BVB-Newsthread vom 02.08.2022 (BVB)
Redaktion schwatzgelb.de , Dortmund, Dienstag, 02.08.2022, 07:09 (vor 1494 Tagen)
Aktuelle News rund um den BVB bitte in diesen Thread posten.
Krebsarzt sieht "Versäumnis" des BVB bei Haller
Newsteam , Dortmund, Dienstag, 02.08.2022, 14:01 (vor 1494 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de
I'm not convinced...
SpielDesJahrhunderts, Karlsruhe, Mittwoch, 03.08.2022, 07:47 (vor 1493 Tagen) @ Newsteam
Neuzugang laboriert an bösartiger Tumorerkrankung
Quelle: sport.de
Ärzte, die sich aus der Ferne ungefragt einmischen, sind grundsätzlich suspekt.
Und nach dem Genuss der Webpräsenz seiner "Klinik" wäre ich noch aus anderen Gründen eher skeptisch.
Vermutung: Man hat auf Biegen und Brechen jemanden gesucht, der als "Experte" auftritt (der er aber nicht ist) und mit dessen Aussagen man Klicks generieren kann.
I'm not convinced...
DomJay, Köln, Mittwoch, 03.08.2022, 12:21 (vor 1493 Tagen) @ SpielDesJahrhunderts
Neuzugang laboriert an bösartiger Tumorerkrankung
Quelle: sport.de
Ärzte, die sich aus der Ferne ungefragt einmischen, sind grundsätzlich suspekt.Und nach dem Genuss der Webpräsenz seiner "Klinik" wäre ich noch aus anderen Gründen eher skeptisch.
Vermutung: Man hat auf Biegen und Brechen jemanden gesucht, der als "Experte" auftritt (der er aber nicht ist) und mit dessen Aussagen man Klicks generieren kann.
Wahrscheinlich hast du Recht, dass 1000 Ärzte der Meinung des Ex-Hertha Arztes waren und 1 halt zitierfähig ne andere Meinung
I'm not convinced...
Thomas, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 09:09 (vor 1493 Tagen) @ SpielDesJahrhunderts
Und nach dem Genuss der Webpräsenz seiner "Klinik" wäre ich noch aus anderen Gründen eher skeptisch.
Aus einer Google-Bewertung (die auch sonst lesenswert sind):
Die Klinik hat am 12.07.2022 unter dem Aktenzeichen 60 IN 85/22 beim Amtsgericht in 61169 Friedberg Insolvenz beantragt.
Dies wird darunter auch bestätigt.
I'm not convinced...
Sascha, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 07:51 (vor 1493 Tagen) @ SpielDesJahrhunderts
Neuzugang laboriert an bösartiger Tumorerkrankung
Quelle: sport.de
Ärzte, die sich aus der Ferne ungefragt einmischen, sind grundsätzlich suspekt.Und nach dem Genuss der Webpräsenz seiner "Klinik" wäre ich noch aus anderen Gründen eher skeptisch.
Vermutung: Man hat auf Biegen und Brechen jemanden gesucht, der als "Experte" auftritt (der er aber nicht ist) und mit dessen Aussagen man Klicks generieren kann.
Warum sollte dieser Arzt nicht seriös sein?
![[image]](https://static.wikia.nocookie.net/desimpsons/images/0/05/Nick_Riviera.png/revision/latest?cb=20140519152045)
I'm not convinced...
SpielDesJahrhunderts, Karlsruhe, Mittwoch, 03.08.2022, 08:03 (vor 1493 Tagen) @ Sascha
Neuzugang laboriert an bösartiger Tumorerkrankung
Quelle: sport.de
Ärzte, die sich aus der Ferne ungefragt einmischen, sind grundsätzlich suspekt.Und nach dem Genuss der Webpräsenz seiner "Klinik" wäre ich noch aus anderen Gründen eher skeptisch.
Vermutung: Man hat auf Biegen und Brechen jemanden gesucht, der als "Experte" auftritt (der er aber nicht ist) und mit dessen Aussagen man Klicks generieren kann.
Warum sollte dieser Arzt nicht seriös sein?
Weil seriöse Ärzte sich nicht ungefragt aus der Ferne zu konkreten Patienten einmischen.
Und darüber hinaus:
Aus dem Leistungsspektrum seiner "Klinik":
• "Komplementärmedizin"
• "Homöopathie"
Für mich ein sicheres Zeichen für Quacksalbertum.
I'm not convinced...
Sascha, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 08:48 (vor 1493 Tagen) @ SpielDesJahrhunderts
War auch nur ein Scherz mit dem Bild.
I'm not convinced...
SpielDesJahrhunderts, Karlsruhe, Mittwoch, 03.08.2022, 08:53 (vor 1493 Tagen) @ Sascha
War auch nur ein Scherz mit dem Bild.
Hatte ich durchaus vermutet. :-)
Es kann aber nicht schaden, allgemein auf die Hintergründe dieses Arztes hinzuweisen.
I'm not convinced...
simie, Krefeld, Mittwoch, 03.08.2022, 21:25 (vor 1493 Tagen) @ SpielDesJahrhunderts
Es kann aber nicht schaden, allgemein auf die Hintergründe dieses Arztes hinzuweisen.
;)
Unseriös
Rupo, Ruhrpott, Mittwoch, 03.08.2022, 00:32 (vor 1493 Tagen) @ Newsteam
Wir Männer und jetzt bleibe ich mal Gender korrekt, müssen für diesen Typus Krebs Vorsorge gehen. Meinem Kumpel haben sie bei der Einmusterung fünf Minuten an den Eiern rum gespielt, haben es aber auch nicht entdeckt.
Unseriös
Smeller, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 12:11 (vor 1493 Tagen) @ Rupo
Bei der Musterung hatte der Arzt seine Hände für eine knappe Sekunde an meinen Eiern. Wie er in der Zeit irgendwas hätte entdecken wollen, erschließt sich mir nicht.
Unseriös
waltrock , Mittwoch, 03.08.2022, 12:42 (vor 1493 Tagen) @ Smeller
Wichtig für alle mit Hodensack:
Alles weich, alles gut.
Etwas hart: scheiße
Das geht geübt auch in ner Sekunde... Ich wünsche niemandem auch nur den Verdacht...
Unseriös
SpielDesJahrhunderts, Karlsruhe, Mittwoch, 03.08.2022, 15:49 (vor 1493 Tagen) @ waltrock
Wichtig für alle mit Hodensack:
Alles weich, alles gut.
Etwas hart: scheißeDas geht geübt auch in ner Sekunde... Ich wünsche niemandem auch nur den Verdacht...
Und für alle ohne: Vulvakarzinome sind selten, aber es gibt sie. Wenn "da unten" irgendwas "komisch" ist, sofort checken lassen. Die können auch metastasieren und dann ist die Prognose eher nicht so toll.
Und für wirklich alle: Die jährlich etwa 80.000 in Deutschland neu diagnostizierten Darmkrebse könnte man sich fast alle sparen, wenn die gesetzlich vorgesehene Darmkrebsvorsorge für Damen ab 55 Jahren und Herren ab 50(!) Jahren denn auch mal wahrgenommen würde.
Bla bla
Thomas, Dortmund, Dienstag, 02.08.2022, 14:08 (vor 1494 Tagen) @ Newsteam
Der Medizincheck sieht kein derartiges Verfahren vor. Man kann darüber streiten, ob es nicht Sinn machen würde, aber zum damaligen Zeitpunkt wie gesagt nicht auf der Checkliste.
Bla bla
ergo, Magdeburg, Dienstag, 02.08.2022, 15:39 (vor 1494 Tagen) @ Thomas
Das wird sich in der Zukunft wohl ändern. Was ja nur zum Vorteil für alle beitiligten ist.
Bla bla
MKB, Siegen, Dienstag, 02.08.2022, 18:30 (vor 1494 Tagen) @ ergo
Ich bin dafür eine komplette gen Analyse vor zu nehmen. Insgesamt kann man nicht alles machen, aber im Land der Normung wird der medizinische Check demnächst über 1 Woche gehen bis alle Ergebnisse da sind. Einem Arzt zu zitieren der eine anderen Arzt auf Fehler hinweist sollte sich selber mal Gedanken machen. Wenn ich zum Hautarzt gehe erwarte ich eben auch keine Internisten Ergebnisse. Von daher stimme ich voll zu, bla bla.
Bla bla
Kayldall, Luxemburg, Dienstag, 02.08.2022, 16:30 (vor 1494 Tagen) @ ergo
Das EKG(Elektrokardiogramm) kennen wir ja bereits und demnächst dann beim Medizincheck auch der EKG(Eierkontrollgriff). :-)
Spass bei Seite, hat ja nur Vorteile, wenn zukünftig dadurch jetzt die Medizinchecks erweitert werden, allerdings würde ich daraus jetzt niemandem einen Vorwurf wegen Versäumnis das zu checken bei Haller stricken. Lasst uns einfach hoffen, dass er wieder gesund wird, da ist Fussball echt zweitrangig, es geht erstmal um seine Gesundheit.
Bla bla
Göte Borg, Göteborg, Dienstag, 02.08.2022, 18:19 (vor 1494 Tagen) @ Kayldall
Bei der Musterung war der Eierkontrollgriff (und mehr von hinten) in den Neunzigern noch Standard. Warum stand der auf der Checkliste?
Bla bla
Blarry, Essen, Dienstag, 02.08.2022, 19:01 (vor 1494 Tagen) @ Göte Borg
Weil der Durchsatz an jungen Männern im besonders hodenkrebsgefährdeten Alter bei der Musterung so groß war, dass es Sinn machte. Sozusagen als Flächenscreening.
Bla bla
Göte Borg, Göteborg, Dienstag, 02.08.2022, 20:14 (vor 1494 Tagen) @ Blarry
Ja, so war es wahrscheinlich. Danke.
Allerdings ist die Häufigkeit höher zwischen 25-45, Durchschnittsalter der Erkrankten ist 38. Bei der Musterung griffen die ein paar Sekunden dahin und fertig. Schade, dass nicht jemand kurz bei Sebastién abgetastet hat.
Bla bla
Blarry, Essen, Dienstag, 02.08.2022, 20:24 (vor 1494 Tagen) @ Göte Borg
Bitte bedenken, dass die Untersuchung nicht nur bei der Musterung stattfand, sondern gelegentlich und bei Bedarf auch während der Dienstzeit. Ich erinnere mich, dass meine Kronjuwelen bei der Musterung gar nicht gehätschelt wurden, dafür aber während der Einstellungsuntersuchung zu Beginn der AGA und zwei Jahre später im Rahmen einer Dienstzeitverlängerung, bei der ebenfalls eine vollständige Untersuchung ansteht. Wenn sowas alle paar Jahre gemacht wird, hat man schon ein recht effektives Screening.
Bla bla
SpielDesJahrhunderts, Karlsruhe, Dienstag, 02.08.2022, 23:31 (vor 1493 Tagen) @ Blarry
Bitte bedenken, dass die Untersuchung nicht nur bei der Musterung stattfand, sondern gelegentlich und bei Bedarf auch während der Dienstzeit. Ich erinnere mich, dass meine Kronjuwelen bei der Musterung gar nicht gehätschelt wurden, dafür aber während der Einstellungsuntersuchung zu Beginn der AGA und zwei Jahre später im Rahmen einer Dienstzeitverlängerung, bei der ebenfalls eine vollständige Untersuchung ansteht. Wenn sowas alle paar Jahre gemacht wird, hat man schon ein recht effektives Screening.
Nein, hat man nicht.
Hodentumoren sind vergleichsweise schnellwachsend. Selbst eine jährliche Untersuchung wäre viel zu weitmaschig.
Die einzig sinnvolle Maßnahme mit Breitenwirkung ist die aufmerksame und regelmäßige Selbstbeobachtung.
Spread The Word!
Bla bla
ersiees, augsburg, Dienstag, 02.08.2022, 20:15 (vor 1494 Tagen) @ Göte Borg
Auffälligkeiten sind hier nicht bereits im Blut feststellbar, sofern man danach sucht?
Bla bla
DomJay, Köln, Dienstag, 02.08.2022, 14:27 (vor 1494 Tagen) @ Thomas
Der Medizincheck sieht kein derartiges Verfahren vor. Man kann darüber streiten, ob es nicht Sinn machen würde, aber zum damaligen Zeitpunkt wie gesagt nicht auf der Checkliste.
Es muss auch nicht auf die Checkliste finde ich, es sollte aber definitiv angeboten werden. Bin ich als Mann im Risiko Alter, dann ist jedem geraten sich zu testen. Hautkrebs Screening muss man auch selbst wollen usw. Hier könnten Vereine sicherlich fördern.
Nüchtern betrachtet ist Haller ein aber Arbeitnehmer wie jeder andere und der BVB damit nicht vollends für die Gesundheit zuständig und berechtigt jeden Bereich tiefgründig zu untersuchen.
Die Vereine sorgen eigentlich schon sehr stark dafür, dass ihre Spieler nicht die typische Reparatur Medizin betreiben wie die Meisten.
Aber daraus eine Pflicht zu folgern, die Vereine mögen alles offen legen und der Spieler muss alles preis geben wäre dann doch vielleicht etwas zu viel Eingriff.
Bla bla
Goalgetter1990, Dienstag, 02.08.2022, 22:26 (vor 1493 Tagen) @ DomJay
Der Medizincheck sieht kein derartiges Verfahren vor. Man kann darüber streiten, ob es nicht Sinn machen würde, aber zum damaligen Zeitpunkt wie gesagt nicht auf der Checkliste.
Es muss auch nicht auf die Checkliste finde ich, es sollte aber definitiv angeboten werden. Bin ich als Mann im Risiko Alter, dann ist jedem geraten sich zu testen. Hautkrebs Screening muss man auch selbst wollen usw. Hier könnten Vereine sicherlich fördern.Nüchtern betrachtet ist Haller ein aber Arbeitnehmer wie jeder andere und der BVB damit nicht vollends für die Gesundheit zuständig und berechtigt jeden Bereich tiefgründig zu untersuchen.
Die Vereine sorgen eigentlich schon sehr stark dafür, dass ihre Spieler nicht die typische Reparatur Medizin betreiben wie die Meisten.
Aber daraus eine Pflicht zu folgern, die Vereine mögen alles offen legen und der Spieler muss alles preis geben wäre dann doch vielleicht etwas zu viel Eingriff.
Es gibt ja bereits eine Blutuntersuchung, bei der Tumor-Marker potenziell auffallen könnten. Aber einen Spieler ohne Symptome auf alle möglichen Krebsarten zu untersuchen, inklusive Intimuntersuchung, "Ganzkörper-Ultraschall", etc. , ich weiß nicht.
Bla bla
Schaumkrone, Celle, Dienstag, 02.08.2022, 22:49 (vor 1493 Tagen) @ Goalgetter1990
Wenn ein potentieller Käufer dem Spieler sagt, dass er alle möglichen Untersuchungen machen möchte bevor er ihn für 40 Millionen kauft dann wird das wohl jeder Spieler verstehen. Sollte ein Spieler die Untersuchungen ablehnen kommt der Vertrag halt nicht zustande.
Oder der Verein geht das Risiko ein. Ich glaube kaum, dass ein Spieler verzichtet wegen ner kleinen Hafenrundfahrt oder Abtasten der Hoden
Bla bla
DomJay, Köln, Mittwoch, 03.08.2022, 06:14 (vor 1493 Tagen) @ Schaumkrone
Wenn ein potentieller Käufer dem Spieler sagt, dass er alle möglichen Untersuchungen machen möchte bevor er ihn für 40 Millionen kauft dann wird das wohl jeder Spieler verstehen. Sollte ein Spieler die Untersuchungen ablehnen kommt der Vertrag halt nicht zustande.
Oder der Verein geht das Risiko ein. Ich glaube kaum, dass ein Spieler verzichtet wegen ner kleinen Hafenrundfahrt oder Abtasten der Hoden
Da bist du aber in exakt dem Graubereich. Der Medizincheck ist der letzte Punkt. Da würde der Verein seine Position ziemlich ausnutzen und wie hier jemand schrieb, wäre das dann etwas für den Arbeitsrechtler ob das noch angemessen ist.
Bla bla
Blarry, Essen, Dienstag, 02.08.2022, 15:57 (vor 1494 Tagen) @ DomJay
Es muss auch nicht auf die Checkliste finde ich, es sollte aber definitiv angeboten werden.
Ah, das Modell "freiwillige Selbstverpflichtung"? Entweder man macht es verpflichtend, oder man kann es sich ganz sparen. Dem würde nämlich kein Spieler jemals zustimmen, aus ganz verständlichen Gründen.
Stell Dir vor, du hast in einer Woche einen Medizincheck, und wirst danach den größten Vertrag Deines Lebens unterschreiben, der Dich und Deine Familie auf Generationen absichert. Jetzt hast Du zuletzt aber ein wenig Schmerzen untenrum gehabt, und merkst heute beim Duschen, dass da was nicht ganz sauber geformt ist. Und jetzt zeig mir einen, der behauptet, dass er sein intimes Problem beim Medizincheck zur Sprache bringt, und ich zeige Dir einen Lügner.
Profisportler mögen im Großen und Ganzen nicht als die hellsten Kerzen im Leuchter gelten, aber einen Sinn für rationales Eigeninteresse im finanziellen Bereich kann man ihnen absolut nicht absprechen.
Bla bla
markus, Dienstag, 02.08.2022, 17:37 (vor 1494 Tagen) @ Blarry
Es muss auch nicht auf die Checkliste finde ich, es sollte aber definitiv angeboten werden.
Ah, das Modell "freiwillige Selbstverpflichtung"? Entweder man macht es verpflichtend, oder man kann es sich ganz sparen. Dem würde nämlich kein Spieler jemals zustimmen, aus ganz verständlichen Gründen.Stell Dir vor, du hast in einer Woche einen Medizincheck, und wirst danach den größten Vertrag Deines Lebens unterschreiben, der Dich und Deine Familie auf Generationen absichert. Jetzt hast Du zuletzt aber ein wenig Schmerzen untenrum gehabt, und merkst heute beim Duschen, dass da was nicht ganz sauber geformt ist. Und jetzt zeig mir einen, der behauptet, dass er sein intimes Problem beim Medizincheck zur Sprache bringt, und ich zeige Dir einen Lügner.
Profisportler mögen im Großen und Ganzen nicht als die hellsten Kerzen im Leuchter gelten, aber einen Sinn für rationales Eigeninteresse im finanziellen Bereich kann man ihnen absolut nicht absprechen.
Das bringt einem neuen Arbeitnehmer aber nicht viel. Denn die Entgeltfortzahlung besteht nur für sechs Wochen und das auch nur dann, wenn du länger als vier Wochen dabei bist.
Bla bla
Blarry, Essen, Dienstag, 02.08.2022, 17:50 (vor 1494 Tagen) @ markus
Bestand hier vor Kurzem - ich meine, es ging sogar um Haller - nicht der Konsens, dass entsprechende Vertragsklauseln zur Lohnfortzahlung durch den Verein im Krankheitsfall Usus seien, damit ausfallende Spieler nicht nur von der geringen Auszahlung durch die Krankenkassen leben müssten? Habe den/die Thread/s jetzt nicht zur Hand, kann mich aber an Aussagen erinnern, dass es mehr oder weniger Standard wäre, dass der Verein auch nach den sechs Wochen noch reinbuttert.
Bla bla
markus, Dienstag, 02.08.2022, 18:12 (vor 1494 Tagen) @ Blarry
Bestand hier vor Kurzem - ich meine, es ging sogar um Haller - nicht der Konsens, dass entsprechende Vertragsklauseln zur Lohnfortzahlung durch den Verein im Krankheitsfall Usus seien, damit ausfallende Spieler nicht nur von der geringen Auszahlung durch die Krankenkassen leben müssten? Habe den/die Thread/s jetzt nicht zur Hand, kann mich aber an Aussagen erinnern, dass es mehr oder weniger Standard wäre, dass der Verein auch nach den sechs Wochen noch reinbuttert.
Ist das nicht über Versicherungen abgedeckt? Falls nein: Das kann abweichend vom Gesetz geregelt werden, wenn das zugunsten des Arbeitnehmers ist. Aber dann scheint der finanzielle Aspekt nicht so schwer zu wiegen, wenn man als Arbeitgeber unbegrenzt weiterzahlt, obwohl eigentlich nach sechs Wochen Schluss wäre.
Bla bla
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 02.08.2022, 18:24 (vor 1494 Tagen) @ markus
Der BVB wird das sicherlich versichert haben
Bla bla
markus, Dienstag, 02.08.2022, 18:50 (vor 1494 Tagen) @ MarcBVB
Der BVB wird das sicherlich versichert haben
Dann sind wohl auch die Versicherungsbedingungen relevant, die ja auch nicht unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen dürfen. Und davon unabhängig: Nimmt man eine Versicherung, die nur dann zahlen würde, wenn man vorher besonders ehrabschneidend die Klöten aller seiner Angestellten abgetastet hat (wer würde soetwas abschließen?), oder nimmt man eine, die quasi „ohne Gesundheitsfragen“ zahlt? Wahrscheinlich ist einfach nur der Zeitpunkt der Diagnose relevant, der nach Versicherungsbeginn liegen muss.
Bleibt dann noch die Ablösesumme, die man im schlimmsten Fall für „nichts“ bezahlt hat. Aber hier kann man entgegenhalten, dass kein Verein dazu verpflichtet ist, einen Spieler aus einem Vertrag herauszukaufen. Man kann die Vertragslaufzeiten auch respektieren und das Ende der Vertragslaufzeit abwarten, oder alternativ andere ablösefreie Spieler vertraglich binden. Wenn man meint, Ablösesummen zahlen zu wollen, um einen besonders begehrten Spieler früher zu bekommen, sollte man sämtliche Risiken mit einpreisen.
Bla bla
chanoumi, Rhein-Ruhr, Dienstag, 02.08.2022, 18:02 (vor 1494 Tagen) @ Blarry
Vom FC Bayern ist bekannt, dass er auch nach sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt. Und wer mit dem Krankengeld der GKV nicht auskommt, kann sich privat ergänzend versichern. Viele Spieler sind 'eh privat krankenversichert.
Bla bla
Gargamel09, Dienstag, 02.08.2022, 16:51 (vor 1494 Tagen) @ Blarry
Es muss auch nicht auf die Checkliste finde ich, es sollte aber definitiv angeboten werden.
Ah, das Modell "freiwillige Selbstverpflichtung"? Entweder man macht es verpflichtend, oder man kann es sich ganz sparen. Dem würde nämlich kein Spieler jemals zustimmen, aus ganz verständlichen Gründen.Stell Dir vor, du hast in einer Woche einen Medizincheck, und wirst danach den größten Vertrag Deines Lebens unterschreiben, der Dich und Deine Familie auf Generationen absichert. Jetzt hast Du zuletzt aber ein wenig Schmerzen untenrum gehabt, und merkst heute beim Duschen, dass da was nicht ganz sauber geformt ist. Und jetzt zeig mir einen, der behauptet, dass er sein intimes Problem beim Medizincheck zur Sprache bringt, und ich zeige Dir einen Lügner.
Profisportler mögen im Großen und Ganzen nicht als die hellsten Kerzen im Leuchter gelten, aber einen Sinn für rationales Eigeninteresse im finanziellen Bereich kann man ihnen absolut nicht absprechen.
Wenn er nicht mehr spielen könnte, bringt ihm der Vertrag letztendlich auch nichts. Gibt es nicht die Regelung, Wenn er länger als 6 oder 8 Wochen ausfällt, muss der BVB das Gehalt auch nicht zahlen, sondern die Kasse springt ein. Die einzigen, die aktuell davon "profitieren" ist Ajax (der abgebende Verein), weil sie die Ablöse bekommen
Bla bla
Thomas, Dortmund, Dienstag, 02.08.2022, 16:45 (vor 1494 Tagen) @ Blarry
und merkst heute beim Duschen, dass da was nicht ganz sauber geformt ist.
Ganz ehrlich, ich hab ne zeitlang darauf gewartet, dass es sich lediglich als Nebenwirkung besonderer sexueller Praktiken herausstellt. War aber leider nicht so.
Bla bla
DomJay, Köln, Dienstag, 02.08.2022, 16:15 (vor 1494 Tagen) @ Blarry
Es muss auch nicht auf die Checkliste finde ich, es sollte aber definitiv angeboten werden.
Ah, das Modell "freiwillige Selbstverpflichtung"? Entweder man macht es verpflichtend, oder man kann es sich ganz sparen. Dem würde nämlich kein Spieler jemals zustimmen, aus ganz verständlichen Gründen.Stell Dir vor, du hast in einer Woche einen Medizincheck, und wirst danach den größten Vertrag Deines Lebens unterschreiben, der Dich und Deine Familie auf Generationen absichert. Jetzt hast Du zuletzt aber ein wenig Schmerzen untenrum gehabt, und merkst heute beim Duschen, dass da was nicht ganz sauber geformt ist. Und jetzt zeig mir einen, der behauptet, dass er sein intimes Problem beim Medizincheck zur Sprache bringt, und ich zeige Dir einen Lügner.
Profisportler mögen im Großen und Ganzen nicht als die hellsten Kerzen im Leuchter gelten, aber einen Sinn für rationales Eigeninteresse im finanziellen Bereich kann man ihnen absolut nicht absprechen.
Und? Gilt das dann auch für andere Arbeitnehmer mit Zeitvertrag? Überleg mal, sollen wir jetzt Arbeitgebern erlauben, Gesundheitsfragen komplett zu durchleuchten egal wie sehr man in den Intimbereich des AN eingreift?
Was hat Hodenkrebs mit Fußball zu tun? Nichts, er kann seiner Arbeit eben mal nicht nachgehen sehr vereinfacht ausgedrückt
Ich bin immer wieder aufs Neue Erstaunt welche Grundrechte in den Augen vieler durch Geld plötzlich nichtig sind.
Krebsvorsorge ist wichtig, aber weil es ums Leben geht und nicht um einen Fußballverein der zufällig Millionen zahlt
Bla bla
DomJay, Dienstag, 02.08.2022, 17:37 (vor 1494 Tagen) @ DomJay
Alles richtig.
Und auch wenn ich Barry nur extrem selten verstehe: aber es ist doch richtig, es entweder (natürlich im Einklang mit Gesetzen) verpflichtend zu machen, oder wenn man das nicht will, oder es rechtlich nicht möglich ist, es zu lassen.
Dann braucht sich aber auch von außen keiner wohlfeil hinzustellen und zu sagen: hättet ihr mal.
Ob und wie weit das zwischenzeitlich Vertragsparteien möglich sein kann in diesem auf die Gesundheit zielende Teile einzuarbeiten entzieht sich dann meiner Expertise.
Da bei Sportlern diese ein Großteil der Leistungsfähigkeit betrifft ist da sicherlich mehr möglich, als bei normalen Arbeitnehmern, es sind ja nun auch wirklich keine normalen Arbeitsverträge. Ebenso klar ist natürlich dass man nicht für viel Geld alle Grundrechte veräußert als Spieler.
Bla bla
Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 15:36 (vor 1494 Tagen) @ DomJay
Ein Arbeitnehmer wie jeder andere? Also ich war jedenfalls noch nie für 30 Millionen in einer Bilanz aktiviert und wurde für entsprechende Summen losgeeist.
Bla bla
toni82, Ort, Dienstag, 02.08.2022, 15:42 (vor 1494 Tagen) @ Didi
bearbeitet von toni82, Dienstag, 02.08.2022, 15:46
Vielleicht bist Du dann ja kein Arbeitnehmer wie jeder andere. :)
Zum Thema: Egal, wie ein Spieler in einer Bilanz auftauchen mag: Er ist noch immer ein Mensch, und hat deshalb u.a. das Recht auf eine Privatsphäre. Und halt eben das Recht, darüber zu entscheiden, wer intime Details zu seinem Gesundheitszustand erhält, und wer nicht.
Bla bla
Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 15:58 (vor 1494 Tagen) @ toni82
Es scheint ja eher der Griff in die Hoden das Problem zu sein als der reine Informationsfluss. Denn letzter ist ja vermutlich ohnehin gross, wenn der Medizincheck durchgeführt wird.
Und das Recht, Informationen zurückzuhalten, dürfte bei einem Profifussballer, für den in drei Jahren vermutlich ein Paket jenseits der 50 Mio. Euro geschnürt wird, schon etwas eingeschränkter zu sein als bei einer normalen Arbeitnehmer, der in einem Jahr gut ein ein Promille dieses Betrages verdient.
Bla bla
Tilkowski, Ort, Dienstag, 02.08.2022, 16:49 (vor 1494 Tagen) @ Didi
Warum sollte der Betrag an den Grundrechten was ändern?
Vielleicht verdient ein „normaler“ Angestellter weniger. Aber ein „normaler“ Arbeitgeber kann auch an den Rand der Existenz gedrängt werden, wenn ihm Mitarbeiter plötzlich ausfallen. Trotzdem hat er kein Snrecht auf den Einblick in die komplette Krankenakte.
Bla bla
Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 17:22 (vor 1494 Tagen) @ Tilkowski
Wir haben uns weiter unten ja bereits darauf geeinigt, dass die Grundrechte für Dritte eh nur eingeschränkt gelten.
Bla bla
DomJay, Köln, Dienstag, 02.08.2022, 16:08 (vor 1494 Tagen) @ Didi
Es scheint ja eher der Griff in die Hoden das Problem zu sein als der reine Informationsfluss. Denn letzter ist ja vermutlich ohnehin gross, wenn der Medizincheck durchgeführt wird.
Und das Recht, Informationen zurückzuhalten, dürfte bei einem Profifussballer, für den in drei Jahren vermutlich ein Paket jenseits der 50 Mio. Euro geschnürt wird, schon etwas eingeschränkter zu sein als bei einer normalen Arbeitnehmer, der in einem Jahr gut ein ein Promille dieses Betrages verdient.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es gibt nicht Grundrechte nach Geld. Und das letzte Mal als ich geguckt habe, war Fußball noch kein entscheidender Grund diese einzuschränken.
Der kleinste Beamte im einfachen Dienst, der Soldat als Mannschafter müssen da mehr akzeptieren.
Bla bla
MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 02.08.2022, 16:20 (vor 1494 Tagen) @ DomJay
Grundrechtsbindung von Privaten? Das ist durchaus umstritten. Schönes Schlagwort, aber wie zumeist in der Juristerei "Es kommt darauf an". Und das mag dann bitte ein Arbeitsrechtler bewerten. Das ist so überhaupt nicht mein Beritt.
Bla bla
DomJay, Köln, Dienstag, 02.08.2022, 16:34 (vor 1494 Tagen) @ MarcBVB
Grundrechtsbindung von Privaten? Das ist durchaus umstritten. Schönes Schlagwort, aber wie zumeist in der Juristerei "Es kommt darauf an". Und das mag dann bitte ein Arbeitsrechtler bewerten. Das ist so überhaupt nicht mein Beritt.
Danke für den Hinweis, mir war das so nicht bewusst. Was ich jetzt aber gelernt habe war, dass es nur ginge wenn der AN es will und sehr fragwürdig wäre, würde der BVB es trotzdem fordern.
Bla bla
Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 16:41 (vor 1494 Tagen) @ DomJay
Also mal abgesehen von der Hoden-Tasterei:
Wenn ein Spieler keinen Bock auf eine medizinische Untersuchung hat, dann gibt es Vertragsfreiheit und es kommt dann halt kein Vertrag zustande. Der BVB wird ja sicher keine 50 Mio. investieren für einen Spieler, der vielleicht vom ersten Tag an humpelt.
Und wenn ich für mein Startup nur Arbeitnehmer einstelle, die bereit sind, das für 20% unter dem Marktlohn zu tun, dann ist das halt auch Vertragsfreiheit.
Bla bla
markus, Dienstag, 02.08.2022, 17:24 (vor 1494 Tagen) @ Didi
Und wenn ich für mein Startup nur Arbeitnehmer einstelle, die bereit sind, das für 20% unter dem Marktlohn zu tun, dann ist das halt auch Vertragsfreiheit.
Aber auch nur wenn:
- Der Lohn nicht unter dem Mindestlohn liegt (MiLoG).
- keine Tarifbindung nach dem TVG besteht, oder das Unternehmen vielleicht sogar nach Tarif zahlen muss (Stichwort Pflegebranche).
- Es keinen Betriebsrat gibt, der im Rahmen seiner Mitbestimmung und unter Beachtung des Tarifvorbehalts ein Entlohnungssystem erzwingt.
- Du nicht befristet oder teilzeitbeschäftigt bist (dann steht dir nach dem TzBfG das gleiche zu wie ein vergleichbarer unbefristeter oder Vollzeit-Beschäftigter).
- Das nicht diskriminierend ist (AGG).
- Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten wird (alle bekommen das gleiche, nur Ließchen Müller nicht).
Es gibt genügend Hebel, die man ansetzen kann. Zur Not einen Betriebsrat gründen.
Bla bla
DomJay, Köln, Dienstag, 02.08.2022, 16:43 (vor 1494 Tagen) @ Didi
Also mal abgesehen von der Hoden-Tasterei:
Wenn ein Spieler keinen Bock auf eine medizinische Untersuchung hat, dann gibt es Vertragsfreiheit und es kommt dann halt kein Vertrag zustande. Der BVB wird ja sicher keine 50 Mio. investieren für einen Spieler, der vielleicht vom ersten Tag an humpelt.
Und wenn ich für mein Startup nur Arbeitnehmer einstelle, die bereit sind, das für 20% unter dem Marktlohn zu tun, dann ist das halt auch Vertragsfreiheit.
Es geht ja aber tatsächlich um die Hodentasterei. ;) Und das hat ja auch nicht umbedingt was mit Bock zu tun, wenn man sich nicht ungewollt von einem Fremden dort anfassen lassen will.
Wäre die Frage warum man das nicht bei deinem Startup auch macht? Oder bei Frauen nach dem Schwangerschaftsstatus fragt
Bla bla
klsch, Ort, Dienstag, 02.08.2022, 18:26 (vor 1494 Tagen) @ DomJay
Also mal abgesehen von der Hoden-Tasterei:
Wenn ein Spieler keinen Bock auf eine medizinische Untersuchung hat, dann gibt es Vertragsfreiheit und es kommt dann halt kein Vertrag zustande. Der BVB wird ja sicher keine 50 Mio. investieren für einen Spieler, der vielleicht vom ersten Tag an humpelt.
Und wenn ich für mein Startup nur Arbeitnehmer einstelle, die bereit sind, das für 20% unter dem Marktlohn zu tun, dann ist das halt auch Vertragsfreiheit.
Es geht ja aber tatsächlich um die Hodentasterei. ;) Und das hat ja auch nicht umbedingt was mit Bock zu tun, wenn man sich nicht ungewollt von einem Fremden dort anfassen lassen will.Wäre die Frage warum man das nicht bei deinem Startup auch macht? Oder bei Frauen nach dem Schwangerschaftsstatus fragt
Du kannst dir sicher sein des Prozess des Medizinchecks komplett durchleuchtet wird und da bin ich mir sich nicht nur beim Bvb.
Es werden mit ziemlicher Sicherheit Untersuchungen dazukommen.
Wenn jemand 30 mio ausgibt der möchte so viele Risiken wie nur möglich ausschließen.
Und Fachleute die sich damit den ganzen Tag beschäftigen (Mediziner, Arbeitsrechtler) werden hier gefragt sein.
Bla bla
Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 16:56 (vor 1494 Tagen) @ DomJay
Aber die Hodentasterei ist halt am Ende das gleiche wie ein MRI des Knies. Und wenn der Staat hier ein Akteur wäre, gäbe es eine Grundrechtsbindung, die aber bei genügender gesetzlicher Grundlage (etc.) gelockert wird. Was ja völlig üblich ist im öffentlichen Raum.
Und was "mein" fiktives Startup betrifft: Drogentests, Auskünfte aus dem Betreibungs- und Strafregister etc. sind ja gängige Realität bei Einstellung und damit juristisch ja auch machbar. Aber sicher gibt es hier auch Grenzen und es werden ja gewisse Grundrechte dann auch explizit im Arbeitsrecht fixiert, womit sie eben eine Drittwirkung haben.
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markus, Dienstag, 02.08.2022, 17:27 (vor 1494 Tagen) @ Didi
Aber die Hodentasterei ist halt am Ende das gleiche wie ein MRI des Knies. Und wenn der Staat hier ein Akteur wäre, gäbe es eine Grundrechtsbindung, die aber bei genügender gesetzlicher Grundlage (etc.) gelockert wird. Was ja völlig üblich ist im öffentlichen Raum.
Und was "mein" fiktives Startup betrifft: Drogentests, Auskünfte aus dem Betreibungs- und Strafregister etc. sind ja gängige Realität bei Einstellung und damit juristisch ja auch machbar. Aber sicher gibt es hier auch Grenzen und es werden ja gewisse Grundrechte dann auch explizit im Arbeitsrecht fixiert, womit sie eben eine Drittwirkung haben.
Ist alles nicht so einfach möglich:
https://www.dr-datenschutz.de/polizeiliches-fuehrungszeugnis-vorlagepflicht-beim-arbeitgeber/
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Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 18:06 (vor 1494 Tagen) @ markus
Also für meinen Arbeigeber war es jedenfalls ohne weiteres möglich, einen Straf- und Betreibungsregistereintrag einzufordern. Und Drogentests werden bei Bayer ja beispielsweise schon lange durchgeführt.
Mag alles "nicht so einfach" sein, aber es wird halt gemacht und das liegt halt u.a. auch daran, dass die Grundrechtsbindung auf Private nur recht eingeschränkt gilt.
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Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 16:17 (vor 1494 Tagen) @ DomJay
Was hat das mit Grundrechten zu tun, wenn ein Fussballverein für einen Vertragsabschluss eine ausführliche medizinische Kontrolle durch einen durch ihn beauftragten Arzt verlangt?
Grundrechte gelten zwischen Privaten und dem Staat und dessen Vertretern, so habe ich das jedenfalls im Rahmen meiner paar Credits im öffentlichen Recht gelernt.
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markus, Dienstag, 02.08.2022, 17:43 (vor 1494 Tagen) @ Didi
Was hat das mit Grundrechten zu tun, wenn ein Fussballverein für einen Vertragsabschluss eine ausführliche medizinische Kontrolle durch einen durch ihn beauftragten Arzt verlangt?
Grundrechte gelten zwischen Privaten und dem Staat und dessen Vertretern, so habe ich das jedenfalls im Rahmen meiner paar Credits im öffentlichen Recht gelernt.
Grundrechte gelten vollumfänglich auch für Arbeitnehmer im Betrieb. Eingriffe in Grundrechte im Betrieb müssen genauso dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz standhalten wie in der Öffentlichkeit. Schau mal hier:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/grundrechte
Mehr noch. Der Arbeitgeber (und auch der Betriebsrat, falls einer besteht) hat sogar die Aufgabe, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schützen und zu fördern (§ 75 Abs. 2 BetrVG).
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Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 18:04 (vor 1494 Tagen) @ markus
bearbeitet von Didi, Dienstag, 02.08.2022, 18:10
Aber bspw. die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist faktisch ja nicht durchgesetzt.
Oder wenn ein Unternehmen definiert, dass seine Firmensprache Deutsch ist und folglich auf Deutsch kommuniziert wird, dann kann ein Arbeitnehmer ja wohl kaum unter Verweis auf Grundrechte (Sprachenfreiheit) einfordern, dass er seine Korrespondenz auf Französisch oder Englisch durchführen kann.
Oder wenn ich jetzt unbedingt Bock habe, einen alten Hasen einzustellen als Mediensprecher, dann wird der Jüngere, der beim Bewerbungsprozess unterliegt, wohl kaum rechtlich seine Stelle einklagen können, weil ich ihn wegen seines Alters diskriminiert habe.
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markus, Dienstag, 02.08.2022, 18:26 (vor 1494 Tagen) @ Didi
Aber bspw. die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist faktisch ja nicht durchgesetzt.
Kann man aber ggf. durchsetzen. Dafür gibt es das Entgelttransparenzgesetz. https://de.wikipedia.org/wiki/Entgelttransparenzgesetz
Und wenn du als Betriebsrat ein Entgeltsystem erzwingst, kommt es ohnehin nur noch rein auf die Tätigkeit an, nicht aufs Geschlecht. Das ist natürlich schwieriger, je komplexer die Tätigkeit wird, aber alles nicht unmöglich. Gute Arbeitsrechtsanwälte können helfen.
Oder wenn ein Unternehmen definiert, dass seine Firmensprache Deutsch ist und folglich auf Deutsch kommuniziert wird, dann kann ein Arbeitnehmer ja wohl kaum unter Verweis auf Grundrechte (Sprachenfreiheit) einfordern, dass er seine Korrespondenz auf Französisch oder Englisch durchführen kann.Oder wenn ich jetzt unbedingt Bock habe, einen alten Hasen einzustellen als Mediensprecher, dann wird der Jüngere, der beim Bewerbungsprozess unterliegt, wohl kaum rechtlich seine Stelle einklagen können, weil ich ihn wegen seines Alters diskriminiert habe.
Du darfst den qualifizierteren Bewerber nehmen. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du wegen des Alters nicht eingestellt worden bist, kommt ggf. eine Entschädigung in Betracht. https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html
Am einfachsten ist es, wenn gleich in der Stellenausschreibung Indizien dafür vorhanden sind („suchen junge, männliche Mitarbeiter“)
Bla bla
Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 18:54 (vor 1494 Tagen) @ markus
Eine "vollumfängliche Geltung der Grundrechte im Arbeitsrecht" vermag ich daraus aber nicht abzuleiten, insbesondere wenn du ja da noch Spezialgesetze, Betriebsrat-Reglemente etc. nachschiebst.
Am Ende würde man damit ja auch die Privatautonomie komplett aushöhlen. Also mal angenommen, für mein schickes Startup schreibe ich 2 Jobs als Grafiker aus. Der eine verhandelt super und ich habe enormen Zugzwang, also zahle ich ihm 4000 pro Monat. Der andere ist naiv und lässt sich für 2500 anstellen. Faktisch machen beide aber den gleichen Job und dies über mehrere Jahre.
Da wird ja wohl kaum der schlechter Bezahlte nach einigen Jahren vor Gericht ziehen und sich einen höheren Lohn erstreiten können, oder? Ansonsten kannst du Vertragsfreiheit und Privatautonomie im Arbeitsrecht ja komplett begraben.
Bla bla
markus, Dienstag, 02.08.2022, 21:11 (vor 1494 Tagen) @ Didi
Eine "vollumfängliche Geltung der Grundrechte im Arbeitsrecht" vermag ich daraus aber nicht abzuleiten, insbesondere wenn du ja da noch Spezialgesetze, Betriebsrat-Reglemente etc. nachschiebst.
Ich glaube, du hast eine etwas falsche Vorstellung von Grundrechten. Das Grundgesetz gilt in Deutschland für alle Menschen und das überall, also auch in Betrieben. Allerdings werden Grundrechte nicht schrankenlos gewährleistet. In Grundrechte kann eingegriffen werden, insb. wenn mehrere Grundrechte miteinander kollidieren. Das gilt in der Öffentlichkeit (Stichwort: Coronabeschränkungen) genauso wie in Betrieben. Auch der Arbeitgeber hat Grundrechte. So kann es z.B. zulässig sein, Überwachungskameras zu installieren, um hochwertige Ware zu schützen. In dem Fall kann ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers einen Eingriff in das Grundrecht des Arbeitnehmers rechtfertigen. Prüfungsmaßstab ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. In Kurzform: Es muss ein legitimer Zweck verfolgt werden. Und der Eingriff muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Videokameras können u.U. zulässig sein, wenn Mitarbeiter nicht permanent gefilmt werden. Ein- und Ausgänge sind schon eher möglich. Sozialräume sind komplett tabu.
Ich bin selbst im BR und habe ständig damit zu tun. Daher ist das für mich ein lediges Thema. Als man bei uns die Handys am Arbeitsplatz verbieten wollte, haben wir auf die Persönlichkeitsrechte als Teil der Grundrechte hingewiesen und gesagt, dass das mit diesem Verbot so einfach gar nicht geht. Die uneinsichtige Antwort war: „was Persönlichkeitsrechte? So ein Blödsinn“. Alles klar. Anwalt eingeschaltet, der das denen noch einmal genauer erklärt hat und der unsere Rechte durchgesetzt hat.
Am Ende würde man damit ja auch die Privatautonomie komplett aushöhlen. Also mal angenommen, für mein schickes Startup schreibe ich 2 Jobs als Grafiker aus. Der eine verhandelt super und ich habe enormen Zugzwang, also zahle ich ihm 4000 pro Monat. Der andere ist naiv und lässt sich für 2500 anstellen. Faktisch machen beide aber den gleichen Job und dies über mehrere Jahre.Da wird ja wohl kaum der schlechter Bezahlte nach einigen Jahren vor Gericht ziehen und sich einen höheren Lohn erstreiten können, oder? Ansonsten kannst du Vertragsfreiheit und Privatautonomie im Arbeitsrecht ja komplett begraben.
Meine Beispiele sollten ja nur aufzeigen, dass es fast nie selbst ausgehandelte Gehälter gibt. Meistens ist das irgendwo geregelt. Vielleicht bei hochbezahlten ITlern. Aber auch da ist dein Beispiel eher Theorie. In der Regel kennen die Leute doch die Summen, die man am Markt herausholen kann. Ansonsten sprechen sie miteinander und dann geht der mit 2.500 Euro zu seinem Chef und sagt „entweder bekomme ich ab sofort auch 4.000 Euro oder ich kündige“. Und wenn der Chef den Mitarbeiter behalten möchte, gibt er ihm die Kohle.
Es ist auch gar nicht sinnvoll, als Arbeitgeber schlechtes Verhandlungsgeschick einzelner Mitarbeiter auszunutzen, wenn sie genauso gut arbeiten. Es ist wie beim FC Bayern: Du brauchst ein gesundes Gehaltsgefüge. Wenn einer von vier Weltstars 20 Millionen bekommt, dauert es nicht lange, bis die anderen drei an der Tür klopfen.
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Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 21:51 (vor 1493 Tagen) @ markus
Grundrechte sind primär mal dazu da, den Menschen eine Abwehrmöglichkeit vor dem Staat zu geben und ihnen Freiheiten zu garantieren. Und das heisst etwa, dass der Staat dich halt glauben lässt, was du willst, dass du jederzeit eine Zeitung drucken lassen kannst mit deiner Meinung und dass du die Frau heiraten kannst, auf die du Lust hast. Und wenn du Bock hast, eine Moschee zu bauen, dann darfst du das auf mitteleuropäischen Boden in der Regel.
Dass diese dann mit genügender gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden können, ist klar und da gibt es ja auch viele Beispiele.
Aber mit Blick auf die totalitären Staaten ohne Medienfreiheit, ohne Privateigentum und ohne Religionsfreiheit sieht man eigentlich, wozu die da sind.
Aber diese Grundrechte sind halt nur beschränkt anwendbar auf Private. Wenn ich eine Homeparty schmeisse, dann kann sich niemand da reinklagen. Wenn eine Disco einen Ü40-Abend veranstaltet, dann kann sich der 17 Jährige da nicht mit rechtlichen Mitteln wehren. Und wenn ich auf meiner Homeparty nur Leute sehen will, die die SPD wählen, dann kann ich das machen - Meinungsfreiheit hin oder her.
Und darum stellt sich die Frage, ob Unternehmen als Private an diese Grundrechte gebunden sind. Und das ist situativ sehr unterschiedlich, soweit ich das überblicke und das kollidiert halt dann auch mit der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit. Und da sind Deutschland und die Schweiz sicher auch unterschiedlich organisiert, aber am Grundsatz, dass Unternehmen nur beschränkt an die Grundrechte gebunden sind, halte ich weiterhin fest, da kannst du mir auch gerne ein falsches Verständnis attestieren.
Bla bla
markus, Dienstag, 02.08.2022, 22:14 (vor 1493 Tagen) @ Didi
bearbeitet von markus, Dienstag, 02.08.2022, 22:22
Grundrechte sind primär mal dazu da, den Menschen eine Abwehrmöglichkeit vor dem Staat zu geben und ihnen Freiheiten zu garantieren. Und das heisst etwa, dass der Staat dich halt glauben lässt, was du willst, dass du jederzeit eine Zeitung drucken lassen kannst mit deiner Meinung und dass du die Frau heiraten kannst, auf die du Lust hast. Und wenn du Bock hast, eine Moschee zu bauen, dann darfst du das auf mitteleuropäischen Boden in der Regel.
Dass diese dann mit genügender gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden können, ist klar und da gibt es ja auch viele Beispiele.
Aber mit Blick auf die totalitären Staaten ohne Medienfreiheit, ohne Privateigentum und ohne Religionsfreiheit sieht man eigentlich, wozu die da sind.
Aber diese Grundrechte sind halt nur beschränkt anwendbar auf Private. Wenn ich eine Homeparty schmeisse, dann kann sich niemand da reinklagen. Wenn eine Disco einen Ü40-Abend veranstaltet, dann kann sich der 17 Jährige da nicht mit rechtlichen Mitteln wehren. Und wenn ich auf meiner Homeparty nur Leute sehen will, die die SPD wählen, dann kann ich das machen - Meinungsfreiheit hin oder her.
Und darum stellt sich die Frage, ob Unternehmen als Private an diese Grundrechte gebunden sind. Und das ist situativ sehr unterschiedlich, soweit ich das überblicke und das kollidiert halt dann auch mit der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit. Und da sind Deutschland und die Schweiz sicher auch unterschiedlich organisiert, aber am Grundsatz, dass Unternehmen nur beschränkt an die Grundrechte gebunden sind, halte ich weiterhin fest, da kannst du mir auch gerne ein falsches Verständnis attestieren.
Wie oben geschrieben: Grundrechte werden nicht schrankenlos gewährleistet. Eingriffe müssen aber immer Verhältnismäßig sein. Falls du Zeit: In dieser Entscheidung ging es um das in Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht. Das BAG stufte die Datenerhebungen und Auswertungen (Leistungsüberwachung der Mitarbeiter) als nicht verhältnismäßig ein. Das ist exakt der gleiche Prüfungsmaßstab (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) wie in der Entscheidung des BVerfG bei den Coronaeinschränkungen.
Ab Randnummer 19 gehts los:
https://lexetius.com/2017,2356
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Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 22:22 (vor 1493 Tagen) @ markus
Dass gewisse Grundrechte auch ihre Wirkung in Arbeitsverhältnissen haben, bestreite ich ja nicht.
Aber Hooters kann halt trotzdem entscheiden, dass nur süsse junge Frauen einen Job kriegen, weil die sich die Wirkung der Grundrechte eben nicht vollständig auf Private erstreckt, während irgendein Bundesministerium halt so eine Personalpolitik wohl eher nicht durchziehen könnte.
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DomJay, Köln, Mittwoch, 03.08.2022, 06:18 (vor 1493 Tagen) @ Didi
Dass gewisse Grundrechte auch ihre Wirkung in Arbeitsverhältnissen haben, bestreite ich ja nicht.
Aber Hooters kann halt trotzdem entscheiden, dass nur süsse junge Frauen einen Job kriegen, weil die sich die Wirkung der Grundrechte eben nicht vollständig auf Private erstreckt, während irgendein Bundesministerium halt so eine Personalpolitik wohl eher nicht durchziehen könnte.
Soweit habe ich das verstanden. Aber sind Informationen zu jedweder Krankheit seiner Spieler wirklich ein berechtigtes Interesse des BVB? Oder haben die Spieler hier ein berechtigteres Interesse wenn sie eben nicht jede kleine Ecke durchleuchtet sehen wollen, die nicht zwangsläufig mit ihrem Leistungssport zusammenhängt?
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Sascha, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 11:00 (vor 1493 Tagen) @ DomJay
Dass gewisse Grundrechte auch ihre Wirkung in Arbeitsverhältnissen haben, bestreite ich ja nicht.
Aber Hooters kann halt trotzdem entscheiden, dass nur süsse junge Frauen einen Job kriegen, weil die sich die Wirkung der Grundrechte eben nicht vollständig auf Private erstreckt, während irgendein Bundesministerium halt so eine Personalpolitik wohl eher nicht durchziehen könnte.
Soweit habe ich das verstanden. Aber sind Informationen zu jedweder Krankheit seiner Spieler wirklich ein berechtigtes Interesse des BVB? Oder haben die Spieler hier ein berechtigteres Interesse wenn sie eben nicht jede kleine Ecke durchleuchtet sehen wollen, die nicht zwangsläufig mit ihrem Leistungssport zusammenhängt?
Naja, es ist ein zeitlich relativ eng befristeter Vertrag, für dessen Erfüllung die körperliche Leistungsfähigkeit und Einsetzbarkeit grundlegend ist. In diesem Fall sprechen wir, so herzlos das klingen mag, über eine Ausfallzeit von 25 % der Vertragslaufzeit.
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markus, Mittwoch, 03.08.2022, 12:05 (vor 1493 Tagen) @ Sascha
Dass gewisse Grundrechte auch ihre Wirkung in Arbeitsverhältnissen haben, bestreite ich ja nicht.
Aber Hooters kann halt trotzdem entscheiden, dass nur süsse junge Frauen einen Job kriegen, weil die sich die Wirkung der Grundrechte eben nicht vollständig auf Private erstreckt, während irgendein Bundesministerium halt so eine Personalpolitik wohl eher nicht durchziehen könnte.
Soweit habe ich das verstanden. Aber sind Informationen zu jedweder Krankheit seiner Spieler wirklich ein berechtigtes Interesse des BVB? Oder haben die Spieler hier ein berechtigteres Interesse wenn sie eben nicht jede kleine Ecke durchleuchtet sehen wollen, die nicht zwangsläufig mit ihrem Leistungssport zusammenhängt?
Naja, es ist ein zeitlich relativ eng befristeter Vertrag, für dessen Erfüllung die körperliche Leistungsfähigkeit und Einsetzbarkeit grundlegend ist. In diesem Fall sprechen wir, so herzlos das klingen mag, über eine Ausfallzeit von 25 % der Vertragslaufzeit.
Trotzdem würde ein solcher Eingriff besonders tief in das Persönlichkeitsrecht hineingehen (Intimbereich) für ein gleichzeitig sehr überschaubares Risiko. Denn derartige Diagnosen sind - Gott sei Dank - eher selten. Beide Aspekte (besonders tiefer Eingriff bei gleichzeitig geringem Risiko) spielen bei der Abwägungsfrage eine Rolle.
Das kann man nicht vergleichen mit einem allgemeinen Medizincheck, der 1. nur geringfügig ins Persönlichkeitsrecht eingreift und 2. zugleich größere Ausfallrisiken abdeckt. Denn die häufigsten Ausfallzeiten kommen durch Muskelzerrungen, Bänderrisse, Kreuzbandrisse etc. zustande. Seltene Ereignisse wie Krebsdiagnosen sind dann wohl geringe Risiken, die man in Kauf nimmt.
Und selbst wenn ein solcher Check rechtlich sauber wäre, wäre ja auch die Frage, ob die Spieler das mitmachen würden. In der Branche ist es ja keineswegs so, dass die Clubs als Arbeitgeber das einfach so als Bedingung diktieren können und dem kleinen Fußballer nichts anderes übrig bleibt, als die Kröte zu schlucken. Es ist doch eher umgekehrt. Der Spieler sitzt doch bei den Verhandlungen meistens am längeren Lebel. Da kommt der Berater mit einem eigenen Vertragsentwurf um die Ecke und sagt im Zweifel „entweder so, oder der Spieler geht woanders hin“. Kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass sich jeder gerne unten abtasten lässt und das demnächst Standard wird.
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Sascha, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 12:10 (vor 1493 Tagen) @ markus
Dass gewisse Grundrechte auch ihre Wirkung in Arbeitsverhältnissen haben, bestreite ich ja nicht.
Aber Hooters kann halt trotzdem entscheiden, dass nur süsse junge Frauen einen Job kriegen, weil die sich die Wirkung der Grundrechte eben nicht vollständig auf Private erstreckt, während irgendein Bundesministerium halt so eine Personalpolitik wohl eher nicht durchziehen könnte.
Soweit habe ich das verstanden. Aber sind Informationen zu jedweder Krankheit seiner Spieler wirklich ein berechtigtes Interesse des BVB? Oder haben die Spieler hier ein berechtigteres Interesse wenn sie eben nicht jede kleine Ecke durchleuchtet sehen wollen, die nicht zwangsläufig mit ihrem Leistungssport zusammenhängt?
Naja, es ist ein zeitlich relativ eng befristeter Vertrag, für dessen Erfüllung die körperliche Leistungsfähigkeit und Einsetzbarkeit grundlegend ist. In diesem Fall sprechen wir, so herzlos das klingen mag, über eine Ausfallzeit von 25 % der Vertragslaufzeit.
Trotzdem würde ein solcher Eingriff besonders tief in das Persönlichkeitsrecht hineingehen (Intimbereich) für ein gleichzeitig sehr überschaubares Risiko. Denn derartige Diagnosen sind - Gott sei Dank - eher selten. Beide Aspekte (besonders tiefer Eingriff bei gleichzeitig geringem Risiko) spielen bei der Abwägungsfrage eine Rolle.
Bei der Musterung war es damals überhaupt kein Problem.
Die Untersuchung wird von einem Arzt, bzw. ärztlichen Personal durchgeführt. Und im Zusammenhang mit ärztlicher Untersuchung und der Behandlung ist die Einbeziehung des Intimbereichs kein besonderer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sondern schlicht und ergreifend Normalität.
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markus, Mittwoch, 03.08.2022, 13:08 (vor 1493 Tagen) @ Sascha
Dass gewisse Grundrechte auch ihre Wirkung in Arbeitsverhältnissen haben, bestreite ich ja nicht.
Aber Hooters kann halt trotzdem entscheiden, dass nur süsse junge Frauen einen Job kriegen, weil die sich die Wirkung der Grundrechte eben nicht vollständig auf Private erstreckt, während irgendein Bundesministerium halt so eine Personalpolitik wohl eher nicht durchziehen könnte.
Soweit habe ich das verstanden. Aber sind Informationen zu jedweder Krankheit seiner Spieler wirklich ein berechtigtes Interesse des BVB? Oder haben die Spieler hier ein berechtigteres Interesse wenn sie eben nicht jede kleine Ecke durchleuchtet sehen wollen, die nicht zwangsläufig mit ihrem Leistungssport zusammenhängt?
Naja, es ist ein zeitlich relativ eng befristeter Vertrag, für dessen Erfüllung die körperliche Leistungsfähigkeit und Einsetzbarkeit grundlegend ist. In diesem Fall sprechen wir, so herzlos das klingen mag, über eine Ausfallzeit von 25 % der Vertragslaufzeit.
Trotzdem würde ein solcher Eingriff besonders tief in das Persönlichkeitsrecht hineingehen (Intimbereich) für ein gleichzeitig sehr überschaubares Risiko. Denn derartige Diagnosen sind - Gott sei Dank - eher selten. Beide Aspekte (besonders tiefer Eingriff bei gleichzeitig geringem Risiko) spielen bei der Abwägungsfrage eine Rolle.
Bei der Musterung war es damals überhaupt kein Problem.
Die Untersuchung wird von einem Arzt, bzw. ärztlichen Personal durchgeführt. Und im Zusammenhang mit ärztlicher Untersuchung und der Behandlung ist die Einbeziehung des Intimbereichs kein besonderer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sondern schlicht und ergreifend Normalität.
Die Untersuchung im Rahmen der Musterung geschieht schon aus einem ganz anderen Zweck. Da geht es im Ernstfall um Leib und Leben und um die Verteidigung des Landes.
Bei dem anderen geht es einfach nur um Fußball.
Du kannst auch nicht Flughafenkontrollen, die den Zweck verfolgen Terrorismus zu verhindern, 1:1 in Betrieben durchführen, wo der Zweck nur daraus besteht, Diebstähle zu vermeiden.
Zweckbestimmung, Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit sind immer Einzelfallbezogen.
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Sascha, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 13:16 (vor 1493 Tagen) @ markus
Dass gewisse Grundrechte auch ihre Wirkung in Arbeitsverhältnissen haben, bestreite ich ja nicht.
Aber Hooters kann halt trotzdem entscheiden, dass nur süsse junge Frauen einen Job kriegen, weil die sich die Wirkung der Grundrechte eben nicht vollständig auf Private erstreckt, während irgendein Bundesministerium halt so eine Personalpolitik wohl eher nicht durchziehen könnte.
Soweit habe ich das verstanden. Aber sind Informationen zu jedweder Krankheit seiner Spieler wirklich ein berechtigtes Interesse des BVB? Oder haben die Spieler hier ein berechtigteres Interesse wenn sie eben nicht jede kleine Ecke durchleuchtet sehen wollen, die nicht zwangsläufig mit ihrem Leistungssport zusammenhängt?
Naja, es ist ein zeitlich relativ eng befristeter Vertrag, für dessen Erfüllung die körperliche Leistungsfähigkeit und Einsetzbarkeit grundlegend ist. In diesem Fall sprechen wir, so herzlos das klingen mag, über eine Ausfallzeit von 25 % der Vertragslaufzeit.
Trotzdem würde ein solcher Eingriff besonders tief in das Persönlichkeitsrecht hineingehen (Intimbereich) für ein gleichzeitig sehr überschaubares Risiko. Denn derartige Diagnosen sind - Gott sei Dank - eher selten. Beide Aspekte (besonders tiefer Eingriff bei gleichzeitig geringem Risiko) spielen bei der Abwägungsfrage eine Rolle.
Bei der Musterung war es damals überhaupt kein Problem.
Die Untersuchung wird von einem Arzt, bzw. ärztlichen Personal durchgeführt. Und im Zusammenhang mit ärztlicher Untersuchung und der Behandlung ist die Einbeziehung des Intimbereichs kein besonderer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sondern schlicht und ergreifend Normalität.
Die Untersuchung im Rahmen der Musterung geschieht schon aus einem ganz anderen Zweck. Da geht es im Ernstfall um Leib und Leben und um die Verteidigung des Landes.
Nein. Da ging es um Grundwehrdienst. Und nur um die körperliche Tauglichkeit dazu.
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DomJay, Köln, Mittwoch, 03.08.2022, 13:18 (vor 1493 Tagen) @ Sascha
Dass gewisse Grundrechte auch ihre Wirkung in Arbeitsverhältnissen haben, bestreite ich ja nicht.
Aber Hooters kann halt trotzdem entscheiden, dass nur süsse junge Frauen einen Job kriegen, weil die sich die Wirkung der Grundrechte eben nicht vollständig auf Private erstreckt, während irgendein Bundesministerium halt so eine Personalpolitik wohl eher nicht durchziehen könnte.
Soweit habe ich das verstanden. Aber sind Informationen zu jedweder Krankheit seiner Spieler wirklich ein berechtigtes Interesse des BVB? Oder haben die Spieler hier ein berechtigteres Interesse wenn sie eben nicht jede kleine Ecke durchleuchtet sehen wollen, die nicht zwangsläufig mit ihrem Leistungssport zusammenhängt?
Naja, es ist ein zeitlich relativ eng befristeter Vertrag, für dessen Erfüllung die körperliche Leistungsfähigkeit und Einsetzbarkeit grundlegend ist. In diesem Fall sprechen wir, so herzlos das klingen mag, über eine Ausfallzeit von 25 % der Vertragslaufzeit.
Trotzdem würde ein solcher Eingriff besonders tief in das Persönlichkeitsrecht hineingehen (Intimbereich) für ein gleichzeitig sehr überschaubares Risiko. Denn derartige Diagnosen sind - Gott sei Dank - eher selten. Beide Aspekte (besonders tiefer Eingriff bei gleichzeitig geringem Risiko) spielen bei der Abwägungsfrage eine Rolle.
Bei der Musterung war es damals überhaupt kein Problem.
Die Untersuchung wird von einem Arzt, bzw. ärztlichen Personal durchgeführt. Und im Zusammenhang mit ärztlicher Untersuchung und der Behandlung ist die Einbeziehung des Intimbereichs kein besonderer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sondern schlicht und ergreifend Normalität.
Die Untersuchung im Rahmen der Musterung geschieht schon aus einem ganz anderen Zweck. Da geht es im Ernstfall um Leib und Leben und um die Verteidigung des Landes.
Nein. Da ging es um Grundwehrdienst. Und nur um die körperliche Tauglichkeit dazu.
Ne, es ging bei der Musterung darum, dass der Bund für die Dauer des Wehrdienstes die freie Heilführsorge stellte.
Und damit im Fall der Fälle auch die Chemotherapie
Bla bla
DomJay, Köln, Mittwoch, 03.08.2022, 12:14 (vor 1493 Tagen) @ Sascha
bearbeitet von DomJay, Mittwoch, 03.08.2022, 12:19
Dass gewisse Grundrechte auch ihre Wirkung in Arbeitsverhältnissen haben, bestreite ich ja nicht.
Aber Hooters kann halt trotzdem entscheiden, dass nur süsse junge Frauen einen Job kriegen, weil die sich die Wirkung der Grundrechte eben nicht vollständig auf Private erstreckt, während irgendein Bundesministerium halt so eine Personalpolitik wohl eher nicht durchziehen könnte.
Soweit habe ich das verstanden. Aber sind Informationen zu jedweder Krankheit seiner Spieler wirklich ein berechtigtes Interesse des BVB? Oder haben die Spieler hier ein berechtigteres Interesse wenn sie eben nicht jede kleine Ecke durchleuchtet sehen wollen, die nicht zwangsläufig mit ihrem Leistungssport zusammenhängt?
Naja, es ist ein zeitlich relativ eng befristeter Vertrag, für dessen Erfüllung die körperliche Leistungsfähigkeit und Einsetzbarkeit grundlegend ist. In diesem Fall sprechen wir, so herzlos das klingen mag, über eine Ausfallzeit von 25 % der Vertragslaufzeit.
Trotzdem würde ein solcher Eingriff besonders tief in das Persönlichkeitsrecht hineingehen (Intimbereich) für ein gleichzeitig sehr überschaubares Risiko. Denn derartige Diagnosen sind - Gott sei Dank - eher selten. Beide Aspekte (besonders tiefer Eingriff bei gleichzeitig geringem Risiko) spielen bei der Abwägungsfrage eine Rolle.
Bei der Musterung war es damals überhaupt kein Problem.
Die Untersuchung wird von einem Arzt, bzw. ärztlichen Personal durchgeführt. Und im Zusammenhang mit ärztlicher Untersuchung und der Behandlung ist die Einbeziehung des Intimbereichs kein besonderer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sondern schlicht und ergreifend Normalität.
Das würde ich nicht so sehen, insbesondere weil es dann ja Staat vs Privat war und eine erzwungene Untersuchung.
Und auch wenn es für den Verein 25% bedeuten würde, bei einer Frau würde ich auch gerne mal sehen was passiert wenn aufgrund einer nicht angebrachten Schwangerschaftsuntersuchung kein Vertrag unterschreiben wird.
Bla bla
Didi, Schweiz, Mittwoch, 03.08.2022, 09:56 (vor 1493 Tagen) @ DomJay
Ich bin ja kein Jurist, aber ich sehe halt zwei Dimensionen:
1) Im Rahmen der Privatautonomie und Vertragsfreiheit schliessen der BVB und ein Spieler einen Vertrag ab. Grundlage dieses Vertrages ist ein Medizincheck. Wie weit dieser geht, können die beiden Parteien definieren. Das ist der Standard und dazu gehören ja vermutlich MRI-Untersuchungen, Ultraschall usw.
2) Die andere Dimension ist, ob und in welchem Ausmass der BVB als Privater an die Grundrechte gebunden ist, wenn er eine Prüfung des Spielers durchführt und inwieweit sich der Spieler dann auf das Grundrecht der Privatsphäre beziehen kann. Und da gibt es ja sicher Graubereiche und es scheint klar, dass ihn der BVB nicht 4 Wochen in eine Höhenkammer sperren kann, um ihn durchzuchecken.
Aber sofern der BVB da Kriterien definiert, die dem Spieler nicht passen, kommt aus meiner Sicht dann halt einfach kein Vertrag zustande. Aber dass ein Spieler mit Verweis auf die Grundrechte eine ausgedehnte Kontrolle verweigern und dann trotzdem unterschreiben darf, ist ja nicht realistisch, oder?
Kann sich aber gerne einer der Juristen hier noch äussern.
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DomJay, Köln, Mittwoch, 03.08.2022, 12:17 (vor 1493 Tagen) @ Didi
Ich bin ja kein Jurist, aber ich sehe halt zwei Dimensionen:
1) Im Rahmen der Privatautonomie und Vertragsfreiheit schliessen der BVB und ein Spieler einen Vertrag ab. Grundlage dieses Vertrages ist ein Medizincheck. Wie weit dieser geht, können die beiden Parteien definieren. Das ist der Standard und dazu gehören ja vermutlich MRI-Untersuchungen, Ultraschall usw.
2) Die andere Dimension ist, ob und in welchem Ausmass der BVB als Privater an die Grundrechte gebunden ist, wenn er eine Prüfung des Spielers durchführt und inwieweit sich der Spieler dann auf das Grundrecht der Privatsphäre beziehen kann. Und da gibt es ja sicher Graubereiche und es scheint klar, dass ihn der BVB nicht 4 Wochen in eine Höhenkammer sperren kann, um ihn durchzuchecken.
Aber sofern der BVB da Kriterien definiert, die dem Spieler nicht passen, kommt aus meiner Sicht dann halt einfach kein Vertrag zustande. Aber dass ein Spieler mit Verweis auf die Grundrechte eine ausgedehnte Kontrolle verweigern und dann trotzdem unterschreiben darf, ist ja nicht realistisch, oder?
Kann sich aber gerne einer der Juristen hier noch äussern.
Gemäß dem Artikel ist der Umfang der Untersuchung ja auf die relevanten Bereiche bezogen.
In den Statuten der Deutschen Fußball Liga (DFL) ist keine Krebsdiagnostik vorgeschrieben. Lediglich ein Medizincheck "auf orthopädischem und kardiologisch-internistischem Gebiet" ist zu Beginn des Spieljahres sowie bei Transfers verpflichtend.
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DomJay, Mittwoch, 03.08.2022, 13:26 (vor 1493 Tagen) @ DomJay
Wobei ja letztlich jeder Bereich, der zu einem (längeren) Ausfall führen kann relevant ist.
Wie schon geschrieben wurde: es geht da neben der Gesundheit (die sicherlich am höchsten zu bewerten ist, klar) auch um 25% der Vertragslaufzeit
Bla bla
DomJay, Köln, Mittwoch, 03.08.2022, 14:08 (vor 1493 Tagen) @ RE_LordVader
Wobei ja letztlich jeder Bereich, der zu einem (längeren) Ausfall führen kann relevant ist.
Wie schon geschrieben wurde: es geht da neben der Gesundheit (die sicherlich am höchsten zu bewerten ist, klar) auch um 25% der Vertragslaufzeit
Dann bisher ne Woche beschäftigt, Darmspiegelung, Magenspiegelung usw inklusive.
Ein gewisses Lebensrisiko ist zu akzeptieren und dann sind weiterhin die Interessen aufzuwiegen.
Bla bla
DomJay, Köln, Dienstag, 02.08.2022, 16:20 (vor 1494 Tagen) @ Didi
Was hat das mit Grundrechten zu tun, wenn ein Fussballverein für einen Vertragsabschluss eine ausführliche medizinische Kontrolle durch einen durch ihn beauftragten Arzt verlangt?
Grundrechte gelten zwischen Privaten und dem Staat und dessen Vertretern, so habe ich das jedenfalls im Rahmen meiner paar Credits im öffentlichen Recht gelernt.
Watt? Also darf dich dein Arbeitgeber erniedrigen und aufgrund deines Geschlechts und deiner Religion benachrichtigen? Solltest du ihm mitteilen.
Özcan kehrt zurück ins BVB-Teamtraining
Newsteam , Dortmund, Dienstag, 02.08.2022, 13:51 (vor 1494 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de
Özcan kehrt zurück ins BVB-Teamtraining
chanoumi, Rhein-Ruhr, Dienstag, 02.08.2022, 15:36 (vor 1494 Tagen) @ Newsteam
Eine sehr gute Nachricht.
Özcan kehrt zurück ins BVB-Teamtraining
DomJay, Köln, Dienstag, 02.08.2022, 14:29 (vor 1494 Tagen) @ Newsteam
Guter Plan, Özcan könnte ein verkappter Königstransfer sein. Aber dazu benötigt er 100%ige Fitness
Özcan kehrt zurück ins BVB-Teamtraining
BVBStone, Detmold, Mittwoch, 03.08.2022, 10:55 (vor 1493 Tagen) @ DomJay
ist er denn für Samstag (zumindest für die Bank) ein Thema?
Özcan kehrt zurück ins BVB-Teamtraining
Thomas, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 11:04 (vor 1493 Tagen) @ BVBStone
ist er denn für Samstag (zumindest für die Bank) ein Thema?
wenn man den Artikel liest .....
... könnte für das Topspiel am Samstag (...) erstmals eine Option für den Kader sein, mehr aber aufgrund des Trainingsrückstands noch nicht.
Özcan kehrt zurück ins BVB-Teamtraining
Sascha, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 11:06 (vor 1493 Tagen) @ Thomas
ist er denn für Samstag (zumindest für die Bank) ein Thema?
wenn man den Artikel liest ........ könnte für das Topspiel am Samstag (...) erstmals eine Option für den Kader sein, mehr aber aufgrund des Trainingsrückstands noch nicht.
Da fällt der Jojic-Rekord. Aber mit einer besseren Fortsetzung.
Özcan kehrt zurück ins BVB-Teamtraining
Thomas, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 11:11 (vor 1493 Tagen) @ Sascha
Da fällt der Jojic-Rekord. Aber mit einer besseren Fortsetzung.
man wechselt ihn zu einem Strafstoß ein?