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Kann man aber trotzdem ansprechen! (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Sonntag, 14.11.2021, 14:51 (vor 1805 Tagen) @ AGraute

Ab okay. Ich habe den Satz "Anträge reichen Sie bitte schriftlich spätestens bis zum 08.11. mit entsprechender Begründung auf der Geschäftsstelle ein." auf diesen Punkt bezogen und dachte, dass man nicht spontan was sagen kann.

Nein, man kann einen Antrag auch dort stellen, aber es gibt keine Garantie, ob der auch berechtigt ist. Deshalb sollte man Anträge eben bis zum 8.11. einreichen, die werden dann geprüft, ob diese Satzungskonform sind (Unterschied KGaA - e.V., Antrag (normale Mehrheit - Satzungsänderung).

Ein Beispiel dafür ist übrigens der Antrag zur Satzungsänderung § 7 von drei Mitgliedern. Diese Ergänzung wurde in der neuen Mitgliederzeitung 188 abgedruckt und wird bestimmt den Punkt 12 ergänzen (oder eben unter 13 bearbeitet).

Auf jeden Fall dürfte es eine interessante Sitzung geben (Falls sie nicht gekippt wird).

Gruß

CHS


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