Willkommen im BVB-Forum

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial (BVB)

Redaktion schwatzgelb.de , Dortmund, Monday, 02.05.2022, 15:16 (vor 1595 Tagen)

Bierduschen gibt es im Fußball seit Ewigkeiten. Neuerdings werden die Becher oft aber gezielt geworfen, um andere Fans zu treffen. Ein echt asoziales Verhalten.


Zum Artikel ...

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

uwelito, Wambel forever, Dienstag, 03.05.2022, 08:53 (vor 1594 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Was sind das für Leute? Gibt‘s da ein auffälliges Muster? Für mich ist das der Grund, warum ich seit vielen Jahren ab Spielbeginn um die Südtribüne eine Kurve mache. Wenn dir so ein asoziales Schwein bei -2 Grad sein angelutschtes Bier, egal ob als Fontaine oder als Wurfgeschoss, an die Rübe klatscht, dann ist jedes Bedürfnis nach Selbstjustiz nachvollziehbar. Gerade, wenn dann das beschriebene hämische Grinsen noch dazu kommt.

Bierbecherwerfer sind asozial

schweizer666, Schweiz, Montag, 02.05.2022, 15:59 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Bierduschen gibt es im Fußball seit Ewigkeiten. Neuerdings werden die Becher oft aber gezielt geworfen, um andere Fans zu treffen. Ein echt asoziales Verhalten.


Zum Artikel ...

Arschlöcher, die volle Becher 20 Meter weit runterschmeissen in der Hoffnung möglichst noch einen anderen Fan am Kopf zu treffen, braucht keiner.

Ich hab nichts gegen "normale" Bierduschen, hab dafür extra eine "Bierjacke", aber volle Becher an Kopf müsste ich jetzt auch nicht haben.

Stadionordnung

AGraute, Monday, 02.05.2022, 15:56 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

hab mal geschaut, was die Stadionordnung dazu sagt.

"§ 8

Verhalten im Stadion

(1) Innerhalb des Stadions hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.

§ 10

Verbote

(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin, im Stadion und/oder in den Anlagen:

e) mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art auf die Sportflächen oder die Besucherbereiche zu werfen;"


Also § 10 Absatz 2 lit. e scheint der entsprechende Abschnitt zu sein. Interessanterweise wird dieser Abschnitt bei den Vertragsstrafen nicht mit aufgeführt:


"§ 11

Zuwiderhandlungen

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen § 3, § 4, § 8 Absatz 1 und 5, § 9 und § 10 der Stadionordnung ist der Verletzer verpflichtet, an Borussia Dortmund eine in das billige Ermessen von Borussia Dortmund gestellte Vertragsstrafe zu zahlen, die nach Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit bestimmt und festgesetzt wird. Der Verletzer ist in diesem Fall berechtigt, die Höhe der Vertragsstrafe durch das örtlich und sachlich zuständige Gericht überprüfen zu lassen. Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Besucher insbesondere verpflichtet zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter für jeden Einzelfall in Höhe von


- 50,00 € bei einem Verstoß gegen § 10 Absatz 2 lit. h) und i);

- bis zu 500,00 € bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. (4), § 10 Absatz 1 lit. f), § 10 Absatz 2 lit. a) bis d), f), j) und k);

- bis zu 1.500,00 € bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. (2), § 8 Absatz 5 und § 10 Absatz 2 lit. f) der Stadionordnung.

Weitere darüber hinaus reichende Schadenersatz-, Unterlassungs- oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben unberührt."


Die Flüssigkeiten scheint der BVB also als nicht schlimm zu bewerten. Die Becher könnte man hier einordnen:


"i) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen (bei Zuwiderhandlung wird eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von € 50,00 erhoben; vgl. § 11 Abs. 3);"

Stadionordnung

istar, Montag, 02.05.2022, 17:57 (vor 1595 Tagen) @ AGraute

hab mal geschaut, was die Stadionordnung dazu sagt.

"§ 8

Verhalten im Stadion

(1) Innerhalb des Stadions hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.

§ 10

Verbote

(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin, im Stadion und/oder in den Anlagen:

e) mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art auf die Sportflächen oder die Besucherbereiche zu werfen;"


Also § 10 Absatz 2 lit. e scheint der entsprechende Abschnitt zu sein. Interessanterweise wird dieser Abschnitt bei den Vertragsstrafen nicht mit aufgeführt:


"§ 11

Zuwiderhandlungen

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen § 3, § 4, § 8 Absatz 1 und 5, § 9 und § 10 der Stadionordnung ist der Verletzer verpflichtet, an Borussia Dortmund eine in das billige Ermessen von Borussia Dortmund gestellte Vertragsstrafe zu zahlen, die nach Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit bestimmt und festgesetzt wird. Der Verletzer ist in diesem Fall berechtigt, die Höhe der Vertragsstrafe durch das örtlich und sachlich zuständige Gericht überprüfen zu lassen. Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Besucher insbesondere verpflichtet zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter für jeden Einzelfall in Höhe von


- 50,00 € bei einem Verstoß gegen § 10 Absatz 2 lit. h) und i);

- bis zu 500,00 € bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. (4), § 10 Absatz 1 lit. f), § 10 Absatz 2 lit. a) bis d), f), j) und k);

- bis zu 1.500,00 € bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. (2), § 8 Absatz 5 und § 10 Absatz 2 lit. f) der Stadionordnung.

Weitere darüber hinaus reichende Schadenersatz-, Unterlassungs- oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben unberührt."


Die Flüssigkeiten scheint der BVB also als nicht schlimm zu bewerten. Die Becher könnte man hier einordnen:


"i) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen (bei Zuwiderhandlung wird eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von € 50,00 erhoben; vgl. § 11 Abs. 3);"

Dazu passt dann aber die Werbung nicht, die gezielt Bierduschen zeigt. Und jeder Depp, der sein teures Getränk absichtlich oder unabsichtlich wegschmeißt, latscht dann los und kauft ein neues teures Bier.
Okay, jeder vielleicht nicht, aber der eine oder andere tut das.

Es reagieren aber immer mehr Leute allergisch darauf und irgendwann eskaliert das dann.

Stadionordnung

markus, Montag, 02.05.2022, 17:27 (vor 1595 Tagen) @ AGraute

hab mal geschaut, was die Stadionordnung dazu sagt.

"§ 8

Verhalten im Stadion

(1) Innerhalb des Stadions hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.

§ 10

Verbote

(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin, im Stadion und/oder in den Anlagen:

e) mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art auf die Sportflächen oder die Besucherbereiche zu werfen;"


Also § 10 Absatz 2 lit. e scheint der entsprechende Abschnitt zu sein. Interessanterweise wird dieser Abschnitt bei den Vertragsstrafen nicht mit aufgeführt:


"§ 11

Zuwiderhandlungen

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen § 3, § 4, § 8 Absatz 1 und 5, § 9 und § 10 der Stadionordnung ist der Verletzer verpflichtet, an Borussia Dortmund eine in das billige Ermessen von Borussia Dortmund gestellte Vertragsstrafe zu zahlen, die nach Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit bestimmt und festgesetzt wird. Der Verletzer ist in diesem Fall berechtigt, die Höhe der Vertragsstrafe durch das örtlich und sachlich zuständige Gericht überprüfen zu lassen. Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Besucher insbesondere verpflichtet zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter für jeden Einzelfall in Höhe von


- 50,00 € bei einem Verstoß gegen § 10 Absatz 2 lit. h) und i);

- bis zu 500,00 € bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. (4), § 10 Absatz 1 lit. f), § 10 Absatz 2 lit. a) bis d), f), j) und k);

- bis zu 1.500,00 € bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. (2), § 8 Absatz 5 und § 10 Absatz 2 lit. f) der Stadionordnung.

Weitere darüber hinaus reichende Schadenersatz-, Unterlassungs- oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben unberührt."


Die Flüssigkeiten scheint der BVB also als nicht schlimm zu bewerten. Die Becher könnte man hier einordnen:


"i) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen (bei Zuwiderhandlung wird eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von € 50,00 erhoben; vgl. § 11 Abs. 3);"

Das wird trotz hochauflösender Videotechnik offenbar nicht verfolgt. Aber wehe es zündet einer weiter unten ausreichend vorbereitet und organisiert einen Bengalo, der muss auf jeden Fall strafrechtlich verfolgt werden.

Stadionordnung

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 02.05.2022, 17:32 (vor 1595 Tagen) @ markus

hab mal geschaut, was die Stadionordnung dazu sagt.

"§ 8

Verhalten im Stadion

(1) Innerhalb des Stadions hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.

§ 10

Verbote

(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin, im Stadion und/oder in den Anlagen:

e) mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art auf die Sportflächen oder die Besucherbereiche zu werfen;"


Also § 10 Absatz 2 lit. e scheint der entsprechende Abschnitt zu sein. Interessanterweise wird dieser Abschnitt bei den Vertragsstrafen nicht mit aufgeführt:


"§ 11

Zuwiderhandlungen

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen § 3, § 4, § 8 Absatz 1 und 5, § 9 und § 10 der Stadionordnung ist der Verletzer verpflichtet, an Borussia Dortmund eine in das billige Ermessen von Borussia Dortmund gestellte Vertragsstrafe zu zahlen, die nach Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit bestimmt und festgesetzt wird. Der Verletzer ist in diesem Fall berechtigt, die Höhe der Vertragsstrafe durch das örtlich und sachlich zuständige Gericht überprüfen zu lassen. Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Besucher insbesondere verpflichtet zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter für jeden Einzelfall in Höhe von


- 50,00 € bei einem Verstoß gegen § 10 Absatz 2 lit. h) und i);

- bis zu 500,00 € bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. (4), § 10 Absatz 1 lit. f), § 10 Absatz 2 lit. a) bis d), f), j) und k);

- bis zu 1.500,00 € bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. (2), § 8 Absatz 5 und § 10 Absatz 2 lit. f) der Stadionordnung.

Weitere darüber hinaus reichende Schadenersatz-, Unterlassungs- oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben unberührt."


Die Flüssigkeiten scheint der BVB also als nicht schlimm zu bewerten. Die Becher könnte man hier einordnen:


"i) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen (bei Zuwiderhandlung wird eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von € 50,00 erhoben; vgl. § 11 Abs. 3);"


Das wird trotz hochauflösender Videotechnik offenbar nicht verfolgt. Aber wehe es zündet einer weiter unten ausreichend vorbereitet und organisiert einen Bengalo, der muss auf jeden Fall strafrechtlich verfolgt werden.

Ja, weil die Dinger einfach unfassbar gefährlich sind.

Stadionordnung

markus, Montag, 02.05.2022, 17:38 (vor 1595 Tagen) @ MarcBVB

hab mal geschaut, was die Stadionordnung dazu sagt.

"§ 8

Verhalten im Stadion

(1) Innerhalb des Stadions hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.

§ 10

Verbote

(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin, im Stadion und/oder in den Anlagen:

e) mit Gegenständen oder Flüssigkeit aller Art auf die Sportflächen oder die Besucherbereiche zu werfen;"


Also § 10 Absatz 2 lit. e scheint der entsprechende Abschnitt zu sein. Interessanterweise wird dieser Abschnitt bei den Vertragsstrafen nicht mit aufgeführt:


"§ 11

Zuwiderhandlungen

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen § 3, § 4, § 8 Absatz 1 und 5, § 9 und § 10 der Stadionordnung ist der Verletzer verpflichtet, an Borussia Dortmund eine in das billige Ermessen von Borussia Dortmund gestellte Vertragsstrafe zu zahlen, die nach Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit bestimmt und festgesetzt wird. Der Verletzer ist in diesem Fall berechtigt, die Höhe der Vertragsstrafe durch das örtlich und sachlich zuständige Gericht überprüfen zu lassen. Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Besucher insbesondere verpflichtet zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter für jeden Einzelfall in Höhe von


- 50,00 € bei einem Verstoß gegen § 10 Absatz 2 lit. h) und i);

- bis zu 500,00 € bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. (4), § 10 Absatz 1 lit. f), § 10 Absatz 2 lit. a) bis d), f), j) und k);

- bis zu 1.500,00 € bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. (2), § 8 Absatz 5 und § 10 Absatz 2 lit. f) der Stadionordnung.

Weitere darüber hinaus reichende Schadenersatz-, Unterlassungs- oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben unberührt."


Die Flüssigkeiten scheint der BVB also als nicht schlimm zu bewerten. Die Becher könnte man hier einordnen:


"i) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen (bei Zuwiderhandlung wird eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von € 50,00 erhoben; vgl. § 11 Abs. 3);"


Das wird trotz hochauflösender Videotechnik offenbar nicht verfolgt. Aber wehe es zündet einer weiter unten ausreichend vorbereitet und organisiert einen Bengalo, der muss auf jeden Fall strafrechtlich verfolgt werden.


Ja, weil die Dinger einfach unfassbar gefährlich sind.

Es gab, als es noch Hartplastikbecher auf der Süd gab, regelmäßig unschöne Platzwunden. An Pyroverletzte kann ich mich nicht erinnern. Natürlich sind die Dinger gefährlich, wenn man damit nicht vernünftig umgeht. Aber erstens tun die handelnden Akteure das in den meisten Fällen. Zweitens beträfe das ja keine unbeteiligten, weil nur dort gezündelt wird, wo das jeder gerne möchte. Ein No-Go ist natürlich das Werfen in andere Fanblöcke. Aber das soll auch keine Pyro Diskussion sein. Ich frage mich eher, warum das Becherwerfen offensichtlich nicht verfolgt wird.

Stadionordnung

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 02.05.2022, 17:41 (vor 1595 Tagen) @ markus

Weil du dafür halt jemanden bräuchtest, dem du das anhängen kannst. Dann greift das Legalitätsprinzip

Stadionordnung

markus, Montag, 02.05.2022, 17:54 (vor 1595 Tagen) @ MarcBVB

Weil du dafür halt jemanden bräuchtest, dem du das anhängen kannst. Dann greift das Legalitätsprinzip

Du müsstest dann schon ein wenig näher erläutern, wo da jetzt der Unterschied ist.

1. Es brennt unten ein Bengalo. Damit liegt ein Verstoß gegen die Stadionordnung und je nach Pyrotechnik eine Ordnungswidrigkeit bis Straftat vor. Weil man nicht weiß, wer das war, wertet man die Videoüberwachung aus.

vs.

2. Es schmeißen einige Leute weiter oben völlig sinnlos Bierbecher nach unten. Damit liegt ein Verstoß gegen die Stadionordnung vor und vermutlich auch eine Straftat. Auch hier könnte man die Täter mittels Videoüberwachung überführen.

Dass regelmäßig Bierbecher fliegen, dürfte eigentlich auch der Polizei bekannt sein. Es ist denen aber offensichtlich egal. Oder was genau rechtfertigt die Auswertung der Videoüberwachung in Beispiel 1 und in Beispiel 2 nicht?

Stadionordnung

istar, Montag, 02.05.2022, 18:08 (vor 1595 Tagen) @ markus

Weil du dafür halt jemanden bräuchtest, dem du das anhängen kannst. Dann greift das Legalitätsprinzip


Du müsstest dann schon ein wenig näher erläutern, wo da jetzt der Unterschied ist.

1. Es brennt unten ein Bengalo. Damit liegt ein Verstoß gegen die Stadionordnung und je nach Pyrotechnik eine Ordnungswidrigkeit bis Straftat vor. Weil man nicht weiß, wer das war, wertet man die Videoüberwachung aus.

vs.

2. Es schmeißen einige Leute weiter oben völlig sinnlos Bierbecher nach unten. Damit liegt ein Verstoß gegen die Stadionordnung vor und vermutlich auch eine Straftat. Auch hier könnte man die Täter mittels Videoüberwachung überführen.

Dass regelmäßig Bierbecher fliegen, dürfte eigentlich auch der Polizei bekannt sein. Es ist denen aber offensichtlich egal. Oder was genau rechtfertigt die Auswertung der Videoüberwachung in Beispiel 1 und in Beispiel 2 nicht?

Ich rate mal : wenn einer geschädigt worden wäre und eine Anzeige erstatten würde, würde evtl. was ausgewertet.
Da die Becher bei uns aber keinen verletzen können und man von Bier nur nass wird, passiert das eben nicht.

Man könnte rein theoretisch auch Wildpinkler im Wald verfolgen, aber vielleicht, man weiß es nicht, gibt es wichtigere Dinge.

Im übrigen ist das ein klassischer whataboutism, oder nicht?

Stadionordnung

markus, Montag, 02.05.2022, 18:41 (vor 1595 Tagen) @ istar

Weil du dafür halt jemanden bräuchtest, dem du das anhängen kannst. Dann greift das Legalitätsprinzip


Du müsstest dann schon ein wenig näher erläutern, wo da jetzt der Unterschied ist.

1. Es brennt unten ein Bengalo. Damit liegt ein Verstoß gegen die Stadionordnung und je nach Pyrotechnik eine Ordnungswidrigkeit bis Straftat vor. Weil man nicht weiß, wer das war, wertet man die Videoüberwachung aus.

vs.

2. Es schmeißen einige Leute weiter oben völlig sinnlos Bierbecher nach unten. Damit liegt ein Verstoß gegen die Stadionordnung vor und vermutlich auch eine Straftat. Auch hier könnte man die Täter mittels Videoüberwachung überführen.

Dass regelmäßig Bierbecher fliegen, dürfte eigentlich auch der Polizei bekannt sein. Es ist denen aber offensichtlich egal. Oder was genau rechtfertigt die Auswertung der Videoüberwachung in Beispiel 1 und in Beispiel 2 nicht?


Ich rate mal : wenn einer geschädigt worden wäre und eine Anzeige erstatten würde, würde evtl. was ausgewertet.
Da die Becher bei uns aber keinen verletzen können und man von Bier nur nass wird, passiert das eben nicht.

Beantwortet aber meine Frage nicht. Dann ginge das im Falle von Pyrotechnik doch auch nur dann, wenn es einen Verletzten gäbe, der sich meldet, oder? Da wird aber einfach immer ermittelt.


Man könnte rein theoretisch auch Wildpinkler im Wald verfolgen, aber vielleicht, man weiß es nicht, gibt es wichtigere Dinge.

Offenbar ist das Becherwerfen für andere aber sehr störend. Es gibt sogar einen Artikel dazu.


Im übrigen ist das ein klassischer whataboutism, oder nicht?

Ich frage mich nur, warum die Videotechnik für Dinge genutzt wird, die kaum jemanden stören, für Dinge, die viel störender sind, aber nicht. Nur mal aus der Sicht eines Süd-Stehers: Den wenigstens auf der Südtribüne stört es, wenn weiter unten mal ein paar Fackeln kontrolliert abbrennen. Aber einen vollen Bierbecher im Nacken, den möchte wohl niemand haben. Sprich: Das Interesse, dass die Becherwürfe aufhören dürfte schon groß sein.

Stadionordnung

istar, Montag, 02.05.2022, 20:12 (vor 1595 Tagen) @ markus


Ich frage mich nur, warum die Videotechnik für Dinge genutzt wird, die kaum jemanden stören, für Dinge, die viel störender sind, aber nicht. Nur mal aus der Sicht eines Süd-Stehers: Den wenigstens auf der Südtribüne stört es, wenn weiter unten mal ein paar Fackeln kontrolliert abbrennen. Aber einen vollen Bierbecher im Nacken, den möchte wohl niemand haben. Sprich: Das Interesse, dass die Becherwürfe aufhören dürfte schon groß sein.

Ob Pyrotechnik benutzen eine Straftat ist oder nicht, kann ich nicht sagen, das wäre was für die Juristen hier.

Mich persönlich würde ein Fackelträger neben mir deutlich mehr stören als ein bisschen Bier.

Warum bei Pyrotechnik ermittelt wird? Kann ich auch nur vermuten, aber ich geh davon aus, dass die Vereine bei Pyro automatisch eine Anzeige aufgeben, allein aus Versicherungsgründen.

Bei Bier müsste das nasse Individuum eine Anzeige stellen. Das hat wahrscheinlich noch nie einer gemacht.

Die Polizei ist auch gar nicht für die Stadionordnung zuständig, das ist der Ordnungsdienst.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

KalleGrabowski666, Noki, Monday, 02.05.2022, 15:44 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Südost standen ein paar Idioten am Aussichtseck und haben mehrere Becher aus 20m Höhe auf die herausgehende Menge fallen lassen. Sind zum Glück daneben gegangen. Brauchen wohl auch mal Nachhilfe in Physik. Becherpfand ist manchmal nicht ganz so verkehrt.

Ich ergänze um die Pappträger

Laehsche, Monday, 02.05.2022, 15:40 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

oder Herrenhandtaschen, wie ja draufsteht. Die als Frisbee geworfen sind im Gesicht auch sehr fies. Völlig unverständlich, wie man auf die Idee kommt, die in die Menge zu pfeffern

Ich ergänze um die Pappträger- ich um Pritt- Stifte

Schaumkrone, Celle, Montag, 02.05.2022, 16:12 (vor 1595 Tagen) @ Laehsche

Ich wurde mal von einem Pritt-Klebestift am Hinterkopf getroffen.
War schon schmerzhaft- zum Glück war ich ein wenig alkoholisiert. Erst als es so merkwürdig warm m Nacken runterlief habe ich bemerkt, dass es eine stark blutende Platzwunde ist.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

nemix, Monday, 02.05.2022, 15:01 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Mehr Ordner würden evtl. auch helfen, vor allem im SüdEcken Bereich wo das ganze vor allem seit dem 04.04 wesentlich schlimmer geworden ist. Kann mich an Zeiten erinnern da standen bei uns 4-6 Ordner mit dem Rücken zum Spielfeld im Eingangsbereich, wir sind aktuell bei 2 Ordnern die im Treppenbereich stehen und sich das Spiel anschauen angekommen...

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Gulliver_MS, Münster + Block 14, Monday, 02.05.2022, 14:59 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Ich war auch am Samstag auf der Süd. Die Bierduschen haben auf jeden Fall in einem echt ätzenden Maß zugenommen. Mittlerweile kannste als Brillenträger nur noch "blind" auf der Süd stehen oder bei jeder Aufregung die Kapuze aufsetzen - auch im Sommer.
Echt nervig.
Als es noch die Becher mit Team-Motiven gab, durfte ich eine unschönen Situation beobachten. Direkt vor mir stand im Block 14 eine Frau, die in der 1. HZ einen Becher an den Hinterkopf bekommen hat. Durch die festeren Becher und durch den verstärkten Boden, hatte sie direkt eine blutende Platzwunde. Ging direkt ins Sani-Zimmer und kam zur 2.HZ mit Kopfverband wieder. Tapfere Frau. Und ich hatte Glück!!
Man fragt sich echt - was soll das. Sollen das Bier für 4,70€ mal lieber trinken die Hohlbirnen. Aber einige sind auch schon ballerbreit und ohne Hemmungen wenn die im Stadion ankommen.
SGG Lisa

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Schnippelbohne, Bauernland, Monday, 02.05.2022, 15:23 (vor 1595 Tagen) @ Gulliver_MS

Zu den Bierpreisen: Ich vermute, die Happy Hour hat das Phänomen Bierwurf zuletzt noch verstärkt. Da werden Unmengen an Bier weggetragen, die wahrscheinlich auch irgendwann nicht mehr so doll schmecken und die greift man sich dann für einen „lustigen“ Wurf.

Generell habe ich auch den Eindruck, dass einige die Süd zunehmend mit dem Ballermann verwechseln.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

bambam191279, Dortmund, Monday, 02.05.2022, 15:25 (vor 1595 Tagen) @ Schnippelbohne

Zu den Bierpreisen: Ich vermute, die Happy Hour hat das Phänomen Bierwurf zuletzt noch verstärkt. Da werden Unmengen an Bier weggetragen, die wahrscheinlich auch irgendwann nicht mehr so doll schmecken und die greift man sich dann für einen „lustigen“ Wurf.

Generell habe ich auch den Eindruck, dass einige die Süd zunehmend mit dem Ballermann verwechseln.

Da sagst Du was......
Und das obwohl das Bier gefühlt schon direkt nach dem zapfen nicht mehr schmeckt.....

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

mrg, Dortmund, Monday, 02.05.2022, 15:27 (vor 1595 Tagen) @ bambam191279

Ist ja auch Brinkhoff‘s…

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Gargamel09, Monday, 02.05.2022, 15:39 (vor 1595 Tagen) @ mrg

Ist ja auch Brinkhoff‘s…

Sollen Veltins anbieten, das kauft keiner, also auch keine Becherwürfe mehr

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

LukeHansen, Hamburg, Monday, 02.05.2022, 15:14 (vor 1595 Tagen) @ Gulliver_MS

Hab mal auf der Süd Feuerzeug an den Hinterkopf bekommen. Später wurde ne Freundin von hinten zwei Reihen nach vorne geschubst.
Klar ist die Süd kein Ponyhof, aber asoziales Verhalten unter seinesgleichen geht gar nicht. Fragt man sich einfach was in den Köpfen vorgeht.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Sascha, Dortmund, Monday, 02.05.2022, 15:19 (vor 1595 Tagen) @ LukeHansen

Hab mal auf der Süd Feuerzeug an den Hinterkopf bekommen. Später wurde ne Freundin von hinten zwei Reihen nach vorne geschubst.
Klar ist die Süd kein Ponyhof, aber asoziales Verhalten unter seinesgleichen geht gar nicht. Fragt man sich einfach was in den Köpfen vorgeht.

Ich kenne selber auch wirklich niemanden, der das gut findet. Ansonsten hat man immer Themen, über die man sich streiten kann. Die einen finden Pyro gut, die anderen nicht. Einige verteidigen das "Schal zocken" als szenetypisch, andere finden es scheiße etc. Da gibt es in der Regel immer eine enorme Bandbreite.

Ich kenne nur niemanden, dem sich erschließt, was dieses Becherwerfen soll, oder das gar gut findet. Das muss echt eine ganz besondere Spezies sein, die sich da auf den Tribünen ausbreitet.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Tremonius III, Ort, Monday, 02.05.2022, 15:16 (vor 1595 Tagen) @ LukeHansen

Hab mal auf der Süd Feuerzeug an den Hinterkopf bekommen. Später wurde ne Freundin von hinten zwei Reihen nach vorne geschubst.
Klar ist die Süd kein Ponyhof, aber asoziales Verhalten unter seinesgleichen geht gar nicht. Fragt man sich einfach was in den Köpfen vorgeht.

[/b]
...nix!

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

sepos, ex-Saarlandstraße, Monday, 02.05.2022, 14:43 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Beobachtung aus Block 80 vom Samstag: Vor mir ein Typ, der das letzte Viertel ("Verlängerung"?) im Becher immer nach vorne geworfen hat (mind. 2). Beim 3. Mal hats dann Kiddies getroffen, die am Eingang am Geländer standen; da hats mich dann auch hart genervt. Den Typen angesprochen, nach nem kurzen verdutzten Gesicht war dann zumindest etwas Einsicht da.
Ich bin auch damit "groß geworden", aber so muss es einfach nicht sein.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

mrg, Dortmund, Monday, 02.05.2022, 14:39 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Ehrlicherweise kann ich mit dem Ruf nach Ordnern nicht viel anfangen und würde mir wünschen, dass sich hier die Tribüne selbst reguliert.

Ansonsten vollste Zustimmung - es ist einfach nur noch nervig bis gefährlich.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Karsten, Zürich, Monday, 02.05.2022, 14:52 (vor 1595 Tagen) @ mrg

Ehrlicherweise kann ich mit dem Ruf nach Ordnern nicht viel anfangen und würde mir wünschen, dass sich hier die Tribüne selbst reguliert.

Ansonsten vollste Zustimmung - es ist einfach nur noch nervig bis gefährlich.

"Selbstregulierung" war doch eigentlich seit jeher nichts anderes als (mindestens die Aussicht auf) Prügel, oder?

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Rupo, Ruhrpott, Monday, 02.05.2022, 15:22 (vor 1595 Tagen) @ Karsten

Nicht zwingend, eine entsprechende Ansprache tut es meistens auch...

Sascha, starkes Teil!

Am Samstag war ja der *Running Gag* das die Bochumer ihr Bier trinken und nicht werfen, aber anscheinend ist das ein Farben übergreifendes *Phänomen*...

sauft doch einfach die Plörre und gut iss...

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

mrg, Dortmund, Monday, 02.05.2022, 15:16 (vor 1595 Tagen) @ Karsten

Gibt hier schon in den Kommentaren auch andere Beispiele der Problemlösung aber am Ende ist es halt eine Einzelfallbetrachtung.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

docity, Dortmund, Monday, 02.05.2022, 14:35 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Volle Zustimmung zum Artikel. Ich stand am Samstag auf der Süd im "Dauerregen"!

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Der unglaubliche Alk, Monday, 02.05.2022, 14:07 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Auch ganz, ganz stark sind die Vögel, die die Herrenhandtasche zum Kartonquadrat auffalten und dann 30 Meter mit Schmackes runter anderen auf die Birne werfen. Was für Ätztypen.

Prost, muss zurück ans Glas.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Mob-Jenson, Siegen, Monday, 02.05.2022, 13:38 (vor 1595 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Bierduschen gibt es im Fußball seit Ewigkeiten. Neuerdings werden die Becher oft aber gezielt geworfen, um andere Fans zu treffen. Ein echt asoziales Verhalten.


Zum Artikel ...

Ich finde alle Umstehenden, die einen Becherwerfer sehen, sollten Ihren Becher nach ordnungsgemäßer Entleerung demjenigen einfach mal mit sanftem Druck auf die Rübe klatschen. Vielleicht erledigt sich das Verhalten dann von selbst mit der Zeit.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

toni82, Ort, Monday, 02.05.2022, 14:14 (vor 1595 Tagen) @ Mob-Jenson

Womit wir dann aber direkt wieder bei (wenn auch leichter) Gewalt wären, was auch nicht das Ziel sein kann. Aber die umstehenden könnten zumindest den nächsten Ordner darauf hinweisen, und dann könnten die nächsten Schritte eingeleitet werden. Herausführen aus dem Block, Personalien feststellen. Im Wiederholungsfall dann gerne mal ne Saison Hausverbot.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Monday, 02.05.2022, 14:21 (vor 1595 Tagen) @ toni82

Womit wir dann aber direkt wieder bei (wenn auch leichter) Gewalt wären, was auch nicht das Ziel sein kann. Aber die umstehenden könnten zumindest den nächsten Ordner darauf hinweisen, und dann könnten die nächsten Schritte eingeleitet werden. Herausführen aus dem Block, Personalien feststellen. Im Wiederholungsfall dann gerne mal ne Saison Hausverbot.

Das würde ich als Nothilfe einschätzen. Festhalten geht aber in jedem Fall (127 I StPO).

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Fulminanz, Essen, Monday, 02.05.2022, 14:44 (vor 1595 Tagen) @ MarcBVB

Es würde vielleicht auch schon reichen den Werfern regelmäßig verbal zu verdeutlichen, dass ein solches Verhalten nicht sonderlich cool ist

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

dNL, Sauerland, Monday, 02.05.2022, 14:55 (vor 1595 Tagen) @ Fulminanz

Vllt sollte man denen auch einfach mal sein Bier ins gesicht klatschen, damit die mal wissen wie scheisse das ist.

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Monday, 02.05.2022, 14:50 (vor 1595 Tagen) @ Fulminanz

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlicher KV dürfte da regelmäßig zu mehr Einsicht führen

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

Fulminanz, Essen, Monday, 02.05.2022, 15:33 (vor 1595 Tagen) @ MarcBVB

Das mag sein. Ich würde allerdings anzweifeln, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund nur auf 200 Strafverfahren wegen Becherwerferei jedes Wochenende wartet.
Erfahrungsgemäß führt eine deutliche Ansprache meist auch schon zu einem Unterlassen (zumindest kurzfristig). Nach meiner Erfahrung ist der durchschnittliche Becherwerfer auch eher der jugendliche „Lappen“, wo man auch keine Angst vor einer Auseinandersetzung haben muss wenn man so ein armes Würstchen mal deutlich anspricht und mit ein paar Verbalinjurien überschüttet

Neu auf schwatzgelb.de: Bierbecherwerfer sind asozial

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 02.05.2022, 16:37 (vor 1595 Tagen) @ Fulminanz

Legalitätsprinzip ;-)