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Neues zu 96 (Fußball und Sport allgemein)

Henral, Dienstag, 08.11.2022, 18:18 (vor 1175 Tagen) @ AGraute

Eventuell können die Juristen bzw. mit juristischen Texten erfahrenen User aushelfen?
Ich verstehe insbesondere diesen Abschnitt

"Der Kläger darf deshalb das Amt des Geschäftsführers bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiter ausüben. Der Beklagten ist es bis dahin untersagt, die Löschung des Klägers als Geschäftsführer im Handelsregister zu betreiben."

so, dass Martin Kind erstmal weiterhin Geschäftsführer bleibt. Mit Blick auf die gestrige Mitteilung vom Verein an deren Mitglieder entscheidet er also alleine darüber ob 96 die kommende Lizenz erhält?! Er müsste also freiwillig zurücktreten?

Das Oberlandesgericht hat entschieden dass der Vereinsvorstand nicht die Befugnis hat Martin Kind als Geschäftsführer abzuberufen.
Zuständig in diesem Bereich ist nur der Aufsichtsrat.
Das Problem ist dass es eine Pattsituation gibt im Aufsichtsrat (zwei Vertreter des Vereins und zwei Vertreter von Martin Kind bilden dieses Gremium ).
Der Verein hat Kind abberufen weil der Verein meinte dass er ein Weisungsrecht besitzt.
Das Oberlandesgericht hat diese Sichtweise abgelehnt.

Der Vorstand des Vereins hat gestern gesagt dass wenn Kind im Amt des Geschäftsführers bleibt, laut der DFL die Lizenz für die kommende Saison "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" nicht erteilt wird.
Sollte die Info des Vereins stimmen, dann bleibt tatsächlich nur ein freiwilliger Zurücktritt von Martin Kind als Geschäftsführer übrig um die Lizenz nicht zu riskieren. Der Vorstand wörtlich darüber: Einzig allein in seiner Hand liegt es diese Gefahr zu bannen.


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