OT: Neues zu Xavier Naidoo (Corona)
Ulrich, Mittwoch, 22.12.2021, 09:50 (vor 1464 Tagen)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-108.html
Endlich darf man es aussprechen: Wasser ist nass.
OT: Neues zu Xavier Naidoo
Nietzsche, Mittwoch, 22.12.2021, 11:13 (vor 1464 Tagen) @ Ulrich
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-108.html
Endlich darf man es aussprechen: Wasser ist nass.
So wie ich das lese (nur drüber gelesen), bedeutet das nicht, dass man ihn jetzt beliebig Antisemit nennen darf. Und es wurde auch nicht gerichtlich festgestellt, ob er einer ist. Es ist lediglich der Klägerin gestattet, ihre Äußerung im gegebenen Rahmen beizubehalten. Ein großer Unterschied.
Aus dem Urteil:
"Die Äußerung der Beschwerdeführerin ist entgegen dem Berufungsgericht nicht dahingehend zu verstehen, der Kläger des Ausgangsverfahrens sei eine Person, die die personale Würde von Menschen jüdischer Abstammung durch nationalsozialistisch fundiertes Gedankengut grob verletze und möglicherweise in diesem Sinn sogar handlungsbereit sei. Diese Sinndeutung ist fernliegend."
Man sollte also vorsichtig sein, denn es ging nur um diesen speziellen Fall.
Das sollte jetzt keine Verteidigung dieses Typen sein. Nach meiner Meinung hat der voll einen an der Waffel und ist mir darüber hinaus schon immer extrem unsympathisch gewesen. Seine Texte waren auch schon immer zum Weglaufen.
OT: Neues zu Xavier Naidoo
Ulrich, Mittwoch, 22.12.2021, 11:26 (vor 1464 Tagen) @ Nietzsche
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-108.html
Endlich darf man es aussprechen: Wasser ist nass.
So wie ich das lese (nur drüber gelesen), bedeutet das nicht, dass man ihn jetzt beliebig Antisemit nennen darf. Und es wurde auch nicht gerichtlich festgestellt, ob er einer ist. Es ist lediglich der Klägerin gestattet, ihre Äußerung im gegebenen Rahmen beizubehalten. Ein großer Unterschied.Aus dem Urteil:
"Die Äußerung der Beschwerdeführerin ist entgegen dem Berufungsgericht nicht dahingehend zu verstehen, der Kläger des Ausgangsverfahrens sei eine Person, die die personale Würde von Menschen jüdischer Abstammung durch nationalsozialistisch fundiertes Gedankengut grob verletze und möglicherweise in diesem Sinn sogar handlungsbereit sei. Diese Sinndeutung ist fernliegend."
Antisemiten gibt es keineswegs nur unter Nazis. Das wäre eh eine unzulässige Verengung des Begriffs. Xavier Naidoo hat sich in konkret benannten Aussagen antisemitisch geäußert. Und wer so etwas tut, darf auf Grund dieser Äußerungen Antisemit genannt werden.
OT: Neues zu Xavier Naidoo
Zoon, Mittwoch, 22.12.2021, 11:23 (vor 1464 Tagen) @ Nietzsche
Du musst die Entscheidung ganz lesen. Man darf aufgrund seiner Aussagen darüber diskutieren, ob er ein Antisemit ist und ihn in diesem Zusammenhang auch als solchen bezeichnen. Dagegen kann er sich dann mit Gegenäußerungen zur Wehr setzen.
Der zentrale Passus der Entscheidung lautet:
"Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben. Er beansprucht für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 1094/19 -, Rn. 25). Schon deshalb liegt die Annahme, die Aussage der Beschwerdeführerin habe eine Prangerwirkung, völlig fern. Ihm mit Hinweis auf sein Bestreben nach öffentlicher Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums den vom Berufungsgericht beschriebenen besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen. Zur öffentlichen Meinungsbildung muss eine daran anknüpfende Diskussion möglich sein. Gegen die Meinung der Beschwerdeführerin könnte sich der Kläger des Ausgangsverfahrens im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen" (BVerfG, Beschluss vom 11.12.2021 - Az. 1 BvR 11/20 - Rn. 23).
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Thomas, Dortmund, Mittwoch, 22.12.2021, 10:12 (vor 1464 Tagen) @ Ulrich
Was natürlich niemanden überrascht, dass das Gericht so entschieden hat, da es nicht frei in seinen Entscheidungen ist. Muss man wissen.
OT: Neues zu Xavier Naidoo
Frankonius, Frankfurt, Mittwoch, 22.12.2021, 11:09 (vor 1464 Tagen) @ Thomas
Wobei an der Gesinnung von Zevenerdu spätestens bei seinem Auftritt bei Reichsbürgern (angeführt von einen vorbestraften NPDler - siehe Link) nicht der geringste Zweifel besteht.
Der Mann, von dem Naidoo derart angetan ist, heißt Rüdiger Hoffmann. Er ist ein ehemaliger NPD-Kader, der wegen versuchten Mordes mehrere Jahre im Gefängnis saß. Mittlerweile gilt Hoffmann als Wortführer der Gruppierung „Staatenlos“, die seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Das Narrativ, dass Naidoo ein guter Mensch sei der alle liebt erinnert an Erich Milke vor der Volksammer zum Ende der DDR.
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Garum, Bornum am Harz, Mittwoch, 22.12.2021, 12:20 (vor 1464 Tagen) @ Frankonius
Wobei an der Gesinnung von Zevenerdu spätestens bei seinem Auftritt bei Reichsbürgern (angeführt von einen vorbestraften NPDler - siehe Link) nicht der geringste Zweifel besteht.
Der Mann, von dem Naidoo derart angetan ist, heißt Rüdiger Hoffmann. Er ist ein ehemaliger NPD-Kader, der wegen versuchten Mordes mehrere Jahre im Gefängnis saß. Mittlerweile gilt Hoffmann als Wortführer der Gruppierung „Staatenlos“, die seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Das Narrativ, dass Naidoo ein guter Mensch sei der alle liebt erinnert an Erich Milke vor der Volksammer zum Ende der DDR.
Die Kommentare darunter sind zum Teil auch nicht von schlechten Eltern.
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Zoon, Mittwoch, 22.12.2021, 11:07 (vor 1464 Tagen) @ Thomas
Ist es auch nicht. Gerichte sind gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an "Recht und Gesetz gebunden".
Für Xavier Naidoo gilt, wie für jeden anderen auch, dass man seine Aussagen/Liedtexte kritisieren können muss. Wer in der Öffentlichkeit des Schwert ergreift, muss damit rechnen, dass jemand die Klinge kreuzt. Das ist dann der Meinungskampf, der für unsere Demokratie von grundsätzlicher Bedeutung ist.
OT: Neues zu Xavier Naidoo
Ulrich, Mittwoch, 22.12.2021, 11:19 (vor 1464 Tagen) @ Zoon
Ist es auch nicht. Gerichte sind gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an "Recht und Gesetz gebunden".
Für Xavier Naidoo gilt, wie für jeden anderen auch, dass man seine Aussagen/Liedtexte kritisieren können muss. Wer in der Öffentlichkeit des Schwert ergreift, muss damit rechnen, dass jemand die Klinge kreuzt. Das ist dann der Meinungskampf, der für unsere Demokratie von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Das abstruse an den jetzt kassierten Urteilen war ja, dass man nicht einfach aus der hohlen Hand behauptet hatte, Xavier Naidoo sei ein Antisemit. Statt dessen hat man sich auf belegbare Aussagen von ihm gestützt. Dass er diese Aussagen trotzdem vor Gericht verbieten lassen konnte, hat damals durchaus starkes Befremden ausgelöst. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht hier korrigierend eingegriffen hat.
OT: Neues zu Xavier Naidoo
Zoon, Mittwoch, 22.12.2021, 11:34 (vor 1464 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von Zoon, Mittwoch, 22.12.2021, 11:38
Ist es auch nicht. Gerichte sind gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an "Recht und Gesetz gebunden".
Für Xavier Naidoo gilt, wie für jeden anderen auch, dass man seine Aussagen/Liedtexte kritisieren können muss. Wer in der Öffentlichkeit des Schwert ergreift, muss damit rechnen, dass jemand die Klinge kreuzt. Das ist dann der Meinungskampf, der für unsere Demokratie von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Das abstruse an den jetzt kassierten Urteilen war ja, dass man nicht einfach aus der hohlen Hand behauptet hatte, Xavier Naidoo sei ein Antisemit. Statt dessen hat man sich auf belegbare Aussagen von ihm gestützt. Dass er diese Aussagen trotzdem vor Gericht verbieten lassen konnte, hat damals durchaus starkes Befremden ausgelöst. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht hier korrigierend eingegriffen hat.
Da lief so einiges schief und das OLG Nürnberg hat das mit der Prangerwirkung gehörig missverstanden. Wer sich auf eine Bühne stellt und dort gegen andere austeilt und hierfür kritisiert wird, steht doch nicht am Pranger.