Danke dafür.
Habe ich mich tatsächlich auch gefragt, warum das Statement des BVB so dünn ausfällt. Dieses Statement jetzt bringt dagegen alles zum Ausdruck.
Es ist für den BVB halt ein schmaler Grad. Eine ausführlichere Stellungnahme könnte schnell so ausgelegt werden, dass man ihn für schuldig hält. Das ist eigenen Angestellten gegenüber schwierig (in dubio pro reo) und am Ende des Tages möglicherweise sogar eine Straftat, § 164 StGB (falsche Verdächtigung) oder § 187 StGB (Verleumdung).
Und ganz nüchtern: Wenn man Schulz noch für ein paar Taler verkaufen will, macht es wenig Sinn, seinen Ruf vorher noch proaktiv zu schädigen. Da das Thema in den Medien eh schon breit berichtet wurde, sehe ich den BVB da ehrlich gesagt auch nicht notwendig in der Pflicht. Falls Schulz für schuldig befunden wird, schiebt man vermutlich noch ein paar Zeilen nach.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber auch mal eine Weile solche Fälle arbeitsrechtlich bearbeitet und die goldene Regel in Richtung Öffentlichkeit war immer „Zu laufenden Ermittlungen gegen eigene Angestelle äußern wir uns nicht. Presseanfragen müssen insoweit an die Staatsanwaltschaft gestellt werden.“