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Heftige Vorwürfe gegen weiteres Rammstein-Mitglied (Sonstiges)

Thomas, Dortmund, Montag, 17.07.2023, 19:18 (vor 1107 Tagen) @ Greensynapse

§ 294 ZPO

(1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.

Damit hast du jetzt den Anwalt der Pandorra geöffnet. Selbst schuld. (Selbst ich weiß, welchen Fehler du gemacht hast. Hashtag ZPO)


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