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Bürgergeld falscher Ansatz (Politik)

Rupo, Ruhrpott, Montag, 28.11.2022, 15:56 (vor 1241 Tagen) @ Zoon

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Solche Schlauberger können im SGB II/SGB XII ihre bösen Überraschung erleben. So wird beispielsweise in § 34 SGB II ein Ersatzanspruch für sozialwidriges Verhalten geregelt. Wer sein Vermögen sozialwidrig verschoben hat, läuft Gefahr, die Sozialleistungen zurückerstatten zu müssen.
Zudem können Schenkungen wegen Bedürftigkeit des Schenkers innerhalb einer Frist von zehn Jahren zurückgefordert werden (§§ 528 f. BGB).
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Hmmm..da wäre ich gerne mal an praktischen Fällen interessiert bzw. gibt es da eine Quote wo man sieht, dass das wirklich verfolgt wird? Ich wusste in etwa um die Gesetzeslage, aber alle Fälle die ich im richtigen Leben mitbekommen habe, da hat niemand was zurück zahlen müssen.


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