, da sie die Rechtslage nicht kennen und nur helfen wollten, wie bei der Lehrerin, nicht mehr von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, was vorher bei solchen Bagatellverstößen regelmäßig passiert ist.
Großartige Leistung.
Beispiel aus dem Law-Blog
markus, Sonntag, 10.09.2023, 10:14 (vor 862 Tagen) @ simie
Wieso dilettantisch? Das ist genau so gewollt. Und das Ergebnis wiederholter Verschärfung der Rechtslage. Und bei diesen Verschärfungen wurde doch auch noch immer applaudiert. Ging es doch gegen böse Pädophile. Dass dabei die Strafbarkeit auch auf harmlose Fotos ausgedehnt wurde, hat doch kaum einer mitgekriegt. Auch weil es die Möglichkeit gab, dass die Staatsanwaltschaft solche harmlosen Fälle eingestellt hat.
Bis im Zuge der Empörung über den Missbrauchsskandal in Lügde die Bild eine Kampagne gefahren hat, dass die Strafen doch zu niedrig sind. Und unsere großartige Justizministerin ist sofort darauf eingestiegen und hat die Mindeststrafe auf 1 Jahr angehoben. Übrigens wieder unter Applaus der Öffentlichkeit. Wenn man auf die Folgen hingewiesen hat, hat man doch eher Unverständnis gehört. Man selber ist ja gar nicht betroffen...
Und nun können solche Bagatellverstöße, die mit Kinderpornographie nun wirklich nichts zu tun haben, bzw. wo die Täter zum Täter wurden, da sie die Rechtslage nicht kennen und nur helfen wollten, wie bei der Lehrerin, nicht mehr von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, was vorher bei solchen Bagatellverstößen regelmäßig passiert ist.
Großartige Leistung.
Die Empörung war aber auch ziemlich laut. Hauptargument war doch immer: „Steuerhinterzieher gehen ins Gefängnis und Kinderschänder kommen frei“. Also hat man es mit einer Mindeststrafe verschärft, damit das zukünftig und möglichst wasserdicht nicht mehr passiert.
Beispiel aus dem Law-Blog
simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 10:26 (vor 862 Tagen) @ markus
Die Empörung war aber auch ziemlich laut. Hauptargument war doch immer: „Steuerhinterzieher gehen ins Gefängnis und Kinderschänder kommen frei“. Also hat man es mit einer Mindeststrafe verschärft, damit das zukünftig und möglichst wasserdicht nicht mehr passiert.
Dann darf man eben nicht auf jede Empörung eingehen. Sondern dieser argumentativ begegnen. Zum Beispiel indem man erklärt, wieso es keine gute Idee ist, die Mindeststrafe auf 1 Jahr anzuheben.
Beispiel aus dem Law-Blog
Talentförderer, Dortmund, Sonntag, 10.09.2023, 12:10 (vor 862 Tagen) @ simie
Geht man nicht auf Empörung ein steht eine AFD plötzlich bei 25%.
Manche Politiker lernen auch wie die Gesellschaft funktioniert und drehen und wenden sich nach den Wutbürgern.
Beispiel aus dem Law-Blog
markus, Sonntag, 10.09.2023, 12:41 (vor 862 Tagen) @ Talentförderer
Geht man nicht auf Empörung ein steht eine AFD plötzlich bei 25%.
Manche Politiker lernen auch wie die Gesellschaft funktioniert und drehen und wenden sich nach den Wutbürgern.
Gibt ja auch genügend Leute, die volles Verständnis dafür haben, wenn jemand aus Protest AfD wählt. Indirekt drücken sie damit aus, dass man diese Leute nicht vergessen darf und bauchpinseln muss. Was dann dabei herauskommen kann, sieht man an diesem Beispiel.
Beispiel aus dem Law-Blog
simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 13:09 (vor 862 Tagen) @ markus
Bei diesem Thema braucht man nicht einmal die AFD bemühen. Da gibt es auch außerhalb der potentiellen AFD Wähler genug, die populistischen Sprüchen auf den Leim gehen. Teilweise auch schlicht durch Unwissenheit. Es fängt ja damit an, dass kaum einer wissen dürfte, welch harmlosen Bilder mittlerweile unter Kinderpornographie bzw. Jugendpornographie subsumiert werden.
Wenn man das liest denkt doch jeder erst einmal an Missbrauchsabbildungen und nicht an durchaus harmlose Familienfotos, die jedoch auch durchaus darunter fallen können.
Und aufgrund solcher Unwissenheit wird man dann anfällig für populistische Forderungen bezüglich des Strafmaßes.
Hinzu kommt, dass wahrscheinlich auch kaum einen bewusst war, dass die Erhöhung des Strafmaßes zur Folge hat, dass das Verfahren nicht mehr eingestellt werden kann.
Und da erwarte ich dann jedoch von einer Justizministerin, dass sie auf die Fachleute hört, die durchweg vor der Verschärfung gewarnt haben, und nicht auf die Bild.
Beispiel aus dem Law-Blog
markus, Sonntag, 10.09.2023, 14:14 (vor 862 Tagen) @ simie
Ich halte es generell für sinnvoll, auf Fachleute zu hören und nicht auf das, was gerade die Bild und die Wutbürger von sich geben. Aber dann kommen ganz schnell gewissen Leute um die Ecke und sagen, dass die Politik an den Wählern vorbei agieren würde.
Dabei war das alles absehbar. Wenn man die Daumenschraube anzieht, sind dann auch ganz schnell naive Eltern plötzlich Täter. Sehen die Vorschriften dagegen Bagatellen vor, kommen auch tatsächliche Kinderschänder davon, weil der Anwalt das in dem Moment vielleicht als Bagatelle verpackt bekommt. Und dann gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
Beispiel aus dem Law-Blog
simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 14:23 (vor 862 Tagen) @ markus
Ich halte es generell für sinnvoll, auf Fachleute zu hören und nicht auf das, was gerade die Bild und die Wutbürger von sich geben. Aber dann kommen ganz schnell gewissen Leute um die Ecke und sagen, dass die Politik an den Wählern vorbei agieren würde.
Ja. Solche wird es geben. Das muss man dann jedoch aushalten.
(...)Sehen die Vorschriften dagegen Bagatellen vor, kommen auch tatsächliche Kinderschänder davon, weil der Anwalt das in dem Moment vielleicht als Bagatelle verpackt bekommt. Und dann gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
So schlimm und schwierig das dann im Einzelfall zu akzeptieren ist, halte ich dann solche Fälle für besser erträglich, als dass man ständig ganze Karrieren zerstört, weil man einmal ein falsches Bild in einer Messengergruppe geteilt hat, oder sich aus Unwissenheit über die Rechtslage durch eine Hilfshandlung strafbar gemacht hat, wie im Fall der Lehrerin. Nach der alten Rechtslage hätte man solche Fälle dann einstellen können oder wäre zumindest bei der Strafe nicht automatisch in dem Bereich, der massive Folgen hat.
Beispiel aus dem Law-Blog
markus, Sonntag, 10.09.2023, 14:42 (vor 862 Tagen) @ simie
Ich halte es generell für sinnvoll, auf Fachleute zu hören und nicht auf das, was gerade die Bild und die Wutbürger von sich geben. Aber dann kommen ganz schnell gewissen Leute um die Ecke und sagen, dass die Politik an den Wählern vorbei agieren würde.
Ja. Solche wird es geben. Das muss man dann jedoch aushalten.
(...)Sehen die Vorschriften dagegen Bagatellen vor, kommen auch tatsächliche Kinderschänder davon, weil der Anwalt das in dem Moment vielleicht als Bagatelle verpackt bekommt. Und dann gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
So schlimm und schwierig das dann im Einzelfall zu akzeptieren ist, halte ich dann solche Fälle für besser erträglich, als dass man ständig ganze Karrieren zerstört, weil man einmal ein falsches Bild in einer Messengergruppe geteilt hat, oder sich aus Unwissenheit über die Rechtslage durch eine Hilfshandlung strafbar gemacht hat, wie im Fall der Lehrerin. Nach der alten Rechtslage hätte man solche Fälle dann einstellen können oder wäre zumindest bei der Strafe nicht automatisch in dem Bereich, der massive Folgen hat.
Ja, so ist ja eigentlich auch unser Rechtssystem aufgebaut. Wir lassen im Zweifel lieber einen Straftäter laufen, als dass es möglicherweise (auch) Unschuldige trifft.
Wobei ich es befremdlich finde, was manch einer für Videos und Fotos seiner Kinder macht und sie dann in den WhatsApp oder Facebook Status reinsetzt. Ich finde, Kinder sollten generell nicht im Internet zur Schau gestellt werden, schon gar nicht, wenn sie noch nicht entscheiden können, ob sie das überhaupt wollen. Aber das ist nochmal ein anderes Thema.
Beispiel aus dem Law-Blog
simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 16:04 (vor 862 Tagen) @ markus
Ja, so ist ja eigentlich auch unser Rechtssystem aufgebaut. Wir lassen im Zweifel lieber einen Straftäter laufen, als dass es möglicherweise (auch) Unschuldige trifft.
Wobei es bei diesem Thema ja nicht um Unschuld geht. Gegen das StGB wurde ja in den Beispielen verstoßen. Sondern eher darum, dass eine geringe Schuld derzeit sehr (zu) hart bestraft wird.
Beispiel aus dem Law-Blog
markus, Sonntag, 10.09.2023, 12:03 (vor 862 Tagen) @ simie
Die Empörung war aber auch ziemlich laut. Hauptargument war doch immer: „Steuerhinterzieher gehen ins Gefängnis und Kinderschänder kommen frei“. Also hat man es mit einer Mindeststrafe verschärft, damit das zukünftig und möglichst wasserdicht nicht mehr passiert.
Dann darf man eben nicht auf jede Empörung eingehen. Sondern dieser argumentativ begegnen. Zum Beispiel indem man erklärt, wieso es keine gute Idee ist, die Mindeststrafe auf 1 Jahr anzuheben.
Will das der empörungsbereite Wutbürger, der sich längst vom rationalen Diskurs verabschiedet hat, hören? Der sieht nur, dass ein Hoeneß ins Gefängnis musste, während Kinderschänder x freikommt und empört sich dann bei Facebook über die Bundesregierung, die dafür verantwortlich ist. Befeuert wird das noch von der Bild.
Aufklärung würde gleich mehrere Dinge voraussetzen. Man müsste statt Bild und Facebook vielleicht mal Tagesschau lesen und sehen. Und da scheitert es schon bei einigen. Sind ja gesteuerte Staatsmedien mit Zwangsgebühr. Dann müsste man den Inhalt verstehen und dazu bereit sein, seine Empörungswut für einen kurzen Moment inne zu halten. Auch das fällt vielen schwer. Ist nämlich etwas komplexer, als bei Facebook populistische Einzeiler zu teilen.
Beispiel aus dem Law-Blog
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 10.09.2023, 10:37 (vor 862 Tagen) @ simie
Die Empörung war aber auch ziemlich laut. Hauptargument war doch immer: „Steuerhinterzieher gehen ins Gefängnis und Kinderschänder kommen frei“. Also hat man es mit einer Mindeststrafe verschärft, damit das zukünftig und möglichst wasserdicht nicht mehr passiert.
Dann darf man eben nicht auf jede Empörung eingehen. Sondern dieser argumentativ begegnen. Zum Beispiel indem man erklärt, wieso es keine gute Idee ist, die Mindeststrafe auf 1 Jahr anzuheben.
Es hat jeder Experte, jeder Verband gemacht. Lambrecht hat's trotzdem durchgezogen. Angeführt von der Bild.
Beispiel aus dem Law-Blog
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 10.09.2023, 09:53 (vor 862 Tagen) @ simie
Danke, Simie. Ich unterstütze da jedes einzelne Wort.
Beispiel aus dem Law-Blog
Finchen, Sonntag, 10.09.2023, 10:03 (vor 862 Tagen) @ MarcBVB
Danke, Simie. Ich unterstütze da jedes einzelne Wort.
Wie ist das eigentlich? Hat WhatsApp als App die Fähigkeit dazu, solche Inhalte automatisch zu erkennen und irgendwo zu melden, ohne dass man es mitbekommt?
Beispiel aus dem Law-Blog
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 10.09.2023, 10:12 (vor 862 Tagen) @ Finchen
Danke, Simie. Ich unterstütze da jedes einzelne Wort.
Wie ist das eigentlich? Hat WhatsApp als App die Fähigkeit dazu, solche Inhalte automatisch zu erkennen und irgendwo zu melden, ohne dass man es mitbekommt?
Technisch geht das in jedem Fall, es ist derzeit noch nicht erlaubt, aber Zensursula arbeitet auf EU-Ebene daran, Stichwort "Chatkontrollen"