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Antwort kommt von den Ruhrnachrichten! (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Freitag, 27.01.2023, 08:29 (vor 1302 Tagen) @ donotrobme

Wer beschließt denn solche Regelungen?

Die deutsche Gesetzgebung?
Die EU?
Oder die UEFA?

Alles drei falsch. Die Drei-Jahres-Frist ist eine Fifa-Anordnung. Die Möglichkeit eines 3-2-Vertrages wird vom DFB ermöglicht.

Gruß

CHS


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