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Exakt (Fußball und Sport allgemein)

istar, Mittwoch, 12.10.2022, 17:31 (vor 1202 Tagen) @ PePopp

Schaue ich mir die 3,5 Jahre für U.H. an bei 28+X Mio sollte hier sicherlich eine Strafe deutlich unter 3 Jahren gerecht sein.


Gibt aber einen, nicht ganz unerheblichen Unterschied:
Hoeneß hat sich (wenn auch unvollständig und stümperhaft) selbst angezeigt während Schuhbeck erst jetzt, wo er bereits vor Gericht steht, Reue zeigt.
Ich würde mal davon ausgehen, dass es auch bei Schuhbeck nicht bei einer Bewährungsstrafe bleiben wird und im Umkehrschluss heißt das in der Regel mindestens 2 Jahre Haft (wobei da natürlich ebenfalls eine Aussetzung auf Bewährung nach Absitzen von 2/3 oder gar der Hälfte der Strafe möglich sein sollte).

Und noch was kommt hinzu: Schuhbeck kann die Steuerschuld im Gegensatz zu Hoeneß nicht begleichen - auch das wirkt sich aufs Strafmaß aus.

Ich würde ihm schon ein paar Tage hinter Gittern gönnen. Und dann zum arbeiten in die Knastküche.
Hätten alle was von.


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