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HSV: positiver Doping-Test bei Vuscovic (Spieltage)

PePopp, Samstag, 12.11.2022, 22:32 (vor 530 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von PePopp, Samstag, 12.11.2022, 22:37

Die Hürden bei so etwas sind sehr hoch. Man müsste den HSV-Verantwortlichen nachweisen, dass sie vom Doping gewusst haben.

Nein. Aus der Spielordnung:

§ 13 Einspruch gegen Spielwertung
...
2. Einsprüche gegen die Spielwertung können u.a. mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden:
...
d) Mitwirkung eines gedopten Spielers.
In Abänderung von Nr. 1 ist der Einspruch innerhalb von zwei Tagen nach Kenntnis der Benachrichtigung durch die Dopingkommission einzulegen.
Wird der Einspruch auf ein behauptetes Dopingvergehen gestützt, ohne dass dem Vorwurf eine in dem betreffenden Spiel durchgeführte Dopingkontrolle zugrunde liegt, ist der Einspruchsführer in vollem Umfang beweispflichtig dafür, dass ein Dopingvergehen vorlag. Es gilt die Frist gemäß Absatz 1, die jedoch zwei Wochen nach dem betreffenden Spiel endet.
...
5.a) Hat in einem Spiel in einer Mannschaft ein gedopter Spieler mitgewirkt und ist dieser Spieler wegen Dopings bestraft worden, oder weigert sich ein Spieler schuldhaft, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen, so wird dieses Spiel für seine Mannschaft, falls sie das Spiel gewonnen oder unentschieden gespielt hat, mit 0:2 Toren als verloren gewertet. Für den Gegner bleibt die Spielwertung vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 bestehen. Von dieser Spielwertung kann bei Vorliegen besonderer Umstände zugunsten der Mannschaft des gedopten Spielers abgewichen werden. Es kann in diesem Fall alternativ erkannt werden auf:
• Bestätigung der ursprünglichen Spielwertung;
• teilweise Aberkennung der von der Mannschaft des gedopten Spielers mit dem Spiel gewonnenen Punkte unter Beibehaltung des Torergebnisses
• Spielwiederholung.
In Abweichung von Absatz 1, Satz 2 wird das Spiel mit 2:0 Toren für den Gegner als gewonnen gewertet, wenn der Einsatz des gedopten Spielers den Ausgang des Spiels als unentschieden oder als für den Gegner verloren mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. Sätze 3 und 4 des Absatzes 1 finden in diesem Fall keine Anwendung.
b) Hat beim Gegner ebenfalls ein gedopter und dafür bestrafter Spieler mitgewirkt oder weigert sich dort ebenfalls ein Spieler schuldhaft, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen, so wird das Spiel auch dem Gegner mit 0:2 Toren als verloren gewertet; es gilt a), Absatz 1, Sätze 3 und 4 entsprechend.
...
d) Liegt ein Dopingfall vor, ohne dass Spieler und Club ein Verschulden vorgeworfen werden kann, ist das Spiel zu wiederholen.


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