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Ich bin schockiert. Nicht. (Sonstiges)

Melange, Berlin, Freitag, 02.06.2023, 17:51 (vor 327 Tagen) @ waltrock

Ich finde, dass ist unklar. Im Falle von zwei Personen wird gesagt, dass sie nicht zugestimmt haben und es zu sexuellen Handlungen kam. Und es wird geschrieben, dass mindestens eine Person bewusstlos war und L. auf ihr drauf lag. Wenn es dann zu sexuellen Handlungen gekommen ist, ist das eine Vergewaltigung. Eine andere Person berichtet auch davon, dass ihr Drogen (KO-Tropfen aka GHB oder was auch immer) untergejubelt worden sind. Das ist nicht nur Körperverletzung sondern dient in dem Kontext vermutlich nur dazu, sexuelle Handlungen ohne Zustimmung vollziehen zu können. Da die Menschen außer Gefecht sind, können sie das dann nicht genau sagen, was passiert ist. Und in der SZ wird ja auch angedeutet, dass die Anwälte Druck gemacht haben. Das ist das perfide an Vergewaltigungen unter GHB oder anderen KO-Tropfen. Die Betroffenen können gar nicht mit 100%iger Sicherheit aussagen. Die Berichterstattung kann also aus juristischen Gründen auf das Wort Vergewaltigung verzichten müssen.


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