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Wie ist eigentlich der Stand bei der juristischen Affäre? (BVB)

simie, Krefeld, Mittwoch, 01.02.2023, 06:58 (vor 1296 Tagen) @ Motzki09
bearbeitet von simie, Mittwoch, 01.02.2023, 07:04

Ja. Kann man. Freien Vollzug gibt es gar nicht. Du meinst wohl offenen Vollzug. In den kommt man jedoch normalerweise erst, wenn man schon einen Teil der Haft verbüsst hat und auf die Entlassung vorbereitet wird.
Dazu müsste es jedoch erst einmal eine Verurteilung zu einer Haftstrafe gegeben haben. Sprich. Einen Prozess.
Den gab es bei Schulz noch gar nicht. Zusätzlich ist bei Schulz wohl auch eher keine Haftstrafe zu erwarten, selbst wenn es zu einer Anklage kommen sollte.


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