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Austauschpflicht? (Politik)

moffgat, Volmarstein, Samstag, 06.08.2022, 05:18 (vor 1454 Tagen) @ markus

Da die Heizung älter als 30 Jahre alt ist, müsste die vom Vermieter ausgetauscht werden. Oder liegen eine der Ausnahmen vor? Hier steht mehr:

https://www.heizsparer.de/heizung/wissen/austauschpflicht-fuer-alte-oel-oder-gasheizungen

Danke dir, das könnte tatsächlich ein Hebel sein, der mir bisher nicht bekannt war. Ob es aber genau 30 Jahre sind, weiß ich tatsächlich nicht. Die Heizung ist aus den 90ern, ob jetzt aber Anfang oder Mitte, ist für mich nicht herauszufinden. Das war lange vor meiner Mietzeit.


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