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An der Lebenswirklichkeit vieler vorbei... (Politik)

stfn84, Köln, Freitag, 24.03.2023, 10:52 (vor 1291 Tagen) @ Ulrich

Die Öl- und Gasheizungen dürfen ja auch weiterhin betrieben werden. Zwar gibt es die 30-Jahre-Regelung. Aber hier gibt es Ausnahmen für Brennwertkessel, für Ein- und Zweifamilienhäuser, für sonstige Härtefälle, etc.


Magst Du mir mal die gesetzliche Regelung verlinken?

§ 72 GEG sagt mE was anderes.


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