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Geiselhaft (Politik)

markus, Freitag, 24.03.2023, 13:52 (vor 1011 Tagen) @ toni82

Als Beschäftigter in der privaten Wirtschaft habe ich das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Ich glaube ab einer Betriebsgröße von 5 Mitarbeitern ist das schon möglich. Also auch in der kleinen Schreinerei um die Ecke.

Nicht nur das. Es entsteht bereits mit der Erklärung, einen Betriebsrat gründen zu wollen, der besondere Kündigungsschutz. https://www.brwahl.de/kandidaten/kuendigungsschutz-wahlvorstand-betriebsrat

Darüber hinaus ist es strafbar, die Wahl des Betriebsrat zu behindern, oder unter Androhung von Nachteilen oder Versprechungen zu beeinflussen. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__119.html


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