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DFB sperrt Erdmann wegen rassistischer Äußerungen für acht Wochen (Fußball allgemein)

Will Kane, Saarbrücken, Montag, 13.09.2021, 21:43 (vor 946 Tagen) @ jniklast

Naja, so wie ich es verstehe wurden durchaus beide Seiten angehört. Am Ende haben die Saarbrücker zwar nichts gehört, können es aber ja auch nicht bezeugen, dass er es nicht gesagt hat. Und Aussagen wie "der Dennis ist so ein netter Kerl, der sagt sowas bestimmt nicht", beweisen halt auch nichts. Wenn nun mehrere Magdeburger Spieler bezeugen, dass er die rassistischen Aussagen getätigt hat und die Aussagen grundsätzlich glaubwürdig sind, dann ist das Urteil doch nur logisch.


Natürlich wurden beide Seiten angehört. Das ist in einem Verfahren selbstverständlich.

Einer der Hauptbelastungszeugen der Magdeburger wurde dabei als „unglaubwürdig“ deklariert.

Hinzu kommt die Aussage von Rudi Bommer, die prinzipiell vom Vorsitzenden als „glaubhaft“ bezeichnet wurde, dass die betreffenden Magdeburger Spieler vor dem Spiel davon gesprochen haben sollen, Erdmann ‚die Bänder durchzutreten‘.


Das geht natürlich auch nicht, rechtfertigt aber ja keine rassistischen Beschimpfungen als Reaktion - das gibt auch keine mildernden Umstände. Hat für das Urteil für mich daher keine Bewandtnis.


Unabhängige Zeugen (z.B. den Schiedsrichter) gibt es nicht.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Aber die Urteilsbegründung steht nach meiner Einschätzung auf sehr wackeligen Beinen.


Für rassistische Beleidigungen braucht man meiner Meinung nach keine "unabhängigen" Zeugen. Bei sowas geht es doch nicht um sportliche Rivalität, sondern um menschlichen Anstand. Was ist da dann "unabhängig"? Es gibt offenbar mehrere Zeugen, die die Aussagen gehört haben und zumindest einige davon hält der Richter für glaubwürdig. Entsprechend ist das Urteil nach meinem Empfinden richtig.

Als Nichtjurist geht es mMn darum, wie zweifelsfrei einem Beschuldigten die ihm zur Last gelegte Tat nachgewiesen werden kann,

Nach Ansicht des Anwalts Erdmanns bestehen hier mehr als nur Restzweifel, worauf sich auch die Berufungsbegründung offensichtlich stützt.

Dass rassistische Äußerungen weder im Sport noch anderswo eine Platz finden dürfen, steht außer Frage. Nach meinem Rechtsverständnis erhält der Grundsatz ‚in dubio pro reo‘ allerdings immer seine Gültigkeit. Auch für einen Spieler wir Erdmann.

Und hier scheinen offensichtlich Zweifel nicht auszuräumen. Wir werden sehen, wie die Berufungsinstanz dies bewertet.


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