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Österreich führt Impfpflicht ein (Corona)

markus, Freitag, 21.01.2022, 08:47 (vor 1638 Tagen) @ Taifun

Arbeitgeber haben derzeit ohne Einverständnis des Mitarbeiters keine Ahnung vom Impfstatus. Und speichern in der Personalakte ist ganz sicher verboten.

Es ist jetzt gerade zulässig, dass Arbeitgeber die Daten auch hinterlegen dürfen. Steht so im Infektionsschutzgesetz. Ob die Daten nun in der jeweiligen Personalakte liegen oder gesammelt in einer Exceldatei, ist völlig egal. Arbeitnehmer haben das Recht, die Auskunft zu verweigern. Dann müssen sie aber zwingend jeden Tag einen Testnachweis vorlegen.


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