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Vorschläge der Gaskommision: zweistufiges Verfahren (Politik)

pactum Trotmundense, Syburg, Dienstag, 11.10.2022, 10:02 (vor 1222 Tagen) @ Unterhändler

Kleiner Tipp: Antrag auf Leistungen nach dem SGB II.

Das SGB II beinhaltet auch die Kosten der Unterkunft. Wenn du eine Nachzahlung für Nebenkosten oder Heizung zu leisten hast, zählen diese in dem Monat zu den Kosten der Unterkunft und sind somit übernahmefähig. Selbst wenn du im Monat davor und danach keinen Anspruch hast, weil du gut verdienst.

Großer Tipp: wenn dein Antrag abgelehnt wird, weil du trotz der Nachzahlung keinen Anspruch auf SGB II hast, Ruhe bewahren, meckern einstellen, denn du bist ganz offensichtlich in der Lage selbst klar zu kommen. Etwas wovon ein paar Millionen Menschen in Deutschland nur träumen können.


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