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VG Berlin kippt Tanzverbot für 2G (Corona)

Goalgetter1990, Freitag, 20.08.2021, 18:19 (vor 973 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von Goalgetter1990, Freitag, 20.08.2021, 18:25

Kabumm!

Die Argumentation bezüglich 2G dürfte hervorragend auch auf Stadien zu übertragen sein.

LTO

"Kabumm", ist vielleicht etwas weit gegriffen, war ja in den Corona-Verordnungen von Baden Württemberg und NRW schon so beachtet worden. Jetzt bekommen halt die Länder, die noch nicht aktiv geworden waren, auf die Nuss.

Die juristische Diskussion für Stadien, du du ansprichst, wird allerdings - zumindest im Detail - eine andere sein. Da wird sich die Frage stellen, inwiefern eine Obergrenze von 25.000 ein angemessenes Mittel ist, unter der Berücksichtigung dass man bspw. ein 2G-Konzept hat. Das ist nicht exakt die selbe Fragestellung, auch wenn es hier natürlich um die Verhältnismäßigkeit geht.

@Admins: Ich glaube der komplette Thread kann nach unten in den bestehenden Thread verschoben werden, es gibt ja bereits einen Post hierzu.


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